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V/0262/2017

Bebauungsplan Nr. 582 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 03.04.2017

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Bebauungsplan Nr. 582 Planverkleinerung / ohne Maßstab

V-0262-2017-Anlage-2-Begruendung

133973 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 
 
Begründun g  
zum Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier  
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg,  
Heeremansweg, Letterhausweg)  
 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .................................................................................. 4 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................... 4 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 
6.1 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 7 
6.1.1 Äußere Erschließung .......................................................................................................... 7 
6.1.2 Innere Erschließung ........................................................................................................... 7 
6.1.3 Private Verkehrsflächen ..................................................................................................... 7 
6.1.4 Stellplätze ........................................................................................................................... 7 
6.1.5 Straßenbegrünung .............................................................................................................. 8 
6.1.6 ÖPNV.................................................................................................................................. 8 
6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“ ........................................................... 8 
6.2.1 Teilquartier A1 .................................................................................................................... 8 
6.2.2 Teilquartier A2 .................................................................................................................... 9 
6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“ ........................................................ 9 
6.3.1 Teilquartiere B1, B2 .......................................................................................................... 10 
6.3.2 Teilquartiere B3, B4 .......................................................................................................... 10 
6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“ ................................................................................................... 10 
6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“ ................................................................................................ 11 
6.5.1 Teilquartier D1 .................................................................................................................. 11 
6.5.2 Teilquartier D2 .................................................................................................................. 12 
6.5.3 Teilquartier D3 .................................................................................................................. 12 
6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“ ......................................................................................... 12 
6.7 Quartier F – „Sporthalle“ ........................................................................................................... 13 
6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“ ................................................................................. 13 
6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“ ............................................................................ 13 
6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung ........................................................................... 14 
6.11 Öffentliche Grünflächen ............................................................................................................ 15 
6.12 Private Grünflächen .................................................................................................................. 15 
6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern ......................................................................................... 15 
6.14 Artenschutz ............................................................................................................................... 16 
6.15 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 16 
6.16 Altlasten .................................................................................................................................... 17 
6.17   Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 18 
6.18 Bebaubare Flächen .................................................................................................................... 18 
6.19 Baugestaltung ............................................................................................................................. 18 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 19 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 19 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 19 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 19 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 21 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 21 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 23 
8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 29 
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 30 
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 31 
8.4.6 Landschaft /Ortsbild ........................................................................................................ 32 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 32 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 33 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 33 
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) ...................................................... 34 
8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 34 
8.7 Überwachung  (Monitoring) ...................................................................................................... 34 
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 34 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 34 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 35 
Anlagen........................................................................................................................................................ 35 
Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten ................................................................................. 35 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die militärische Nutzung der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf wurde nach Abzug der bri-
tischen Streitkräfte im November 2012 aufgegeben.  
In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor A u-
ßenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfah-
rungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzt er Flächen in den 1990er Jahren soll un-
ter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Gesamtanlage auf dem ca. 50 ha großen Areal 
der ehemaligen York-Kaserne ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot 
sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem  Einzelhandelsangebot und Aufenthaltsqualitä-
ten entstehen, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf 
mit dem neuen York-Quartier verknüpft. 
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BIm A haben 2012 eine Rah-
menvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative Entwicklung aller Kon-
versionsliegenschaften ausgebeben wird.  
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von britischen Stat ionierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der York -Kaserne 
in Gremmendorf aufzustellen.  
Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen Streitkräfte im November 2012 startete die 
städtebauliche Perspektivplanung. In einem sechsmonatigen Prozess ist im Dialog zwischen 
Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturk onzept für die Nachnutzung entstanden.  Im Per-
spektivplanprozess wurden unter Beteiligung der Bürgerschaft in verschiedenen Foren und 
Workshops Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung festgelegt.  
Auf der Grundlage der Perspektivplanung wurde der städtebaulich-freiraumplanerische Wett-
bewerb ausgelobt. Ab Ende 2013 entwickelten zehn Teams aus Stadtplanern und Landschaft s-
architekten ihre Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren  mit integrierter Bü r-
gerbeteiligung wurde der städtebauliche Entwurf von Lorenzen Architekten vom Preisgerich t 
zum Sieger gekürt und für die weitere städtebauliche Entwicklung des York -Quartiers empfoh-
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
len. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm 
diesen Wettbewerbsentwurf gemäß der Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur 
Kenntnis.  
Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster das Büro Lorenzen Architekten mit der  wei-
teren Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs  zu 
beauftragen. Der so weiterqualifiziere Entwurf bildet die Grundlage für den B-Plan Nr. 582.  
Die förmliche Einleitung des Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des B e-
bauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angel-
sachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg ) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Ratsbeschluss  
vom 11.05.2016.  
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 582 wird wie folgt begrenzt: 
 im Norden durch die Wohnsiedlung Letterhausweg, 
 im Osten durch den Albersloher Weg, 
 im Süden durch den Wiegandweg und den Angelsachsenweg, 
 im Westen durch den Heeremansweg.  
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Angelmodde 
Flur 4 
Teil des Flurstücks 1938 
Gemarkung Münster 
Flur 169 
Teil des Flurstücks 535 
Flur 170 
Flurstück 745 
Teile der Flurstücke 624, 743 
Flur 171 
Flurstücke 266, 287, 289, 307, 308, 382 
Teil des Flurstücks 324 
Flur 172 
Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 134 
Flur 176 
Flurstück 131 
Teile der Flurstücke 102, 103, 104, 105, 183 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
dargestellt. 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Gelände der York -
Kaserne Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung militärische Nutzung dar. Die Darstellun-
gen des Flächennutzungsplans entsprechen nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Der 
FNP wird in einem gesonderten Verfahren (71. Änderung des FNPs) geändert, sodass der Be-
bauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt ist.  
Mit der 71. Änderung  stellt der Flächennutzungsplan Wohnbauflächen , gemischte Bauflächen, 
Flächen für den Gemeinbedarf mit verschiedenen Zweckbestimmungen sowie Grü nflächen mit 
verschiedenen Zweckbestimmungen dar.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den zentralen Bereich (ehemalige Kaserne) des Plange-
bietes besteht nicht.  
Der Bebauungsplan Nr. 582 überplant in den Randbereichen teilweise die Geltungsbereiche der 
Bebauungspläne Nr. 128, 142 III, 142 IV und 142 V. 
Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan 
überlagert werden, teilweise außer Kraft. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet befindet sich ca. fünf Kilometer südöstlich der Innenstadt Münster s im Stadtteil 
Gremmendorf. Es umfasst das ca. 50 ha große, freigezogene Kasernengelände und angren-
zende Bereiche. Insgesamt ist das Plangebiet rund 53ha groß. 
Das Gebiet des Stadtteils  Gremmendorf wurde 1903 zur Stadt Münster eingemeindet und ab 
1914 begann die Wohnbebauung mit dem Charakter eines Villenvororts (Gartenstadt). Mit dem 
Bau der Luftnachrichtenkaserne am Alber sloher Weg wurde Gremmendorf zum Kasernen-
standort und wandelte sich nach 1945 kontinuierlich in einen Wohnstadtteil. Die Bebauung in 
Gremmendorf besteht überwiegend aus I  - II geschossigen Einfamilienhäusern und Mehrfamili-
enhäusern mit II - IV Geschossen. In den Jahren 1935 bis 1937 wurde die York-Kaserne am Al-
bersloher Weg als Luftwaffennachrichtenkaserne errichtet.   
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem 
Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e-
lände prägend. Kern des Geländes sind die acht Mannschaftsgebäude und zwei Schulungsg e-
bäude, die sich als Zeilen symmetrisch und  giebelständig zum Exerzierplatz  orientieren. Zwei 
Wachposten-Gebäude flankieren das ehemalige H aupttor bzw. den Eingangsbereich am A l-
bersloher Weg. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug- und Panzerga-
ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. 
Ein dichter, alter und hoher Baumbestand durchgrünt die Kaserne und bestimmt das städtebau-
liche Erscheinungsbild des Geländes. 
Nach Übernahme der Kaserne durch die britischen Streitkräfte wurden weitere Gebäude, wie 
z.B. eine zentrale Versorgungsmöglichkeit für die britischen Soldaten im Stadtgebiet Münster 
(NAAFI-Shop) am Albersloher Weg, sowie zwei Mannschaftsunterkünfte errichtet. Im Süden 
und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurück gebaute 
Sportanlagen. Vom Plangebiet entfallen ca. 24 ha auf die historische Kasernenanlage aus den 
1930iger Jahren. 
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Das nördlich an das Plangebiet angre n-
zende Gebiet am Letterhausweg ist geprägt durch Wohnnutzung,  insbesondere durch Einfami-
lien- und Doppelhäuser in eingeschossiger, in den Randbereich zweigeschossiger , Bauweise. 
Dieser Bereich ist durch den Bebauungsplan Nr. 158 überplant. 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Entlang des  Albersloher Wegs befindet sich das geschäftliche Zentrum  des Stadtteils Gre m-
mendorf mit Versorgungseinrichtungen und E inzelhandelsnutzungen. Durch die Nutzung der 
gegenüberliegenden Seite des Albersloher Weg s als Kaserne entwickelte sich ein einseitiges 
Zentrum. Erschlossen wird dieses über eine  Parallelfahrbahn auf der östlichen Seite des  Al-
bersloher Wegs. Für den Bereich des Albersloher Wegs gilt der B-Plan Nr. 142 IV.  
Die Bebauung südlich der Kaserne am Wiegandweg und Angelsachsenweg besteht überwie-
gend aus den Häusern, die ehemals von den britischen Familien genutzt wurden. Für diese Be-
reiche wurden bzw. werden zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung  nach dem Freizug der 
Gebäude die Bebauungspläne Nr. 552  (rechtskräftig 2014)  bzw. Nr. 553 (Aufstellungsbe-
schluss 2012) aufgestellt. Im Westen, an die als Sportplatz genutzte Grünfläche innerhalb des 
Plangebiets, schließt das Gewerbegebiet Höltenweg (B-Plan Nr. 155) jenseits des Heeremans-
weges an.  
Mit der bestehenden Verkehrsi nfrastruktur ist für den Individualverkehr sowie den öffentlichen 
Personennahverkehr eine gute Anbindung an das Zentrum Münsters und die uml iegenden 
Stadtteile gewährleistet. 
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude 3, 12, 14 mit zugehörigen Stellplätzen 
und Nebenflächen) bis auf weiteres vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) g e-
nutzt. Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum.  
Darüber hinaus wird der innere Bereich des Kasernengeländes (Gebäude 1, 8 - 10, 15 - 23, 40) 
derzeit vom Land NRW (BZR Münster) zur Erstaufnahme von Flüchtlingen genutzt. Diese  Nut-
zung soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 beendet werden.  
 
