V/0562/2005
Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung städt. Betriebskostenzuschüsse für Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten sowie Mietkostenzuschüsse hier: Bewilligung 2005 für 2004 Beratungsfolge 29.06.2005 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der erstmaligen Gewährung eines städt. Betriebskostenzuschusses für die Vereine - Gemeinnützige Werkstätten Westfalenfleiß; Behindertensportabteilung - Jugendgruppe des Automobil-Club Münster wird zugestimmt. 2. Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes Münster e. V. (SSB) erfüllen alle Bewilligungsvoraussetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Die städt. Betriebskostenzuschüsse mit einem Multiplikator von 140,0 (Anlage 1) und Mietkos- tenzuschüsse von 25 % der anerkannten Mietkosten (Anlage 2) werden bewilligt. 3. Die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten SSB-Mitgliedsvereine weisen einen Anteil jugendli- cher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an der Gesamtmitglied- schaft in 2005 unter 20 % nach bzw. erfüllen nicht die Kriterien der geforderten Mindestmit- gliedsbeiträge. Der errechnete Gesamtzuschuss ist richtliniengemäß entsprechend der Über- gangsregelung gekürzt. 4. Vor Auszahlung der bewilligten städtischen Betriebs- und/bzw. Mietkostenzuschüsse ist die Gemeinnützigkeit der entsprechenden Sportvereine durch den für 2005 gültigen Körper- schaftssteuer-/Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes zu belegen. 5. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigungsfahrten des Arbeitskreises „Sportstätten“ ergeben, sind mit dem Zuschuss 2006 für 2005 zu verrechnen. Vorlagen-Nr.: V/0562/2005 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: Ernst.Schunke@stadt-muenster.de Datum: 21.06.2005 Öffentliche Beschlussvorlage an den Sportausschuss - 2 - Kosten/Folgekosten Finanzierung/Mittelbereitstellung Bei der Haushaltsstelle 5510.718.2100.2 „Betriebskostenzuschüsse aufgrund von Richtlinien“ ste- hen im Haushaltsplan 2005, Finanzplan und Investitionsprogramm 2004 – 2008, für Betriebs- und Mietkostenzuschüsse jährlich Finanzmittel in Höhe von 759 750,-- € zur Verfügung. Davon werden für die Gewährung städt. Mietkostenzuschüsse insgesamt 59 066,-- € (Anlage 2 und 4) benötigt. Für die Beschlussfassung der Betriebskostenzuschüsse verbleiben somit Mittel in Höhe von 700 684,-- € Bei einem Multiplikator 2005 für 2004 von 140,0 (2004 = 146,5) beträgt die Gesamtzuschuss- summe 699 497,72 € Die Reduzierung des Haushaltsansatzes für die Gewährung städt. Betriebs- und Mietkostenzu- schüsse 2005 für 2004 um 30 020,-- € hat zur Folge, dass der für die Berechnung des Zuschusses notwendige Multiplikator gegenüber dem Vorjahr von 146,5 auf 140,0 gesenkt werden muss. Die zur Verfügung stehenden Mittel garantieren die Gewährung der 25%igen Mietkosten und des 40%igen Pachtkostenzuschusses. Entscheidend für die Verringerung des Betriebskostenzuschus- ses sind neben der Ansatzkürzung 2005 auch, die gegenüber den Vorjahren um ca. 1 % höhere Indexsteigerung (2005 = 2,1 %) – Grundlage für die Festsetzung des Multiplikators – und die ab 2005 für 2004 wieder eingetretene 100%ige Förderung von acht Sportvereinen, die die Jugend- quote von mindestens 20 % bzw. die Mindestmitgliedsbeiträge wieder erfüllen. Darüber hinaus wurden von sieben Vereinen weitere bauliche Maßnahmen in 2004 abgewickelt, die ebenfalls die Gewährung von Betriebskostenzuschüssen zur Folge hat. Begründung: Zu Ziffer 1 Die beiden antragstellenden Vereine „Gemeinnützige Werkstätten Westfalenfleiß“ und die Jugend- gruppe des Automobil-Club Münster“ erfüllen erstmals 2005 die Voraussetzung der 3-jährigen Mit- gliedschaft im