V/0262/2017
Bebauungsplan Nr. 582 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-0262-2017-Anlage-4-Planverkleinerung
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N e \ [) w ES “ 4 DXx N © . Amt für Mt DO R Stadtentwicklung, AS ” x S a Stadtplanung, \ - r Verkehrsplanung RA\N e e a Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 n . Y.. — P}; - Bebauungsplan Nr. 582 Planverkleinerung / ohne Maßstab
V-0262-2017-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 Begründun g zum Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .................................................................................. 4 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................... 4 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 6 6.1 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 7 6.1.1 Äußere Erschließung .......................................................................................................... 7 6.1.2 Innere Erschließung ........................................................................................................... 7 6.1.3 Private Verkehrsflächen ..................................................................................................... 7 6.1.4 Stellplätze ........................................................................................................................... 7 6.1.5 Straßenbegrünung .............................................................................................................. 8 6.1.6 ÖPNV.................................................................................................................................. 8 6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“ ........................................................... 8 6.2.1 Teilquartier A1 .................................................................................................................... 8 6.2.2 Teilquartier A2 .................................................................................................................... 9 6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“ ........................................................ 9 6.3.1 Teilquartiere B1, B2 .......................................................................................................... 10 6.3.2 Teilquartiere B3, B4 .......................................................................................................... 10 6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“ ................................................................................................... 10 6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“ ................................................................................................ 11 6.5.1 Teilquartier D1 .................................................................................................................. 11 6.5.2 Teilquartier D2 .................................................................................................................. 12 6.5.3 Teilquartier D3 .................................................................................................................. 12 6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“ ......................................................................................... 12 6.7 Quartier F – „Sporthalle“ ........................................................................................................... 13 6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“ ................................................................................. 13 6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“ ............................................................................ 13 6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung ........................................................................... 14 6.11 Öffentliche Grünflächen ............................................................................................................ 15 6.12 Private Grünflächen .................................................................................................................. 15 6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern ......................................................................................... 15 6.14 Artenschutz ............................................................................................................................... 16 6.15 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 16 6.16 Altlasten .................................................................................................................................... 17 6.17 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 18 6.18 Bebaubare Flächen .................................................................................................................... 18 6.19 Baugestaltung ............................................................................................................................. 18 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 19 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 19 8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 19 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 19 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 19 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 21 8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 21 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 23 8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 29 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 30 8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 31 8.4.6 Landschaft /Ortsbild ........................................................................................................ 32 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 32 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 33 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 33 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ...................................................... 34 8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 34 8.7 Überwachung (Monitoring) ...................................................................................................... 34 8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 34 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 34 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 35 Anlagen........................................................................................................................................................ 35 Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten ................................................................................. 35 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die militärische Nutzung der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf wurde nach Abzug der bri- tischen Streitkräfte im November 2012 aufgegeben. In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor A u- ßenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfah- rungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzt er Flächen in den 1990er Jahren soll un- ter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Gesamtanlage auf dem ca. 50 ha großen Areal der ehemaligen York-Kaserne ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelsangebot und Aufenthaltsqualitä- ten entstehen, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BIm A haben 2012 eine Rah- menvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative Entwicklung aller Kon- versionsliegenschaften ausgebeben wird. Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Konversion von britischen Stat ionierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der York -Kaserne in Gremmendorf aufzustellen. Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen Streitkräfte im November 2012 startete die städtebauliche Perspektivplanung. In einem sechsmonatigen Prozess ist im Dialog zwischen Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturk onzept für die Nachnutzung entstanden. Im Per- spektivplanprozess wurden unter Beteiligung der Bürgerschaft in verschiedenen Foren und Workshops Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung festgelegt. Auf der Grundlage der Perspektivplanung wurde der städtebaulich-freiraumplanerische Wett- bewerb ausgelobt. Ab Ende 2013 entwickelten zehn Teams aus Stadtplanern und Landschaft s- architekten ihre Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren mit integrierter Bü r- gerbeteiligung wurde der städtebauliche Entwurf von Lorenzen Architekten vom Preisgerich t zum Sieger gekürt und für die weitere städtebauliche Entwicklung des York -Quartiers empfoh- Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg len. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm diesen Wettbewerbsentwurf gemäß der Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster das Büro Lorenzen Architekten mit der wei- teren Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Entwurfs zu beauftragen. Der so weiterqualifiziere Entwurf bildet die Grundlage für den B-Plan Nr. 582. Die förmliche Einleitung des Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des B e- bauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angel- sachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg ) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Ratsbeschluss vom 11.05.2016. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 582 wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Wohnsiedlung Letterhausweg, im Osten durch den Albersloher Weg, im Süden durch den Wiegandweg und den Angelsachsenweg, im Westen durch den Heeremansweg. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde Flur 4 Teil des Flurstücks 1938 Gemarkung Münster Flur 169 Teil des Flurstücks 535 Flur 170 Flurstück 745 Teile der Flurstücke 624, 743 Flur 171 Flurstücke 266, 287, 289, 307, 308, 382 Teil des Flurstücks 324 Flur 172 Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 134 Flur 176 Flurstück 131 Teile der Flurstücke 102, 103, 104, 105, 183 Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen dargestellt. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Gelände der York - Kaserne Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung militärische Nutzung dar. Die Darstellun- gen des Flächennutzungsplans entsprechen nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Der FNP wird in einem gesonderten Verfahren (71. Änderung des FNPs) geändert, sodass der Be- bauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt ist. Mit der 71. Änderung stellt der Flächennutzungsplan Wohnbauflächen , gemischte Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf mit verschiedenen Zweckbestimmungen sowie Grü nflächen mit verschiedenen Zweckbestimmungen dar. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den zentralen Bereich (ehemalige Kaserne) des Plange- bietes besteht nicht. Der Bebauungsplan Nr. 582 überplant in den Randbereichen teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 128, 142 III, 142 IV und 142 V. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich ca. fünf Kilometer südöstlich der Innenstadt Münster s im Stadtteil Gremmendorf. Es umfasst das ca. 50 ha große, freigezogene Kasernengelände und angren- zende Bereiche. Insgesamt ist das Plangebiet rund 53ha groß. Das Gebiet des Stadtteils Gremmendorf wurde 1903 zur Stadt Münster eingemeindet und ab 1914 begann die Wohnbebauung mit dem Charakter eines Villenvororts (Gartenstadt). Mit dem Bau der Luftnachrichtenkaserne am Alber sloher Weg wurde Gremmendorf zum Kasernen- standort und wandelte sich nach 1945 kontinuierlich in einen Wohnstadtteil. Die Bebauung in Gremmendorf besteht überwiegend aus I - II geschossigen Einfamilienhäusern und Mehrfamili- enhäusern mit II - IV Geschossen. In den Jahren 1935 bis 1937 wurde die York-Kaserne am Al- bersloher Weg als Luftwaffennachrichtenkaserne errichtet. Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e- lände prägend. Kern des Geländes sind die acht Mannschaftsgebäude und zwei Schulungsg e- bäude, die sich als Zeilen symmetrisch und giebelständig zum Exerzierplatz orientieren. Zwei Wachposten-Gebäude flankieren das ehemalige H aupttor bzw. den Eingangsbereich am A l- bersloher Weg. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug- und Panzerga- ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. Ein dichter, alter und hoher Baumbestand durchgrünt die Kaserne und bestimmt das städtebau- liche Erscheinungsbild des Geländes. Nach Übernahme der Kaserne durch die britischen Streitkräfte wurden weitere Gebäude, wie z.B. eine zentrale Versorgungsmöglichkeit für die britischen Soldaten im Stadtgebiet Münster (NAAFI-Shop) am Albersloher Weg, sowie zwei Mannschaftsunterkünfte errichtet. Im Süden und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurück gebaute Sportanlagen. Vom Plangebiet entfallen ca. 24 ha auf die historische Kasernenanlage aus den 1930iger Jahren. Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Das nördlich an das Plangebiet angre n- zende Gebiet am Letterhausweg ist geprägt durch Wohnnutzung, insbesondere durch Einfami- lien- und Doppelhäuser in eingeschossiger, in den Randbereich zweigeschossiger , Bauweise. Dieser Bereich ist durch den Bebauungsplan Nr. 158 überplant. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Entlang des Albersloher Wegs befindet sich das geschäftliche Zentrum des Stadtteils Gre m- mendorf mit Versorgungseinrichtungen und E inzelhandelsnutzungen. Durch die Nutzung der gegenüberliegenden Seite des Albersloher Weg s als Kaserne entwickelte sich ein einseitiges Zentrum. Erschlossen wird dieses über eine Parallelfahrbahn auf der östlichen Seite des Al- bersloher Wegs. Für den Bereich des Albersloher Wegs gilt der B-Plan Nr. 142 IV. Die Bebauung südlich der Kaserne am Wiegandweg und Angelsachsenweg besteht überwie- gend aus den Häusern, die ehemals von den britischen Familien genutzt wurden. Für diese Be- reiche wurden bzw. werden zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung nach dem Freizug der Gebäude die Bebauungspläne Nr. 552 (rechtskräftig 2014) bzw. Nr. 553 (Aufstellungsbe- schluss 2012) aufgestellt. Im Westen, an die als Sportplatz genutzte Grünfläche innerhalb des Plangebiets, schließt das Gewerbegebiet Höltenweg (B-Plan Nr. 155) jenseits des Heeremans- weges an. Mit der bestehenden Verkehrsi nfrastruktur ist für den Individualverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr eine gute Anbindung an das Zentrum Münsters und die uml iegenden Stadtteile gewährleistet. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude 3, 12, 14 mit zugehörigen Stellplätzen und Nebenflächen) bis auf weiteres vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) g e- nutzt. Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum. Darüber hinaus wird der innere Bereich des Kasernengeländes (Gebäude 1, 8 - 10, 15 - 23, 40) derzeit vom Land NRW (BZR Münster) zur Erstaufnahme von Flüchtlingen genutzt. Diese Nut- zung soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 beendet werden. Übersicht der Bestandsgebäude auf der York-Kaserne 5. Planungsziele Entsprechend dem mit der Bürgerschaft entwickelten Perspektivplan und dem darauf aufbau- enden städtebaulichen Konzept von Lorenzen Architekten soll die ehemalige York -Kaserne zu Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität entwickelt werden, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neu- en York-Quartier verknüpft. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten , wohnverträgl i- chen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen werden. Das Nahversorgungsangebot Gremmendorfs wird durch das neue Nahversorgungszentrum im Nordosten des Plangebiets ergänzt. Zu dem kleinteiligen Einzelhandel auf der gegenüberli e- genden Seite der Kaserne, können auf der Westseite Einzelhandelsbetriebe mit größerem Fl ä- chenanspruch etabliert werden. Die „Trennwirkung“ des Albersloher Wegs soll durch das neue Versorgungsangebot und eine spätere Neugestaltung des Straßenraums gemindert werden. Mit der Entwicklung der Kaserne i st auch ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur verbunden. Es sind ein Grundschulstandort sowie mehrere, dezentral gelegene Kindertagesstätten vorge- sehen. Das ehemalige Casino soll zu einem Bürgerhaus u mgenutzt werden. Der charakteristi- sche alte Baumbestand des Geländes soll weitgehend erhalten bleiben. Die geplanten Nach- verdichtungen und Erschließungen sollen sich verträglich in die Grünstruktur einfügen. Die Grünfläche im Westen bleibt unbebaut und dient den Quartiersbewohnern sowie der Gesam t- bevölkerung des Stadtteils für vielfältige Freizeit- und Erholungsnutzungen. Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt: Die Planung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt Münster. Vorgesehen ist die Schaffung von ca. 1.750 Wohneinheiten, die vornehmlich im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen, auch im Rahmen al- ternativer Eigentumsmodelle, wie Baugruppen oder genossenschaftliches Wohnen, rea- lisiert werden sollen. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt werden im erheblichen Umfang auch öffentlich geförderte Wohnungen entstehen. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehem. Kaserne sollen als wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben. Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden die beste- henden Strukturen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen. Durch entsprechende Standort- und Flächenvorsorge (Mobilitäts- und Ladestationen) in- nerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen, sollen den zukünftigen Anforderungen der steigenden E-Mobilität Rechnung getragen werden. 6. Inhalte des Bebauungsplans Das Plangebiet lässt sich in 8 Quartiere unterteilen. Um die Lesbarkeit des Bebauungsplans zu erleichtern, werden die Quartiere mit den Buchstaben A - H gekennzeichnet und entsprechend im Bebauungsplan dargestellt. Nach dieser Zuordnung werden die Quartiere nachfolgend auf- geführt und in ihren wesentlichen Inhalte und Zielen beschrieben. Durch die relativ geringe Festsetzungstiefe soll für die angestrebten, nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe ausreichend Flexibilität ermöglicht werden, ohne die Grundidee des städtebaulichen Entwurfs in Frage zu stellen. Die weitere Sicherung der angestrebten städ- tebaulichen Qualitäten erfolgt über städtebauliche Verträge. Architektonische und gestalterische Qualitätsziele werden in einem „Gestaltungshandbuch“ formuliert. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffentlich- rechtliche Vertragsgestaltungen. Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 6.1 Verkehrsflächen / Erschließung Zu Abschätzung der zu erwartenden Verkehre wurde eine allgemeine Verkehrsprognose er- stellt,1 die die Grundlage einer detaillierten Verkehrsuntersuchung2 bildet. 6.1.1 Äußere Erschließung Die Erschließung des Gebiets erfolgt vom Albersloher Weg aus über vier Zufahrten zum Gelän- de. Die Haupterschließung übernehmen zwei signalisierte Vollknotenpunkte: die Anschlussstel- le über den ehemaligen Haupteingang der Kaserne und die Zufahrt in Verlängerung des Gremmendorfer Wegs. Eine weitere, untergeordnete Zufahrt befindet sich im nördlichen B e- reich auf der Höhe der alten Panzerstraße. Der südliche Bereich ist über den Wiegandweg bzw. den Angelsachsenweg separat an den Albersloher Weg angeschlossen. 6.1.2 Innere Erschließung Die innere Erschließung des Gebiets erfolgt analog zur ursprünglichen Erschließung über eine Ringstraße. Diese Struktur aufgreifend werden der nördliche Bereich und der südliche Bereich ebenfalls über eine Ringstraße erschlossen. Hinzu kommen Parkplätze und Nebenanlagen in unterschiedlichen Dimensionierungen (vgl. verkehrstechnischer Entwurf). Die weitere Erschließung der einzelnen Quartiere erfolgt über Wohnwege, die als verkehrsbe- ruhigte Bereiche mit einer Gesamtbreite von 6,50m (im Quartier D) bis 7,00m (im Quartier C) als Mischverkehrsfläche geplant sind. Orientiert an der sich aus der inneren Erschließung erge- benden Aufteilung, ist das Plangebiet in die Quartiere A - H gegliedert. Detaillierte Informationen zu den geplanten Straßengestaltungen (z.B. innere Aufteilung, B e- grünung) finden sich in den jeweiligen verkehrstechnischen Entwürfen. Separate Fuß- und Radwege begleiten die erhaltenswerten Grünzonen, die geprägt sind durch den alten Baumbestand. So entstehen Ost-West-Verbindungen durch das Wohngebiet, die das Zentrum am Albersloher Weg mit der westlichen Grünfläche (Landschaftspark) verbinden. Sie erschließen auch die Kitas und das Bürgerhaus im süd-östlichen Bereich des Plangebiets. 6.1.3 Private Verkehrsflächen Der York-Platz am Albersloher Weg ist als öffentliche Platzfläche festgesetzt. Nur der nördliche Bereich, der als oberirdischer Parkplatz für den Einzelhandel dient , ist als private Stellplatzfl ä- che festgesetzt. Eine einheitliche Gestaltung der Platzfläche ist anzustreben. Der York-Patz übernimmt mehrere Funktionen. Die nördliche Platzfläche ist als Parkplatz für die Einzelhandelsnutzungen vorgesehen, während die südliche Platzfläche überwiegend Aufent- haltsfunktionen übernehmen soll . Der Mitt elteil des Platzes dient als Verbindung „Ost-West“ über den Boulevard in die westliche Grünfläche. Weitere Verbindungen in Nord- Süd-Richtung sind durch die Ausweisung einer GFLAEÖ-Fläche gesichert. Um keine zusätzliche Zufahrt vom Albersloher Weg aus zu ermöglichen, ist der York-Platz zum Albersloher Weg hin und an seiner westlichen Seite mit einem Zu- und Abfahrtsverbot belegt. Die Zufahrt für den Einzelhandel ist im Norden des Platzes vorgesehen. 6.1.4 Stellplätze Für die Wohnnutzungen werden rechnerisch 0,85 bis 0,9 Stellplätze je Wohneinheit berücksich- tigt. Innerhalb eines Radius von 400 m um die Haltestellen mit 10 -minütiger Taktung (Alberslo- her Weg bis Gremmendorfer Weg, Buslinien 6 und 8) werden 0,85 Stpl./ WE angenommen. Für das übrige Plangebiet werden aufgrund der 20- minütigen Bustaktung (Buslinie 6 und Erweit e- rung Buslinie 17) 0,9 Stpl./ WE angenommen. 1 ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016 2 Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Ergänzt werden die privaten Stellplätze durch öffentliche Besucherpark plätze. Diese werden in der Größenordnung von 25 % der privaten Stellplätze im öffentlichen Straßenraum berücksic h- tigt. Einen Sonderfall stellen die Wohnwege (Verkehrsberuhigte Bereiche) dar: Im Quartier C werden innerhalb der Wohnwege Parkstände in Höhe von 10- 15 % der privaten Stellplätze für die unmittelbar angrenzenden Wohneinheiten nachgewiesen, die übrigen 10- 15 % werden in den umliegenden Wohnstraßen abgebildet. Im Quartier D werden die Besucherpark plätze aus- schließlich in den das Quartier umgebenden Erschließungs- und Wohnstraßen und nicht in den Wohnwegen nachgewiesen (vgl. Verkehrskonzept).3 Im äußersten Nordwesten des Plangebiets ist in Ergänzung des Nahversorgungszentrums ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen. 6.1.5 Straßenbegrünung Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann den jeweiligen verkehrstechnischen Entwürfen entnommen werden. 6.1.6 ÖPNV Das Plan gebiet liegt im Einzugsbereich der Haltestellen Gremmendor fer Weg und Paul - Engelhard-Weg (Linien 6 und 8) am Albersloher Weg. Zur Anbindung des Gebiets an den ÖPNV wird eine Verlängerung der Buslinie 17 perspekt i- visch berücksichtigt. Diese wird über eine Umweltspur, die für Bus-, Fahrrad- und Fußverkehr aber nicht für privaten Kfz-Verkehr zugänglich ist, aus dem westlich angrenzenden Gewerbege- biet (Krögerweg) auf die geplante Ost -West-Achse im Plangebiet geführt. Die Linie verkehrt als Schleife durch das Plangebiet mit Endhaltestelle am Albersloher Weg ( Haltestelle Gremmen- dorfer Weg). Diese Trasse ist im Bereich der westlichen Grünfläche als Verkehrsfläche entsprechend festge- setzt. 6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“ Das Quartier A liegt am Albersloher Weg und grenzt damit direkt an das bestehende Zentrum Gremmendorfs, in dem sich zurzeit die zentrumsrelevanten Funktionen befinden. Das Quartier A gliedert sich in zwei Teilquartiere (A1 und A2) mit jeweils zwei Baufeldern. 6.2.1 Teilquartier A1 Das Teilquartier A1 wird als „Mischgebiet“ festge setzt (§ 6 BauNVO). Hier sind ni cht störende Gewerbebetriebe und Dienstleister sowie Wohnnutzung zulässig. Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die dem Albersloher Weg zugewandte Seite der Blockbebauung Büronutzung auf- nehmen, während sich in den rückwärtigen Gebäudeteilen die Wohnnutzung befinden soll. Das Teilquartier A1 bildet den nördlichen Abschluss des York -Quartiers. Um das Zentrum, das sich südlich entlang des Albersloher Wegs entwickeln soll , kompakt zu halten, sind hier Einzel- handelsbetriebe unzulässig. Die in MI-Gebieten nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, unzu- lässig. Gleiches gilt für Gartenbaubetriebe und Tankstellen. Im Teilquartier A1 sind auf der dem Albersloher Weg zugewandten Gebäudeseite IV - geschossige Gebäude mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind hier nicht zulässig. Auf der dem Gebiet zugewandten Seite der Gebäude sind III-Geschosse mit der Ergänzung um Nichtvollgeschosse zulässig. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen definiert. Um eine Raumkante zum Albersloher Weg gemäß des städtebaulichen Konzepts zu erzeugen, sind zum Albersloher Weg hin Baulinien festgesetzt. 3 Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Oberirdische Stellplätze im Teilquartier A1 sind nur in den festgesetzten St -Flächen zulässig. Sie liegen zwischen den beiden Gebäudekörpern, um eine gute An - und Abfahrt zu ermögli- chen. Weitere Stellplätze müssen in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit einer großen, die beiden Baukörper verbindenden Tiefgarage offen zu halten. Im Teilquartier A1 sind Werbeanlagen nur mit Beschränkungen zulässig. Werbeanlagen mit wechselndem Bild und Blinkreklame mit bewegten bzw. laufenden Licht sind unzulässig um die Autofahrer auf dem Albersloher Weg nicht abzulenken. Ebenso unzulässig sind Werbeanlagen, die mehr als 1 m vor die Fassadevorderkante auskragen oder oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden, um ein ruhiges und einheitliches Bild der Werbeanlagen an den Fassaden zu erhalten. Die Größe der Werbeanlagen ist auf max. 1,50 m Höhe und max. 8,00 m Länge beschränkt, um keine überdimensionierten Werbeanlagen in Bezug auf die G e- bäude zu erhalten. Außerdem sind, um das Str aßenbild weit gehend einheitlich zu gestalten, freistehende Werbeanlagen auf eine Höhe von max. 5,50 m und einer Breite von max. 2,00 m beschränkt. 6.2.2 Teilquartier A2 Das Einzelhandelszentrum (A2) ist als Kerngebiet festgesetzt (§7 BauNVO). Um Störwirkungen zu vermeiden, sind Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen (§ 1 (5) und (9) i.V.m. § 7 BauNVO) . Die geplanten Einzelhandelsbetriebe sollen in die Erdgeschoss e der Gebäude- komplexe integriert werden. Ab dem ersten Obergeschoss ist neben Dienstleistungsnutzung auch Wohnnutzung zulässig. So soll auch im Kerngebiet ein maßgeblicher Anteil an Wohnnu t- zungen etabliert werden (§ 7 (4) BauNVO). Die Gebäude sind auf der dem Albersloher Weg zugewandten Gebäudeseite IV -geschossige Gebäude mit Flachdach ohne weitere Geschosse zulässig . Die Gebäudeteile auf der dem G e- biet zugewandten Seite sind III -geschossig mit der Ergänzung um Nichtvollgeschosse zulässig. Um die Raumkante zur Platzfläche zu definieren, sind die überbaubaren Flächen zum Alberslo- her Weg durch Baulinien festgesetzt. Unter städtebaulichen Verträglichkeitsgesichtspunkten und zur Sicherung einer maßvollen Er- gänzung der bestehenden Einzelhandelssituation, werden die Verkaufsflächen für Vollsortimen- ter auf max. 2000 qm, für Discounter auf max. 1200 qm und Drogeriemärkte auf max. 800 qm beschränkt. Ergänzt werden können diese VKF durch untergeordneten, kleinteiligen Einzelhan- del anderer Branchen / Sortimente mit bis zu 300 qm Verkaufsfläche. Das Einzelhandelszentrum orientiert si ch zum neuen „York-Platz“, der die neue Mitte Grem- mendorfs bilden und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten soll. Der York-Platz soll abgesehen von dem für den Einzelhandel notwend igen oberirdischen Stell- platzbedarf von Stellplätzen freigehalten werden. Die oberirdischen Stellplätze im Quartier A2 sind nur auf den mit St festgesetzten Flächen zulässig sind. Weitere Stellplätze müssen in Tief- garagen nachgewiesen werden. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit offen zu halten, bei Entwicklung durch einen Investor eine große , die beiden Baukörper verbindende Tiefgarage, zu bauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragen- flächen gilt im Teilquartier A2 entsprechend der im Teilquartier A1 geltenden Festsetzung. Im Teilquartier A2 gelten ebenso die Festsetzungen zur Beschränkung der Werbeanlagen, um ein infolge von ungeordnet angebrachten Werbeanlagen ein störendes, städtebauliches E r- scheinungsbild zu vermeiden. 6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“ Das Quartier B ist der „soziale Standort“ des York-Quartiers, eingebettet in einen alten Baum- bestand. Das Quartier B gliedert sich in die Teilquartiere B1 bis B4. Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 6.3.1 Teilquartiere B1, B2 Die Teilquartiere B1 und B2 sind als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ausgewiesen. Vergnügungs- stätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind in den Teilquartieren B1 und B2 aufgrund ihrer Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, nicht zu- lässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). Hier sollen sich ergänzender Einzelhandel (nur Teilquartier B1) sowie kreative Berufe, Start-ups oder Gastronomie ansiedeln. Im Teilquartier B1 ist Einzelhandel als Ergänzung des Angebots im Teilquartier A2 zulässig. Um den York-Platz baulich zu fassen und eine Platzkante auszubilden, ist hier eine Geschossigkeit von III bzw . V Geschossen am Hochpunkt mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind nicht zulässig. Im Teilquartier B2 ist Einzelhandel unzulässig (§ 1 (5) Bau NVO) . Es ist hier in erster Linie ein gastronomisches Angebot vorstellbar. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, erhält es in Geschossigkeit und Dachform (II-geschossig, Satteldach) eine bestandsorientiere Festsetzung. Die überbaubaren Flächen sind in beiden Teilquartieren (B1 und B2) durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Zum grünen Baumpol ster sind in beiden Teilquartieren Baulinien festge- setzt um die städtebauliche Struktur des Eingang sbereichs der Kaserne auch bei einem Neu- bau der Gebäude zu erhalten. In den Teilquartier en B1 und B2 ist die Ausgestaltung der Werbeanlagen an den Gebäuden ebenfalls nur eingeschränkt zulässig. 6.3.2 Teilquartiere B3, B4 Im York-Quartier sind eine vierzügige Grundschule und mehrere Kindergartenstandorte vorg e- sehen. Die Schule, zwei Kitastandorte und das Bürgerhaus befinden sich im Quartier B südlich des Eingangsbereichs der Kaserne , erschlossen über den Albersloher Weg bzw. den Wi e- gandweg. Die Flächen für die Schule (B3), die Kindergarteneinrichtungen (B 3, B4) und das Bürgerhaus (B4) sind als „Flächen für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). Durch ihre Festset- zung als Gemei nbedarfsfläche sollen diese Flächen langfristig für öffentliche Nutzungen ges i- chert werden. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll, erfolgt eine bestandorientierte Festsetzung der Geschossigkeiten (III-geschossig). Zur Dachform wird keine Festsetzung getroffen, um mögliche Neubauten in der architektonischen Ausformung nicht ei n- zuschränken. Durch die zentrale Lage inmitten von altem Baumbestand wird ein qualitätsvoller Standort für öffentliche Nutzungen geschaffen. Das Gebäude 3, das künftig für den Schulstandort vorgesehen ist, wird auf noch unbestimmte Zeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Verwaltungszwecken genutzt. Diese Nut- zung genießt Bestandschutz und ist in der Gemeinbedarfsfläche zulässig. 6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“ Die städtebauliche Idee im Quartier C ist das Gartenwohnen im Geschosswohnungsbau oder Reihenhaus. Durch private und öffentliche Grünflächen im Quartier wird die Bebauung aufgel o- ckert, in jedem der fünf Baufelder ist ein Grünbereich vorgesehen. Das Quartier C ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 ( 3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anla gen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sind aufgrund ihrer Störwirkung und ihrem Flächenbedarf nicht zulässig. Das städtebauliche Konzept sieht für das Quartier C größtenteils III-geschossige Baukörper mit Flachdach und innenliegenden Gärten vor. Es soll eine Mischung von gestapelten Reihenhäu- Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg sern und Zeilengebäuden entstehen. Diese Zeilengebäude werden durch eine höhere, vierge- schossige Bebauung der Ecken akzentuiert. Diese städtebauliche Idee aufgreifend sind im Quartier C III bis IV-geschossige Gebäude mit Flachdach zulässig. Weitere (Nichtvoll-) Geschosse sind in dem mit * gekennzeichneten Bau- flächen (Reihenhäuser) über die im Plan festgesetzte Zahl der Geschosse im Quartier C nicht zulässig. Die harmonische Höhentypologie der Bauk örper im Quartier C soll durch diese Fes t- setzung entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung gesichert werden. Die Struktur der Bebauung -in Nord-Süd-Richtung verlaufende Zeilen- wird durch die Festset- zung der überbaubaren Flächen gesichert. Zur Straßenraumkante werden Baulinien festg e- setzt, um Vor - und Zurücksprünge der Gebäudekörper zu vermeiden und die städtebauliche Struktur des Entwurfes umzusetzen. Im Quartier C ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). Die Stellplätze im Q uartier C sind in Tiefgaragen bzw. in den Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) nördlich des Quartiers C nachzuweisen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig , dürfen aber Entwäss e- rungsmulden nicht unterbauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tief- garagenflächen gilt im Quartier C ebenfalls. Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n- ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten- zone, mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar- tenbereichen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). Im Quartier C sind zwei Kitastandorte innerhalb des allgemeinen Wo hngebiets (WA) vorgese- hen (siehe Hinweis in Planzeichnung) . Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen sind hier innerhalb des Wohngebiets vorgesehen, um durch die Integration der Kitas in Wohngebäude eine flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden Bedarf im Gesamtquartier (z.B. 2-Phasenmodell) zu ermöglichen. 6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“ Das Quartier D mit dem städtebaulichen Prinzip „ Wohnen im Park“ teilt sich in das Teilquartier D1, die ehemaligen unter Denkmalschutz stehenden Mannschaftsunterkünfte, das Teilquartier D2, die Blockrandbebauung um den „secret garden“ und das Teilquartier D3 (Kindertagesein- richtung, Fläche für Gemeinbedarf). Die Wohngebiete D1 und D2 sind als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässi- gen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind aufgrund ihrer Störwirkung und ih- rem Flächenbedarf, der den städtebaulichen Zielen widerspricht, nicht zulässig. 6.5.1 Teilquartier D1 Das Teilquartier D1 zeichnet sich durch die denkmalgeschützten Bestandsgebäude und eine aufgelockerte Bebauung aus. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll, erfolgt eine bestandorientierte Fes tsetzung der Geschossigkeiten (III-geschossig). Zur Dachform wird keine Festsetzung getroffen um die möglichen Neubauten in ihrer Dachausbi l- dung nicht zu begrenzen. Die bestehenden Zeilengebäude werden maßvoll mit ebenfalls I II- geschossigen Gebäuden mit Flachdach ergänzt. Bei den Neubauten sind weitere Geschosse (Nichtvollgeschosse) nicht zulässig, da diese Gebäude gegenüber den Bestandsgebäuden in ihrer Höhenentwicklung zurücktreten sollen. Zur Ringstraße werden Baulinien festgesetzt, um die städtebauliche Struktur der Kasernenanlage auch langfristig zu sichern. Die überbaubaren Flächen der Neubauten sind ebenfalls zu den Verkehrsflächen mit Baulinien festgesetzt. Hier- durch soll sichergestellt werden, dass die „eingeschobenen“ Neubauten die Bauflucht der B e- standsgebäude aufnehmen. Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Im Teilquartier D1 ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB), um den wertvoll en Baumbestand und die optische Wirkung des Ensembles der ehe- maligen Mannschaftsgebäude nicht zu beeinträchtigen. Die Stellplätze im Teilquartier D sind in den Gemeinschaftsstellplatzanlagen (GSt) östlich des Teilquartiers H sowie innerhalb der nördlich und südlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflä- chen nachgewiesen. Die Gebäude 12 und 14 werden auf noch unbestimmte Zeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Verwaltungszwecken genutzt. Diese Nutzung genießt Bestandschutz und ist im allgemeinen Wohngebiet zulässig. 6.5.2 Teilquartier D2 Zentral im gesamten York-Quartier befindet sich das Teilquartier D2, der mit einer geplanten Blockrandbebauung umschlossene, ehemalige Exerzierplatz. Durch die Blockrandbebauung wird der Exer zierplatz in seiner Kontur nach gebildet. Im Inneren soll ein „halböffentlicher“ be- grünter Platz entstehen, der als „private Grünfläche“ festgesetzt ist. Um ein aufgelockertes architektonisches Bild zu erhalten und verschiedene Grundrisse zu er- möglichen, soll die Geschossigkeit variieren. Es wird eine Geschossigkeit von drei Geschossen mit Flachdach festgesetzt, wobei weitere Geschosse als Nichtv ollgeschosse möglich sind. Der städtebauliche Entwurf sieht einen Wechsel von Baukörpern mit zwei oder drei Geschossen und drei Geschossen plus Dachgeschoss vor. Um die Raumkante zu definieren und damit auch die historische Figur des Exerzierplatzes aufzugreifen, ist das Baufeld D2 zum Straßenraum durch Baulinien begrenzt. Zum Innenraum, dem „secret garden“, sind Baugrenzen festgesetzt. An den vier Ecken des Gebäudes sollen großzügige Eingänge zum „secret garden“ entstehen. Die Stellplätze im Quartier D2 sind in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von Tie f- garagen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, nicht jedoch inner- halb der privaten Grünfläche, zulässig. 6.5.3 Teilquartier D3 Das Teilquartier D3 ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). In dem Bestandsgebäude soll unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes eine Kindertages- einrichtung mit den erforderlichen Außenflächen untergebracht werden. Die Geschossigkeit orientiert sich an dem Bestand und wird III-geschossig festgesetzt. Auf eine Festsetzung der Dachform wird verzichtet , um ggf. ergänzende Neubauten nicht zu beschrän- ken. 6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“ Die ehemalige Garagenhalle im Quartier E ist für eine Nachnutzung als Wohngebäude nicht geeignet. Trotz des bestehenden Denkmalschutzes schlägt das städtebauliche Konzept hier vor, nur die charakteristische Gebäudedurchfahrt zu erhalten. Auf der restlichen Fläche ist im städtebaulichen Konzept vorgesehen , in vier Neubauten „besondere“ Wohnnutzung unterz u- bringen. Die im städtebaulichen Konzept vorgeschlagenen Baukörper bilden die Garagenhalle nach, indem sie den Raum der ehemaligen Garagenhalle aussparen, mit Gartennutzung bel e- gen und mit einer Blockbebauung einfassen. Das Teilquartier E ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind aufgrund ihrer Störwirkung und weil diese Nutzungen den städtebaulichen Zielen wider- sprechen, nicht zulässig. Es wird eine große überbaubare Fläche festgesetzt, die neben den im städtebaulichen Entwurf vorgeschlagenen Baukörpern auch andere Gebäude, die ggf. größere Teile der denkmalg e- schützten Garagenhalle erhalten, zulässt. Mit Baugrenzen wird eine überbaubare Fläche mit II- Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Geschossen mit Pult- oder Satteldach festgesetzt. Weitere Nichtvollgeschosse sind hier mö g- lich. Oberirdische Stellplätze sind im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die erforderli- chen Stellplätze im Quartier E sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfl ä- chen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB ). Entwässerungsmulden dürfen nicht unterbauen werden. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragenflächen gilt im Quartier E ebenfalls. Die Errichtung von Neb enanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n- ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten- zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar- tenbereichen, im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 6.7 Quartier F – „Sporthalle“ Das Quartier F, die bestehende Sporthalle ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). Durch die Festlegung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sporthalle“ soll diese Fläche langfristig für sportliche Zwecke gesichert werden. Aus Gründen des Lärmschutzes muss der Sportbetrieb in der Sporthalle bis 21.30 Uhr beendet bzw. die letz- ten Abfahrten von dem Gelände der Sporthalle bis 22.00 Uhr (Beginn Ruhezeit) erfolgt sein. 6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“ Das Quartier G ist ein Quartier mit eigenheimähnlichen Strukturen und eigenem Garten inner- halb des York-Quartiers. Es ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festge- setzt. Die im allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig. Im Quartier G ist ein Kitastandort innerhalb des allgemeinen Wohngebiets (WA) vorgesehen. Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen sind hier innerhalb des Wohngebiets vorgesehen, um durch die Integration der Kita das Wohngebiet eine flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden Bedarf im Gesamtquartier (z.B. 2 - Phasen- modell) zu ermöglichen. Der Standort ist im Plan entsprechend gekennzeichnet. Es sind Gebäude als Reihenhäuser oder Doppelhäuser im Übergang zur bestehenden Bebau- ung am Wiegandweg vorgesehen. Zulässig sind II-geschossige Gebäude mit Flachdächern. Die Ausbildung eines weiteren Geschosses als Nichtvollgeschoss ist zulässig. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen festgesetzt. Der Stellplatznachweis erfolgt auf eigenem Grundstück oder auf den dafür vorgesehenen (GSt)- Flächen. Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n- ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten- zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen den Vorgarten- bereichen, im Quartier G nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“ Im Quartier H ist im Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Westen eine gestaffelte Zeilenbe- bauung vorgesehen. Die Gebäude sind im Wechsel III- und IV-geschossig mit Flachdach fest- gesetzt. Weitere Geschosse (Nichtvollgeschosse) sind nicht zulässig . Die überbaubaren Fl ä- chen sind durch Baugrenzen festgesetzt. Das Quartier H ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig. Oberirdische Stellplätze sind im Quartier H unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die Stellplätze im Quartier H sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig um die Möglichkeit zu bieten, zusammenhängende Tiefgaragen zu bauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgarage nflächen außerhalb der überbaubaren Flächen wird hier ebenfalls getroffen, um die Freiflächen oberhalb der Tiefgaragen zu begrünen. 