Übersicht der Bestandsgebäude auf der York-Kaserne 
5. Planungsziele 
Entsprechend dem mit der Bürgerschaft entwickelten Perspektivplan und dem darauf aufbau-
enden städtebaulichen Konzept von Lorenzen Architekten soll die ehemalige York -Kaserne zu 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität  entwickelt werden, 
das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem  neu-
en York-Quartier verknüpft. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für  die Realisierung von urbanen  Wohnformen, Freizeitangeboten , wohnverträgl i-
chen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen werden.  
Das Nahversorgungsangebot Gremmendorfs wird durch das neue Nahversorgungszentrum im 
Nordosten des Plangebiets ergänzt. Zu dem kleinteiligen Einzelhandel auf der gegenüberli e-
genden Seite der Kaserne, können auf der Westseite Einzelhandelsbetriebe mit größerem Fl ä-
chenanspruch etabliert werden. Die „Trennwirkung“ des Albersloher Wegs soll durch das neue 
Versorgungsangebot und eine spätere Neugestaltung des Straßenraums gemindert werden. 
Mit der Entwicklung der Kaserne i st auch ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur verbunden. 
Es sind ein Grundschulstandort sowie mehrere, dezentral gelegene Kindertagesstätten vorge-
sehen. Das ehemalige Casino soll zu einem Bürgerhaus u mgenutzt werden. Der charakteristi-
sche alte Baumbestand des Geländes soll weitgehend erhalten bleiben. Die geplanten Nach-
verdichtungen und Erschließungen sollen sich verträglich  in die Grünstruktur einfügen. Die 
Grünfläche im Westen bleibt unbebaut und dient den Quartiersbewohnern sowie der Gesam t-
bevölkerung des Stadtteils für vielfältige Freizeit- und Erholungsnutzungen. 
Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt: 
 Die Planung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt 
Münster. Vorgesehen ist die Schaffung von ca. 1.750 Wohneinheiten, die vornehmlich 
im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen, auch im Rahmen al-
ternativer Eigentumsmodelle, wie Baugruppen oder genossenschaftliches Wohnen, rea-
lisiert werden sollen. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt werden 
im erheblichen Umfang auch öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. 
 Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. 
Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehem.  Kaserne sollen als 
wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben.  
 Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch 
räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.  
 Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden die beste-
henden Strukturen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche 
Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.  
 Durch entsprechende Standort- und Flächenvorsorge (Mobilitäts- und Ladestationen) in-
nerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, sollen den zukünftigen Anforderungen der 
steigenden E-Mobilität Rechnung getragen werden. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
Das Plangebiet lässt sich in 8 Quartiere unterteilen. Um die Lesbarkeit des Bebauungsplans zu 
erleichtern, werden die Quartiere mit den Buchstaben A  - H gekennzeichnet und entsprechend 
im Bebauungsplan dargestellt. Nach dieser Zuordnung werden die Quartiere nachfolgend auf-
geführt und in ihren wesentlichen Inhalte und Zielen beschrieben. 
Durch die relativ geringe Festsetzungstiefe soll für die angestrebten, nachfolgenden Investoren- 
und Qualifizierungswettbewerbe ausreichend Flexibilität ermöglicht werden, ohne die Grundidee 
des städtebaulichen Entwurfs in Frage zu stellen. Die weitere Sicherung der angestrebten städ-
tebaulichen Qualitäten erfolgt über städtebauliche Verträge. 
Architektonische und gestalterische Qualitätsziele werden in einem „Gestaltungshandbuch“ 
formuliert. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffentlich- rechtliche 
Vertragsgestaltungen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
6.1 Verkehrsflächen / Erschließung 
Zu Abschätzung der zu erwartenden Verkehre wurde eine allgemeine Verkehrsprognose er-
stellt,1 die die Grundlage einer detaillierten Verkehrsuntersuchung2 bildet.  
6.1.1 Äußere Erschließung 
Die Erschließung des Gebiets erfolgt vom Albersloher Weg aus über vier Zufahrten zum Gelän-
de. Die Haupterschließung übernehmen zwei signalisierte Vollknotenpunkte: die Anschlussstel-
le über den ehemaligen Haupteingang der Kaserne und die Zufahrt in Verlängerung des 
Gremmendorfer Wegs. Eine weitere,  untergeordnete Zufahrt befindet sich im nördlichen B e-
reich auf der Höhe der alten Panzerstraße. Der südliche Bereich ist über den Wiegandweg bzw. 
den Angelsachsenweg separat an den Albersloher Weg angeschlossen.  
6.1.2 Innere Erschließung 
Die innere Erschließung des Gebiets  erfolgt analog zur ursprünglichen Erschließung über eine 
Ringstraße. Diese Struktur aufgreifend werden der nördliche Bereich und der südliche Bereich 
ebenfalls über eine Ringstraße erschlossen. Hinzu kommen Parkplätze und Nebenanlagen in 
unterschiedlichen Dimensionierungen (vgl. verkehrstechnischer Entwurf). 
Die weitere Erschließung der  einzelnen Quartiere erfolgt über Wohnwege, die als verkehrsbe-
ruhigte Bereiche mit einer Gesamtbreite von 6,50m (im Quartier D) bis 7,00m (im Quartier C)  
als Mischverkehrsfläche geplant sind. Orientiert an der sich aus der inneren Erschließung erge-
benden Aufteilung, ist das Plangebiet in die Quartiere A - H gegliedert. 
Detaillierte Informationen zu den geplanten Straßengestaltungen (z.B. innere Aufteilung, B e-
grünung) finden sich in den jeweiligen verkehrstechnischen Entwürfen.  
Separate Fuß- und Radwege begleiten die erhaltenswerten Grünzonen, die geprägt sind durch 
den alten Baumbestand. So entstehen Ost-West-Verbindungen durch das Wohngebiet, die das 
Zentrum am Albersloher Weg mit der westlichen Grünfläche (Landschaftspark) verbinden. Sie 
erschließen auch die Kitas und das Bürgerhaus im süd-östlichen Bereich des Plangebiets. 
6.1.3 Private Verkehrsflächen 
Der York-Platz am Albersloher Weg ist als öffentliche Platzfläche festgesetzt. Nur der nördliche 
Bereich, der als oberirdischer Parkplatz für den Einzelhandel dient , ist als private Stellplatzfl ä-
che festgesetzt. Eine einheitliche Gestaltung der Platzfläche ist anzustreben.  
Der York-Patz übernimmt mehrere Funktionen. Die nördliche Platzfläche ist als Parkplatz für die 
Einzelhandelsnutzungen vorgesehen, während die südliche Platzfläche überwiegend Aufent-
haltsfunktionen übernehmen soll . Der Mitt elteil des Platzes dient als Verbindung  „Ost-West“ 
über den Boulevard in die westliche Grünfläche. Weitere Verbindungen in Nord- Süd-Richtung 
sind durch die Ausweisung einer GFLAEÖ-Fläche gesichert. 
Um keine zusätzliche Zufahrt vom Albersloher Weg aus zu ermöglichen, ist der York-Platz zum 
Albersloher Weg hin und an seiner westlichen Seite mit einem Zu-  und Abfahrtsverbot belegt. 
Die Zufahrt für den Einzelhandel ist im Norden des Platzes vorgesehen.  
6.1.4 Stellplätze 
Für die Wohnnutzungen werden rechnerisch 0,85 bis 0,9 Stellplätze je Wohneinheit berücksich-
tigt. Innerhalb eines Radius von 400 m um die Haltestellen mit 10 -minütiger Taktung (Alberslo-
her Weg bis Gremmendorfer Weg, Buslinien 6 und 8) werden 0,85 Stpl./ WE angenommen. Für 
das übrige Plangebiet werden aufgrund der 20- minütigen Bustaktung (Buslinie 6 und Erweit e-
rung Buslinie 17) 0,9 Stpl./ WE angenommen. 
1 ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016 
2 Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Ergänzt werden die privaten Stellplätze durch öffentliche Besucherpark plätze. Diese werden in 
der Größenordnung von 25 % der privaten Stellplätze im öffentlichen Straßenraum berücksic h-
tigt. Einen Sonderfall stellen die Wohnwege (Verkehrsberuhigte Bereiche) dar: Im Quartier C 
werden innerhalb der Wohnwege Parkstände in Höhe von 10- 15 % der privaten Stellplätze für 
die unmittelbar angrenzenden Wohneinheiten nachgewiesen, die übrigen 10- 15 % werden in 
den umliegenden Wohnstraßen abgebildet. Im Quartier D werden die Besucherpark plätze aus-
schließlich in den das Quartier umgebenden Erschließungs- und Wohnstraßen und nicht in den 
Wohnwegen nachgewiesen (vgl. Verkehrskonzept).3 Im äußersten Nordwesten des Plangebiets 
ist in Ergänzung des Nahversorgungszentrums ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen.  
6.1.5 Straßenbegrünung 
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und 
ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume 
vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann den jeweiligen verkehrstechnischen 
Entwürfen entnommen werden. 
6.1.6 ÖPNV 
Das Plan gebiet liegt im Einzugsbereich der Haltestellen Gremmendor fer Weg und Paul -
Engelhard-Weg (Linien 6 und 8) am Albersloher Weg. 
Zur Anbindung des Gebiets an den ÖPNV wird eine Verlängerung der Buslinie 17 perspekt i-
visch berücksichtigt. Diese wird über eine Umweltspur, die für  Bus-, Fahrrad- und Fußverkehr 
aber nicht für privaten Kfz-Verkehr zugänglich ist, aus dem westlich angrenzenden Gewerbege-
biet (Krögerweg) auf die geplante Ost -West-Achse im Plangebiet geführt. Die Linie verkehrt als 
Schleife durch das Plangebiet mit Endhaltestelle am Albersloher Weg ( Haltestelle Gremmen-
dorfer Weg).   
Diese Trasse ist im Bereich der westlichen Grünfläche als Verkehrsfläche entsprechend festge-
setzt.  
6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“ 
Das Quartier A liegt am Albersloher Weg und grenzt damit direkt an das bestehende Zentrum  
Gremmendorfs, in dem sich zurzeit die zentrumsrelevanten Funktionen befinden. Das Quartier 
A gliedert sich in zwei Teilquartiere (A1 und A2) mit jeweils zwei Baufeldern. 
6.2.1 Teilquartier A1  
Das Teilquartier A1 wird als „Mischgebiet“ festge setzt (§ 6 BauNVO). Hier sind ni cht störende 
Gewerbebetriebe und Dienstleister sowie Wohnnutzung zulässig. Gemäß dem städtebaulichen 
Konzept soll die dem Albersloher Weg zugewandte Seite der Blockbebauung Büronutzung  auf-
nehmen, während sich in den rückwärtigen Gebäudeteilen die Wohnnutzung befinden soll.  
Das Teilquartier A1 bildet den nördlichen Abschluss des York -Quartiers. Um das Zentrum, das 
sich südlich entlang des Albersloher Wegs entwickeln soll , kompakt zu halten, sind hier Einzel-
handelsbetriebe unzulässig. Die in MI-Gebieten nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO zulässigen und 
nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer 
Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, unzu-
lässig. Gleiches gilt für Gartenbaubetriebe und Tankstellen.  
Im Teilquartier A1 sind  auf der dem Albersloher Weg zugewandten Gebäudeseite IV -
geschossige Gebäude mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind hier nicht zulässig. Auf 
der dem Gebiet zugewandten Seite der Gebäude sind III-Geschosse mit der Ergänzung um 
Nichtvollgeschosse zulässig. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen definiert. Um 
eine Raumkante zum Albersloher Weg gemäß des städtebaulichen Konzepts zu erzeugen, sind 
zum Albersloher Weg hin Baulinien festgesetzt.  
3 Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Oberirdische Stellplätze im Teilquartier A1 sind nur in den festgesetzten St -Flächen zulässig. 
Sie liegen zwischen den beiden Gebäudekörpern, um eine gute An - und Abfahrt zu ermögli-
chen. Weitere Stellplätze müssen in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Die Errichtung von 
Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) 
Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit einer großen, die beiden Baukörper verbindenden Tiefgarage 
offen zu halten. 
Im Teilquartier A1 sind Werbeanlagen nur mit Beschränkungen zulässig. Werbeanlagen mit 
wechselndem Bild und Blinkreklame mit bewegten bzw. laufenden Licht sind unzulässig um  die 
Autofahrer auf dem Albersloher Weg nicht abzulenken. Ebenso unzulässig sind Werbeanlagen, 
die mehr als 1 m vor die Fassadevorderkante auskragen oder oberhalb der Gebäudeattika oder 
auf Vordächern angebracht werden, um ein ruhiges und einheitliches Bild der Werbeanlagen an 
den Fassaden zu erhalten. Die Größe der Werbeanlagen ist auf max. 1,50 m Höhe und max. 
8,00 m Länge beschränkt, um keine überdimensionierten Werbeanlagen in Bezug auf die G e-
bäude zu erhalten.  Außerdem sind, um das Str aßenbild weit gehend einheitlich zu gestalten, 
freistehende Werbeanlagen auf eine Höhe von max. 5,50 m und einer Breite von max. 2,00  m 
beschränkt.  
6.2.2 Teilquartier A2  
Das Einzelhandelszentrum (A2) ist als Kerngebiet festgesetzt (§7 BauNVO). Um Störwirkungen 
zu vermeiden, sind Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen (§ 1 (5) und (9) i.V.m. 
§ 7 BauNVO) . Die geplanten Einzelhandelsbetriebe sollen in die Erdgeschoss e der Gebäude-
komplexe integriert  werden. Ab dem ersten Obergeschoss ist neben Dienstleistungsnutzung 
auch Wohnnutzung zulässig. So soll auch im Kerngebiet ein maßgeblicher Anteil an Wohnnu t-
zungen etabliert werden (§ 7 (4) BauNVO).  
Die Gebäude sind auf der dem Albersloher Weg zugewandten Gebäudeseite IV -geschossige 
Gebäude mit Flachdach ohne weitere Geschosse zulässig . Die Gebäudeteile auf der dem G e-
biet zugewandten Seite sind III -geschossig mit der Ergänzung um Nichtvollgeschosse zulässig. 
Um die Raumkante zur Platzfläche zu definieren, sind die überbaubaren Flächen zum Alberslo-
her Weg durch Baulinien festgesetzt. 
Unter städtebaulichen Verträglichkeitsgesichtspunkten und zur Sicherung einer  maßvollen Er-
gänzung der bestehenden Einzelhandelssituation, werden die Verkaufsflächen für Vollsortimen-
ter auf max. 2000 qm, für Discounter auf max. 1200 qm und Drogeriemärkte auf max. 800 qm 
beschränkt. Ergänzt werden können diese VKF durch untergeordneten, kleinteiligen Einzelhan-
del anderer Branchen / Sortimente mit bis zu 300 qm Verkaufsfläche.  
Das Einzelhandelszentrum orientiert si ch zum neuen „York-Platz“, der die neue Mitte Grem-
mendorfs bilden und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten soll.  
Der York-Platz soll abgesehen von dem für den Einzelhandel notwend igen oberirdischen Stell-
platzbedarf von Stellplätzen freigehalten werden. Die oberirdischen Stellplätze im Quartier A2 
sind nur auf den mit St festgesetzten Flächen zulässig sind. Weitere Stellplätze müssen in Tief-
garagen nachgewiesen werden. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der 
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit offen zu 
halten, bei Entwicklung durch einen Investor eine große , die beiden Baukörper verbindende 
Tiefgarage, zu bauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragen-
flächen gilt im Teilquartier A2 entsprechend der im Teilquartier A1 geltenden Festsetzung.  
Im Teilquartier A2 gelten ebenso die Festsetzungen zur  Beschränkung der Werbeanlagen, um 
ein infolge von ungeordnet angebrachten Werbeanlagen ein störendes, städtebauliches E r-
scheinungsbild zu vermeiden.  
6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“ 
Das Quartier B ist der „soziale Standort“ des York-Quartiers, eingebettet in einen  alten Baum-
bestand. Das Quartier B gliedert sich in die Teilquartiere B1 bis B4. 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
6.3.1 Teilquartiere B1, B2 
Die Teilquartiere B1 und B2 sind als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ausgewiesen. Vergnügungs-
stätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind in den Teilquartieren B1 und B2 aufgrund ihrer 
Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, nicht zu-
lässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). Hier sollen sich ergänzender Einzelhandel (nur Teilquartier B1) 
sowie kreative Berufe, Start-ups oder Gastronomie ansiedeln.  
Im Teilquartier B1 ist Einzelhandel als Ergänzung des Angebots im Teilquartier A2 zulässig. Um 
den York-Platz baulich zu fassen und eine Platzkante auszubilden, ist hier eine Geschossigkeit 
von III bzw . V Geschossen am Hochpunkt  mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind 
nicht zulässig.  
Im Teilquartier B2 ist Einzelhandel unzulässig  (§ 1 (5) Bau NVO) . Es ist hier in erster Linie ein 
gastronomisches Angebot vorstellbar. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, erhält es in 
Geschossigkeit und Dachform (II-geschossig, Satteldach) eine bestandsorientiere Festsetzung. 
Die überbaubaren Flächen sind in beiden Teilquartieren (B1 und B2) durch Baugrenzen und 
Baulinien festgesetzt. Zum grünen Baumpol ster sind in beiden Teilquartieren Baulinien festge-
setzt um die städtebauliche Struktur des Eingang sbereichs der Kaserne auch bei einem Neu-
bau der Gebäude zu erhalten. 
In den Teilquartier en B1 und B2 ist die  Ausgestaltung der Werbeanlagen an den Gebäuden 
ebenfalls nur eingeschränkt zulässig. 
6.3.2 Teilquartiere B3, B4 
Im York-Quartier sind eine vierzügige Grundschule und mehrere Kindergartenstandorte vorg e-
sehen. Die Schule, zwei Kitastandorte und das Bürgerhaus befinden sich im Quartier B südlich 
des Eingangsbereichs der Kaserne , erschlossen über den Albersloher Weg bzw. den Wi e-
gandweg.  
Die Flächen für die Schule (B3), die Kindergarteneinrichtungen (B 3, B4) und das Bürgerhaus  
(B4) sind als „Flächen für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). Durch ihre Festset-
zung als Gemei nbedarfsfläche sollen diese Flächen langfristig für öffentliche Nutzungen ges i-
chert werden. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll, erfolgt eine 
bestandorientierte Festsetzung der Geschossigkeiten (III-geschossig). Zur Dachform wird keine 
Festsetzung getroffen, um mögliche Neubauten in der architektonischen Ausformung nicht ei n-
zuschränken. 
Durch die zentrale Lage inmitten von altem  Baumbestand wird ein qualitätsvoller Standort für 
öffentliche Nutzungen geschaffen.  
Das Gebäude 3,  das künftig für den Schulstandort vorgesehen ist, wird auf noch unbestimmte 
Zeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Verwaltungszwecken genutzt. Diese Nut-
zung genießt Bestandschutz und ist in der Gemeinbedarfsfläche zulässig. 
6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“ 
Die städtebauliche Idee im Quartier C ist das Gartenwohnen im Geschosswohnungsbau oder 
Reihenhaus. Durch private und öffentliche Grünflächen im Quartier wird die Bebauung aufgel o-
ckert, in jedem der fünf Baufelder ist ein Grünbereich vorgesehen. 
Das Quartier C ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im 
allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 ( 3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anla gen für 
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sind aufgrund ihrer Störwirkung  und ihrem 
Flächenbedarf nicht zulässig.  
Das städtebauliche Konzept sieht für das Quartier C größtenteils III-geschossige Baukörper mit 
Flachdach und innenliegenden Gärten vor. Es soll eine Mischung von gestapelten Reihenhäu-
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sern und Zeilengebäuden entstehen. Diese Zeilengebäude  werden durch eine höhere, vierge-
schossige Bebauung der Ecken akzentuiert.  
Diese städtebauliche Idee aufgreifend sind im Quartier C III bis IV-geschossige Gebäude mit 
Flachdach zulässig. Weitere (Nichtvoll-) Geschosse sind in dem mit * gekennzeichneten Bau-
flächen (Reihenhäuser) über die im Plan festgesetzte Zahl der Geschosse im Quartier C nicht 
zulässig. Die harmonische Höhentypologie der Bauk örper im Quartier C soll durch diese Fes t-
setzung entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung gesichert werden.  
Die Struktur der Bebauung -in Nord-Süd-Richtung verlaufende Zeilen- wird durch die Festset-
zung der überbaubaren Flächen gesichert. Zur Straßenraumkante werden Baulinien festg e-
setzt, um Vor - und Zurücksprünge der Gebäudekörper zu vermeiden und die städtebauliche 
Struktur des Entwurfes umzusetzen.  
Im Quartier C ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). 
Die Stellplätze im Q uartier C sind in Tiefgaragen bzw. in den Gemeinschaftsstellplatzanlagen 
(GSt) nördlich des Quartiers C nachzuweisen. 
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig , dürfen aber Entwäss e-
rungsmulden nicht unterbauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tief-
garagenflächen gilt im Quartier C ebenfalls.  
Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone, mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar-
tenbereichen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO).  
Im Quartier C sind zwei Kitastandorte innerhalb des allgemeinen Wo hngebiets (WA) vorgese-
hen (siehe Hinweis in Planzeichnung) . Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 
BauNVO zulässigen Nutzungen sind hier innerhalb des Wohngebiets vorgesehen, um durch die 
Integration der Kitas in Wohngebäude eine flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden 
Bedarf im Gesamtquartier (z.B. 2-Phasenmodell) zu ermöglichen.  
6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“ 
Das Quartier D mit dem städtebaulichen Prinzip „ Wohnen im Park“ teilt sich in das Teilquartier 
D1, die ehemaligen unter Denkmalschutz stehenden Mannschaftsunterkünfte, das Teilquartier 
D2, die Blockrandbebauung um den „secret garden“ und das Teilquartier D3 (Kindertagesein-
richtung, Fläche für Gemeinbedarf). 
Die Wohngebiete D1 und D2 sind als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO 
festgesetzt. Die in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässi-
gen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind aufgrund ihrer Störwirkung und ih-
rem Flächenbedarf, der den städtebaulichen Zielen widerspricht, nicht zulässig.  
6.5.1 Teilquartier D1 
Das Teilquartier D1 zeichnet sich durch die denkmalgeschützten Bestandsgebäude und eine 
aufgelockerte Bebauung aus. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben 
soll, erfolgt eine bestandorientierte Fes tsetzung der Geschossigkeiten  (III-geschossig). Zur 
Dachform wird keine Festsetzung getroffen um die möglichen Neubauten in ihrer Dachausbi l-
dung nicht zu begrenzen.  Die bestehenden Zeilengebäude werden maßvoll mit ebenfalls I II-
geschossigen Gebäuden mit Flachdach ergänzt. Bei den Neubauten sind weitere Geschosse 
(Nichtvollgeschosse) nicht zulässig, da diese Gebäude gegenüber den Bestandsgebäuden in 
ihrer Höhenentwicklung zurücktreten sollen. Zur Ringstraße werden Baulinien festgesetzt, um 
die städtebauliche Struktur der Kasernenanlage auch langfristig zu sichern. Die überbaubaren 
Flächen der Neubauten sind ebenfalls zu den Verkehrsflächen mit Baulinien festgesetzt. Hier-
durch soll sichergestellt werden, dass die „eingeschobenen“ Neubauten die Bauflucht der B e-
standsgebäude aufnehmen.  
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Im Teilquartier D1 ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 
BauGB), um den wertvoll en Baumbestand und die optische Wirkung des Ensembles der ehe-
maligen Mannschaftsgebäude nicht zu beeinträchtigen.  
Die Stellplätze im Teilquartier  D sind in den Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) östlich  des 
Teilquartiers H sowie innerhalb der nördlich und südlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflä-
chen nachgewiesen. 
Die Gebäude 12 und 14 werden auf noch unbestimmte Zeit vom Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge zu Verwaltungszwecken genutzt. Diese Nutzung genießt Bestandschutz und ist im 
allgemeinen Wohngebiet zulässig. 
6.5.2 Teilquartier D2 
Zentral im gesamten York-Quartier befindet sich das Teilquartier D2, der mit einer geplanten 
Blockrandbebauung umschlossene,  ehemalige Exerzierplatz. Durch die Blockrandbebauung 
wird der Exer zierplatz in seiner Kontur nach gebildet. Im Inneren soll ein „halböffentlicher“ be-
grünter Platz entstehen, der als „private Grünfläche“ festgesetzt ist. 
Um ein aufgelockertes architektonisches Bild zu erhalten und verschiedene Grundrisse zu er-
möglichen, soll die Geschossigkeit variieren. Es wird eine Geschossigkeit von drei Geschossen 
mit Flachdach festgesetzt, wobei weitere Geschosse als Nichtv ollgeschosse möglich sind. Der 
städtebauliche Entwurf sieht einen Wechsel  von Baukörpern mit zwei oder drei  Geschossen 
und drei Geschossen plus Dachgeschoss vor. Um die Raumkante zu definieren und damit auch 
die historische Figur des Exerzierplatzes aufzugreifen, ist das Baufeld D2 zum Straßenraum 
durch Baulinien begrenzt. Zum Innenraum, dem „secret garden“,  sind Baugrenzen festgesetzt. 
An den vier Ecken des Gebäudes sollen großzügige Eingänge zum „secret garden“ entstehen.   
Die Stellplätze im Quartier D2 sind in einer Tiefgarage nachzuweisen.  Die Errichtung von Tie f-
garagen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, nicht jedoch inner-
halb der privaten Grünfläche, zulässig.  
6.5.3 Teilquartier D3 
Das Teilquartier D3 ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). In dem 
Bestandsgebäude soll unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes eine Kindertages-
einrichtung mit den erforderlichen Außenflächen untergebracht werden.   
Die Geschossigkeit orientiert sich an dem Bestand und wird III-geschossig festgesetzt. Auf eine 
Festsetzung der Dachform wird verzichtet , um ggf. ergänzende Neubauten nicht zu beschrän-
ken. 
6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“ 
Die ehemalige Garagenhalle im Quartier E ist für eine Nachnutzung als Wohngebäude nicht 
geeignet. Trotz des bestehenden Denkmalschutzes schlägt das städtebauliche Konzept hier 
vor, nur die charakteristische Gebäudedurchfahrt zu erhalten. Auf der restlichen Fläche ist im 
städtebaulichen Konzept vorgesehen , in vier Neubauten „besondere“ Wohnnutzung unterz u-
bringen. Die im städtebaulichen Konzept vorgeschlagenen Baukörper bilden die Garagenhalle 
nach, indem sie den Raum der ehemaligen Garagenhalle aussparen, mit Gartennutzung bel e-
gen und mit einer Blockbebauung einfassen.  
Das Teilquartier E ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die 
in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 
sind aufgrund ihrer Störwirkung und weil diese Nutzungen den städtebaulichen Zielen wider-
sprechen, nicht zulässig.  
Es wird eine große überbaubare Fläche festgesetzt, die neben den  im städtebaulichen Entwurf 
vorgeschlagenen Baukörpern auch andere Gebäude, die ggf. größere Teile der denkmalg e-
schützten Garagenhalle erhalten, zulässt. Mit Baugrenzen wird eine überbaubare Fläche mit II-
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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Geschossen mit Pult- oder Satteldach festgesetzt. Weitere Nichtvollgeschosse sind hier mö g-
lich.  
Oberirdische Stellplätze sind im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die erforderli-
chen Stellplätze im Quartier E sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen. 
Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist  auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfl ä-
chen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB ). Entwässerungsmulden dürfen nicht unterbauen werden. 
Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragenflächen gilt im Quartier E 
ebenfalls.  
Die Errichtung von Neb enanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und  Fahrradabstellanlagen in den Vorgar-
tenbereichen, im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m.  § 14 (1) BauNVO).  
6.7 Quartier F – „Sporthalle“ 
Das Quartier F, die bestehende Sporthalle ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) 
Nr. 5 BauGB). Durch die Festlegung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung 
„Sporthalle“ soll diese Fläche langfristig für  sportliche Zwecke gesichert werden. Aus Gründen 
des Lärmschutzes muss der Sportbetrieb in der Sporthalle bis 21.30 Uhr beendet bzw. die letz-
ten Abfahrten von dem Gelände der Sporthalle bis 22.00 Uhr (Beginn Ruhezeit) erfolgt sein.  
6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“  
Das Quartier G ist ein Quartier mit eigenheimähnlichen Strukturen und eigenem  Garten inner-
halb des York-Quartiers. Es ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festge-
setzt. Die im allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen 
Nutzungen sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig.  
Im Quartier G ist ein Kitastandort  innerhalb des allgemeinen Wohngebiets (WA) vorgesehen. 
Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen sind hier 
innerhalb des Wohngebiets vorgesehen, um durch die Integration der Kita das Wohngebiet eine 
flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden Bedarf im Gesamtquartier (z.B. 2  - Phasen-
modell) zu ermöglichen. Der Standort ist im Plan entsprechend gekennzeichnet. 
Es sind Gebäude als Reihenhäuser oder Doppelhäuser im Übergang zur bestehenden Bebau-
ung am Wiegandweg vorgesehen. Zulässig sind II-geschossige Gebäude mit Flachdächern. Die 
Ausbildung eines weiteren Geschosses als Nichtvollgeschoss ist zulässig.  Die überbaubaren 
Flächen sind durch Baugrenzen festgesetzt. 
Der Stellplatznachweis erfolgt auf eigenem Grundstück oder auf den dafür vorgesehenen (GSt)-
Flächen.  
Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen den Vorgarten-
bereichen, im Quartier G nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m.  § 14 (1) BauNVO).  
6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“ 
Im Quartier H ist im Übergang  zur öffentlichen Grünfläche im Westen eine gestaffelte Zeilenbe-
bauung vorgesehen. Die Gebäude sind im Wechsel III- und IV-geschossig mit Flachdach fest-
gesetzt. Weitere Geschosse  (Nichtvollgeschosse) sind nicht zulässig . Die überbaubaren Fl ä-
chen sind durch Baugrenzen festgesetzt. 
Das Quartier H ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im 
allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 
sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig.  
Oberirdische Stellplätze sind im Quartier H unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die Stellplätze im 
Quartier H sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 39

