Notschlafstellen für Obdachlose
Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke) AN/1308/2018 vom 17.02.2022
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1308/2018 Stand: 08.03.2022 Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt Notschlafstellen für Obdachlose, Änderungsantrag Linke Beschluss: 1.) Der Antrag AN/1205/2018 wird durch folgenden Antrag ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Trägern von Schlafstellen für Obdachlose zu prüfen, wo und wie mehr Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose mit Hunden im Bezirk Innenstadt ein- gerichtet werden können. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, gemeinsam mit Trägern von Schlafstellen für Obdachlose zu prüfen, wo und wie mehr Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Paare im Bezirk Innenstadt eingerichtet werden können. Die Verwaltung wird ferner beauftragt sicherzustellen, dass in allen Notschlafstellen und Notunter- künften Schließfächer und/oder verschließbare Spinde zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird abschließend beauftragt, gemeinsam mit de n Trägern, die unter 1.) bis 3.) ge- nannten Möglichkeiten und Kapazitäten adäquat in die Szene und die zuweisenden Stellen zu kom- munizieren. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: erledigt mit: Mitteilung 3473/2018 - 06.12.2018 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=79684&search=1 -
Änderungsantrag (Die Linke BV1)
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Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 14.09.2018 AN/1308/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Notschlafstellen für Obdachlose Ersetzungsantrag zu TOP 5.2.7 (Schlafplätze für Obdachlose mit ihren Hunden) Der Antrag AN/1205/2018 wird durch folgenden Antrag ersetzt: 1.) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Trägern von Schlafstellen für Obdachlose zu prüfen, wo und wie mehr Übernachtungsmöglichkeiten für Obdachlose mit Hunden im Bezirk Innenstadt eingerichtet werden können. 2.) Die Verwaltung wird ferner beauftragt, gemeinsam mit Trägern von Schlafstellen für Obdachlose zu prüfen, wo und wie mehr Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlose Paare im Bezirk Innenstadt eingerichtet werden können. 3.) Die Verwaltung wird ferner beauftragt sicherzustellen, dass in allen Notschlafstellen und Notunterkünften Schließfächer und/oder verschließbare Spinde zur Verfügung stehen. 4.) Die Verwaltung wird abschließend beauftragt, gemeinsam mit den Trägern, die unter 1.) bis 3.) genannten Möglichkeiten und Kapazitäten adäquat in die Szene und die zuweisenden Stellen zu kommunizieren. Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: Nach Auskunft der Sozialverwaltung dürfen in der Notschlafstelle des Sozialdienstes kath. Frauen (SkF) Tiere mitgebracht werden, sofern von dem Tier keine Gefährdung ausgeht und von einem verantwortlichen Handeln der Halterin ausgegangen werden kann. Obdachlose Männer mit Hunden können im Einzelfall über das Wohnungsamt beim Internationalen Bund (IB) vermittelt werden – allerdings z.Zt. nur während der Winterhilfe. Während dieser Zeit hat sich auch das Tierheim in Zollstock bereit erklärt, bis zu zehn Hunde pro Nacht aufzunehmen und zu versorgen. Da aber unklar ist, ob dieses Angebot angenommen wird, wäre zu prüfen, ob nicht in allen vier innenstädtischen Notschlafstellen mindestens eine oder zwei Unterbringungsmöglichkeiten für Hunde eingerichtet werden können. Für obdachlose Paare, die oftmals lieber im Freien übernachten, als sich in getrennten Mehrbettzimmern unterbringen zu lassen, braucht es ein ausreichendes Kontingent an Doppelzimmern. Viele Obdachlosen meiden die Notschlafstellen aus Angst, ihrer letzten Habe beraubt zu werden. Um dieses Risiko gering zu halten, sollten flächendeckend niedrigschwellige Verschluss-Möglichkeiten vorgehalten werden. Die Möglichkeiten, sich über die Bedingungen und Möglichkeiten der städtischen Notunterbringung akut und umfassend zu informieren, sind für Obdachlose in der Regel eingeschränkt. Die freien Träger und ehrenamtlichen Hilfeeinrichtungen sollten passgenaue und zielführende Hinweise und Hilfestellungen bieten, damit Obdachlose möglichst wenig unterwegs sein müssen, um die für sie richtige Anlaufstelle zu erreichen. Weite oder gar überflüssige Wege durch die Stadt sind dabei zu vermeiden, da oftmals Mobilitäts-Einschränkungen vorliegen und die Frustrationstoleranz niedrig ist. Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Beratungsverlauf
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17.09.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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