Stadtsportbund Münster e. V. (SSB). Die Behindertensportabteilung der Werkstätten „Westfalenfleiß“ beantragt einen Betriebskostenzu- schuss für die 800 m² große Sporthalle. In Anlehnung an die Zuschussgewährung für die Sporthal- le des CVJM Münster e. V. wird ein pauschaler Zuschuss von 500,-- € gewährt. Die Zuschussge- samtsumme beträgt 700,-- € (= 500,-- € x 140,0 = Multiplikator) Die Jugendgruppe des Automobil-Club hat für die Unterbringung ihrer Sportgeräte eine Garage angemietet (Jahresmiete, 756,-- €). Der städt. Mietkostenzuschuss von 25 % beträgt 189,-- €. Für den Gesamtbetriebs- und Mietkostenzuschuss beider Vereine werden Mittel in Höhe von 889,-- € benötigt. - 3 - Zu Ziffer 2. und 3. Allgemeines In der Sportausschusssitzung am 18.05.2000 regte der SSB an, die Harmonisierung der Förder- richtlinien der Stadt Münster und des SSB herzus tellen. Auf der Klausurtagung des Sportaus- schusses am 23./24.03.2001 wurde der Leitgedanke aufgegriffen und eingehend beraten. Die am 03.04.2001 gebildete Arbeitsgruppe „Sportförderrichtlinie“ des Sportausschusses befasste sich in ihren Sitzungen am 09.07. und 04.09.2001 ausführlich mit der Thematik. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe wurden dem Sportausschuss am 22.11. 2001 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die überarbeitete Sportförderrichtlinie wurde einstimmig beschlossen (Vorlage Nr. 1038/2001) und ab 01.01.2002 in Kraft gesetzt. Den Mitgliedsvereinen des SSB wurde die modifizierte Richtlinie mit Schreiben vom 28.11.2001 zur Kenntnisnahme zugesandt. Mit weiteren jährlichen Schreiben des Sportamtes (in den Jahren 2003 –2005) wurden die SSB-Vereine noch einmal auf die geänderten Bewilligungsvoraussetzun- gen hingewiesen. Für den Bereich Betriebs- und Mietkostenzuschüsse werden, wie im Vorjahr, folgende erweiterte Prüfungsmerkmale herangezogen: Übergangsregelung 2005 (25 % Zuschussgewährung) – 2006 (keine Zuschussgewährung mehr) - Jugendquote (mindestens 20 %) - Mindestmitgliedbeiträge 2005: Jugendliche: 3,74 € Erwachsene: 6,44 € Familien: 12,88 € Ausschlussgründe: - Einstandszahlungen (maximal 1.250,00 €) - weniger als 75 % Münsteraner Mitglieder Die in den Anlagen 1 und 2 zur Vorlage zusammengestellten städtischen Betriebs- und Mietkos- tenzuschüsse entsprechen der vom Sportausschuss überarbeiteten und seit dem 01.01.2002 in Kraft gesetzten Sportförderrichtlinie (Ziffer 1). Die Berechnung der städt. Betriebs- und Mietkostenzuschüsse 2005 für 2004 wurde mit dem Ar- beitskreis „vereinseigene Anlagen“ des SSB in der Sitzung am 21.06.2005 beraten und zustim- mend zur Kenntnis genommen. Zu Ziffer 4 Gem. Ziffer 5 der Allgemeinen Grundsätze der städt. Sportförderrichtlinie hat der Sportverein vor Auszahlung des bewilligten Zuschusses seine Gemeinnützigkeit durch einen gültigen Körper- schaftssteuer -(Freistellungs-) Bescheid zu belegen. Das Sportamt wird entsprechend verfahren. - 4 - Zu Ziffer 5 Gemäß Ziffer I, 3.2 der Sportförderrichtlinie prüft der Arbeitskreis „Sportstätten“, ob der Zustand der Sportstätten die Gewährung der städtischen Zuschüsse rechtfertigt. Veränderungen, die sich aufgrund der Besichtigung durch den Arbeitskreis ergeben, werden dem Sportausschuss mitgeteilt und mit der Zuschussgewährung 2006 für 2005 berücksichtigt. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen - Städt. Betriebskostenzuschuss 2005 für 2004 (Anlage 1) - Städt. Mietkostenzuschuss 2005 für 2004 (Anlage 2) - Reduzierter Betriebskostenzuschuss (Anlage 3) - Reduzierter Mietkostenzuschuss (Anlage 4)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0562/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 24.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37