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Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig um die 
Möglichkeit zu bieten,  zusammenhängende Tiefgaragen zu bauen. Die Festsetzung für die 
Überdeckung und Begrünung der Tiefgarage nflächen außerhalb der überbaubaren Flächen  
wird hier ebenfalls getroffen, um die Freiflächen oberhalb der Tiefgaragen zu begrünen.  
6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung 
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt in separaten Schmutz - und Regenwasserkanallei-
tungsnetzen (Trennsystem). 
Zur Entlastung des Regenwasserkanalsystems sind in einzelnen Teilquartieren verschiedene 
Maßnahmen zur Regenwasserrückhalt ung sowohl auf öffentlichen als  auch auf privaten Fl ä-
chen vorgesehen. Gleiches gilt auch für die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsfl ä-
chen (vgl. verkehrstechnische Entwürfe). 
Das Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B , D, G und F 
im zentralen Bereich wegen der Bestandsbebauung über neu zu errichtende Regenwasserk a-
näle in das städtische Kanalnetz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse zum Kanal im A l-
bersloher Weg ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken (RRB) im östlichen Bereich des 
Plangebiets vorgesehen. Von hier aus ist die Zuleitung zum Kanal durch die Festsetzung einer 
LE-Fläche durch die Fläche für Gemeinbedarf (B3) gesichert.  
Zusätzlich wird bei größeren Regenereignissen über einen gezielten Rückstau der Regenwas-
serkanäle die flache Mulde in der westlichen Grünfläche beschickt.  Dieses offene Regenrück-
haltebecken kann das Niederschlagswasser anstauen und gedrosselt wieder ableiten.  
Im nördlichen Quartier C und in dem südlichen Quartier E ist eine weitgehende Versickerung in 
Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden- Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Die Versickerung 
des von Niederschlagswasser erfolgt in den Quartieren C und E  auf eigenem Grundstück. Die 
Baugrundstücke im Quartier C erhalten keinen Anschluss an die städtische Regenwasserkana-
lisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Niederschlagswasser ist nur 
dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausreihend dimensionierte Versick e-
rungsanlage errichtet wird. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 
5 l/sek/ha betragen. Das Quartier H leitet das anfallende Regenwasser direkt in die zentrale 
Entwässerungsmulde innerhalb der west lichen Grünfläche ein. Des Weiteren wird geprüft,  ob 
die Niederschlagswasserabführung des Quartiers B4 über eine Mulde erfolgen kann.
 
Um die Versickerung des Oberflächenwassers zu unterstützen, sind alle versiegelten Flächen 
(Wege, Platze, Stellplätze) mit  möglichst wasserundurchlässigen Materialen zu versehen. Um 
das Mikroklima im York-Quartier zu verbessern und einen hohen Wert von verdunstendem Nie-
derschlag zu erreichen, sind alle  Flach- und Pultdächer im Plangebiet voll ständig extensiv zu 
begrünen.  
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss 0,30 m über der jeweils der 
Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Bestimmung dient dazu, 
die Erdgeschosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen.  
Die Energieversorgung des Standortes soll über das Fernwärmenetz  der Stadtwerke erfolgen. 
Mit dieser Vorgabe sind jedoch Konzepte für dezentrale Lösungen der Energieversorgung und -
speicherung (Solarnutzung und regenative Energien)  nicht ausgeschlossen.  Für die neue 
Fernwärmeübergabestation ist am nördlichen Rand des York-Quartiers am Albersloher Weg ein 
Standort als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und  A b-
lagerung“ mit der Zweckbestimmung Fernwärme festgesetzt  (§ 9 (1 ) Nr. 12 BauGB). Zum Al-
bersloher Weg hin ist diese Fläche mit der Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflanzungen belegt, um das technische Bauwerk einzugrünen. Die vor-
geschlagenen Standorte für die Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauungsplan mit 
dem Planzeichen Elektrizität festgesetzt. Die genaue Abstimmung der Standorte muss mit den 
Stadtwerken Münster im Zuge der Baureifmachung erfolgen. Durch die im Plan dargestellten 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 39

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Standorte für Trafostationen in den  öffentlichen Verkehrsflächen werden die Voraussetzungen 
für die Bereitstellung von Ladesäulen für Elektroautos geschaffen.  
6.11 Öffentliche Grünflächen 
Die städtebauliche Planung greift die vorhandenen Grünstrukturen auf und vernetzt die Quartie-
re mittels in die Grünflächen integrierte Rad-  und Fußwege untereinander und mit der Umg e-
bung. 
Als öffentliche Grünflächen sind die Baum höfe im Eingangsbereich, die Flächen um die sozi a-
len Einrichtungen im Süd- Osten, der Grünstreifen der West -Ost-Verbindung südlich des Quar-
tiers E, die gestalteten  Grünflächen als Teil  des Boulevards im Norden, zwei Grünflächen im 
Quartier C und der Landschaftspark im Westen festgesetzt. 
Eine Teilfläche der Grünfläche im Westen ist als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestim-
mungen „Bolzplatz“ festgesetzt.  
Die Versorgung mit Spielflächen ist über zwei Spielplätze (Kategorie BC) im Quartier C und der 
großen Spielfläche (Kategorie A) mit Bolzplatz  im westlichen Bereich des Kasernengeländes 
gewährleistet.  
6.12 Private Grünflächen 
Als private Grünflächen sind im Quartier C drei  Grünflächen festgesetzt. Hier können z.B. Ge-
meinschaftsgärten entstehen. Die private Grünfläche östlich des Teilquartiers A1 vervollständigt 
den grünen Keil zum Albersloher Weg hin und sorgt für eine optische Trennung zwischen Stra-
ße und  Bebauung.  Außerdem ist der Innenbereich des Quartiers D2 als private Grünfläche 
festgesetzt. Hier soll der „serect garden“ als  halböffentlicher Gemeinschaftsgarten für die B e-
wohner  des York-Quartiers entstehen. 
Bei der Errichtung der Gemeinschaftsstellplätze in den Quartieren C und D und der St-Flächen 
im Quartier A ist je sechs Stellplätze ein großk roniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen,  um 
die Stellplätze zu gliedern und zu durchgrünen.   
Die St-Flächen im Quartier G sind durch Hecken einzugrünen, um diese Flächen durch Grün-
elemente zu gliedern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB).  
6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern 
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine starke Durchgrünung mit altem und prägendem Baum-
bestand aus. D ieser Baumbestand und die Begrünung aus der Bauzeit der Kaserne sind als 
Bestandteil der denkmalgeschützten Gesamtanlage möglichst zu erhalten. 
Vor allem hinter den ehemaligen Garagenhallen (Quartier E), im Eingangsbereich und im hist o-
rischen Bereich der Kaserne (Quartier D) sowie in der Fläche für Gemeinbedarf (Quartier B) ist 
dieser besonders schützenswert.  
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt wer-
den. Sollten Bäume dennoch abgängig sein, müssen diese durch Neupfl anzungen mit heim i-
schen, standortgerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) ersetzt werden. 
Um diesen Baumbestand langfristig zu erhalten, sind in den privaten Bauflächen Bäume als „zu 
erhalten“ festgesetzt. In den privaten Flächen, die dem privaten Stellplatznachweiß dienen, wird 
eine flächenbezogene Festset zung getroffen, indem die Grünfläche als „Flächen für die Erhal-
tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt werden  (§ 9 (1) Nr. 
25 b). Hierdurch soll für die betr effenden Bereiche die gesamte Grünstruktur erhalten bleiben. 
Um den erhalt enswerten Baumbestand sinnvoll zu ergänzen wird der Randbereich einer der 
GSt-Flächen mit der Festsetzung zur „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be-
pflanzungen“ (§ 9 (1) Nr. 25 a) belegt. 
In den öffentlichen Grünflächen und den Gemeinbedarfsflächen sind die erhaltenswerten Bäu-
me nicht festgesetzt, da diese Flächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum verbleiben und somit 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
der Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet ist. Bei der Gebäu-
deplanung ist aus Gründen des Artenschutzes darauf zu achten den vorhandenen Baumbe-
stand soweit wie möglich zu erhalten.  
6.14 Artenschutz 
Die Artenschutzrechtliche Prüfung 4 hat ergeben, dass bei der Realisierung der Planung ohne 
geeignete Vorsorgemaßnahmen potenzielle Auswirkungen wie die Tötung von Individuen bzw. 
deren Fortpflanzungsstadien, die Störung der Tiere und/ oder die Beschädigung und Zerstörung 
von Lebensstätten auftreten könnten. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen. Es müssen die 
Bauzeitenregelungen für die Fällung und die Rodung von Gehölzen und für den Abbruch von 
Gebäuden eingehalten werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine ökologische 
Baubegleitung durchzuführen. Detaill iertere Information zur Ausgestaltung dieser Maßnahmen 
finden sich im Umweltbericht unter Punkt 8. 
Außerdem sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebietes 
aus Gründen des Artenschutzes erforderlich. 
6.15 Immissionsschutz 
Es liegt ein Schallschutztechnisches Gutachten 5 vor. In diesem werden alle relevanten Lär m-
quellen untersucht.  
Verkehrslärm 
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich des Albersloher Wegs, der die Hauptimmission s-
quelle für das Plangebiet darstellt. Der Albersloher Weg ist eine der wichtigsten Aus- und Ein-
fallstraßen in Münster und weist schon heute eine hohe Lärmbelastung auf.  
Die im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchung d urchgeführte Lärmimmissions-
prognose kommt zu folgenden Ergebnissen: 
 Im Q uartier A, B1 und B2 werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 
18005 um bis 8dB(A) tags und um bis zu 7dB(A) nachts überschnitten. 
 Für das Gebäude innerhalb des Baufelds B3, das den Albersloher Weg am nächsten 
gelegen (Haus Nr. 35) und für die Umnutzung zu einem Kindergarten vorgesehen ist, 
werden max. Beurteilungspegel von 65 dB(A) ermittelt. 
 Am Westrand des Quartiers A ergeben sich Überschreitungen der Tag/ Nacht -Werte für 
Allgemeine Wohngebiete um bis zu 5 dB(A). 
 In allen übrigen Baufelder und Quartieren werden die Orientierungswerte sowohl zu 
Tagzeit als auch zur Nachtzeit eingehalten.  
Um die einschlägigen Richtwerte im Außenraum einhalten zu können, wäre die Errichtung einer 
Schallschutzwand entlang des Albersloher Wegs erforderlich. Eine derartige aktive Schutzmaß-
nahme wäre unvereinbar mit den zentralen städtebaulichen Zielsetzungen der Planung, die ins-
besondere darauf ausgelegt ist, die Barrierewirkung des Albersloher Wegs zu mindern. 
Vor diesem Hintergrund muss  im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive 
Schutzmaßnahmen hinreichenden Immissionsschutz sicher zu stellen, der Vorzug gegeben 
werden. 
Die getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Einhaltung Lärmpegelbereiche III – 
V, Einbau von schallgedämmten Lüftungen) sichern für die betroffenen Gebäude verträgliche 
4 Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Müns-
ter, Münster, Februar 2017 
5 Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf York-
Quartier, Senden, November 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Innenraumpegel. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass alle dem Albersloher Weg zugewand-
ten Gebäude über eine „ruhige“ Westseite verfügen. 
Ferner ist davon auszugehen, dass die in großen, gemischt genutzten Baufelder des Quartiers 
A geplanten Wohnungen vorzugsweise auf der Westseite des jeweiligen Baufeldes angeordnet 
werden. In der  schalltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen der zusätzl i-
chen, vorhabenbezogenen Verkehre auf die Bestandsbebauung östlich des Albersloher Wegs 
unter Bezugnahme auf die hier zu beachtende Verkehrslärmschutzverordnung (16. B ImSchV) 
betrachtet. 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhabenbedingten Neuverkehre im Vergleich zum Prog-
nose-Null-Fall (Zieljahr 2030) zu Pegelsteigerungen auf dem Albersloher Weg zwischen 0,6 und 
1,0 dB(A) führen.  
Auch wenn Pegelerhöhungen von 1,0 dB(A) unterhalb der Wahrnehmbarkeits schwelle für das 
menschliche Gehör liegen, ist in der Aufsummierung das Ergebnis angesichts der enormen 
Vorbelastung des Albersloher Wegs kritisch zu bewerten.  
Der Gutachter ermittelt in Anlehnung an die 16. B ImSchV für insgesamt 6 Gebäude (Albersl o-
her Weg 427, 427a, 431, 433,  Gremmendorfer Weg 5, 7) dem Grunde nach Anspruchs voraus-
setzungen auf passiven Lärmschutz.  
Maßgebliche Kriterien für diese Einstufung sind eine Vorbelastung von mind. 70/ 60 dB(A) Tag/ 
Nacht und eine vorhabenbedingte Pegelerhöhung um mind. 0,1 dB(A). Der Gutachter empfiehlt 
eine Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Lärmsanierung s-
programms.  
Gewerbelärm 
Die Gewerbelärmimmissionen für die neuen Einzelhandelseinrichtungen im Quartier A  werden  
hauptsächlich ausgelöst von den ebenerdigen Stellplätzen des Kundenparkplatzes des Einzel-
handels. Die zu erwartende Lärmbelastung beträgt maximal 60 dB(A). Damit werden die Orien-
tierungswerte der TA Lärm eingehalten. Gegebenenfalls erforderliche Schutzvorkehrungen (z.B. 
eingehauste Anlieferung) sind in den nachgeordneten Verfahren (Baugenehmigung) verbindlich 
zu regeln.  
Sportlärm/ Freizeitlärm 
Für den geplanten Bolzplatz in der westlichen Grünfläche w urden die Immissionsbelastungen 
ermittelt. Im Ergebnis werden die zulässigen Immissionswerte am nächst gelegenen Wohnquar-
tier H (WA) innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw. deutlich unterschritten. 
Gegen die Anordnung des Bolzplatzes bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. 
Die Sporthalle (Quartier F) nördlich des neuen Wohngebiets ( Quartier G (WA)) soll künftig wie-
der zu Sportzwecken genutzt werden . Mit der Nutzung der Sporthalle wird auch der Parkplatz  
mit ca. 2 0 Stellplätzen an der Sporthalle im Quartier F genutzt. Nach 22.00Uhr ergäben sich 
durch den Abfahrtsverkehr vom Parkplatz Richtwertüberschreitungen um bis zu 8dB(A). Zur 
Vermeidung dieser Überschreitungen muss der Parkplatz daher vor 22.00Uhr geräumt sein 
(siehe Hinweise im Textteil). Ansonsten ergeben sich tags sowohl innerhalb als auch außer halb 
der Ruhezeiten keine Richtwertüberschreitungen.  
6.16 Altlasten 
Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB g e-
kennzeichnet. Der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze.  Zur weiteren Gefährdungsab-
schätzung sind die erforderlichen Schritte eingeleitet worden. 
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen einer orientierenden Untersuchung 
(Phase IIa) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernen grund-
stück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. B ei den Untersuchungen hat 
sich für eine Vielzahl der kontamininationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Einige Flächen wurden einer Detailuntersuchung (Phase II b) unterzogen. Ergebnis der Unter-
suchungen ist, dass sich für die derzeitige Nutzung der Kaserne keine Gefahren ergeben.  
Weitergehende Untersuchungen mit Blick auf die künf tigen Nutzungen sowie eine Unters u-
chung auf mögliche Gebäudeschadstoffe sind bereits beauftragt, damit die bodenschutzrechtl i-
chen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Planung mit Rechtskraft des Bebau-
ungsplans vorliegen. 
6.17   Denkmalschutz / Archäologie 
Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum 12.06.2014 in die Denkmal-
liste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Denkmalwert bezieht sich auf die innerhalb der 
Einfriedung befindlichen Gebäude und Anlagen, Straßen, Wege und Vorplätze sowie Grünfl ä-
chen, Pflanzen und den Baumbestand der Bauzeit. Die Einfriedung selbst trägt in ihrem gesam-
ten Ver lauf mit den Teilen aus der Bauzeit und den in britischer Zeit erneuerten Bereichen 
ebenfalls zum Denkmalwert bei.  
Die Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Teilen des Denkmals innerhalb des 
gekennzeichneten Bereiches bedarf der Zustimmung der Oberen bzw. Unteren Denkmalbehör-
de (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG NRW).  
Die zuständigen Denkmalbehörden waren bereits in das Verfahren zum städtebaulichen Wet t-
bewerb (2014) kontinuierlich eingebunden. Bei der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem 
städtebaulichen Entwurf wurden die Festsetzungen im Bebauungsplan so getroffen, dass sie 
nicht dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage widersprechen.  
Unabhängig vom denkmalrechtlichen Erlaubnisvorbehalt (§ 9 DSchG) sind für einige Gebäude, 
z.B. die Garagenhalle (Quartier E), großzügigere Baufenster gewählt, um einen flexiblen U m-
gang mit dem Bestand zuzulassen. Die überbaubaren Flächen ermöglichen zudem mehr Frei-
heiten für die konkrete bauliche Umsetzung bei einer Neubebauung. Sie sind in allen Quartieren 
mit Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Die Festsetzungen greifen die städtebauliche Stru k-
tur auf und lassen die angestrebte städtebauliche Figur der Planung erkennen.  
Im zentralen Kasernenbereich sind die Zeilengebäude durch eingefasste Baufelder festgesetzt. 
Die wichtigsten Raumkanten werden durch Baulinien markiert. Durch diese Festsetzung wird 
die denkmalwerte Struktur der Kaserne als Gesamtanlage städtebaulich gesichert und langfri s-
tig erhalten (vgl. Quartier D1).  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun-
de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
6.18 Bebaubare Flächen 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in den textlichen Festsetzungen als zulässige 
Grundfläche unbeschadet der Regelungen des § 19 (4) BauNVO definiert.  
Auf die Festsetzung einer G RZ und GFZ wird verzichtet, da das Maß der angestrebten baul i-
chen Nutzung über die Festsetzungen der Grundfläche und der mindest - und höchstzulässigen 
Geschosszahl hinreichend bestimmt ist.  
6.19 Baugestaltung 
Auf die Festsetzung von Materialität und Farbgebung wird im B -Plan verzichtet. Architektoni-
sche und gestalterische Qualitäten werden in einem „Gestaltungshandbuch“ formuliert. Die Um-
setzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffentlich- rechtliche Vertragsgestaltun-
gen.  
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
7. Flächenbilanz  
 