6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt in separaten Schmutz - und Regenwasserkanallei- tungsnetzen (Trennsystem). Zur Entlastung des Regenwasserkanalsystems sind in einzelnen Teilquartieren verschiedene Maßnahmen zur Regenwasserrückhalt ung sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Fl ä- chen vorgesehen. Gleiches gilt auch für die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsfl ä- chen (vgl. verkehrstechnische Entwürfe). Das Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B , D, G und F im zentralen Bereich wegen der Bestandsbebauung über neu zu errichtende Regenwasserk a- näle in das städtische Kanalnetz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse zum Kanal im A l- bersloher Weg ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken (RRB) im östlichen Bereich des Plangebiets vorgesehen. Von hier aus ist die Zuleitung zum Kanal durch die Festsetzung einer LE-Fläche durch die Fläche für Gemeinbedarf (B3) gesichert. Zusätzlich wird bei größeren Regenereignissen über einen gezielten Rückstau der Regenwas- serkanäle die flache Mulde in der westlichen Grünfläche beschickt. Dieses offene Regenrück- haltebecken kann das Niederschlagswasser anstauen und gedrosselt wieder ableiten. Im nördlichen Quartier C und in dem südlichen Quartier E ist eine weitgehende Versickerung in Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden- Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Die Versickerung des von Niederschlagswasser erfolgt in den Quartieren C und E auf eigenem Grundstück. Die Baugrundstücke im Quartier C erhalten keinen Anschluss an die städtische Regenwasserkana- lisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Niederschlagswasser ist nur dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausreihend dimensionierte Versick e- rungsanlage errichtet wird. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 5 l/sek/ha betragen. Das Quartier H leitet das anfallende Regenwasser direkt in die zentrale Entwässerungsmulde innerhalb der west lichen Grünfläche ein. Des Weiteren wird geprüft, ob die Niederschlagswasserabführung des Quartiers B4 über eine Mulde erfolgen kann. Um die Versickerung des Oberflächenwassers zu unterstützen, sind alle versiegelten Flächen (Wege, Platze, Stellplätze) mit möglichst wasserundurchlässigen Materialen zu versehen. Um das Mikroklima im York-Quartier zu verbessern und einen hohen Wert von verdunstendem Nie- derschlag zu erreichen, sind alle Flach- und Pultdächer im Plangebiet voll ständig extensiv zu begrünen. Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss 0,30 m über der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Bestimmung dient dazu, die Erdgeschosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen. Die Energieversorgung des Standortes soll über das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgen. Mit dieser Vorgabe sind jedoch Konzepte für dezentrale Lösungen der Energieversorgung und - speicherung (Solarnutzung und regenative Energien) nicht ausgeschlossen. Für die neue Fernwärmeübergabestation ist am nördlichen Rand des York-Quartiers am Albersloher Weg ein Standort als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und A b- lagerung“ mit der Zweckbestimmung Fernwärme festgesetzt (§ 9 (1 ) Nr. 12 BauGB). Zum Al- bersloher Weg hin ist diese Fläche mit der Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen belegt, um das technische Bauwerk einzugrünen. Die vor- geschlagenen Standorte für die Ortsnetzstationen (Trafostationen) sind im Bebauungsplan mit dem Planzeichen Elektrizität festgesetzt. Die genaue Abstimmung der Standorte muss mit den Stadtwerken Münster im Zuge der Baureifmachung erfolgen. Durch die im Plan dargestellten Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Standorte für Trafostationen in den öffentlichen Verkehrsflächen werden die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Ladesäulen für Elektroautos geschaffen. 6.11 Öffentliche Grünflächen Die städtebauliche Planung greift die vorhandenen Grünstrukturen auf und vernetzt die Quartie- re mittels in die Grünflächen integrierte Rad- und Fußwege untereinander und mit der Umg e- bung. Als öffentliche Grünflächen sind die Baum höfe im Eingangsbereich, die Flächen um die sozi a- len Einrichtungen im Süd- Osten, der Grünstreifen der West -Ost-Verbindung südlich des Quar- tiers E, die gestalteten Grünflächen als Teil des Boulevards im Norden, zwei Grünflächen im Quartier C und der Landschaftspark im Westen festgesetzt. Eine Teilfläche der Grünfläche im Westen ist als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestim- mungen „Bolzplatz“ festgesetzt. Die Versorgung mit Spielflächen ist über zwei Spielplätze (Kategorie BC) im Quartier C und der großen Spielfläche (Kategorie A) mit Bolzplatz im westlichen Bereich des Kasernengeländes gewährleistet. 6.12 Private Grünflächen Als private Grünflächen sind im Quartier C drei Grünflächen festgesetzt. Hier können z.B. Ge- meinschaftsgärten entstehen. Die private Grünfläche östlich des Teilquartiers A1 vervollständigt den grünen Keil zum Albersloher Weg hin und sorgt für eine optische Trennung zwischen Stra- ße und Bebauung. Außerdem ist der Innenbereich des Quartiers D2 als private Grünfläche festgesetzt. Hier soll der „serect garden“ als halböffentlicher Gemeinschaftsgarten für die B e- wohner des York-Quartiers entstehen. Bei der Errichtung der Gemeinschaftsstellplätze in den Quartieren C und D und der St-Flächen im Quartier A ist je sechs Stellplätze ein großk roniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen, um die Stellplätze zu gliedern und zu durchgrünen. Die St-Flächen im Quartier G sind durch Hecken einzugrünen, um diese Flächen durch Grün- elemente zu gliedern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern Das Plangebiet zeichnet sich durch eine starke Durchgrünung mit altem und prägendem Baum- bestand aus. D ieser Baumbestand und die Begrünung aus der Bauzeit der Kaserne sind als Bestandteil der denkmalgeschützten Gesamtanlage möglichst zu erhalten. Vor allem hinter den ehemaligen Garagenhallen (Quartier E), im Eingangsbereich und im hist o- rischen Bereich der Kaserne (Quartier D) sowie in der Fläche für Gemeinbedarf (Quartier B) ist dieser besonders schützenswert. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt wer- den. Sollten Bäume dennoch abgängig sein, müssen diese durch Neupfl anzungen mit heim i- schen, standortgerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) ersetzt werden. Um diesen Baumbestand langfristig zu erhalten, sind in den privaten Bauflächen Bäume als „zu erhalten“ festgesetzt. In den privaten Flächen, die dem privaten Stellplatznachweiß dienen, wird eine flächenbezogene Festset zung getroffen, indem die Grünfläche als „Flächen für die Erhal- tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt werden (§ 9 (1) Nr. 25 b). Hierdurch soll für die betr effenden Bereiche die gesamte Grünstruktur erhalten bleiben. Um den erhalt enswerten Baumbestand sinnvoll zu ergänzen wird der Randbereich einer der GSt-Flächen mit der Festsetzung zur „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be- pflanzungen“ (§ 9 (1) Nr. 25 a) belegt. In den öffentlichen Grünflächen und den Gemeinbedarfsflächen sind die erhaltenswerten Bäu- me nicht festgesetzt, da diese Flächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum verbleiben und somit Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg der Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet ist. Bei der Gebäu- deplanung ist aus Gründen des Artenschutzes darauf zu achten den vorhandenen Baumbe- stand soweit wie möglich zu erhalten. 6.14 Artenschutz Die Artenschutzrechtliche Prüfung 4 hat ergeben, dass bei der Realisierung der Planung ohne geeignete Vorsorgemaßnahmen potenzielle Auswirkungen wie die Tötung von Individuen bzw. deren Fortpflanzungsstadien, die Störung der Tiere und/ oder die Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten auftreten könnten. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen. Es müssen die Bauzeitenregelungen für die Fällung und die Rodung von Gehölzen und für den Abbruch von Gebäuden eingehalten werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. Detaill iertere Information zur Ausgestaltung dieser Maßnahmen finden sich im Umweltbericht unter Punkt 8. Außerdem sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebietes aus Gründen des Artenschutzes erforderlich. 6.15 Immissionsschutz Es liegt ein Schallschutztechnisches Gutachten 5 vor. In diesem werden alle relevanten Lär m- quellen untersucht. Verkehrslärm Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich des Albersloher Wegs, der die Hauptimmission s- quelle für das Plangebiet darstellt. Der Albersloher Weg ist eine der wichtigsten Aus- und Ein- fallstraßen in Münster und weist schon heute eine hohe Lärmbelastung auf. Die im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchung d urchgeführte Lärmimmissions- prognose kommt zu folgenden Ergebnissen: Im Q uartier A, B1 und B2 werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 um bis 8dB(A) tags und um bis zu 7dB(A) nachts überschnitten. Für das Gebäude innerhalb des Baufelds B3, das den Albersloher Weg am nächsten gelegen (Haus Nr. 35) und für die Umnutzung zu einem Kindergarten vorgesehen ist, werden max. Beurteilungspegel von 65 dB(A) ermittelt. Am Westrand des Quartiers A ergeben sich Überschreitungen der Tag/ Nacht -Werte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 5 dB(A). In allen übrigen Baufelder und Quartieren werden die Orientierungswerte sowohl zu Tagzeit als auch zur Nachtzeit eingehalten. Um die einschlägigen Richtwerte im Außenraum einhalten zu können, wäre die Errichtung einer Schallschutzwand entlang des Albersloher Wegs erforderlich. Eine derartige aktive Schutzmaß- nahme wäre unvereinbar mit den zentralen städtebaulichen Zielsetzungen der Planung, die ins- besondere darauf ausgelegt ist, die Barrierewirkung des Albersloher Wegs zu mindern. Vor diesem Hintergrund muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive Schutzmaßnahmen hinreichenden Immissionsschutz sicher zu stellen, der Vorzug gegeben werden. Die getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Einhaltung Lärmpegelbereiche III – V, Einbau von schallgedämmten Lüftungen) sichern für die betroffenen Gebäude verträgliche 4 Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Müns- ter, Münster, Februar 2017 5 Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf York- Quartier, Senden, November 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Innenraumpegel. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass alle dem Albersloher Weg zugewand- ten Gebäude über eine „ruhige“ Westseite verfügen. Ferner ist davon auszugehen, dass die in großen, gemischt genutzten Baufelder des Quartiers A geplanten Wohnungen vorzugsweise auf der Westseite des jeweiligen Baufeldes angeordnet werden. In der schalltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen der zusätzl i- chen, vorhabenbezogenen Verkehre auf die Bestandsbebauung östlich des Albersloher Wegs unter Bezugnahme auf die hier zu beachtende Verkehrslärmschutzverordnung (16. B ImSchV) betrachtet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhabenbedingten Neuverkehre im Vergleich zum Prog- nose-Null-Fall (Zieljahr 2030) zu Pegelsteigerungen auf dem Albersloher Weg zwischen 0,6 und 1,0 dB(A) führen. Auch wenn Pegelerhöhungen von 1,0 dB(A) unterhalb der Wahrnehmbarkeits schwelle für das menschliche Gehör liegen, ist in der Aufsummierung das Ergebnis angesichts der enormen Vorbelastung des Albersloher Wegs kritisch zu bewerten. Der Gutachter ermittelt in Anlehnung an die 16. B ImSchV für insgesamt 6 Gebäude (Albersl o- her Weg 427, 427a, 431, 433, Gremmendorfer Weg 5, 7) dem Grunde nach Anspruchs voraus- setzungen auf passiven Lärmschutz. Maßgebliche Kriterien für diese Einstufung sind eine Vorbelastung von mind. 70/ 60 dB(A) Tag/ Nacht und eine vorhabenbedingte Pegelerhöhung um mind. 0,1 dB(A). Der Gutachter empfiehlt eine Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Lärmsanierung s- programms. Gewerbelärm Die Gewerbelärmimmissionen für die neuen Einzelhandelseinrichtungen im Quartier A werden hauptsächlich ausgelöst von den ebenerdigen Stellplätzen des Kundenparkplatzes des Einzel- handels. Die zu erwartende Lärmbelastung beträgt maximal 60 dB(A). Damit werden die Orien- tierungswerte der TA Lärm eingehalten. Gegebenenfalls erforderliche Schutzvorkehrungen (z.B. eingehauste Anlieferung) sind in den nachgeordneten Verfahren (Baugenehmigung) verbindlich zu regeln. Sportlärm/ Freizeitlärm Für den geplanten Bolzplatz in der westlichen Grünfläche w urden die Immissionsbelastungen ermittelt. Im Ergebnis werden die zulässigen Immissionswerte am nächst gelegenen Wohnquar- tier H (WA) innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw. deutlich unterschritten. Gegen die Anordnung des Bolzplatzes bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Die Sporthalle (Quartier F) nördlich des neuen Wohngebiets ( Quartier G (WA)) soll künftig wie- der zu Sportzwecken genutzt werden . Mit der Nutzung der Sporthalle wird auch der Parkplatz mit ca. 2 0 Stellplätzen an der Sporthalle im Quartier F genutzt. Nach 22.00Uhr ergäben sich durch den Abfahrtsverkehr vom Parkplatz Richtwertüberschreitungen um bis zu 8dB(A). Zur Vermeidung dieser Überschreitungen muss der Parkplatz daher vor 22.00Uhr geräumt sein (siehe Hinweise im Textteil). Ansonsten ergeben sich tags sowohl innerhalb als auch außer halb der Ruhezeiten keine Richtwertüberschreitungen. 6.16 Altlasten Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB g e- kennzeichnet. Der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze. Zur weiteren Gefährdungsab- schätzung sind die erforderlichen Schritte eingeleitet worden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen einer orientierenden Untersuchung (Phase IIa) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemaligen Kasernen grund- stück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. B ei den Untersuchungen hat sich für eine Vielzahl der kontamininationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt. Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Einige Flächen wurden einer Detailuntersuchung (Phase II b) unterzogen. Ergebnis der Unter- suchungen ist, dass sich für die derzeitige Nutzung der Kaserne keine Gefahren ergeben. Weitergehende Untersuchungen mit Blick auf die künf tigen Nutzungen sowie eine Unters u- chung auf mögliche Gebäudeschadstoffe sind bereits beauftragt, damit die bodenschutzrechtl i- chen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Planung mit Rechtskraft des Bebau- ungsplans vorliegen. 