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Mitteilung zur Kostenerhöhung Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 2077/2022 vom 20.09.2022

Stand: Am 10.11.2022 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 20.09.2022 2077/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 27.10.2022 Finanzausschuss 31.10.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 Rat 10.11.2022 Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 bei der Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Höhe von voraussichtlich 139.413,33 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 1.139.413,33 € statt bisher 1.000.000 €. Begründung: In der Sitzung am 23.10.2018 wurde die Verwaltung auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit der Generalsanierung der Sportanlage Zaunhofstraße in Köln-Meschenich beauftragt (Vorlage Nr. 1791/2018). In der vorgelegten Kostenberechnung wurden die Gesamtkosten der Baumaßnahme mit 1.000.000 € veranschlagt. Die Gesamtkosten der Sportplatzbauarbeiten betragen 1.139.413,33 € brutto. Zu einer Kostensteige- rung kam es bereits bei der Auftragserteilung der Sportplatzbauarbeiten. Vom Beschluss bis zum Submissionstermin der Ausschreibung sind ca. 2 Jahre vergangen, sodass marktübliche Preissteige- rungen zu einer höheren Auftragssumme für die Bauleistungen geführt haben. Weitere Mehrkosten traten im Zuge der Baustellenabwicklung im Bereich des Baugrundes und für Blitzschutzmaßnahmen auf, sodass es letztendlich zu einer Kostenerhöhung von 139.413,33 € (13,94%) im Vergleich zu der Kostenberechnung aus dem Jahre 2018 gekommen ist. Finanzierung: Die Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs von voraussichtlich 139.413,33 € stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-2-5200-Neubau SpA Kapellenstr. in ent- sprechender Höhe zur Verfügung. Aufgrund der Auftragserteilung im zweiten Halbjahr 2022 werden die Mittel im Jahr 2022 für die Maßnahme nicht vollumfänglich benötigt und können zur Deckung her- angezogen werden. Die Mittel werden im Rahmen der Bewirtschaftung auf die entsprechende Finanzstelle 5201-0801-2- 5193 (SpA Zaunhofstraße, KRP) umgeschichtet. 2 Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung in Höhe von vo- raussichtlich 8.290,08 €/p.a. sind in 2022 im Teilergebnisplan 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 14-bilanzielle Abschreibungen, in entsprechender Höhe vorhanden. Ebenfalls wurde der Abschreibungsaufwand in oben genannter Höhe im Haushaltsplanentwurf 2023/2024ff in den Jahren 2023 und 2024 berücksichtigt. Die ab 2025 anfallenden Aufwendungen wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2025ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 27.10.2022

    Sportausschuss

    TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 31.10.2022

    Finanzausschuss

    TOP 6.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 07.11.2022

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 10.11.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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