 Fläche (ha) Anteil (%) 
Plangebietsgröße, davon: 52,80 100,0% 
Kerngebiete 1,10 2,1% 
Mischgebiete 1,60 3,0% 
Wohngebiete 22,30 42,2% 
Gemeinbedarfsflächen 3,80 7,2% 
Verkehrsflächen 10,00 19,0% 
Öffentliche Grünflächen 12,90 24,4% 
Private Grünflächen  1,00 1,9% 
Flächen für Versorgungsanlagen 0,10 0,2% 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a 
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen 
festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). 
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgü ter 
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Im rund 53 ha großen Bebauungsplangebiet ist überwiegend allgemeines Wohngebiet, aufge-
teilt in verschiedene Quartiere, vorgesehen. Im nordöstlichen Plang ebiet, parallel zum Alberslo-
her Weg, sind Mischgebiete und ein Kerngebiet für nicht störende Gewerbebetriebe, Dienstleis-
ter und Wohnnutzung festgesetzt. Im Kerngebiet ist großflächiger Einzelhandel zulässig.  
Des Weiteren sieht der Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen, 
Schule, Kindergarteneinrichtungen, Bürgerhaus und Sporthalle vor.  
Eine Durchgrünung des Plangebietes erfolgt mittels der öffentlichen und privaten Grünflächen, 
der Festsetzung von Einzelbäumen sowie von Erhaltungs- und Pflanzgeboten. Die große öffent-
liche Grünfläche im Westen des Plangebietes umfasst einen Bolzplatz / Spielbereich A. In diese 
Grünfläche wird die zentrale Regenwassermulde integriert. Zwei weit ere Spielplätze (B/C-
Bereich) werden im Norden des Plangebietes festgesetzt. 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über den Albersloher Weg und unte r-
geordnet über den Angelsachsenweg  und den Wiegandweg, über die das südliche Plangebiet 
erschlossen wird.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 582 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen:  
 
Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwel t-
schutzes 
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1, DIN 4109 (technisches Regelwerk) 
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
- Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bu n-
desfernstraßen in der Baulast des Bundes -  
VLärmSchR 97 
Pflanzen und Tiere / biolog i-
sche Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie 
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng g e-
schützte Arten 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
- Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der 
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (G e-
meinsame Handlungsempfehlung des Minister i-
ums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und 
Verkehr NRW und des Ministeriums für Klim a-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW vom 22.12.2010) 
 
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz 
NRW 
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz 
- Landesnaturschutzgesetz NRW  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Flächennutzungsplan 
Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel im Bereich der ehemaligen York -
Kaserne Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen darz u-
stellen, wird in einem separaten Verfahren durchgeführt.  
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes 
In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der Vergan-
genheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als Vorrangfläche für 
die Freiraumsicherung ausgewiesen. Diese Grünfläche bleibt im Wesentlichen erhalten und 
dient zukünftig zu Freizeit - und Erholungszwecken. Die zentrale Regenwassermulde innerhalb 
dieser Grünfläche dient der Rückhaltung von Niederschlagswasser. Der östliche Teil dieser 
Grünfläche, in dem bereits Versiegelungen in Form des Kunstrasenplatzes, von Wege - und 
Platzflächen sowie eines Gebäudes im Bestand vorliegen, wird für Wohnbebauung in Anspruch 
genommen.  
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der Aufstellung des B e-
bauungsplans betroffen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 39