6.17 Denkmalschutz / Archäologie Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum 12.06.2014 in die Denkmal- liste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Denkmalwert bezieht sich auf die innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäude und Anlagen, Straßen, Wege und Vorplätze sowie Grünfl ä- chen, Pflanzen und den Baumbestand der Bauzeit. Die Einfriedung selbst trägt in ihrem gesam- ten Ver lauf mit den Teilen aus der Bauzeit und den in britischer Zeit erneuerten Bereichen ebenfalls zum Denkmalwert bei. Die Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Teilen des Denkmals innerhalb des gekennzeichneten Bereiches bedarf der Zustimmung der Oberen bzw. Unteren Denkmalbehör- de (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG NRW). Die zuständigen Denkmalbehörden waren bereits in das Verfahren zum städtebaulichen Wet t- bewerb (2014) kontinuierlich eingebunden. Bei der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem städtebaulichen Entwurf wurden die Festsetzungen im Bebauungsplan so getroffen, dass sie nicht dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage widersprechen. Unabhängig vom denkmalrechtlichen Erlaubnisvorbehalt (§ 9 DSchG) sind für einige Gebäude, z.B. die Garagenhalle (Quartier E), großzügigere Baufenster gewählt, um einen flexiblen U m- gang mit dem Bestand zuzulassen. Die überbaubaren Flächen ermöglichen zudem mehr Frei- heiten für die konkrete bauliche Umsetzung bei einer Neubebauung. Sie sind in allen Quartieren mit Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Die Festsetzungen greifen die städtebauliche Stru k- tur auf und lassen die angestrebte städtebauliche Figur der Planung erkennen. Im zentralen Kasernenbereich sind die Zeilengebäude durch eingefasste Baufelder festgesetzt. Die wichtigsten Raumkanten werden durch Baulinien markiert. Durch diese Festsetzung wird die denkmalwerte Struktur der Kaserne als Gesamtanlage städtebaulich gesichert und langfri s- tig erhalten (vgl. Quartier D1). Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun- de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel- funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.18 Bebaubare Flächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in den textlichen Festsetzungen als zulässige Grundfläche unbeschadet der Regelungen des § 19 (4) BauNVO definiert. Auf die Festsetzung einer G RZ und GFZ wird verzichtet, da das Maß der angestrebten baul i- chen Nutzung über die Festsetzungen der Grundfläche und der mindest - und höchstzulässigen Geschosszahl hinreichend bestimmt ist. 6.19 Baugestaltung Auf die Festsetzung von Materialität und Farbgebung wird im B -Plan verzichtet. Architektoni- sche und gestalterische Qualitäten werden in einem „Gestaltungshandbuch“ formuliert. Die Um- setzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffentlich- rechtliche Vertragsgestaltun- gen. Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 7. Flächenbilanz Fläche (ha) Anteil (%) Plangebietsgröße, davon: 52,80 100,0% Kerngebiete 1,10 2,1% Mischgebiete 1,60 3,0% Wohngebiete 22,30 42,2% Gemeinbedarfsflächen 3,80 7,2% Verkehrsflächen 10,00 19,0% Öffentliche Grünflächen 12,90 24,4% Private Grünflächen 1,00 1,9% Flächen für Versorgungsanlagen 0,10 0,2% 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 8.1. Rahmen der Umweltprüfung Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun- gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In- ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgü ter zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Im rund 53 ha großen Bebauungsplangebiet ist überwiegend allgemeines Wohngebiet, aufge- teilt in verschiedene Quartiere, vorgesehen. Im nordöstlichen Plang ebiet, parallel zum Alberslo- her Weg, sind Mischgebiete und ein Kerngebiet für nicht störende Gewerbebetriebe, Dienstleis- ter und Wohnnutzung festgesetzt. Im Kerngebiet ist großflächiger Einzelhandel zulässig. Des Weiteren sieht der Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen, Schule, Kindergarteneinrichtungen, Bürgerhaus und Sporthalle vor. Eine Durchgrünung des Plangebietes erfolgt mittels der öffentlichen und privaten Grünflächen, der Festsetzung von Einzelbäumen sowie von Erhaltungs- und Pflanzgeboten. Die große öffent- liche Grünfläche im Westen des Plangebietes umfasst einen Bolzplatz / Spielbereich A. In diese Grünfläche wird die zentrale Regenwassermulde integriert. Zwei weit ere Spielplätze (B/C- Bereich) werden im Norden des Plangebietes festgesetzt. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über den Albersloher Weg und unte r- geordnet über den Angelsachsenweg und den Wiegandweg, über die das südliche Plangebiet erschlossen wird. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 582 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen: Begründung zum Entwurf / Seite 19 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwel t- schutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1, DIN 4109 (technisches Regelwerk) - Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bu n- desfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 Pflanzen und Tiere / biolog i- sche Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng g e- schützte Arten - Landesnaturschutzgesetz NRW - Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (G e- meinsame Handlungsempfehlung des Minister i- ums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klim a- schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver- braucherschutz NRW vom 22.12.2010) Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz - Landesnaturschutzgesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Flächennutzungsplan Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel im Bereich der ehemaligen York - Kaserne Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen darz u- stellen, wird in einem separaten Verfahren durchgeführt. Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der Vergan- genheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als Vorrangfläche für die Freiraumsicherung ausgewiesen. Diese Grünfläche bleibt im Wesentlichen erhalten und dient zukünftig zu Freizeit - und Erholungszwecken. Die zentrale Regenwassermulde innerhalb dieser Grünfläche dient der Rückhaltung von Niederschlagswasser. Der östliche Teil dieser Grünfläche, in dem bereits Versiegelungen in Form des Kunstrasenplatzes, von Wege - und Platzflächen sowie eines Gebäudes im Bestand vorliegen, wird für Wohnbebauung in Anspruch genommen. Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der Aufstellung des B e- bauungsplans betroffen. Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Denkmalschutz Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregi e- rung vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ih- ren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, Straßen, Wegen und Vo r- plätzen sowie Grünflächen und dem Baumbestand. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Die militärische Nutzung der York-Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte E n- de 2012 aufgegeben. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen von der Stadt Münster und dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Es befindet sich auch eine Kinder- tageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände. Die ehemalige Sportrasenfläche im Westen des Kasernengeländes wird übergangsweis e als Pferdeweide genutzt. Das Kasernen- areal ist überwiegend nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Albersloher Weg weist als eine der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen Münsters bereits im Bestand eine hohe Verkehrs - und Lärmbelastung auf. Die einzelnen Verkehrszahlen können der Schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Es entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des Kasernengeländes. Durch den Straßenverkehr auf dem Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des Kaser- nengeländes. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zusam- mengefasst. Weitergehende Informationen können dem Gutachten entnommen werden. Lärm Es werden 11.400 zusätzliche KFZ- Fahrten / 24 h als Summe des Ziel - und Quellverkehrs des Plangebietes berechnet. Diese setzen sich aus rund 6.400 Kfz -Fahrten durch die Wohnnutzun- gen, rund 700 Kfz -Fahrten durch Büronutzungen, rund 4.000 Kfz -Fahrten durch Einzelhandel und rund 300 Kfz-Fahrten durch Kita- und Schulnutzungen zusammen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg treten im Plangebiet insbeson- dere in dessen Nahbereich Lärmeinwirkungen über den Orientierungswerten der DIN 18005/07.02 auf. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sollen aus städtebaulichen Gründen nicht herangezogen wer- den. Die planerische Abwägung hierzu erfolgt unter Punkt 6.15 der Begründung. Im Ergebnis dieser planerischen Abwägung s oll die Sicherung gesunder Wohnverhältnisse über passive Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Es erfolgt die Festsetzung von Lärmpegelbereichen von II I bis V im Plangebiet (Abgrenzung s. Planzeichnung des Bebauungsplans). In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen des Lärmpe- gelbereichs III bis V sind außerdem schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Im Quartier A1 treten durch den Verkehrslärm des Albersloher Weges maximale Beurteilung s- pegel von 68 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts auf. Damit beträgt die Überschreitung der Orien- tierungswerte der DIN 18005/07.02, die für Mischgebiete mit 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 8 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts. Es werden die Lärmpegelbe- reiche III -V festgesetzt. Im Quartier A2 (Kerngebiet) werden die Lärmpegelbereiche III bis IV festgesetzt. Im Quartier C (allgemeines Wohngebiet) ergibt sich der maximale Lärmpegel zu 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete, der bei 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts liegt, wird maximal um 5 dB(A) überschritten und liegt damit im Bereich des Orientierungswertes für Mischgebiete. Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig is t, wird davon ausgegangen, dass g e- sunde Wohnverhältnisse und ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete geltenden Richtwerte eingehalten sind. Die Über- schreitungen für Allgemeine Wohngebiete beschränken sich auf den östlichen Bereich des Quartiers C. Im Gutachten wird für die Bebauung auf der Ostseite des Albersloher Weges nördlich des Gremmendorfer Weges Pegelerhöhungen tags und nachts unter 1 dB(A) prognostiziert. Diese sind vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar. Sie erhöhen aber eine bereits in der Anal y- se vorliegende hohe Vorbelastung, so dass für insgesamt sechs Grundstücke bzw. Immissions- punkte für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 72 dB(A) und nachts von 60 dB(A) bis 61 dB(A) erreicht werden. Für sechs betroffene Gebäude am Albersloher Weg zwischen dem Gremmendorfer Weg und dem Pängelantonweg wird durch den Gutachter weiterer Prüfungsbedarf gesehen. Insbesonde- re ist hier das Erfordernis nach Entschädigungsvoraussetzungen für passive Schallschutz dem Grunde nach gegeben und im Rahmen eines vom Gutachter empfohlenen, vorhabenbezog e- nen Lärmsanierungsprogramms umzusetzen. Im Hinblick auf die Lärmbelastung des Plangebietes durch Gewerbelärm ist festzustellen, dass die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte gemäß der Schalltechnischen Untersuchung ei n- gehalten werden. Hinsichtlich des Sport -/Freizeitlärms bestehen gegen die Anordnung des Bolzplatzes im südwestlichen Geltungsbereich innerhalb der Grünfläche aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Mit Blick auf den Lärm von dem Parkplatz der Sporthalle ist sicherzustel- len, dass die letzten Abfahrten vom Parkplatz der Sporthalle im Quartier F noch vor 22.00 Uhr erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen werden die zulässigen Richtwerte der Sportanlage n- lärmschutzverordnung eingehalten. Die Einplanung eines Festplatzes in der westlichen Grünzone kann aus lärmtechnischer Sicht nicht empfohlen werden, da es im jeden Fall zu deut- lichen Richtwertüberschreitungen kommt. Luftschadstoffe Durch die vorhabensbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbe- lastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH 6 erstellt. Die Er- gebnisse können überschlägig auf den Bebauungsplanbereich übertragen werden. Eine Über- schreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen nach der 39. BImSchV wurde nicht festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei ei- ner Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Albersloher Weg durch die Planung nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Erholungsnutzung Als Freizeit - und Erholungsfläche ist die 8,6 ha große öffentliche Grünfläche im Westen des Plangebietes vorgesehen. In dieser Grünfläche liegt der Ballspielplatz des neuen Wohngebi e- tes. Zwei weitere Spielplätz (B/C-Bereich) sind im Quartier C vorgesehen. Die große Grünfläche im Westen wird durch Fuß - und Radwege erschlossen und an die Wal d- bereiche im Westen und Süden angebunden. Zwei West -Ost verlaufende Grünverbindungen gliedern das Plangebiet und stellen die Vernetzung mit weiteren Grünflächen her. Damit weist das Plangebiet eine gute Eignung für die Naherholung auf. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur- güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert. 6 AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012 Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 582, der Teile der Bebauungspläne Nr. 128 Alber s- loher Weg/Gremmendorfer Weg, Nr. 142 Teilabschnitte III, IV, V Gremmendorfer Weg sowie Nr. 158 Gremmendorf – Münnichweg/Bonifatiusweg/Letterhausweg überplant, ist im Bestand sehr inhomogen strukturiert. Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotoptypen, die im Sommer 2016 erstellt wurde, spiegelt dies wieder. Bei der Kartierung wurden die zur Zeit der militärischen Nutzung vorhandenen Nutzungsintensitäten auf den Flächen, wie sie teilweise aus dem Luftbild 2011 erkennbar sind sowie die Festsetzungen der planrechtlich gültigen Bebau- ungspläne in den Überlagerungsbereichen zugrunde gelegt. Dort, wo das Planrecht nicht im Widerspruch zu den vorhandenen Vegetationsstrukturen steht, wurden diese berücksichtigt. Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in den eigentlichen massiv umzäunten Kasernenbereich mit den verschiedenen militärischen Funktionsbereichen, die außerhalb di e- ses Bereichs großzügig bemessenen Sport - bzw. Freiflächen, die waldartigen Gehölzbestände sowie in die Randbereiche außerhalb der Kaserne gliedern. Aufgrund des erheblichen Anteils der vollständig versiegelten verschiedenen militärischen Nut- zungsstrukturen sowie der Flächenversiegelung des Albersloher Weges erreicht das rd. 52,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplans im Bestand eine relativ hohe Flächenversiegelung von rd. 21,9 ha. Dies entspricht einer Versiegelungsquote von rd. 42 %. Hierbei konzentrieren sich die Versiegelungen im Bereich der Kaserne auf den engeren, massiv umzäunten Raum. Insgesamt gesehen ist der Kasernenbereich aber dennoch stark durchgrünt. Dies zeigt sich an den vielfach großzügig zugeschnittenen Rasenflächen, auf denen ein bis zu ca. 80 Jahre alter, meist heimischer Baumbestand vorwiegend aus Stieleichen, Buchen und Linden stockt und dem Kasernenbereich teilweise einen parkartigen Charakter verleiht. Insbesondere im Südos- ten des Geländes im Bereich des ehemaligen Casinos nimmt ein hainartiger Bestand aus Stiel- eichen umfangreiche Flächen ein. Auch die zahlreichen Mannschaftsunterkünfte sind von R a- senflächen mit Baumgruppen in unterschiedlicher Artenzusammensetzung umgeben. Darüber hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen zu finden, teilweise auch mit Rasen kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wurde eine Baumstandortkartierung des erhaltenswerten Baumbestandes bzw. der Baumkulissen durchgeführt. Demnach ist ein gr oßer Teil des Einzelbaumbestandes im Bereich der Unterkünfte, die kulissenartigen Bestände wes t- lich und östlich des Haupteingangs, im Bereich des Casinos sowie entlang des südlichen und westlichen Kasernenzauns erhaltenswert. Neben den Bereichen mit intens iv gepflegten Rasenflächen mit und ohne Baumbestand sind innerhalb und außerhalb des engeren Kasernenbereichs an zwei Standorten waldartige B e- stände zu finden. Ersterer umfasst eine ca. 20 -30-jährige Eichen-Hainbuchenwald-Aufforstung aus geringem Baumholz einheitlichen Alters mit flächendeckender Krautschicht, jedoch ohne jegliche Waldrandausprägung im Bereich nördlich der Panzer -Waschanlage. Letzterer bildet den von Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern geprägten Waldrand im Westen der Kaserne. Süßkirschen, Birken, Ebereschen, Weiden, Hartriegel und Brombeeren bilden im Wesentlichen den Bestand. Der Waldrand ist Teil des außerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauung s- plans liegenden 80- 100-jährigen Eichen-Hainbuchenwaldbestandes innerhalb des Bebauung s- plans Nr. 158, der dort als „Private Grünfläche mit zu erhaltendem Baumbestand“ ausgewiesen ist. Flächige Feldgehölzbestände befinden sich an zwei Standorten im Bereich der südlich geleg e- nen Geltungsbereichsgrenze, westlich und östlich des Sportplatzes. Das östliche Feldgehölz aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern differiert in seiner Altersstruktur von jung bis mittelalt, weist lückige Bereiche auf, in denen umfangreiche Brombeergebüsche und eine aus Gräsern bestehende Krautschicht Fuß gefasst haben. Als Gehölzarten treten Esche, Stieleiche, Birke, Weißdorn, Traubenkirsche, Hartriegel, Hasel, Weide und Brombeere in Erscheinung. Das Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg westlich gelegene, geschlossene Feldgehölz besteht aus standortheimischen mittelalten Bäu- men und Sträuchern. Hier bilden Stieleichen, Eschen, Birken, Süßkirschen, Roterlen, Weiden, Holunder und Ebereschen den Bestand. Trotz der herabgesetzten Belichtungsverhältnisse hat sich eine lückige Strauchschicht aus Brombeeren entwickelt. Die aus Gras bestehende Kraut- schicht ist flächig ausgeprägt. Im Nordwesten der Kaserne stockt ein weiteres Feldgehölz mit unterschiedlicher Altersstruktur. Während der Bestand im östlichen Teil ca. 60 Jahre alt ist und von Stieleichen, Eschen, Pap- peln, Feld- und Spitzahorn, Sandkiefern, Birken, Ebereschen, Wei den und Brombeeren sowie einer flächendeckenden Brennnesselflur in der Krautschicht geprägt ist, besteht der westliche Teil wegen vormals bestehender Nutzung aus einem relativ jungen, ca. 25- jährigen Bestand, teils aus den o.g. Arten, teils aus Fichten. Es handelt sich um einen Sekundärstandort, der bis in die 70er Jahre durch verschiedene militärische Nutzungen beansprucht wurde (u.a. Eisen- bahn-Verladestation). Kurzbewertung des Vegetationsbestandes Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 582 umfasst den e r- schlossenen Kasernenbereich innerhalb der ehemaligen massiven Umzäunung des Geländes. Hier dominieren landschaftsökologisch geringwertige Gebäude- und sonstige versiegelte Fl ä- chen. Die Ausweisungen des Bebauungsplans Nr. 142 in den Abschnitten III, IV und V als „Ö f- fentliche Verkehrsfläche“(Albersloher Weg) ist analog dazu einzustufen. Der Versiegelungsgrad ist als hoch zu beurteilen. Dagegen sind die parkartigen Strukturen der im zentralen Kasernenbereich vorhandenen Grün- flächen (Rasen) mit einem erhaltenswerten standortheimischen Baumbestand in unterschiedl i- cher Bestandsdichte und mittleren Alters landschaftsökologisch bedeutsam. Die überwiegend standortheimischen Baumbestände bilden teilweise geschlossene Kronen und fungieren im Hinblick auf den hohen Versiegelungsgrad als kleinklimatisch ausgleichend. Zusätzlich über- nimmt der Baumbestand Einbindungsfunktionen hinsichtlich des Ortsbildes. Artenschutzrechtliche Prüfung: Bestandssituation Für den Kasernenbereich wurden ein Faunistis cher Fachbeitrag 7, eine Artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine Potenzialanalyse Fledermausquartiere8 in Gebäuden erstellt. Die Gutachten betrachten die relevanten Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse sowie Beobachtungen von Amphibien auf dem Gelände und die artenschutzrechtliche Bewertung der Ergebnisse. Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammengefasst. Die geplan- te Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird beschrieben. Es wurden insgesamt 42 Vogelarten im Untersuchungsgebiet kartiert. Im Ergebnis wurden z u- sätzlich zu häufig vorkommenden Arten neun als wertgebend anzusehende Vogelarten festg e- stellt, darunter die drei planungsrelevanten Brutvogelarten Kleinspecht, Mäusebussard und Waldkauz. Der Kleinspecht brütet nordwestlic h außerhalb des Plangebietes in dem dortigen Wald, sein Revier befindet sich überwiegend außerhalb des Plangebietes. Der Mäusebussard und der Waldkauz nutzen das Plangebiet zum Brüten und Jagen. Das Untersuchungsgebiet weist gemäß des Faunistischen Fachbei trags eine geringe Bedeutung für die Artengruppe der Brutvögel auf. Alle in NRW vorkommenden Fledermausarten zählen zu den planungsrelevanten Arten. Im U n- tersuchungsgebiet wurden die fünf Fledermausarten Zwergfledermaus , Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler sowie die Rauhautfledermaus erfasst. Die Fledermausaktivität ist als hoch bis überdurchschnittlich einzuschätzen. 7 Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Münster, Münster, November 2016 8 Ökoplanung Münster: Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar 2017 Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Neben Quartieren im ehemaligen Offiziersheim (Breitflügel - und Zwergfledermaus) und in der Fahrzeughalle im südöstlichen Untersuchungsgebiet (Zwergfledermaus) besteht an mehreren Stellen ein Quartierverdacht. Die vorhandenen Baumhöhlen und -spalten werden als von mittle- rer Bedeutung für den Großen und Kleinen Abendsegler sowie für die Rauhautfledermaus, die im Jahresverlauf im Plangebiet vorkommen, eingeschätzt. Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten werden in der Artenschutzrechtlichen Pr ü- fung sicher ausgeschlossen. Amphibien wurden in zwei mit Wasser gefüllten ehemaligen Ölabscheidebecken sowie in einem Folienteich südlich des ehemaligen Offiziersheims gefunden. Es handelt sich um Berg- und ggf. Teichmolche (Ölabscheidebecken) sowie einzelne Erdkröten (Folienteich). Im betonierten R e- genrückhaltebecken können Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Bei den gefundenen und vermuteten Amphibien handelt es sich nicht um planungsrelevante Arten. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Eingriffe in Natur und Landschaft Beurteilung des Eingriffs Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 werden Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet. Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. Allerdings ist innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 582, aufgrund unt erschiedlicher rechtlicher Vorgaben, die Abwicklung der Ei n- griffsregelung differenziert zu betrachten. Der überwiegende Teil des Kasernengeländes ist baulich und verkehrlich bereits erschlossen. Hierzu zählen alle Bereiche innerhalb des inneren, ehemals stark gesicherten Kasernenzauns sowie die Sportflächen im Bereich der südlich gel e- genen Sporthalle. Auf den vorstehenden Flächen sind die Eingriffe in den Boden, die Natur und Landschaft zu erfassen jedoch nach § 18 Absatz 2 BNatSchG nicht ausgleichspflichtig. Der westlich des inneren Kasernengeländes gelegene Freiraum ist als landschaftlicher Außen- bereich einzustufen. Hier sind die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Ei n- griffe zu ermitteln und ggf. auszugleichen. Eingriffe im versiegelten Bereich Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans wird ein T eil der vorhandenen Zweckbebauung (Fahrzeughallen, Technikgebäude etc.) abgerissen und versiegelte Straßen und Wege besei- tigt. Mit Ausnahme des zentralen Bereichs der Kaserne und einiger Baulichkeit en in den Rand- bereichen geht damit eine Neubebauung des Areals in unterschiedlicher Ausprägung einher. Die Spanne reicht hier von vollständig versiegelten Baufeldern bis hin zu Reihenhausbebauung mit Gartenanteil. In weiten Teilen sowohl der Alt - als auch der Neubebauung ist die Anlage von Tiefgaragen zulässig. Diese befinden sich unter der Neubebauung, sind aber auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Bei der Berechnung des Versiegelungsgrades wurde dies, wie auch die Stellflächen berücksichtigt. Obwohl der Umfang der Flächenversiegelung sich im Bestand mit 42 % bereits als relativ hoch darstellt, erhöht sich der Versiegelungsgrad im Zuge der verdichteten Planung weiter auf rd. 48 %. Absolut gesehen. Aufgrund der hohen Flächenversiegelung werden als Maßnahme zur Eingriffsminimierung Teile des Regenwassers dem Grundwasserkörper über überwiegend offene Gerinne im Quartier C und einer großen Versickerungsmulde im Bereich der Öffentlichen Grünfläche (Quartier H) z u- geführt. Diese wird in das grünplanerische Gestaltungskonzept der angedachten Parkanlage in- tegriert. Darüber hinaus wird durch die vorgeschriebene extensive Dachbegrünung der Flach - und Pultdächer der Oberflächenabfluss im Weiteren reduziert. Große Teile des wertvollen und prägenden Baumbestandes werden erhalten und als solcher im Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Gleiches gilt für den hainartigen Bestand im U m- feld des Offizierskasinos, südwestlich und nordöstlich des Haupteingangs der Kaserne sowie im Bereich nördlich der Sporthalle. Es ist weiter davon auszugehen, dass über den als zu erhalten Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg festgesetzten Baumbestand hinaus in Teilen des engeren Kasernenareals der Baumbestand faktisch erhalten bleibt. Eingriffe im unversiegelten Bereich (Außenbereich) Dieser Raum umfasst die großen, ehemals intensiv genutzten Sportrasenflächen im Westen des Bebauungsplans. In der Grünordnung Münster ist dieser als zu sichernder, von Bebauung freizuhaltender Freiraum dargestellt, da er das Waldgebiet „Große Lodden“ mit dem nordwes t- lich der Kaserne liegenden Waldkomplex innerhalb des Bebauungsplans Nr. 158 verbindet. Im Rahmen der Umgestaltung dieses Areals zu einem Landschaftspark mit randlicher Wohnbe- bauung werden die landschaftsökologisch geringwertigen Sportrasenflächen, die als Versieg e- lung einzustufende Kunstrasenfläche sowie die sonstigen versiegelten Bereiche vollständig in Anspruch genommen. Eine Verschlechterung der landschaftsökologischen Verhältnisse ist hiermit allerdings nicht verbunden. Im Zuge der Neugestaltung des Raums werden neben i n- tensiv gestalteten Erholungszonen in den Randbereichen auch landschaftsökologisch höher- wertige Extensivbereiche in Form von Gehölzstrukturen und extensiv gepflegten Wiesen g e- schaffen. Darüber hinaus erfolgen eine umfangreiche Pflanzung von Einzelbäumen s owie die Anlage von Baumgruppen, so dass der Raum strukturell erheblich angereichert wird. Die vor- handenen Gehölzstrukturen im nördlichen und westlichen Randbereich der Fläche bleiben er- halten. Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs Für die Teilflächen der Kaserne im Westen mit Anschluss an die freie Landschaft wurde eine landschaftsökologische Bewertung nach dem Münsteraner Bewertungsmodell durchgeführt. Demnach erzielt der 111.162 m² große Freiraum im Bestand eine Wertigkeit von 432.761 Wer t- einheiten. Die durchschnittliche Wertstufe des Bestandes beträgt 3,89 Wertstufen. Die Bewer- tung des zukünftigen Landschaftsparks erreicht 567.111 Werteinheiten. Die durchschnittliche Wertstufe erreicht 5,10 Wertstufen. Aus der eingriffsbezogenen Bilanzier ung zwischen Bestand und Planung geht ein Plus von 134.350 Werteinheiten hervor. Eine Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des pos i- tiven Ergebnisses der Planungssituation somit nicht erforderlich. Artenschutzrechtliche Prüfung Bei der Realisierung der Planung könnten ohne geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Aus- wirkungen wie die Tötung von Individuen bzw. deren Fortpflanzungsstadien, die Störung der Tiere und/oder die Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten auftreten. Ein Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang ist vorzusehen. Nähere Informationen zu den möglichen Auswirkungen der Planung können der Artenschutzrechtlichen Prüfung ( Ökopla- nung, 2017 ) entnommen werden. Im Folgenden werden die erforderlichen Maßnahmen be- schrieben. Zulässigkeit des Bebauungsplanvorhabens Das geplante Bebauungsplanvorhaben ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Anwendung der folgenden Regelungen und Maßnahmen zulässig: Bauzeitenregelung die Fällung und die Rodung von Gehölzen betreffend (Mäusebus- sard und europäische Vogelarten), Bauzeitenregelung den Abbruch von Gebäuden betreffend (Waldkauz und europäische Vogelarten), vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen (Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Mäusebussard, Rauhautfledermaus, Waldkauz, Zwergfleder- maus, Myotis spec. und Pipistrellus spec.), projektgestaltende Maßnahmen (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus), Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg ökologische Baubegleitung (Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Myotis spec., Pipistrellus spec.) Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen bei Umsetzung der genannten Maßnahmen nicht. Bauzeitenregelungen Die Fällung und Rodung von Gehölzen kann nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst auch Sträucher und Hecken. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es ist zu beachten, dass auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überwachung der Fällungs - und Rodungsmaß- nahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind. Abbruchmaßnahmen von Gebäuden können nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es ist zu beachten, dass auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überw a- chung der Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind. Ausnahme von den Bauzeitenregelungen Können im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung Verstöße gegen die artenschut z- rechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden, ist die Durchführung von Abbrucharbeiten sowie die Fällung und Rodung von Gehölzen in kleinen Bereichen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit vom 01.03. -30.09. ei- nes Jahres möglich. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Im Plangebiet werden ökologische Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Nahrungshabitaten sowie zur Neuschaffung als Ersatz für verloren gehende Nahrungshabitate durchgeführt. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Erhalt und Schutz vorhandener Einzelbäume und Gehölzbestände einschließlich des Bestandes am Westrand der öffentlichen Grünfläche am Heeremansweg, Extensivierte Nutzung und Pflege von Teilen der geplanten Park- und Grünflächen, Neupflanzung von Gehölzen, darunter Arten mit einer hohen Attraktivität für Insekten (Stieleiche, Obstgehölze), Dachbegrünung in den Quartieren mit Flach- und Pultdächern. Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes kommt die Anlage von Ersatzlebensstätten für die betroffenen Fledermäuse Breitflügel - und Zwergfledermaus so- wie den Mäusebussard im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) als vorgezogene Aus- gleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) zum Tragen. Geeignete Maßnahmen im relevanten Umkreis von 3 km sind auf den städtischen Flächen im Bereich südlich Vennheideweg, westlich Bielesch sowie im Bereich östlich Schmittingheide (s. Anlage 1, Flächen 1-2) realisiert worden: Kompensationsmaßnahme südlich Vennheideweg, westlich Bielesch (Fläche 1) Es handelt sich um insgesamt drei zusammenhängende Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 11.345 qm in einer Entfernung von rund 2,5 km Luftlinie westlich der ehemaligen York-Kaserne. Die Maßnahmen im Einzelnen: Umwandlung von Acker in eine extensive Streuobstwiese, Anlage einer Wallhecke, Anlage eines Waldmantels, Anlage von Sandmagerrasen durch Abschieben des Oberbodens. Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Kompensationsmaßnahme östlich Schmittingheide (Fläche 2) Es handelt sich um eine 3.230 qm große Fläche rund 2,3 km nördlich der ehemaligen York - Kaserne. Die Maßnahmen im Einzelnen: Anlage einer Wallhecke mit beidseitigem Saumstreifen auf einer bisherigen Ackerfläche, kleinräumige Bodenmodellierungen zur Erhöhung der Standortvielfalt, Pflanzung von Eichenhochstämmen. Die genannten Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren realisiert, so dass die Flächen bereits ihre Funktion für Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz wahrnehmen. Darüber hinaus sind weitere Kompensationsmaßnahmen im relevanten Umkreis von 3 km g e- plant: Geplante Kompensationsmaßnahmen Fläche „Schmitz-Kühlken“, nördlich Hiltrup, öst- lich des Dortmund-Ems-Kanals (s. Anlage 1, Fläche 3) Die geplante K ompensationsfläche liegt rund 1,2 km südöstlich der ehemaligen York -Kaserne. Auf dieser Fläche sind auch Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Land- schaft des Bebauungsplans Nr. 561 „Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße“ geplant. Die rd. 1,4 ha große Fläche ist Teil einer größeren Kompensationsfläche von insgesamt rd. 4,8 ha, die im Süden an das Waldgebiet „Große Lodden“ anschließt und im Norden an den Bal- lonstartplatz grenzt. Es handelt sich um eine Bodendeponie ohne Sanierungserf ordernis, die aktuell einer intensiv landwirtschaftlichen Nutzung in Form von Acker und Grünland unterliegt. Auf der Teilfläche östlich des Dortmund- Ems-Kanals ist ein Kiebitzvorkommen bekannt, das im Rahmen der Ausgleichsplanung berücksichtigt wird. Im Rahmen der geplanten landschaftsökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen: die Umwandlung von Acker in extensives Grünland, die Extensivierung des vorhandenen bislang intensiv genutzten Grünlandes, die Anlage einer Feuchtmulde, die Anlage eines Waldmantels sowie von Saumstrukturen. Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der bestehenden Strukturen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 582 „Gremmendorf - York-Quartier“ schrittweise erfolgen wird, kann gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung (Ökoplanung 2017) auch die Um- setzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche Entwicklung im Plangebiet erfolgen. Hinweis: Bei den genannten realisierten Kompensationsflächen sowie bei der geplanten Aus- gleichsfläche handelt es sich um externe Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft von Bebauungsplänen im Stadtgebiet Münsters. Gemäß der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung“ können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen glei chzeitig der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt. Die Flächen und die land- schaftsökologischen Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen als Nahrungshabitate und E r- satzlebensstätten für die betroffenen sowie weitere Vogel- und Fledermausarten. Als Ersatzmaßnahme für den Verlust von Fledermausquartieren werden geeignete Quartierhi l- fen an geeigneten Standorten fachgerecht angebracht. Dies erfolgt als vorgezogene Aus- gleichsmaßnahme im lokalen Umfeld. Die Ermittlung der Quantität und Qualität der erforderli- chen Quartierhilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung (s.u.). Für den Waldkauz werden im lokalen Umfeld fünf Nisthilfen vor Abriss der offen stehenden Fahrzeughalle, die als Brutplatz kartiert wurde, angebracht. Entsprechende Regelungen und Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmanag e- ments bzw. in der Abbruchgenehmigung. Gut geeignet für die Anbringung der Nistkästen ist der Begründung zum Entwurf / Seite 28 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Baumbestand am Westrand der großen öffentlichen Grünfläche ( Heeremansweg), der dauer- haft erhalten bleibt. Projektgestaltende Maßnahme Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ist als projektgestaltende Maßnahme der Altbaum- bestand im südöstlichen Plangebiet (im Bereich der geplanten Quartiere B3, B4, E und in den angrenzenden öffentlichen Grünflächen) überwiegend zu erhalten. Hierauf wird im Hinweis des Bebauungsplans zum Artenschutz hingewiesen. Grundsätzlich verbleiben die Gemeinbedarf s- flächen und die öffentlichen Grünflächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum und som it ist der Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet. Vor diesem Hinter- grund ist eine Einzelfestsetzung von Bäumen in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es ist Ziel der Stadt Münster, den Baumbestand im Bereich des Bebauungs plangebietes überwiegend zu erhalten und durch Neupflanzungen zu ergänzen. Ökologische Baubegleitung Der komplette Prozess der Baufeldräumung in Verbindung mit Abbruch- , Umbau - und R o- dungsmaßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Dabei ist ein E r- halt bestehender Fledermausquartiere einer Neuanlage von Ersatzquartieren vorzuziehen. Als Ersatzquartiere sind z.B. Einbausteine in den Fassaden geeignet. Entsprechende Regelungen und Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmana- gements bzw. in der jeweiligen Abbruch- bzw. Baugenehmigung. Empfehlungen In der Artenschutzrechtlichen Prüfung werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n- aus Empfehlungen unter anderem zum Schutz und Erhalt der im Plangebiet vorkommenden Amphibienarten Bergmolch, Erdkröte und ggf. Teichmolch gegeben. Die Berücksichtigung der empfohlenen Maßnahmen wird im konkreten Bedarfsfall festgelegt. Weitere Informationen können den drei Gutachten „ Faunistischer Fachbeitrag“, „Artenschutz- rechtliche Prüfung“ und der „Potenzialanalyse Fledermausquartiere“ entnommen werden. 8.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkataster ein P o- dsol-Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die ehemalige Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind (rund 21,9 ha versiegelte Flächen, Versiegelungsquote rd. 42% der Gesamtfläche). Ausnahmen hiervon bilden die vor- handenen Grünflächen (ehemaligen Sportplätze) sowie die Flächen mit Gehölzaufwuchs. Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet nicht verzeichnet. Gemäß dem vorliegenden Bodengutachten 9 gehören die anstehenden Böden den Bodengrup- pen und –arten humoser Oberboden, Lehm und Sande an. Altlasten Das Grundstück „York-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereichen nachgewiesener betriebsspez i- fischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 846 im städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof- fen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen. Weitere Unters u- chungen sind noch erforderlich, diese erfolgen derzeit. Die geplante Wohnnutzung ist aber grundsätzlich möglich. 9 Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf. zur Durchführung künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York-Kaserne, Münster, Lienen, Januar 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Daher ist das Plangebiet § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB entsprechend gekennzeichnet. Für die erheb- lich belastete Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, für deren Verwirklichung zwar Vorkehrungen und Maßnahmen erforderlich sind, deren Konkretisierung aber im Rahmen der Baureifmachung erfolgt. Hieraus resultierend kann sich bei den geplanten Bauvorhaben ein technischer Mehr- aufwand zur Sicherung / Sanierung der Altlast. Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne für Wohnbauzwecke etc. entspricht in besonde- rer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie B o- denverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne stellt die Wi e- dernutzung und Nachverdicht ung der York -Kaserne eine wirksame Maßnahme zur Dämpf ung der Freiflächenverbrauchsrate in Münster dar. Durch die Überbauung/Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden aller- dings teilweise in seinen Funktionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträchtigt. Die Ver- siegelung steigt insgesamt auf rund 25,3 ha, die Versiegelungsquote auf 48% der Gesamtfl ä- che. Als Minimierungsmaßnahme der Auswirkungen der Bodenversiegelung dient u.a. die Ent- wässerung des Quartiers C über Mulden. Die Flach - und Pultdächer im Plangebiet sind gemäß einer textlichen Festsetzung vollflächig zu begrünen. Die Festsetzungen der Grünflächen sowie zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern dienen insgesamt der Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich Boden sowie der Aufwer- tung dieser Flächen. 8.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Bei dem Teich süd- lich des geplanten Bürgerhauses (ehemaligen Offizierskasinos) handelt es sich um einen künst- lich angelegten Folienteich. Im nördlichen Teil des Kasernengeländes befinden sich zwei mit Wasser gefüllte Ölabscheidebecken, die als technische A nlagen ebenfalls keine Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wa s- serschutzgebiet o.ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung bereits eingeschränkt. Die Grundwasserpegel s chwanken stark, es besteht eine deutliche A b- hängigkeit z u den Niederschlagsereignissen 10. Im Ist- Zustand erfolgt die Entwässerung der ehemaligen Kasernenanlage im Trennsystem. Das Regenwasser wird ungedrosselt in den Vornholtgraben abgeleitet und führt dort zu einer hydraulischen Belastung. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Das vorliegende Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B und teilweise D (im westlichen Bereich) wegen der Bestandsbebauung und den damit verbun- denen Zwangspunkten über neu zu errichtende Regenwasserkanäle in das städtische Kanal- netz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken (RRB) vorgesehen. Zusätzlich wird bei größer en Regenereignissen über einen gezielten Rüc k- stau der Regenwasserkanäle die flache Mulde in der westlichen Grünfläche beschickt. Dies ist mit einer Erhöhung der Verdunstung und Grundwasserneubildung verbunden. Aufgrund der ungünstigen Boden- und Grundwasserverhältnisse entwässern die Straßen- und Dachflächen im Quartier G und F über Regenwasserkanäle. 10 Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH: Regenwasserbewirtschaftungskonzept York-Kaserne Münster, Hannover 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 30 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg In den Quartieren C und E ist eine Versickerung in Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden- Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Gemäß einer textlichen Festsetzung des Bebauungsplans sind Flach- und Pultdächer im Plangebiet vollflächig extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung dient der Retention und Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Bebauungsplan regelt wei- terhin über eine textliche Festsetzung, dass in den Baugebieten C und E das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als Gebrauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten ist. Mit einem Hinweis wird im Bebau- ungsplan auf das Erfordernis hingewiesen, dass im Quartier C ausreichend Fläche gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Dimensionierung, den Bau und den Betrieb der Versickerungsanlagen zur Verfügung stehen muss, um die Erschließung der Grundstücke bezogen auf das Niederschlagswasser zu sichern. Die Dachflächen im Quartier H entwässern direkt in die zentrale Mulde in der westlichen Grün- fläche. Durch die beschriebenen Maßnahmen der dezentralen Niederschlagswasserrückhaltung, Ve r- sickerung und Verdunstung wird die Belastung des Vornholtgrabens als Vorfluter gegenüber dem Ist-Zustand erheblich reduziert. Dies gilt bis zum sogenannten Bemessungsfall, d.h. nicht bei Starkregenereignissen. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkun- gen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung wirkt sich positiv auf das Klima aus. 8.