2006/0231
Finanzierung der Vermögenshaushalte 2005 und 2006 hier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute
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2006/0231
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 29.03.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat II Amt: Kämmerei zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0231 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Finanzierung der Vermögenshaushalte 2005 und 2006 hier: Aufnahme von inneren Darlehen vom Eigenbetrieb Kulturinstitute Vorlage vom: 24.03.2006 Beschlussvorschlag: Der Aufnahme von zwei inneren Darlehen in Höhe von jeweils 9 Mio. € zur Finanzierung der Vermögenshaushalte 2005 und 2006 aus Rücklagemitteln des Eigenbetriebs Kulturinstitute an- stelle der im Doppelhaushalt 2005/2006 vorgesehenen Ausschüttung des Eigenbetriebs an den städt. Haushalt wird zugestimmt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.03.2006 Zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt 2005 und 2006 ist im Haushalts- plan eine Ausschüttung aus dem Eigenbetrieb Kulturinstitute in Höhe von jeweils 9 Mio. € vorgesehen. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ist eine Gegenbuchung in gleicher Höhe eingeplant. Im Eigenbetrieb stehen die Mittel in der Investitionsrücklage zur Verfügung. Für den Eigen- betrieb Kulturinstitute werden diese Mittel nicht benötigt. Die Rücklage wurde in den Vorjahren nicht aus Eigenmitteln des Eigenbetriebs gespeist, sondern sie wurde insbesondere in den Jahren 2003 und 2004 durch die Ausschüttungen der HEAG im Rahmen der Neuordnung der Stadtwirtschaft aufgebaut. Dies liegt an der be- sonderen Konstruktion der Eigenbetriebe der Stadt Darmstadt, denen die von der Stadt ge- haltenen Anteile an der HEAG als gewillkürtes Betriebsvermögen zugeordnet sind. Ohne diese Zuordnung der Anteile zu den Eigenbetrieben wären die Ausschüttungen der HEAG aus der Neuordnung der Stadtwirtschaft vollständig in den städt. Haushalt geflossen und hätten dort direkt zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestanden. Die nunmehr geplante Ausschüttung von nicht benötigten Mitteln des Eigenbetriebs an den städt. Haushalt stellt eine sinnvolle und zulässige Aktivierung von Reserven dar. Allerdings unterliegt eine solche Ausschüttung der Kapitalertragssteuer und dem Solidari- tätszuschlag. Da im städtischen Haushalt ein Mittelbedarf von jeweils 9 Mio. € netto besteht, muss die Brutto-Ausschüttung entsprechend höher ausfallen. Die Steuerbelastung in den beiden Jahren beläuft sich auf zusammen 2.122.974,00 €. Mit dem von der Stadt beauftragten Steuerberatungsunternehmen Schüllermann und Part- ner AG wurde ein Weg gesucht, einerseits dem städt. Haushalt die benötigte Liquidität zu sichern und andererseits soweit wie möglich eine Steuerbelastung zu vermeiden. Die Möglichkeit hierzu besteht in der Gewährung eines inneren Darlehens durch den Eigen- betrieb Kulturinstitute an den städt. Haushalt. Da es sich hierbei nicht um eine endgültige Ausschüttung handelt, fallen keine Kapitalertragssteuer und auch kein Solidaritätszuschlag an. Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung muss das Darlehen allerdings angemessen verzinst werden. Innere Darlehen stellen die vorübergehende Inanspruchnahme von nicht benötigten Mitteln der Sonderrücklagen für Zwecke des Vermögenshaushaltes (§ 21 Abs. 1 GemHVO) dar. Die Vorschriften des § 103 HGO finden auf innere Darlehen keine Anwendung; eine Genehmi- gungspflicht besteht nicht. Mit der Kommunalaufsicht wurde geklärt, dass dies auch auf ein von einem Eigenbetrieb zu gewährendes inneres Darlehen zutrifft. Das innere Darlehen bleibt bei der Berechnung der Verschuldung außen vor. Für den Eigenbetrieb Kulturinstitute ist es in doppelter Hinsicht wirtschaftlich sinnvoll, die ursprünglich geplante Ausschüttung an den städt. Haushalt durch ein inneres Darlehen zu ersetzen: Einerseits reduziert sich die Entnahme aus der Rücklage um rd. 2,1 Mio. €, da die Steuerbe- lastung entfällt. Andererseits bleibt die Bilanz unverändert, da auf der Aktivseite nur „Bank- guthaben“ gegen „Forderungen gegenüber der Stadt“ getauscht werden. Das innere Darlehen soll mit 3,5 % verzinst werden. Dieser Satz liegt über den derzeit er- zielbaren Zinsen für Festgeldanlagen für Sonderrücklagen, aber unter den aktuellen Konditi- onen für Kommunalkredite. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit von 30 Jahren festge- schrieben. Das Darlehen ist in 120 gleichen Quartalsraten zu tilgen. - 2 - Mit Beschluss vom 29.10.1992 hat die Stadtverordnetenversammlung von ihrem Delegati- onsrecht nach § 103 (1) Satz 2 HGO Gebrauch gemacht und die Entscheidung über die Auf- nahme und die Bedingungen von Krediten im Rahmen des jeweiligen in der Haushaltssat- zung genehmigten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen auf den Magistrat übertragen. Die Aufnahme des inneren Darlehens wird hiervon nicht erfasst, da eine Etatisierung im Doppel- haushalt 2005/2006, wie oben beschrieben, nicht geplant war. Daher ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu diesem wirtschaftlich sinnvollen Vorgehen einzuholen. Darmstadt, den 22.03.2006 Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0231
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.03.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00