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Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Denkmalschutz 
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregi e-
rung vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ih-
ren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, Straßen, Wegen und Vo r-
plätzen sowie Grünflächen und dem Baumbestand. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
8.4.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation 
Die militärische Nutzung der York-Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte E n-
de 2012 aufgegeben. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen von der Stadt Münster und 
dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Es befindet sich auch eine Kinder-
tageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände. Die ehemalige Sportrasenfläche im 
Westen des Kasernengeländes wird übergangsweis e als Pferdeweide genutzt. Das Kasernen-
areal ist überwiegend nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.  
Der Albersloher Weg weist als eine der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen Münsters bereits im 
Bestand eine hohe Verkehrs - und Lärmbelastung auf. Die einzelnen Verkehrszahlen können 
der Schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Es entstehen Lärmeinwirkungen 
hauptsächlich für den östlichen Teil des Kasernengeländes. Durch den Straßenverkehr auf dem 
Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des Kaser-
nengeländes.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zusam-
mengefasst. Weitergehende Informationen können dem Gutachten entnommen werden.   
Lärm 
Es werden 11.400 zusätzliche KFZ- Fahrten / 24 h als Summe des Ziel - und Quellverkehrs des 
Plangebietes berechnet. Diese setzen sich aus rund 6.400 Kfz -Fahrten durch die Wohnnutzun-
gen, rund 700 Kfz -Fahrten durch Büronutzungen, rund 4.000 Kfz -Fahrten durch Einzelhandel 
und rund 300 Kfz-Fahrten durch Kita- und Schulnutzungen zusammen.  
Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg treten im Plangebiet insbeson-
dere in dessen Nahbereich Lärmeinwirkungen über den Orientierungswerten der DIN 
18005/07.02 auf.  
Aktive Lärmschutzmaßnahmen sollen  aus städtebaulichen Gründen nicht herangezogen wer-
den. Die planerische Abwägung hierzu erfolgt unter Punkt 6.15 der Begründung. Im Ergebnis 
dieser planerischen Abwägung s oll die Sicherung gesunder Wohnverhältnisse über passive 
Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Es erfolgt die Festsetzung von Lärmpegelbereichen von II I 
bis V im Plangebiet (Abgrenzung s. Planzeichnung des Bebauungsplans). In den überwiegend 
zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen des Lärmpe-
gelbereichs III bis V sind außerdem schallgedämmte Lüftungen vorzusehen.  
Im Quartier A1 treten durch den Verkehrslärm des Albersloher Weges maximale Beurteilung s-
pegel von 68 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts auf. Damit beträgt die Überschreitung der Orien-
tierungswerte der DIN 18005/07.02, die für Mischgebiete mit 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts 
zu berücksichtigen sind, bis zu 8 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts.  Es werden die Lärmpegelbe-
reiche III -V festgesetzt. Im Quartier A2 (Kerngebiet) werden die Lärmpegelbereiche III bis IV 
festgesetzt.  
Im Quartier C (allgemeines Wohngebiet) ergibt sich der maximale Lärmpegel zu 60 dB(A) tags 
und 50 dB(A) nachts. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete, der bei 55 dB(A) tags 
und 45 dB(A) nachts liegt, wird maximal um 5 dB(A) überschritten und liegt damit im Bereich 
des Orientierungswertes für Mischgebiete. Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in 
Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig is t, wird davon ausgegangen, dass g e-
sunde Wohnverhältnisse und ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt 
sind, wenn lediglich die für Mischgebiete geltenden Richtwerte eingehalten sind. Die Über-
schreitungen für  Allgemeine Wohngebiete beschränken sich auf den östlichen Bereich des 
Quartiers C.  
Im Gutachten wird  für die Bebauung auf der Ostseite des Albersloher Weges nördlich des 
Gremmendorfer Weges Pegelerhöhungen tags und nachts unter 1 dB(A) prognostiziert. Diese 
sind vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar. Sie erhöhen aber eine bereits in der Anal y-
se vorliegende hohe Vorbelastung, so dass für insgesamt sechs Grundstücke bzw. Immissions-
punkte für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 72 dB(A) und nachts von 60 dB(A) bis 61 
dB(A) erreicht werden.  
Für sechs betroffene Gebäude am Albersloher Weg zwischen dem Gremmendorfer Weg und 
dem Pängelantonweg wird durch den Gutachter weiterer Prüfungsbedarf gesehen. Insbesonde-
re ist hier das Erfordernis nach Entschädigungsvoraussetzungen für passive Schallschutz dem 
Grunde nach gegeben und im Rahmen eines vom Gutachter empfohlenen, vorhabenbezog e-
nen Lärmsanierungsprogramms umzusetzen.  
Im Hinblick auf die Lärmbelastung des Plangebietes durch Gewerbelärm ist festzustellen, dass 
die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte gemäß der Schalltechnischen Untersuchung ei n-
gehalten werden.  Hinsichtlich des Sport -/Freizeitlärms bestehen gegen die Anordnung des 
Bolzplatzes im südwestlichen Geltungsbereich innerhalb der Grünfläche aus schalltechnischer 
Sicht keine Bedenken. Mit Blick auf den Lärm von dem Parkplatz der Sporthalle ist sicherzustel-
len, dass die letzten Abfahrten vom Parkplatz der Sporthalle im Quartier F noch vor 22.00 Uhr 
erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen werden die zulässigen Richtwerte der Sportanlage n-
lärmschutzverordnung eingehalten. Die Einplanung eines Festplatzes in der westlichen 
Grünzone kann aus lärmtechnischer Sicht nicht empfohlen werden, da es im jeden Fall zu deut-
lichen Richtwertüberschreitungen kommt.  
Luftschadstoffe 
Durch die vorhabensbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbe-
lastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung 
der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher 
Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH
6 erstellt. Die Er-
gebnisse können überschlägig auf den Bebauungsplanbereich übertragen werden. Eine Über-
schreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen nach der 39. BImSchV wurde 
nicht festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei ei-
ner Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer 
Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen.  
Erholungsnutzung 
Als Freizeit - und Erholungsfläche ist die 8,6 ha große öffentliche Grünfläche im Westen des 
Plangebietes vorgesehen. In dieser Grünfläche liegt der Ballspielplatz des neuen Wohngebi e-
tes. Zwei weitere Spielplätz (B/C-Bereich) sind im Quartier C vorgesehen.  
Die große Grünfläche im Westen wird durch Fuß - und Radwege erschlossen und an die Wal d-
bereiche im Westen und Süden angebunden. Zwei West -Ost verlaufende Grünverbindungen 
gliedern das Plangebiet und stellen die Vernetzung mit weiteren Grünflächen her. Damit weist 
das Plangebiet eine gute Eignung für die Naherholung auf.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.  
6 AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im 
Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation 
Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 582, der Teile der Bebauungspläne Nr. 128 Alber s-
loher Weg/Gremmendorfer Weg, Nr. 142 Teilabschnitte III, IV, V Gremmendorfer Weg sowie Nr. 
158 Gremmendorf – Münnichweg/Bonifatiusweg/Letterhausweg überplant, ist im Bestand sehr 
inhomogen strukturiert. Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im 
Sommer 2016 erstellt wurde, spiegelt dies wieder. Bei der Kartierung wurden die zur Zeit der 
militärischen Nutzung vorhandenen Nutzungsintensitäten auf den Flächen, wie sie teilweise aus 
dem Luftbild 2011 erkennbar sind sowie die Festsetzungen der planrechtlich gültigen Bebau-
ungspläne in den Überlagerungsbereichen zugrunde gelegt. Dort, wo das Planrecht nicht im 
Widerspruch zu den vorhandenen Vegetationsstrukturen steht, wurden diese berücksichtigt. 
Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in den eigentlichen massiv umzäunten 
Kasernenbereich mit den verschiedenen militärischen Funktionsbereichen, die außerhalb di e-
ses Bereichs großzügig bemessenen Sport - bzw. Freiflächen, die waldartigen Gehölzbestände 
sowie in die Randbereiche außerhalb der Kaserne gliedern. 
Aufgrund des erheblichen Anteils der vollständig versiegelten verschiedenen militärischen Nut-
zungsstrukturen sowie der Flächenversiegelung des Albersloher Weges erreicht das rd. 52,8 ha 
große Plangebiet des Bebauungsplans im Bestand eine relativ hohe Flächenversiegelung von 
rd. 21,9 ha. Dies entspricht einer Versiegelungsquote von rd. 42 %. Hierbei konzentrieren sich 
die Versiegelungen im Bereich der Kaserne auf den engeren, massiv umzäunten Raum. 
Insgesamt gesehen ist der Kasernenbereich aber dennoch stark durchgrünt. Dies zeigt sich an 
den vielfach großzügig zugeschnittenen Rasenflächen, auf denen ein bis zu ca. 80 Jahre alter, 
meist heimischer Baumbestand vorwiegend aus Stieleichen, Buchen und Linden stockt und 
dem Kasernenbereich teilweise einen parkartigen Charakter verleiht. Insbesondere im Südos-
ten des Geländes im Bereich des ehemaligen Casinos nimmt ein hainartiger Bestand aus Stiel-
eichen umfangreiche Flächen ein. Auch die zahlreichen Mannschaftsunterkünfte sind von R a-
senflächen mit Baumgruppen in unterschiedlicher Artenzusammensetzung umgeben. Darüber 
hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen zu finden, teilweise auch mit Rasen 
kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wurde eine Baumstandortkartierung des 
erhaltenswerten Baumbestandes bzw. der Baumkulissen durchgeführt. Demnach ist ein gr oßer 
Teil des Einzelbaumbestandes im Bereich der Unterkünfte, die kulissenartigen Bestände wes t-
lich und östlich des Haupteingangs, im Bereich des Casinos sowie entlang des südlichen und 
westlichen Kasernenzauns erhaltenswert. 
Neben den Bereichen mit intens iv gepflegten Rasenflächen mit und ohne Baumbestand sind 
innerhalb und außerhalb des engeren Kasernenbereichs an zwei Standorten waldartige B e-
stände zu finden. Ersterer umfasst eine ca. 20 -30-jährige Eichen-Hainbuchenwald-Aufforstung 
aus geringem Baumholz einheitlichen Alters mit flächendeckender Krautschicht, jedoch ohne 
jegliche Waldrandausprägung im Bereich nördlich der Panzer -Waschanlage. Letzterer bildet 
den von Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern geprägten Waldrand im Westen der Kaserne. 
Süßkirschen, Birken, Ebereschen, Weiden, Hartriegel und Brombeeren bilden im Wesentlichen 
den Bestand. Der Waldrand ist Teil des außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauung s-
plans liegenden 80- 100-jährigen Eichen-Hainbuchenwaldbestandes innerhalb des Bebauung s-
plans Nr. 158, der dort als „Private Grünfläche mit zu erhaltendem Baumbestand“ ausgewiesen 
ist. 
Flächige Feldgehölzbestände befinden sich an zwei Standorten im Bereich der südlich geleg e-
nen Geltungsbereichsgrenze, westlich und östlich des Sportplatzes. Das östliche Feldgehölz 
aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern differiert in seiner Altersstruktur von jung bis 
mittelalt, weist lückige Bereiche auf, in denen umfangreiche Brombeergebüsche und eine aus 
Gräsern bestehende Krautschicht Fuß gefasst haben. Als Gehölzarten treten Esche, Stieleiche, 
Birke, Weißdorn, Traubenkirsche, Hartriegel, Hasel, Weide und Brombeere in Erscheinung. Das 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
westlich gelegene, geschlossene Feldgehölz besteht aus standortheimischen mittelalten Bäu-
men und Sträuchern. Hier bilden Stieleichen, Eschen, Birken, Süßkirschen, Roterlen, Weiden, 
Holunder und Ebereschen den Bestand. Trotz der herabgesetzten Belichtungsverhältnisse hat 
sich eine lückige Strauchschicht aus Brombeeren entwickelt. Die aus Gras bestehende Kraut-
schicht ist flächig ausgeprägt. 
Im Nordwesten der Kaserne stockt ein weiteres Feldgehölz mit unterschiedlicher Altersstruktur. 
Während der Bestand im östlichen Teil ca. 60 Jahre alt ist und von Stieleichen, Eschen, Pap-
peln, Feld- und Spitzahorn, Sandkiefern, Birken, Ebereschen, Wei den und Brombeeren sowie 
einer flächendeckenden Brennnesselflur in der Krautschicht geprägt ist, besteht der westliche 
Teil wegen vormals bestehender Nutzung aus einem relativ jungen, ca. 25- jährigen Bestand, 
teils aus den o.g. Arten, teils aus Fichten. Es  handelt sich um einen Sekundärstandort, der bis 
in die 70er Jahre durch verschiedene militärische Nutzungen beansprucht wurde (u.a. Eisen-
bahn-Verladestation). 
Kurzbewertung des Vegetationsbestandes 
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 582 umfasst den e r-
schlossenen Kasernenbereich innerhalb der ehemaligen massiven Umzäunung des Geländes. 
Hier dominieren landschaftsökologisch geringwertige Gebäude-  und sonstige versiegelte Fl ä-
chen. Die Ausweisungen des Bebauungsplans Nr. 142 in den Abschnitten III, IV und V als „Ö f-
fentliche Verkehrsfläche“(Albersloher Weg) ist analog dazu einzustufen. Der Versiegelungsgrad 
ist als hoch zu beurteilen. 
Dagegen sind die parkartigen Strukturen der im zentralen Kasernenbereich vorhandenen Grün-
flächen (Rasen) mit einem erhaltenswerten standortheimischen Baumbestand in unterschiedl i-
cher Bestandsdichte und mittleren Alters landschaftsökologisch bedeutsam. Die überwiegend 
standortheimischen Baumbestände bilden teilweise geschlossene Kronen und fungieren im 
Hinblick auf den hohen Versiegelungsgrad als kleinklimatisch ausgleichend. Zusätzlich über-
nimmt der Baumbestand Einbindungsfunktionen hinsichtlich des Ortsbildes. 
Artenschutzrechtliche Prüfung: Bestandssituation 
Für den Kasernenbereich wurden ein Faunistis cher Fachbeitrag
7, eine Artenschutzrechtliche 
Prüfung sowie eine Potenzialanalyse Fledermausquartiere8 in Gebäuden erstellt. Die Gutachten 
betrachten die relevanten Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse sowie Beobachtungen von 
Amphibien auf dem Gelände und die artenschutzrechtliche Bewertung der Ergebnisse.  
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammengefasst. Die geplan-
te Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird beschrieben.  
Es wurden insgesamt 42 Vogelarten im Untersuchungsgebiet kartiert. Im Ergebnis wurden z u-
sätzlich zu häufig vorkommenden Arten neun als  wertgebend anzusehende Vogelarten festg e-
stellt, darunter die drei planungsrelevanten Brutvogelarten Kleinspecht, Mäusebussard und 
Waldkauz. Der Kleinspecht brütet nordwestlic h außerhalb des Plangebietes in dem dortigen 
Wald, sein Revier befindet sich überwiegend außerhalb des Plangebietes. Der Mäusebussard 
und der Waldkauz nutzen das Plangebiet zum Brüten und Jagen. Das Untersuchungsgebiet 
weist gemäß des Faunistischen Fachbei trags eine geringe Bedeutung für die Artengruppe der 
Brutvögel auf.  
Alle in NRW vorkommenden Fledermausarten zählen zu den planungsrelevanten Arten. Im U n-
tersuchungsgebiet wurden die fünf Fledermausarten Zwergfledermaus , Breitflügelfledermaus, 
Großer und Kleiner Abendsegler sowie die Rauhautfledermaus erfasst. Die Fledermausaktivität 
ist als hoch bis überdurchschnittlich einzuschätzen.  
7 Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Münster, Münster, 
November 2016 
8 Ökoplanung Münster: Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar 2017 
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Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Neben Quartieren im ehemaligen Offiziersheim (Breitflügel - und Zwergfledermaus) und in der 
Fahrzeughalle im südöstlichen Untersuchungsgebiet (Zwergfledermaus) besteht an mehreren 
Stellen ein Quartierverdacht. Die vorhandenen Baumhöhlen und -spalten werden als von mittle-
rer Bedeutung für den Großen und Kleinen Abendsegler sowie für die Rauhautfledermaus, die 
im Jahresverlauf im Plangebiet vorkommen, eingeschätzt.  
Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten werden in der Artenschutzrechtlichen Pr ü-
fung sicher ausgeschlossen.  
Amphibien wurden in zwei mit Wasser gefüllten ehemaligen Ölabscheidebecken sowie in einem 
Folienteich südlich des ehemaligen Offiziersheims gefunden. Es handelt sich um Berg- und ggf. 
Teichmolche (Ölabscheidebecken) sowie einzelne Erdkröten (Folienteich). Im betonierten R e-
genrückhaltebecken können Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Bei den gefundenen und 
vermuteten Amphibien handelt es sich nicht um planungsrelevante Arten.     
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Beurteilung des Eingriffs 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 werden Eingriffe in Natur und Landschaft 
nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet. 
Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. Allerdings ist innerhalb des Geltungsbereichs 
des B-Plans Nr. 582, aufgrund unt erschiedlicher rechtlicher Vorgaben, die Abwicklung der Ei n-
griffsregelung differenziert zu betrachten. Der überwiegende Teil des Kasernengeländes ist 
baulich und verkehrlich bereits erschlossen. Hierzu zählen alle Bereiche innerhalb des inneren, 
ehemals stark gesicherten Kasernenzauns sowie die Sportflächen im Bereich der südlich gel e-
genen Sporthalle. Auf den vorstehenden Flächen sind die Eingriffe in den Boden, die Natur und 
Landschaft zu erfassen jedoch nach § 18 Absatz 2 BNatSchG nicht ausgleichspflichtig. 
Der westlich des inneren Kasernengeländes gelegene Freiraum ist als landschaftlicher Außen-
bereich einzustufen. Hier sind die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Ei n-
griffe zu ermitteln und ggf. auszugleichen. 
Eingriffe im versiegelten Bereich 
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans wird ein T eil der vorhandenen Zweckbebauung 
(Fahrzeughallen, Technikgebäude etc.) abgerissen und versiegelte Straßen und Wege besei-
tigt. Mit Ausnahme des zentralen Bereichs der Kaserne und einiger Baulichkeit en in den Rand-
bereichen geht damit eine Neubebauung des Areals in unterschiedlicher Ausprägung einher. 
Die Spanne reicht hier von vollständig versiegelten Baufeldern bis hin zu Reihenhausbebauung 
mit Gartenanteil. In weiten Teilen sowohl der Alt - als auch der Neubebauung ist die Anlage von 
Tiefgaragen zulässig. Diese befinden sich unter der Neubebauung, sind aber auch außerhalb 
der überbaubaren Flächen zulässig. Bei der Berechnung des Versiegelungsgrades wurde dies, 
wie auch die Stellflächen berücksichtigt.  Obwohl der Umfang der Flächenversiegelung sich im 
Bestand mit 42 % bereits als relativ hoch darstellt, erhöht sich der Versiegelungsgrad im Zuge 
der verdichteten Planung weiter auf rd. 48 %. Absolut gesehen.  
Aufgrund der hohen Flächenversiegelung werden als Maßnahme zur Eingriffsminimierung Teile 
des Regenwassers dem Grundwasserkörper über überwiegend offene Gerinne im Quartier C 
und einer großen Versickerungsmulde im Bereich der Öffentlichen Grünfläche (Quartier H) z u-
geführt. Diese wird in das grünplanerische Gestaltungskonzept der angedachten Parkanlage in-
tegriert. Darüber hinaus wird durch die vorgeschriebene extensive Dachbegrünung der Flach - 
und Pultdächer der Oberflächenabfluss im Weiteren reduziert.  
Große Teile des wertvollen und prägenden Baumbestandes werden erhalten und als solcher im 
Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Gleiches gilt für den hainartigen Bestand im U m-
feld des Offizierskasinos, südwestlich und nordöstlich des Haupteingangs der Kaserne sowie im 
Bereich nördlich der Sporthalle. Es ist weiter davon auszugehen, dass über den als zu erhalten 
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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
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festgesetzten Baumbestand hinaus in Teilen des engeren Kasernenareals der Baumbestand 
faktisch erhalten bleibt. 
Eingriffe im unversiegelten Bereich (Außenbereich) 
Dieser Raum umfasst die großen, ehemals intensiv genutzten Sportrasenflächen im Westen 
des Bebauungsplans. In der Grünordnung Münster ist dieser als zu sichernder, von Bebauung 
freizuhaltender Freiraum dargestellt, da er das Waldgebiet „Große Lodden“ mit dem nordwes t-
lich der Kaserne liegenden Waldkomplex innerhalb des Bebauungsplans Nr. 158 verbindet. 
Im Rahmen der Umgestaltung dieses Areals zu einem Landschaftspark mit randlicher Wohnbe-
bauung werden die landschaftsökologisch geringwertigen Sportrasenflächen, die als Versieg e-
lung einzustufende Kunstrasenfläche sowie die sonstigen versiegelten Bereiche vollständig in 
Anspruch genommen. Eine Verschlechterung der landschaftsökologischen Verhältnisse ist 
hiermit allerdings nicht verbunden. Im Zuge der Neugestaltung des Raums werden neben i n-
tensiv gestalteten Erholungszonen in den Randbereichen auch landschaftsökologisch höher-
wertige Extensivbereiche in Form von Gehölzstrukturen und extensiv gepflegten Wiesen g e-
schaffen. Darüber hinaus erfolgen eine umfangreiche Pflanzung von Einzelbäumen s owie die 
Anlage von Baumgruppen, so dass der Raum strukturell erheblich angereichert wird. Die vor-
handenen Gehölzstrukturen im nördlichen und westlichen Randbereich der Fläche bleiben er-
halten. 
Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs  
Für die Teilflächen der Kaserne im Westen mit Anschluss an die freie Landschaft wurde eine 
landschaftsökologische Bewertung nach dem Münsteraner Bewertungsmodell durchgeführt. 
Demnach erzielt der 111.162 m² große Freiraum im Bestand eine Wertigkeit von 432.761 Wer t-
einheiten. Die durchschnittliche Wertstufe des Bestandes beträgt 3,89 Wertstufen. Die Bewer-
tung des zukünftigen Landschaftsparks erreicht 567.111 Werteinheiten. Die durchschnittliche 
Wertstufe erreicht 5,10 Wertstufen. 
Aus der eingriffsbezogenen Bilanzier ung zwischen Bestand und Planung geht ein Plus von 
134.350 Werteinheiten hervor. Eine Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des pos i-
tiven Ergebnisses der Planungssituation somit nicht erforderlich.  
Artenschutzrechtliche Prüfung 
Bei der Realisierung der Planung könnten ohne geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Aus-
wirkungen wie die Tötung von Individuen bzw. deren Fortpflanzungsstadien, die Störung der 
Tiere und/oder die Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten auftreten. Ein Erhalt der 
ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang ist vorzusehen. Nähere Informationen zu 
den möglichen Auswirkungen der Planung können der Artenschutzrechtlichen Prüfung (
Ökopla-
nung, 2017 ) entnommen werden. Im Folgenden werden die erforderlichen Maßnahmen be-
schrieben.  
Zulässigkeit des Bebauungsplanvorhabens 
Das geplante Bebauungsplanvorhaben ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Anwendung 
der folgenden Regelungen und Maßnahmen zulässig:  
 Bauzeitenregelung die Fällung und die Rodung von Gehölzen betreffend (Mäusebus-
sard und europäische Vogelarten),  
 Bauzeitenregelung den Abbruch von Gebäuden betreffend (Waldkauz und europäische 
Vogelarten),  
 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen (Breitflügelfledermaus, Großer 
und Kleiner Abendsegler, Mäusebussard,  Rauhautfledermaus, Waldkauz, Zwergfleder-
maus, Myotis spec. und Pipistrellus spec.),  
 projektgestaltende Maßnahmen (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus), 
Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 39

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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
 ökologische Baubegleitung (Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, 
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Myotis spec., Pipistrellus spec.)  
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen bei Umsetzung der genannten Maßnahmen nicht. 
Bauzeitenregelungen 
 Die Fällung und Rodung von Gehölzen kann nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und 
dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst auch Sträucher und 
Hecken. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine 
Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es ist zu beachten, dass auch im Zeitraum 
01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überwachung der Fällungs - und Rodungsmaß-
nahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind. 
 Abbruchmaßnahmen von Gebäuden können nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und 
dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Zwischen dem 01.03. und dem 
30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es 
ist zu beachten, dass auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überw a-
chung der Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind. 
Ausnahme von den Bauzeitenregelungen 
 Können im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung Verstöße gegen die artenschut z-
rechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden, 
ist die Durchführung von Abbrucharbeiten sowie die Fällung und Rodung von Gehölzen 
in kleinen Bereichen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit vom 01.03. -30.09. ei-
nes Jahres möglich. 
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 
Im Plangebiet werden ökologische Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Nahrungshabitaten 
sowie zur Neuschaffung als Ersatz für verloren gehende Nahrungshabitate durchgeführt. Dabei 
handelt es sich im Einzelnen um  
 Erhalt und Schutz vorhandener Einzelbäume und Gehölzbestände einschließlich des 
Bestandes am Westrand der öffentlichen Grünfläche am Heeremansweg, 
 Extensivierte Nutzung und Pflege von Teilen der geplanten Park- und Grünflächen, 
 Neupflanzung von Gehölzen, darunter Arten mit einer hohen Attraktivität für Insekten 
(Stieleiche, Obstgehölze), 
 Dachbegrünung in den Quartieren mit Flach- und Pultdächern.  
Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes kommt die Anlage 
von Ersatzlebensstätten für die betroffenen Fledermäuse Breitflügel - und Zwergfledermaus so-
wie den Mäusebussard im lokalen Umfeld (maximal 3  km Umkreis) als vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) zum Tragen. Geeignete Maßnahmen im relevanten 
Umkreis von 3 km sind auf den städtischen Flächen im Bereich südlich Vennheideweg, westlich 
Bielesch sowie im Bereich östlich Schmittingheide (s. Anlage 1, Flächen 1-2) realisiert worden:  
Kompensationsmaßnahme südlich Vennheideweg, westlich Bielesch (Fläche 1) 
Es handelt sich um insgesamt drei zusammenhängende Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 
11.345 qm in einer Entfernung von rund 2,5 km Luftlinie westlich der ehemaligen York-Kaserne. 
Die Maßnahmen im Einzelnen: 
 Umwandlung von Acker in eine extensive Streuobstwiese, 
 Anlage einer Wallhecke,  
 Anlage eines Waldmantels, 
 Anlage von Sandmagerrasen durch Abschieben des Oberbodens. 
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Kompensationsmaßnahme östlich Schmittingheide (Fläche 2) 
Es handelt sich um eine 3.230 qm große Fläche rund 2,3 km nördlich der ehemaligen York -
Kaserne. Die Maßnahmen im Einzelnen: 
 Anlage einer Wallhecke mit beidseitigem Saumstreifen auf einer bisherigen Ackerfläche,  
 kleinräumige Bodenmodellierungen zur Erhöhung der Standortvielfalt, 
 Pflanzung von Eichenhochstämmen. 
Die genannten Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren realisiert, so dass die Flächen 
bereits ihre Funktion für Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz wahrnehmen.  
Darüber hinaus sind weitere Kompensationsmaßnahmen im relevanten Umkreis von 3 km g e-
plant: 
Geplante Kompensationsmaßnahmen Fläche „Schmitz-Kühlken“, nördlich Hiltrup, öst-
lich des Dortmund-Ems-Kanals (s. Anlage 1, Fläche 3) 
Die geplante K ompensationsfläche liegt rund 1,2 km südöstlich der ehemaligen York -Kaserne. 
Auf dieser Fläche sind auch Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Land-
schaft des Bebauungsplans Nr. 561 „Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße“ geplant. 
Die rd. 1,4 ha große Fläche ist Teil einer größeren Kompensationsfläche von insgesamt rd. 4,8 
ha, die im Süden an das Waldgebiet „Große Lodden“ anschließt und im Norden an den Bal-
lonstartplatz grenzt. Es handelt sich um eine Bodendeponie ohne Sanierungserf ordernis, die 
aktuell einer intensiv landwirtschaftlichen Nutzung in Form von Acker und Grünland unterliegt. 
Auf der Teilfläche östlich des Dortmund- Ems-Kanals ist ein Kiebitzvorkommen bekannt, das im 
Rahmen der Ausgleichsplanung berücksichtigt wird.  
Im Rahmen der geplanten landschaftsökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen: 
 die Umwandlung von Acker in extensives Grünland, 
 die Extensivierung des vorhandenen bislang intensiv genutzten Grünlandes, 
 die Anlage einer Feuchtmulde, 
 die Anlage eines Waldmantels sowie von Saumstrukturen.  
Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der bestehenden 
Strukturen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 582 „Gremmendorf - York-Quartier“ schrittweise 
erfolgen wird, kann gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung 2017) auch die Um-
setzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche 
Entwicklung im Plangebiet erfolgen.  
Hinweis: Bei den genannten realisierten Kompensationsflächen sowie bei der geplanten Aus-
gleichsfläche handelt es sich um externe Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und 
Landschaft von Bebauungsplänen im Stadtgebiet Münsters. Gemäß der Handlungsempfehlung 
„Artenschutz in der Bauleitplanung“ können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen glei chzeitig 
der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt. Die Flächen und die land-
schaftsökologischen Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen als Nahrungshabitate und E r-
satzlebensstätten für die betroffenen sowie weitere Vogel- und Fledermausarten.  
Als Ersatzmaßnahme für den Verlust von Fledermausquartieren werden geeignete Quartierhi l-
fen an geeigneten Standorten fachgerecht angebracht. Dies erfolgt als vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahme im lokalen Umfeld. Die Ermittlung der Quantität und Qualität  der erforderli-
chen Quartierhilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung (s.u.). 
Für den Waldkauz werden im lokalen Umfeld fünf Nisthilfen vor Abriss der offen stehenden 
Fahrzeughalle, die als Brutplatz kartiert wurde, angebracht. Entsprechende Regelungen und 
Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmanag e-
ments bzw. in der Abbruchgenehmigung. Gut geeignet für die Anbringung der Nistkästen ist der 
Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Baumbestand am Westrand der großen öffentlichen Grünfläche ( Heeremansweg), der dauer-
haft erhalten bleibt.  
Projektgestaltende Maßnahme 
Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ist als projektgestaltende Maßnahme der Altbaum-
bestand im südöstlichen Plangebiet (im Bereich der geplanten Quartiere B3, B4, E und in den 
angrenzenden öffentlichen Grünflächen) überwiegend zu erhalten. Hierauf wird im Hinweis des 
Bebauungsplans zum Artenschutz hingewiesen.  Grundsätzlich verbleiben die Gemeinbedarf s-
flächen und die öffentlichen Grünflächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum und som it ist der 
Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet. Vor diesem Hinter-
grund ist eine Einzelfestsetzung von Bäumen in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es ist Ziel 
der Stadt Münster, den Baumbestand im Bereich des Bebauungs plangebietes überwiegend zu 
erhalten und durch Neupflanzungen zu ergänzen.  
Ökologische Baubegleitung 
Der komplette Prozess der Baufeldräumung in Verbindung mit Abbruch- , Umbau - und R o-
dungsmaßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Dabei ist ein E r-
halt bestehender Fledermausquartiere einer Neuanlage von Ersatzquartieren vorzuziehen. Als 
Ersatzquartiere sind z.B. Einbausteine in den Fassaden geeignet. Entsprechende Regelungen 
und Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmana-
gements bzw. in der jeweiligen Abbruch- bzw. Baugenehmigung.  
Empfehlungen  
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n-
aus Empfehlungen unter anderem zum Schutz und Erhalt der im Plangebiet vorkommenden 
Amphibienarten Bergmolch, Erdkröte und ggf. Teichmolch gegeben. Die Berücksichtigung der 
empfohlenen Maßnahmen wird im konkreten Bedarfsfall festgelegt. 
Weitere Informationen können den drei Gutachten „ Faunistischer Fachbeitrag“, „Artenschutz-
rechtliche Prüfung“ und der „Potenzialanalyse Fledermausquartiere“ entnommen werden.  
8.4.3 Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkataster ein P o-
dsol-Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die ehemalige 
Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind (rund 21,9 ha versiegelte 
Flächen, Versiegelungsquote rd. 42% der Gesamtfläche). Ausnahmen hiervon bilden die vor-
handenen Grünflächen (ehemaligen Sportplätze) sowie die Flächen mit Gehölzaufwuchs. 
Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet nicht verzeichnet.  
Gemäß dem vorliegenden Bodengutachten 9 gehören die anstehenden Böden den Bodengrup-
pen und –arten humoser Oberboden, Lehm und Sande an.  
Altlasten 
Das Grundstück „York-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspez i-
fischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 846 im 
städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen 
des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen. Weitere Unters u-
chungen sind noch erforderlich, diese erfolgen derzeit.  
Die geplante Wohnnutzung ist aber grundsätzlich möglich. 
9 Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf. zur Durchführung 
künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York-Kaserne, Münster, Lienen, Januar 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Daher ist das Plangebiet § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB  entsprechend gekennzeichnet. Für die erheb-
lich belastete Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, für deren Verwirklichung zwar Vorkehrungen 
und Maßnahmen erforderlich sind, deren Konkretisierung aber im Rahmen der Baureifmachung 
erfolgt. Hieraus resultierend kann sich bei den  geplanten Bauvorhaben ein technischer Mehr-
aufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast. 
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne für Wohnbauzwecke etc. entspricht in besonde-
rer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung 
gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden 
sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von 
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie B o-
denverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne stellt die Wi e-
dernutzung und Nachverdicht ung der York -Kaserne eine wirksame Maßnahme zur Dämpf ung 
der Freiflächenverbrauchsrate in Münster dar.  
Durch die Überbauung/Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden aller-
dings teilweise in seinen Funktionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträchtigt. Die Ver-
siegelung steigt insgesamt auf rund 25,3 ha, die Versiegelungsquote auf 48% der Gesamtfl ä-
che. Als Minimierungsmaßnahme der Auswirkungen der Bodenversiegelung dient  u.a. die Ent-
wässerung des Quartiers C über Mulden. Die Flach - und Pultdächer im Plangebiet sind gemäß 
einer textlichen Festsetzung vollflächig zu begrünen. Die Festsetzungen der Grünflächen sowie 
zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern dienen insgesamt der Vermeidung 
und Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich Boden sowie der Aufwer-
tung dieser Flächen.  
8.4.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Fließ-  oder Stillgewässer. Bei dem Teich süd-
lich des geplanten Bürgerhauses (ehemaligen Offizierskasinos) handelt es sich um einen künst-
lich angelegten Folienteich. Im nördlichen Teil des Kasernengeländes befinden sich zwei mit 
Wasser gefüllte Ölabscheidebecken, die als technische A nlagen ebenfalls keine Gewässer im 
Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wa s-
serschutzgebiet o.ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung 
bereits eingeschränkt. Die Grundwasserpegel s chwanken stark, es besteht eine deutliche A b-
hängigkeit z u den Niederschlagsereignissen
10. Im Ist- Zustand erfolgt die Entwässerung der 
ehemaligen Kasernenanlage im Trennsystem. Das Regenwasser wird ungedrosselt in den 
Vornholtgraben abgeleitet und führt dort zu einer hydraulischen Belastung.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Das vorliegende Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B 
und teilweise D (im westlichen Bereich) wegen der Bestandsbebauung und den damit verbun-
denen Zwangspunkten über neu zu errichtende Regenwasserkanäle in das städtische Kanal-
netz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken 
(RRB) vorgesehen. Zusätzlich wird bei größer en Regenereignissen über einen gezielten Rüc k-
stau der Regenwasserkanäle die flache Mulde in der westlichen Grünfläche beschickt. Dies ist 
mit einer Erhöhung der Verdunstung und Grundwasserneubildung verbunden. 
Aufgrund der ungünstigen Boden-  und Grundwasserverhältnisse entwässern die Straßen-  und 
Dachflächen im Quartier G und F über Regenwasserkanäle.  
10 Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH: Regenwasserbewirtschaftungskonzept York-Kaserne Münster, 
Hannover 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
In den Quartieren C und E ist eine Versickerung in Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden-
Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Gemäß einer textlichen Festsetzung des Bebauungsplans 
sind Flach- und Pultdächer im Plangebiet vollflächig extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung 
dient der Retention und Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Bebauungsplan regelt wei-
terhin über eine textliche Festsetzung, dass in den Baugebieten C und E das auf den privaten 
Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als 
Gebrauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten ist. Mit einem Hinweis  wird im Bebau-
ungsplan auf das Erfordernis hingewiesen, dass im Quartier C ausreichend Fläche gemäß den 
allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Dimensionierung, den Bau und den Betrieb 
der Versickerungsanlagen zur Verfügung stehen muss, um die Erschließung der Grundstücke 
bezogen auf das Niederschlagswasser zu sichern.  
Die Dachflächen im Quartier H entwässern direkt in die zentrale Mulde in der westlichen Grün-
fläche.  
Durch die beschriebenen Maßnahmen der dezentralen Niederschlagswasserrückhaltung, Ve r-
sickerung und Verdunstung wird die Belastung des  Vornholtgrabens als Vorfluter gegenüber 
dem Ist-Zustand erheblich reduziert. Dies gilt bis zum sogenannten Bemessungsfall, d.h. nicht 
bei Starkregenereignissen. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkun-
gen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung wirkt sich positiv auf das Klima aus.  
8.4.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Klima des Plangebietes wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Antei-
le des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche 
mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Plangebietes. Insgesamt entspricht dies dem T o-
poklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der Grünfläche dem Frei-
landklima. Der östliche Teil der Grünfläche ist allerdings bereits im Bestand teilweise durch ei-
nen Kunstrasenplatz, Wege- und Platzflächen sowie ein Gebäude versiegelt.  
Die zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem 
sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Der Schatten der 
hohen Bäume übt an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlas-
tungswirkung aus.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch die Erhöhung der Ver-
siegelung manifestiert. Die vorgesehenen Grünfestsetzungen des Bebauungsplans dienen der 
Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf das Mikroklima: der überwiegende Teil 
der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen bleibt erhalten und wird als öffentliche Grünfl ä-
che festgesetzt. Weitere öffentliche und private Grünflächen werden im Bebauungsplan festg e-
setzt. Ein großer Teil des Baum - und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirkungen auf die 
Luftqualität und das Mikroklima bleibt erhalten, Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern 
und sonstige Bepflanzungen werden festgesetzt. Die vorgesehene Dachbegrünung der Flach - 
und Pultdächer wirkt sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von 
Staub und Schadstoffen und die Verminderung der Aufheizung von Dachflächen positiv auf das 
Mikroklima aus. Nennenswerte,  über das Plangebiet hinaus wirkende,  lokalklimatische Verän-
derungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten.   
Energie 
Der Bebauungsplan weist insgesamt eine sehr hohe Kompaktheit der Wohn-  und Dienstleis-
tungsgebäude in den Quartieren A, C, D, E, G und H auf und ist aufgrund der überwiegenden 
Ausstattung mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solar-Kollektoren als auch Pho-
tovoltaik-Anlagen gut geeignet. Die Nutzung passiver solarer Energiegewinne ist angesichts der 
Ausrichtung etwas eingeschränkt möglich. Auf Grund der Kompaktheit der Gebäude  sind ener-
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
getisch hochwertige Dämmstandards für die Wohn-  und Dienstleistungsgebäude gut umset z-
bar.  
8.4.6 Landschaft /Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem 
Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e-
lände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug - und Panzerga-
ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. 
Ein dichter, älterer und hoher Baumbestand durchgrünt große Teile der Kaserne und bestimmt 
das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und Westen der Kaserne 
befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute Sportanlagen. Das ehemalige 
Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und war über Jah r-
zehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Auf dem rund 53 ha großen Areal der ehemaligen York-Kaserne entsteht ein Quartier mit einem 
breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem 
Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten, das die bisherigen Angebote im Stadtteil er-
gänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft.  
Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die 
Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wic h-
tiges Zeugnis der Zeitgeschic hte weiterhin ablesbar bleiben. Diesem Ziel dient auch die Unte r-
schutzstellung großer Teile des Kas ernenareals unter Denkmalschutz. Die durch die vorherige 
militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernet-
zungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.  
Durch die Grünfestsetzungen des Bebauungsplans erfolgt eine geeignete Eingrünung und Glie-
derung des neuen Quartiers und Grünverbindungen werden geschaffen. Die westliche Grünfl ä-
che wird zukünftig als Parkanlage der Erholung dienen und stellt einen geeigneten Übergang in 
die angrenzenden Wald- und Grünbereiche außerhalb des Plangebietes dar.  
Die städtebauliche Aufwertung des York -Quartiers im Vergleich mit der ehemaligen York -
Kaserne, die Einbindung in den Stadtteil Gremmendorf sowie in die angrenzenden Landschafts- 
/ Grünbereiche im Westen und Südwesten des Plangebietes führen insgesamt zu einer Aufwer-
tung des Siedlungsbildes des Plangebietes und damit positiven Auswirkungen auf das Schut z-
gut Landschaft / Ortsbild.  
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation  
Ein großer Teil der zwischen 1935 und 1937 erbauten ehemaligen Luftnachrichtenkaserne 
(York-Kaserne) ist mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Schutz 
gestellt und in di e Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Im Bebauungsplan ist 
die Abgrenzung nachrichtlich eingetragen.  
Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden 
und Anlagen, Straßen, Wegen und Vorplätzen sow ie Grünflächen, Pflanzen und dem Baumbe-
stand. Die Einfriedung selbst trägt ebenfalls zum Denkmalwert bei.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Durch bestandsorientierte Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossigke i-
ten und tlw. der Dachform wird das städtebauliche Erscheinungsbild der ehemaligen  Kasernen-
anlage langfristig gesichert . Auch der Baumbestand der ehemaligen Kaserne bleibt überwi e-
gend erhalten.  
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Wechselwirku ngen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Durch die Realisierung der Planung sind potenzielle erhebliche  nachteilige Umweltauswirkun-
gen zu erwarten, denen mit den genannten Maßnahmen entgegengewirkt wird:  
 
Schutzgut Erhebliche nachteilige U m-
weltauswirkungen 
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung 
und zum Ausgleich 
Mensch - Lärmeinwirkungen in Teilb e-
reichen des Plangebietes über 
den Orientierungswerten der 
DIN 18005/07.02 
 
- Außerhalb des Plangebietes 
Pegelerhöhungen bei einigen 
Gebäuden am  Albersloher 
Weg unter 1 dB(A), jedoch in 
Vorbelastungssituation Tag 
/Nacht von bis zu 72/61 dB(A)  
bedeutsam 
 
- Lärmimmissionen vom Par k-
platz an der Sporthalle  
- Passive Lärmschutzmaßnahmen: Festsetzung 
der Lärmpegelbereiche III -V an den betroffenen 
Gebäudeteilen, schallgedämmte Lüftungen in 
betroffenen Schlafräumen  
 
- Vorhabenbezogenes Lärmsanierungspr o-
gramm für die betroff enen Gebäude, Prüfung 
der Notwendigkeit passiver Schallschutzmaß-
nahmen 
 
 
 
 
- Sicherstellung, dass die letzten Abfahrten vom 
Parkplatz vor 22.00 Uhr erfolgen 
Pflanzen und Tiere - Baumfällungen, Überplanung 
extensiv genutzter Bereiche  
 
 
 
- Potenzielle Auswirkungen auf 
(planungsrelevante) Vogel - 
und Fledermausarten und ge-
schützte Amphibien: Tötung 
von Tieren einschl. ihrer For t-
pflanzungsstadien, Störungen, 
Beschädigung und Zerstörung 
von Lebensstätten. Ein Erhalt 
der ökologischen Funktion im 
räumlichen Zusammenhang ist 
vorzusehen.  
- Überwiegender Erhalt des Baumbestandes, 
Neupflanzungen von Bäumen, Anlage von 
Grünflächen mit teilweise extensiv genutzten 
Bereichen, Dachbegrünung der Flach- und 
Pultdächer 
- Artenschutzrechtliche Maßnahmen: Bauzeiten-
regelungen, vorgezogene Ausgleichsmaßnah-
men, projektgestaltende Maßnahmen, ökologi-
sche Baubegleitung 
 
Boden - Neuversiegelung von Fl ä-
chen 
 
 
 
 
 
- Aufgrund erheblicher Vorbe-
lastung durch die militärische 
Nutzung wird die Fläche im 
Altlasten-/-Verdachtsflächen-
kataster geführt  
Grundsätzlich entspricht die Planung durch 
Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung 
bereits genutzter und versiegelter Flächen den 
Anforderungen des BauGB mit Grund und B o-
den sparsam und schonend umzugehen zur 
Eindämmung des Freiflächenverbrauchs  
 
- Kennzeichnung des Plangebietes als Fläche, 
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden 
Stoffen belastet ist 
- Bei geplanten Bauvorhaben kann sich ein 
technischer Mehraufwand zur Sicherung / S a-
nierung der Altlast  
Kulturgüter und sons-
tige Sachgüter 
- Teilweise Überplanung von 
denkmalwerten Gebäuden und 
Bereichen einschließlich 
Baumbestand 
- Überwiegender Erhalt der denkmalwerten G e-
bäude, Strukturen, Flächen und Gehölze.  
- Bestandsorientierte Festsetzungen in b e-
stimmten Quartieren hinsichtlich der Gescho s-
sigkeiten und tlw. der Dachform zum Erhalt der 
Kubaturen  
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-Variante) 
Die Nullvariante auf Ebene des Bebauungsplans würde bedeuten, dass der Plan nicht aufg e-
stellt und realisiert würde. Voraussichtlich würde die bestehende oder eine ähnliche Zwischen-
nutzung bis zu einer endgültigen Änderung der Nutzung erhalten bleiben.  
8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Etablierung ei-
nes neuen Stadtquartiers in Gremmendorf. Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen kei-
ne grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.  
8.7 Überwachung  (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen.  
Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen 
die Stadt.  
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, 
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. 
Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach In dikatoren wird in den 
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.  
8.8 Zusammenfassung 
Unter Punkt 8.4.9 „Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ wird 
tabellarisch zusammenfassend dargelegt, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und 
Kompensation der mit der Planung verbunden , erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen sind. 
Unter Voraussetzung der vollständigen Umsetzung der benannten Maßnahmen verbleiben kei-
ne unzulässigen Eingriffe in die hier betrachteten umweltrelevanten Schutzgüter.  
9. Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt das generelle Ziel durch die Konversion der York -Kaserne den ehemalig 
militärisch genutzten Raum einer bedarfsgerechten zivilen Nutzung zu zuführen. Unter Erhalt 
der denkmalgeschützten städtebaulichen Struktur der Kaserne soll attraktiver Wohnraum für 
breite Bevölkerungsschichten insbesondere für Familien , aber auch für Singles, Senioren und 
gemeinschaftlich orientierte Wohnformen entstehen.  Damit wird der Wohnungsmarkt in Grem-
mendorf und Münster deutlich entlastet. 
Ergänzt wird dieses Angebot durch Versorgungseinrichtungen und soziale Einrichtungen (Schu-
le, Bürgerhaus, Kita) am Albersloher Weg. Für den Stadtteil Gremmendorf bedeutet die Kon-
version eine enorme Aufwertung. Das bisher einseitig entwickelte Zentrum bekommt eine E r-
gänzung auf der anderen Seite des Albersloher Weg und Gremmendorf damit eine neue Mitte. 
Es entsteht ein lebendiges Zentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des urbarnen „York-
Platzes“. 
Mit der angestrebten städtebaulichen Qualität wird ein Wohnquartier in unverwechselbarer 
Ausprägung entstehen, die eine Identifikation der Bewohner mit ihrem neuen Lebensumfeld 
fördert. Die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes werden mit einem naturnahen 
Regenwasserkonzept unterstützt.  
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Durchzogen ist das York-Quartier mit qualitätsvollen Grünstrukturen, die in der städtebaulichen 
Planung berücksichtigt und erhalten wurden. Hier werden Lebensräume und ökologische Funk-
tionen im räumlichen Zusammenhang der Grünflächen erhalten und langfristig gesichert. Durch 
geeignete Maßnahmen im Vorfeld und während der Bauphasen können die negativen Auswi r-
kungen auf die Tierwelt so gering wie möglich gehalten werden.  
Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des 
Planungsprozess geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Neuversieglung wurde auf das 
notwendige Maß beschränkt, sodass der Boden geschont und der Flächenverbrauch reduziert 
wird. Im Erg ebnis der landschaftsökologischen Bewertung ist ein naturschutzrechtlicher Aus-
gleich des Eingriffs nicht erforderlich.  
Die Prüfung der Artenschutzbelange ergab, dass zwei planungsrelevante Vogelarten innerhalb 
des Plangebietes brüten. Es wurden insgesamt fünf planungsrelevante Fledermausarten sowie 
geschützte Amphibien festgestellt. Es werden die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maß-
nahmen aufgezeigt. 
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt hier mit eine Planung 
vor, die städtebauliche und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt und damit 
eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qualitäts - und 
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Quartiers bildet.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände durch die Projektgesellschaft KonvOY zu 
erwerben und zu entwickeln.  
Einzelne Teilquartiere sollen über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwet t-
bewerbe) bis zur Umsetzungsreife konkretisiert werden. 
Die bestehenden Qualitätsziele, die über ein „Gestaltungshandbuch“ zusammengefasst werden 
sollen, werden über öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Verträge abgesichert. 
Anlagen 
Abbildung 1-3: Lage und Größe der artenschutzrechtlichen Ausgleichflächen 
Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten 
ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016 
Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016 
Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016 
Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Gre m-
mendorf York-Quartier, Senden, November 2016 
Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der 
Yorkkaserne in Münster, Münster, Februar 2017 
AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der 
Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012 
Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne 
in Münster, Münster, November 2016 
Ökoplanung Münster : Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar 
2017 
Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf. 
zur Durchführung künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York -Kaserne, Münster, Lienen, 
Januar 2016 
Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH : Regenwasserbewirtschaftungskonzept York-
Kaserne Münster, Hannover 2016 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier 
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, 
Letterhausweg)                
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
  
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
 
 Bereits realisiert (vgl. S.29) 
Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
Bereits realisiert (vgl. S.30) 
Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 39

Bebauungsplan Nr. 582  
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
 
 Geplant bzw. noch nicht realisiert (vgl. S.30) 
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 39

582_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_1

427 Zeichen

Festsetzungstableau 
Quartier Nutzungsart/ 
(Zweckbestimmung) 
Dachform 
A1 MI   (Mischgebiete) Flachdach 
A2 MK  (Kerngebiete) Flachdach 
B1 MI    (Mischgebiete) Flachdach 
B2 MI    (Mischgebiete) Satteldach 
C  WA  (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 
D1 WA  (Allgemeine Wohngebiete) - 
D2 WA   (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 
D3 Gemeinbedarf  
(Kita) 
-
H WA    (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 
Entwurf zur Offenlegung

V-0262-2017-Anlage-3-Textl-Festsetzungen

9259 Zeichen

Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582:  
Gremmendorf – York-Quartier 
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg,  
Heeremansweg, Letterhausweg) 
 
 
A. Festsetzungen gem. § 9 BauGB 
 
I. Art der baulichen Nutzung 
1. Kerngebiete (A2) 
1.1. Vergnügungsstätten und Tankstellen sind unzulässig (§ 1 (5) und( 9) i.V. m. § 7 
BauNVO). 
1.2. Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig (§ 7 (4) BauNVO). 
1.3. Einzelhandelsbetriebe sind wie folgt zulässig: Vollsortimenter bis max. 2.000 qm Ver-
kaufsfläche (VKF), Discounter bis max. 1.200 qm VKF, Drogeriemärkte bis max. 800 
qm VKF. Sonstige Einzelhandelsbetriebe mit anderen Sortimenten sind bis zu einer 
Größe von  max. 300 qm VKF zulässig (§ 1 (9) BauNVO).  
2. Mischgebiete (A1, B1, B2) 
2.1. Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig. Einzelhan-
delsbetriebe sind  außer im Baugebiet B1 unzulässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). 
3. Allgemeine Wohngebiete (C, D1, D2, E, G, H) 
3.1. Die gemäß § 4 (3) BauNVO  ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig 
(§ 1 (5) BauNVO). 
 
II. Maß der baulichen Nutzung 
  1.  Als zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare 
Grundstücksfläche festgesetzt (§9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 (3) 1 BauNVO). 
2. Innerhalb der mit * gekennzeichnet Bauflächen sind über die festgesetzte Zahl der Ge-
schosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nichtvollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs-
sig (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). 
 
III. Nebenanlagen und Stellplätze 
1. In den Baugebieten C, E und G sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Aus-
nahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen nicht zulässig (§ 9 (1) 
Nr. 4 BauGB i. V. m.  § 14 (1) BauNVO).  
2. In den Baugebieten C, D1, D2, E, H ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen un-
zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). 
3. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) in den Baugebieten A, B, C, D2, E, H  ist auch 
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). Die 
Flächen oberhalb der TGA, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind, 
sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) be-
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4

Bebauungsplan Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
nötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§  9 
(1) Nr. 25 a BauGB). 
 
IV. Vorkehrungen zum Hochwasserschutz/Regelungen zum Regenwasserabfluss 
1. In den Baugebieten C und E ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Nieder-
schlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als Gebrauchswasser zu 
nutzen oder gedrosselt abzuleiten. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstü-
cken darf maximal 5 l/sek./ha betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn 
eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ab-
leitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB). 
2. Die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss muss min-
destens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienen-
den Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 
 
3. Entwässerungsmulden dürfen nicht mit Tiefgaragen unterbaut werden (§ 9 (1) Nr. 10 
BauGB). 
 
V. Immissionsschutz  
1. An den Baugrenzen mit den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen 
(LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Ge-
bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen 
Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 47 BauONW) die Anforderungen an das re-
sultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe-
reichen nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau –  erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 
BauGB). 
 
2. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der mit den Lärmpegel-
bereichen III (LPB III) bis V (LPB V) festgesetzten Baugrenzen sind schallgedämmte 
Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
 
3. An der nördlichen, südlichen und östlichen Fassadenseite des innerhalb der Gemeinbe-
darfsfläche B3 dem Albersloher Weg am nächstgelegenen Bestandsgebäudes müssen 
bei Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung die Anforderungen an das resultie-
rende Schalldämm-Maß gem.  Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 – Schallschutz im 
Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
 
 
VI. Begrünung 
1. Die Gemeinschaftsstellplätze (GSt) im Baugebiet G sind mit Hecken einzugrünen (§ 9 
(1) Nr. 25a BauGB).  
2. Auf den festgesetzten GSt-Flächen nördlich des Baugebietes C und westlich des Bau-
gebietes D sowie auf den St-Flächen am Baugebiet A1 bzw. A2 ist je 6 Stellplätze ein 
hochstämmiger, großkroniger Laubbaum in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den 
Stellplatzflächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine 
Vegetationsfläche von mindestens 4,0 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25a BauGB). 
 
3. Flach- und Pultdächer sind vollflächig extensiv zu begrünen. Anlagen zur Gewinnung 
regenerativer Energien sind zugelassen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 
 
4. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder besei-
tigt werden. Ausfälle sind durch Neupflanzungen mit heimischen standort-gerechten 
Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ergänzen (§ 9 (1) 25a+b BauGB).  
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4

Bebauungsplan Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
B. Festsetzungen gemäß § 88 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
1. Werbeanlagen sind nur in den Baugebieten A1, A2, B1 und B2 zulässig. 
Werbeanlagen an Gebäuden: 
 mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht,  
 die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen,  
 die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden, 
 die eine Höhe von 1,50 m oder eine Länge von 8,0 m überschreiten,  
sind unzulässig.   
Freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) dürfen eine Höhe von 5,50 m 
und eine Breite von 2,00 m nicht überschreiten. 
 
C. Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 
1. Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum vom 12.06.2014 in 
die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im 
Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. 
Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen inner-
halb dieses Bereiches bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaub-
nisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW).  
 
D. Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 
1. Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3  
BauGB gekennzeichnet (der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze). 
 
E. Hinweise  
1. Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum „Planen - Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden.  
 
2. Denkmalschutz 
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Ein-
zelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüg-
lich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschafts-verband 
Westfalen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 
 
3. Kampfmittel 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet. 
Daher ist das Gelände vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittel zu 
untersuchen. 
 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4

Bebauungsplan Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg,  
Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg  
 
 
4. Versiegelung  
Alle versiegelten Flächen (Wege, Plätze, Stellplätze) sind mit möglichst wasserdurchläs-
sigen Materialien zu versehen. 
 
5. Versickerungsanlagen 
Die Baugrundstücke im Baugebiet C erhalten keinen Anschluss an die städtische Re-
genwasserkanalisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Nieder-
schlagswasser ist nur dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausrei-
chend dimensionierte Versickerungsanlage errichtet wird. 
 
6. Artenschutz 
Bei der Gebäudeplanung in den Baugebieten B3, B4 und E ist darauf zu achten den 
vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu erhalten. 
Bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen sind Bauzeiten-
reglungen zu berücksichtigen. Außerdem muss der Veranlasser eine ökologische Maß-
nahmenbegleitung durchführen. 
 
7. Nutzungszeiten Sporthalle 
Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz 
bis 22.00 Uhr geräumt sein. 
 
8. Nachweise zum Bauantrag 
Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- und Grundstücksentwässerung 
sind zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. 
 
 
 
 
 
 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 4 von 4

582_Staedtebaulicher-Entwurf-DIN-A0

4375 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung
 A2aTG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+DI+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV III
IV
III
IV III
IV III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
IIIIII
IV
IV IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIIIIVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIIIIVIV
IIIIIIIIIIVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
I
II+SG
II+SG
II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG
II+SG
III
GrundschuleStart-up
 Zentrum
 TG H3
TG B1Anlieferung
 A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang Tief-garage
Josef- Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer
 Weg
Paul- Engelhard-
 Weg
L 586Albersloher Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-bestand
HölzerneTribüne
Spiel- &SportrasenRasen
Wiese
Boulevard
StandortFestzelt25 x 55 m
zentraleMuldenfläche5930 m2
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(900 m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200 m2)
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(12000 m2)
Mulden  310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden385 m2(angren-zende Straßen)
Mulden385 m2(angren-zendeStraßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-platz
WohnenimPark
Spiel- &Sportplatz
WohnenamLandschafts-park
Spiel- &Sportplatz
Kategorie A(2.800 m2)
Kategorie B/C(1.150 m2)
Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2(Bürgerhaus)
Laufbahn +Weitsprung 400 m2
Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2)
restliche Außenfläche1.400 m2
Schulhoffläche2.000 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
Mulde116 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
SporthalleBestand
Gemeinschafts-gärten
Gemeinschafts-gärten
Boulevard
Parken
WohnenimPark
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T T
T
T
Höheca. 11 m
Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / GemeinschaftshofWald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
GehwegGehweg Landschaftspark
Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / RasenschotterTG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
TrafokastenEINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
SitzmöglichkeitenBestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016

582_Plan_Offenlegungsentwurf_Blatt_2

8863 Zeichen

Festsetzungstableau 
Quartier Nutzungsart/ 
(Zweckbestimmung) 
Dachform 
B3 Gemeinbedarf
(Schule + Kita) - 
B4 
Gemeinbedarf  
(Bürgerhaus / Kita + 
Jugendhilfeeinrichtung) 
- 
D1 WA  (Allgemeine Wohngebiete) - 
E WA  (Allgemeine Wohngebiete) Pultdach/ 
Satteldach 
F  Gemeinbedarf 
(Sportliche Einrichtung) - 
G WA  (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 
H WA  (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 
A. Festsetzungen gem. § 9 BauGB 
I. Art der baulichen Nutzung 
1. Kerngebiete (A2) 
1.1. Vergnügungsstätten und Tankstellen sind unzulässig (§ 1 
(5) und( 9) i.V. m. § 7 BauNVO). 
1.2. Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig 
(§ 7 (4) BauNVO). 
1.3. Einzelhandelsbetriebe sind wie folgt zulässig: Vollsorti-
menter bis max. 2.000 qm Verkaufsfläche (VKF), Dis-
counter bis max. 1.200 qm VKF, Drogeriemärkte bis 
max. 800 qm VKF. Sonstige Einzelhandelsbetriebe mit 
anderen Sortimenten sind bis zu einer Größe von  max. 
300 qm VKF zulässig (§ 1 (9) BauNVO).  
2.  Mischgebiete (A1, B1, B2) 
2.1. Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen 
sind unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sind  außer im 
Baugebiet B1 unzulässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). 
3. Allgemeine Wohngebiete (C, D1, D2, E, G, H) 
3.1. Die gemäß § 4 (3) BauNVO  ausnahmsweise zulässigen 
Nutzungen sind unzulässig (§ 1 (5) BauNVO). 
II. Maß der baulichen Nutzung 
1. Al
s zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil
festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festge-
setzt (§9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 (3) 1 BauNVO). 
2. Innerhalb der mit * gekennzeichnet Bauflächen sind
über die festgesetzte Zahl der Geschosse hinaus keine
weiteren Geschosse (Nichtvollgeschos-
se/Dachgeschosse) zulässig (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). 
III. Nebenanlagen und Stellplätze 
1.
In den Baugebieten C, E und G sind Nebenanlagen in
den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Anlagen für 
Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen nicht zulässig
(§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m.  § 14 (1) BauNVO).
2.
In den Baugebieten C, D1, D2, E, H ist die Errichtung
von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4
BauGB). 
3.
Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) in den Baugebie-
ten A, B, C, D2, E, H  ist auch außerhalb der überbau-
baren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4
BauGB). Die Flächen oberhalb der TGA, die sich au-
ßerhalb der überbauten Flächen befinden, sind, sofern
sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten,
Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden 
in
min
d. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§
9 (1) Nr. 25 a BauGB). 
IV. Vorkehrungen zum Hochwasserschutz/Regelungen zum
Regenwasserabfluss 
1.
In den Baugebieten C und E ist das auf den privaten
Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu r
V
ersickerung zu bringen, zu verdunsten, als Ge-
brauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten.
Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken
darf maximal 5 l/sek./ha betragen. Ausnahmen können
zugelassen werden, wenn eine vollständige Versicke-
rung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros-
selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 (1)
Nr. 20 BauGB). 
2. Die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Ge-
bäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3 m üb
er
d
er Oberkante der jeweils der Erschließung des Ge-
bäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs.  3
Bau
GB). 
3.
Entwässerungsmulden dürfen nicht mit Tiefgaragen un-
terbaut werden (§ 9 (1) Nr. 10 BauGB). 
V. Immissionsschutz 
1.
An den Baugrenzen mit den im Bebauungsplan festge-
setzten Lärmpegelbereichen (LPB) müssen bei Errich-
tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung 
von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden 
Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Auf-
enthaltsräume im Sinne von § 47 BauONW) die Anfor-
derungen an das resultierende Schalldämm-Maß ge-
mäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe-
reichen nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau –  
erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
2.
In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen
innerhalb der mit den Lärmpegelbereichen III (LPB III)
bis V (LPB V) festgesetzten Baugrenzen sind schallge-
dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
3.
An der nördlichen, südlichen und östlichen Fassaden-
seite des innerhalb der Gemeinbedarfsfläche B3 de m
A
lbersloher Weg am nächstgelegenen Bestandsgebäu-
des müssen bei Erweiterung, Änderung oder Nut-
zungsänderung die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß gem.  Lärmpegelbereich V nach DIN
4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9
(1) Nr. 24 BauGB). 
VI. Begrünung 
1.
Die Gemeinschaftsstellplätze (GSt) im Baugebiet G
sind mit Hecken einzugrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 
2.
Auf den festgesetzten GSt-Flächen nördlich des Bau-
gebietes C und westlich des Baugebietes D sowie au f
de
n St-Flächen am Baugebiet A1 bzw. A2 ist je 6 Stell-
plätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum in
unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplatz-
flächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhal-
ten. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindes-
tens 4,0 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25a BauGB). 
3. Flach- und Pultdächer sind  vollflächig extensiv zu be-
grünen. Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener-
g
ien sind zugelassen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 
4.
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht be-
schädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle
sind durch Neupflanzungen mit heimischen standort-
gerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn)
zu ergänzen (§ 9 (1) 25a+b BauGB). 
B. Festsetzungen gemäß § 88 Bauordnung Nordrhein-
Westfalen (BauO NRW) 
1.
Werbeanlagen sind nur in den Baugebieten A1, A2, B1
und B2 zulässig. 
Werbeanlagen an Gebäuden: 
 mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (lau-
fendem) Licht,
 die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkant e
a
uskragen,

die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordä-
chern angebracht werden,
 die eine Höhe von 1,50 m oder eine Länge von 8,0
m überschreiten, 
sind unzulässig.   
Freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) 
dürfen eine Höhe von 5,50 m und eine Breite von 2,00 
m nicht überschreiten. 
C. Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 
1. Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne
)
is
t mit Datum vom 12.06.2014 in die Denkmalliste der
Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungs-
bereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen
(gestrichelt) dargestellt. 
Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderun-
gen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiche
s
b
edürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehör-
de (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW).
D. Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 
1. Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsflä-
che im Sinne des § 9 (5) Nr. 3  BauGB gekennzeichnet
(der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze). 
E. Hinweise  
1.
E
insichtnahme in Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Ge-
setze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften)
können während der Dienstzeiten bei der Stadt Müns-
ter, im Kundenzentrum „Planen - Bauen – Umwe
lt“ im
Erd
geschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33,
eingesehen werden.
2. De
nkmalschutz
Di
e Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber
auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf-
fenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische
Denkmalbehörde oder dem Landschafts-verband West-
falen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster
anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverän-
dert zu erhalten (§16 DSchG). 
3. K
ampfmittel 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich 
in einem Bombenabwurfgebiet. Daher ist das Gelände
vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf
Kampfmittel zu untersuchen. 
4.  
Versiegelung
Alle versiegelten Flächen (Wege, Plätze, Stellplätze)
sind mit möglichst wasserdurchlässigen Materialien zu
versehen. 
5.
V
ersickerungsanlagen
Die Baugrundstücke im Baugebiet C erhalten keinen
Anschluss an die städtische Regenwasserkanalisation.
Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das
Niederschlagswasser ist nur dann gesichert, wenn au
f
de
m jeweiligen Grundstück eine ausreichend dimensio-
nierte Versickerungsanlage errichtet wird.
6. A
rtenschutz
Bei der Gebäudeplanung in den Baugebieten B3, B4
und E ist darauf zu achten den vorhandenen Baumbe-
stand soweit wie möglich zu erhalten. 
Bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Ab-
bruchmaßnahmen sind Bauzeitenreglungen zu berück-
sichtigen. Außerdem muss der Veranlasser eine ökolo-
gische Maßnahmenbegleitung durchführen. 
7.
Nu
tzungszeiten Sporthalle
Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr
beendet sein bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräum t
se
in. 
8. Nachweise zum Bauantrag 
Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- 
und Grundstücksentwässerung sind zusammen mi t
d
em Bauantrag einzureichen. 
Entwurf zur Offenlegung

V-0262-2017-Anlage-5-Staedtebaulicher-Entwurf

4742 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/
Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -
Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung A2a
TG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a
Tief-
garage
Tiefgarage
I
I
II
II
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+D
I+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II
+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV
III
IV
III
IV III
IV
III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
III III
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IV
III
III
IV
IV IIIIIIIII IVIV
IIIIII IVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIII IVIV
IIIIIIIII IVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV
IV
III
III
IV
IV IIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
II
+SG
I
II
+SG
II
+SG
II
+SG II
+SG
II
+SGII
+SG
II
+SG
II
+SG
III
Grundschule
Start-up Zentrum
 TG H3
TG B1
Anlieferung A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -
Durchgang
EG
 -
Durchgang EG
 -
Durchgang
EG
 -
Durchgan
g
EG
 -
Du
rchgang
Tief-
garage
I
aragrage
hul
G H3
s bis eilabrisss
Kita
D
ang
g
V
II
V
DDDuD
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KiKitK
KiKitK
TieTiefgaTief aefgagarTieTTieff
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TGGGGTTT  A2AAAGG AA
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KitaKitKit
Gr
 TG H1
Josef- Suwelack- Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer Weg
eg
L 586
Albersloher
 Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher
 Weg
Albersloher
 Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-
bestand
Hölzerne
Tribüne
Spiel- &
Sportrasen
Rasen
Wiese
Boulevard
Standort
Festzelt
25 x 55 m
zentrale
Muldenfläche
5930 m2
Freianlagen
Kindergarten
(2.400 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(900 m2)
Freianlagen Kindergarten
(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten
(1.200 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(2.400 m2)
Freianlagen
Kindergarten
(12000 m2)
Mulden  310 m2 
(südl. angrenzendes
Quartier)
Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2
(südl. angrenzendes
Quartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden
385 m2
(angren-
zende
 Straßen)
Mulden
385 m2
(angren-
zende
Straßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2
(südl. angrenzendes 
Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-
platz
Wohnen
im
Park
Spiel- &
Sportplatz
Wohnen
am
Landschafts-
park
Spiel- &
Sportplatz
Kategorie A
(2.800 m2)
Kategorie B/C
(1.150 m2)
Spiel- & 
Sportplatz
Kategorie B/C
(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)
Rigole 695 m2
(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2
(Bürgerhaus)
Laufbahn +
Weitsprung
 400 m2
Kleinspielfeld
20 x 40
 (800 m2)
restliche
 Außenfläche
1.400 m2
Schulhoffläche
2.000 m2
Mulde 384 m2
(Gebäude)
Mulde
116 m2
Mulde 384 m2
(Gebäude)
Sporthalle
Bestand
Gemeinschafts-
gärten
Gemeinschafts-
gärten
Boulevard
Parken
Wohnen
im
Park
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T
T
T
T
Höhe
ca. 11 m
Spiel- &
Rodelhügel
Höhe
ca. 3 m
Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klären
nach Bodenuntersuchung und
 Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / Gemeinschaftshof
Wald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - Rasen
Landschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünfläche
öffentlicher Platz - Spiel- und Aktivitätsfläche
Schulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen
& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum Bestand
Baum Bestand - 
Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
Gehweg
Gehweg Landschaftspark
Yorkplatz, Platzfläche
Yorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / Rasenschotter
TG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)
Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)
Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder 
- Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)
- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
Trafokasten
EINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
Sitzmöglichkeiten
Bestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTER
ABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbH
ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung
ARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und Wasserwirtschaft
ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher Masterplan
M 1:1.000
30.11.2016
Anlage 5
zur Vorlage Nr. V/0262/2017

Berichtsvorlage

5932 Zeichen

V/0262/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / 
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  582: Gremmendorf – 
York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heerem answeg / Le t-
terhausweg) öffentlich auszulegen.  
 
Die Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf durch die britischen Streitkräfte wurde Ende 
2012 aufgegeben. Um das Zentrum Gremmendorfs aufzuwerten ist eine zivile Nachnutzung der 
York-Kaserne für den Stadttei l von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die Flächen stehen 
im Eigentum des Bundes und werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) 
betreut. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen mit dem 
Ziel einer kooperativen Entwicklung aller Konversionsliegenschaften.  
 
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage 
„Konversion von von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ 
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der York-Kaserne in 
Gremmendorf aufzustellen.  
 
Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen  Streitkräfte im November 2012 startete die 
städtebauliche Perspektivplanung.  In einem sechsmonatigen  Prozess ist im Dialog zwischen 
Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturk onzept für die Nachnutzung entstanden.  Auf der 
Grundlage der Perspektivplanung wurde der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb aus-
gelobt. Ab Ende  2013 entwickelten zehn Teams au s Stadtplanern und Landschaftsarchitekten  
ihre Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren  mit integrierter Bürgerbeteiligung 
wurde der städtebauliche Entwurf von Lorenzen Architekten vom Preisgericht zum Sieger gekürt 
und für die weitere städtebauliche Entwicklung des York-Quartiers empfohlen. Der Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm diesen Wettbewerbsen t-
wurf gemäß der Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 b e-
schloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorge-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0262/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Schowe 
Ruf: 
492 61 00 
E-Mail: 
Schowe@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.04.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0262/2017 
 
gangenen städt ebaulichen Entwurfs . Die Ergebnisse der Qualifizierung wurden in der Sitzung 
des Planungsausschusses am 13.04.2016 bei Zuladung der Mitglieder der BV Südost vorgestellt.  
 
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  582 wurde am 11.05.2016 vom Rat der 
Stadt Münster gemeinsam mit dem Beschluss zur entsprechenden Änderung des Flächennu t-
zungsplans gefasst (Vorlage Nr. V/0148/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge-
mäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung für das York -Quartier fand im Rahmen e i-
ner Bürgeranhörung am 12.05.2016 statt. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanän-
derung hat vom 28.02. bis zum 28.03.2017 stattgefunden.  
 
Im Bebauungsplan Nr. 582 werden im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, ein 
Kerngebiet mit großflächigem Einzelhandel, Gemeinbedarfsflächen sowie öffentliche und private 
Grünflächen festgesetzt. Die Planung sieht ein urbanes, vielfältig durchmi schtes Stadtquartier 
vor. Es soll ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues 
Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelsangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, d as 
die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt u nd den Stadtteil Gremmendorf mit dem  neuen 
York-Quartier verknüpft.  
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr.  582: York-Quartier soll im Anschluss an die 
Beratung in den politischen Gremien erfolgen.  
Im Zuge der  Offenlegung ist eine weitere Bürge rbeteiligung in Form eines Informationsabends 
geplant. Hier soll der aktuelle Bebauungsplan Nr. 582: York-Quartier vorgestellt werden.  
 
Mit der Offenlage des Bebauungsplans wird auch der Antrag Nr. A -S-0041/2014 der CDU -
Fraktion vom 16.09.2014 „Wärmeverso rgungskonzept insbesondere für das geplante Baugebiet 
ehem. York-Kaserne“ beantwortet. Das Kasernengelände wird an das städtische Fernwärmenetz 
angeschlossen. Alternative,  teilräumige Energieversorgungskonzepte sind damit nicht ausg e-
schlossen.  
 
Durch die Offenlegung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kos-
ten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fl ä-
che trägt die Projektgesellschaft KonvOY. 
Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Ansc hlussbereiche außerhalb des B -Plans am Wie-
gandweg und Angelsachsenweg. Für die Anlieger fallen hier keine Beiträge an.  
 
Mit der Vorlage V/0775/2016 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt eine Projektgesel l-
schaft, die KonvOY, für die Entwicklung d er Konversionsflächen Oxford - und York -Kaserne zu 
gründen, sobald sich für eine der Kasernen ein positives Ergebnis in den Kaufverhandlungen mit 
der BImA abzeichnet. Für die Gründung und Eigenkapitalausstattung der KonvOY wurden bereits 
Mittel in den Haushaltsplan 2017 eingestellt.  
 
Kosten, die nicht maßnahmebedingt sind z.B. Umbaumaßnahmen am Albersloher Weg, sind zu 
einem späteren Zeitpunkt in den Haushalt Stadt Münster einzustellen. 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
Anlagen: 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung  
5. Städtebaulicher Entwurf

V-0262-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung

18217 Zeichen

Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 
N i e d e r s c h r i f t
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
zur 
71. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier 
(Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) 
Stad
tbezirk: Münster -Gremmendorf 
Anlass: 
71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im 
Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ 
Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)  
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf –  
York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach-
senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) 
Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr 
Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 
Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier  
Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe,  
Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, 
Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen  
VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune 
Vertreter der BImA:     Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders 
Eröffnung 
Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro-
fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald 
Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die 
VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal-
tung. 
Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige  Beteiligung  der  Öffentlichkeit  zum 
Bebauungsplanentwurf  Nr.  582:  „Gremmendorf -  York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand-
weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits 
auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen 
Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver-
fahrensschritten aktiv zu beteiligen.  
Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass 
die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er-
gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0262/2017

Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 
Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung 
entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York unter Leitung 
von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der nun über die 
Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun-
gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft 
zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanver-
fahren auf.  
Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung 
von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münster sei es ein Glücksfall gewesen, dass die 
Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden 
konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachung des Geländes in 2018 werden derzeit 
die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge-
troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA 
über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird.  
Vorstellung der Planungen 
Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York für die York-
Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche Planung ist der Bestand mit seinen bauli-
chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Mauer. Diese prägenden Elemente geben 
dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert 
wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entlang des Albersloher Wegs, dem großen 
Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend den Wohnquartieren. Die Wohnquartiere 
weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich passend ergänzen: Wohnen im Park, Gar-
tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark.  
Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwechselbare und stark durch die Freiräume 
geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respektieren weitgehend die bestehenden Grün-
strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver 
parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten“ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. 
Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher 
Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu-
le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. 
Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Aufhebung der trennenden Wirkung des Al-
bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und der Verknüpfung der beiden Seiten durch 
die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten wurde von der Arge York (federführend 
Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betrachtet. Trotz seiner Funktion als Haupt-
verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Albersloher Weg durch das Ortszentrum von 
Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Materialen und Beläge sowie die Aufwertung 
und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bäume) und Reduzierung der Geschwin-
digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Schaffung von zusätzlichen Querungsmöglich-
keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter-
stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen 
Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende Angebot zur Versorgung des Stadtteils 
Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten 
wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung 
vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfläche, die die Anlieferung der Geschäfte und 
die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. 
Erläuterungen der Verwaltung: 
Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren 
Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat.

Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 
Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem-
nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. 
Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin-
gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant.   
Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer-
kungen und Fragen: 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
• Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits
jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umge-
hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen.
• Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer
neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft.
> Die  Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver-
kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Hauptverkehrsstraße wird der Al-
bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Umgestaltung der 
Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des 
Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt 
sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Gremmendorfs sicher erlebbar 
werden.  
• Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Parkplätze mit Zufahrt vom Albersloher
Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichkeiten für die stadtauswärts fahren-
den KFZ bestehen.
> Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs geben, sodass das Wen-
den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwischen beiden Seiten wird durch die 
vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor-
melles Queren ermöglicht.  
> Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen auf den Albersloher Weg gibt es 
einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurückgesetzt werden kann. Dieser Si-
cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta-
sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein.  
• Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung des Albersloher Wegs für den Ortskern
Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel-
fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Aufstellfläche vor den Geschäften ist ei-
ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan-
satz explizit.
> Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung des Albersloher Wegs eine große
Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den verlaufenen Workshops war eine 
„neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft immer wieder gefordert und von 
der Verwaltung unterstützt worden.  
• Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell-
plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor-
gesehen?
> Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberirdisch und unterirdisch vorgesehen.
Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter-
irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Tiefgaragen nur bedingt förderfähig

Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 
ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt entspricht grundsätzlich der Zahl der 
Wohneinheiten. 
• Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind.
> Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits untersucht. Demnach sind Kreisver-
kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Rich-
tungen nicht möglich.  
• Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den
Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen.
> Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmen-
dorfs insgesamt  zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. 
• Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch
rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten
Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten.
> Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend
erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Alberloher Wegs 
ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Wei-
se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. 
Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die 
Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer-
den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Baume 
gepflanzt. 
• Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben
und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können.
> Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An-
ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem die Parktaschen die Baumstand-
orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäume befinden sich innerhalb des 
Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurde besondere Rücksicht auf die 
Baumstandorte genommen. 
• Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen)
erhalten bleiben sollten.
> Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg wurde be-
reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung präferiert. Die großzügigen öf-
fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des 
gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthaltsqualität kompensieren diese 
Grünverluste.  
• Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das
Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä-
chen.
> Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem
ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreichbar. Das Quartier G ist auf keinen 
Fall benachteiligt.  
• Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünflächen, wie in der Planung vorgesehen,
auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist?

Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 
> Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen-
ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. 
• Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“
Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen
Nutzung auf der Ostseite steht.
> Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m² Verkaufsfläche (VKF)  auf der
westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli-
chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt 
wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelhandel. Grundsätzlich gilt: Die Ange-
bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen.  
• Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort
ausreichen.
> Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu-
es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehenden Ladenzeile soll nicht gefährdet, 
sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg-
lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf.  
• Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter
Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an
die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten?
> Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht
dem Modell der  Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoMünster), das der Rat in 2014 
beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber 
hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver-
pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Auch diese 
Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. 
• Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende
Sporthalle heranrückt.
> Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen.
• Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterkunftsgebäude funktioniert. Bleiben die
Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie mit Dämmung versehen und ver-
putzt?
> Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei-
sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, 
da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. 
• Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der Wohnbebauung in den einzelnen Quar-
tieren.
> Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quartieren wird eine verdichtete Be-
bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtquartier York mit dem hohen An-
teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen 
Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. 
• Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschosse zu erwarten sei, um eine höhere
Dichte zu erreichen.

Bebauungsplanentwurf Nr. 582 
Gremmendorf – York-Quartier 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 
> Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu-
ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Erhöhungen, die aus den architek-
tonischen Vorschlägen hervorgehen. 
• Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die
Flüchtlinge nutzt?
> Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehende Landesaufnahmeeinrich-
tung zu räumen. 
• Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlung mit der BImA und wann ein Ab-
schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist.
> Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurzeit wird der Auftrag einer gut-
achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kaserne vorbereitet. Die Stadt 
möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 2017 zu einer Einigung über den 
Kauf der Kaserne kommen.  
• Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Bebauung der York-Kaserne. Wann wird
mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge-
schlossen sein?
> Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab
dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Um dies zu ermögli-
chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung in Angriff genommen 
werden. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr reges Interesse und ihre 
Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York sowie bei den VertreterInnen der Verwaltung 
für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran-
staltung gegen 20:30 Uhr. 
gez. 
Herr Martin Peitzmeier      
Stellvertretender Bezirksbürgermeister 
g
ez. 
Frau Stefanie Schulte 
Protokollführerin

Beratungsverlauf (2)

27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Hobbeltstraße
  • Gremmendorfer Weg 5
  • Albersloher Weg 33
  • Wiegandweg
  • Angelsachsenweg
  • Heeremansweg
  • Letterhausweg 4
  • Kesslerweg 38
  • Krögerweg
  • Pängelantonweg
  • Münnichweg
  • Vennheideweg
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Umgehungsstraße
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Schmittingheide
  • Schmitz-Kühlken
  • Bonifatiusweg
  • Keltenweg
  • Höltenweg
  • Ringstraße
  • Bielesch

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Details

Aktenzeichen
V/0262/2017
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37