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Klima des Plangebietes wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Antei- le des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Plangebietes. Insgesamt entspricht dies dem T o- poklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der Grünfläche dem Frei- landklima. Der östliche Teil der Grünfläche ist allerdings bereits im Bestand teilweise durch ei- nen Kunstrasenplatz, Wege- und Platzflächen sowie ein Gebäude versiegelt. Die zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Der Schatten der hohen Bäume übt an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlas- tungswirkung aus. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch die Erhöhung der Ver- siegelung manifestiert. Die vorgesehenen Grünfestsetzungen des Bebauungsplans dienen der Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf das Mikroklima: der überwiegende Teil der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen bleibt erhalten und wird als öffentliche Grünfl ä- che festgesetzt. Weitere öffentliche und private Grünflächen werden im Bebauungsplan festg e- setzt. Ein großer Teil des Baum - und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirkungen auf die Luftqualität und das Mikroklima bleibt erhalten, Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und sonstige Bepflanzungen werden festgesetzt. Die vorgesehene Dachbegrünung der Flach - und Pultdächer wirkt sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und Schadstoffen und die Verminderung der Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus. Nennenswerte, über das Plangebiet hinaus wirkende, lokalklimatische Verän- derungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten. Energie Der Bebauungsplan weist insgesamt eine sehr hohe Kompaktheit der Wohn- und Dienstleis- tungsgebäude in den Quartieren A, C, D, E, G und H auf und ist aufgrund der überwiegenden Ausstattung mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solar-Kollektoren als auch Pho- tovoltaik-Anlagen gut geeignet. Die Nutzung passiver solarer Energiegewinne ist angesichts der Ausrichtung etwas eingeschränkt möglich. Auf Grund der Kompaktheit der Gebäude sind ener- Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg getisch hochwertige Dämmstandards für die Wohn- und Dienstleistungsgebäude gut umset z- bar. 8.4.6 Landschaft /Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e- lände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug - und Panzerga- ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen. Ein dichter, älterer und hoher Baumbestand durchgrünt große Teile der Kaserne und bestimmt das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute Sportanlagen. Das ehemalige Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und war über Jah r- zehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Auf dem rund 53 ha großen Areal der ehemaligen York-Kaserne entsteht ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten, das die bisherigen Angebote im Stadtteil er- gänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung. Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wic h- tiges Zeugnis der Zeitgeschic hte weiterhin ablesbar bleiben. Diesem Ziel dient auch die Unte r- schutzstellung großer Teile des Kas ernenareals unter Denkmalschutz. Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernet- zungen mit dem Umfeld aufgehoben werden. Durch die Grünfestsetzungen des Bebauungsplans erfolgt eine geeignete Eingrünung und Glie- derung des neuen Quartiers und Grünverbindungen werden geschaffen. Die westliche Grünfl ä- che wird zukünftig als Parkanlage der Erholung dienen und stellt einen geeigneten Übergang in die angrenzenden Wald- und Grünbereiche außerhalb des Plangebietes dar. Die städtebauliche Aufwertung des York -Quartiers im Vergleich mit der ehemaligen York - Kaserne, die Einbindung in den Stadtteil Gremmendorf sowie in die angrenzenden Landschafts- / Grünbereiche im Westen und Südwesten des Plangebietes führen insgesamt zu einer Aufwer- tung des Siedlungsbildes des Plangebietes und damit positiven Auswirkungen auf das Schut z- gut Landschaft / Ortsbild. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Ein großer Teil der zwischen 1935 und 1937 erbauten ehemaligen Luftnachrichtenkaserne (York-Kaserne) ist mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Schutz gestellt und in di e Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Im Bebauungsplan ist die Abgrenzung nachrichtlich eingetragen. Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, Straßen, Wegen und Vorplätzen sow ie Grünflächen, Pflanzen und dem Baumbe- stand. Die Einfriedung selbst trägt ebenfalls zum Denkmalwert bei. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch bestandsorientierte Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossigke i- ten und tlw. der Dachform wird das städtebauliche Erscheinungsbild der ehemaligen Kasernen- anlage langfristig gesichert . Auch der Baumbestand der ehemaligen Kaserne bleibt überwi e- gend erhalten. Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Wechselwirku ngen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Durch die Realisierung der Planung sind potenzielle erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen zu erwarten, denen mit den genannten Maßnahmen entgegengewirkt wird: Schutzgut Erhebliche nachteilige U m- weltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich Mensch - Lärmeinwirkungen in Teilb e- reichen des Plangebietes über den Orientierungswerten der DIN 18005/07.02 - Außerhalb des Plangebietes Pegelerhöhungen bei einigen Gebäuden am Albersloher Weg unter 1 dB(A), jedoch in Vorbelastungssituation Tag /Nacht von bis zu 72/61 dB(A) bedeutsam - Lärmimmissionen vom Par k- platz an der Sporthalle - Passive Lärmschutzmaßnahmen: Festsetzung der Lärmpegelbereiche III -V an den betroffenen Gebäudeteilen, schallgedämmte Lüftungen in betroffenen Schlafräumen - Vorhabenbezogenes Lärmsanierungspr o- gramm für die betroff enen Gebäude, Prüfung der Notwendigkeit passiver Schallschutzmaß- nahmen - Sicherstellung, dass die letzten Abfahrten vom Parkplatz vor 22.00 Uhr erfolgen Pflanzen und Tiere - Baumfällungen, Überplanung extensiv genutzter Bereiche - Potenzielle Auswirkungen auf (planungsrelevante) Vogel - und Fledermausarten und ge- schützte Amphibien: Tötung von Tieren einschl. ihrer For t- pflanzungsstadien, Störungen, Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten. Ein Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang ist vorzusehen. - Überwiegender Erhalt des Baumbestandes, Neupflanzungen von Bäumen, Anlage von Grünflächen mit teilweise extensiv genutzten Bereichen, Dachbegrünung der Flach- und Pultdächer - Artenschutzrechtliche Maßnahmen: Bauzeiten- regelungen, vorgezogene Ausgleichsmaßnah- men, projektgestaltende Maßnahmen, ökologi- sche Baubegleitung Boden - Neuversiegelung von Fl ä- chen - Aufgrund erheblicher Vorbe- lastung durch die militärische Nutzung wird die Fläche im Altlasten-/-Verdachtsflächen- kataster geführt Grundsätzlich entspricht die Planung durch Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung bereits genutzter und versiegelter Flächen den Anforderungen des BauGB mit Grund und B o- den sparsam und schonend umzugehen zur Eindämmung des Freiflächenverbrauchs - Kennzeichnung des Plangebietes als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist - Bei geplanten Bauvorhaben kann sich ein technischer Mehraufwand zur Sicherung / S a- nierung der Altlast Kulturgüter und sons- tige Sachgüter - Teilweise Überplanung von denkmalwerten Gebäuden und Bereichen einschließlich Baumbestand - Überwiegender Erhalt der denkmalwerten G e- bäude, Strukturen, Flächen und Gehölze. - Bestandsorientierte Festsetzungen in b e- stimmten Quartieren hinsichtlich der Gescho s- sigkeiten und tlw. der Dachform zum Erhalt der Kubaturen Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Nullvariante auf Ebene des Bebauungsplans würde bedeuten, dass der Plan nicht aufg e- stellt und realisiert würde. Voraussichtlich würde die bestehende oder eine ähnliche Zwischen- nutzung bis zu einer endgültigen Änderung der Nutzung erhalten bleiben. 8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Etablierung ei- nes neuen Stadtquartiers in Gremmendorf. Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen kei- ne grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i- ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen die Stadt. Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns- ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben, werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen. Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach In dikatoren wird in den Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben. 8.8 Zusammenfassung Unter Punkt 8.4.9 „Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen“ wird tabellarisch zusammenfassend dargelegt, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der mit der Planung verbunden , erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen sind. Unter Voraussetzung der vollständigen Umsetzung der benannten Maßnahmen verbleiben kei- ne unzulässigen Eingriffe in die hier betrachteten umweltrelevanten Schutzgüter. 9. Gesamtabwägung Die Planung verfolgt das generelle Ziel durch die Konversion der York -Kaserne den ehemalig militärisch genutzten Raum einer bedarfsgerechten zivilen Nutzung zu zuführen. Unter Erhalt der denkmalgeschützten städtebaulichen Struktur der Kaserne soll attraktiver Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten insbesondere für Familien , aber auch für Singles, Senioren und gemeinschaftlich orientierte Wohnformen entstehen. Damit wird der Wohnungsmarkt in Grem- mendorf und Münster deutlich entlastet. Ergänzt wird dieses Angebot durch Versorgungseinrichtungen und soziale Einrichtungen (Schu- le, Bürgerhaus, Kita) am Albersloher Weg. Für den Stadtteil Gremmendorf bedeutet die Kon- version eine enorme Aufwertung. Das bisher einseitig entwickelte Zentrum bekommt eine E r- gänzung auf der anderen Seite des Albersloher Weg und Gremmendorf damit eine neue Mitte. Es entsteht ein lebendiges Zentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des urbarnen „York- Platzes“. Mit der angestrebten städtebaulichen Qualität wird ein Wohnquartier in unverwechselbarer Ausprägung entstehen, die eine Identifikation der Bewohner mit ihrem neuen Lebensumfeld fördert. Die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes werden mit einem naturnahen Regenwasserkonzept unterstützt. Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Durchzogen ist das York-Quartier mit qualitätsvollen Grünstrukturen, die in der städtebaulichen Planung berücksichtigt und erhalten wurden. Hier werden Lebensräume und ökologische Funk- tionen im räumlichen Zusammenhang der Grünflächen erhalten und langfristig gesichert. Durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld und während der Bauphasen können die negativen Auswi r- kungen auf die Tierwelt so gering wie möglich gehalten werden. Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des Planungsprozess geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Neuversieglung wurde auf das notwendige Maß beschränkt, sodass der Boden geschont und der Flächenverbrauch reduziert wird. Im Erg ebnis der landschaftsökologischen Bewertung ist ein naturschutzrechtlicher Aus- gleich des Eingriffs nicht erforderlich. Die Prüfung der Artenschutzbelange ergab, dass zwei planungsrelevante Vogelarten innerhalb des Plangebietes brüten. Es wurden insgesamt fünf planungsrelevante Fledermausarten sowie geschützte Amphibien festgestellt. Es werden die erforderlichen artenschutzrechtlichen Maß- nahmen aufgezeigt. In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt hier mit eine Planung vor, die städtebauliche und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt und damit eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qualitäts - und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Quartiers bildet. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände durch die Projektgesellschaft KonvOY zu erwerben und zu entwickeln. Einzelne Teilquartiere sollen über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwet t- bewerbe) bis zur Umsetzungsreife konkretisiert werden. Die bestehenden Qualitätsziele, die über ein „Gestaltungshandbuch“ zusammengefasst werden sollen, werden über öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Verträge abgesichert. Anlagen Abbildung 1-3: Lage und Größe der artenschutzrechtlichen Ausgleichflächen Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016 Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016 Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016 Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Gre m- mendorf York-Quartier, Senden, November 2016 Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Münster, Münster, Februar 2017 AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012 Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Münster, Münster, November 2016 Ökoplanung Münster : Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar 2017 Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf. zur Durchführung künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York -Kaserne, Münster, Lienen, Januar 2016 Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH : Regenwasserbewirtschaftungskonzept York- Kaserne Münster, Hannover 2016 Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Bereits realisiert (vgl. S.29) Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Bereits realisiert (vgl. S.30) Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 39 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg Geplant bzw. noch nicht realisiert (vgl. S.30) Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 39
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Festsetzungstableau Quartier Nutzungsart/ (Zweckbestimmung) Dachform A1 MI (Mischgebiete) Flachdach A2 MK (Kerngebiete) Flachdach B1 MI (Mischgebiete) Flachdach B2 MI (Mischgebiete) Satteldach C WA (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach D1 WA (Allgemeine Wohngebiete) - D2 WA (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach D3 Gemeinbedarf (Kita) - H WA (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach Entwurf zur Offenlegung
V-0262-2017-Anlage-3-Textl-Festsetzungen
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Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) A. Festsetzungen gem. § 9 BauGB I. Art der baulichen Nutzung 1. Kerngebiete (A2) 1.1. Vergnügungsstätten und Tankstellen sind unzulässig (§ 1 (5) und( 9) i.V. m. § 7 BauNVO). 1.2. Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig (§ 7 (4) BauNVO). 1.3. Einzelhandelsbetriebe sind wie folgt zulässig: Vollsortimenter bis max. 2.000 qm Ver- kaufsfläche (VKF), Discounter bis max. 1.200 qm VKF, Drogeriemärkte bis max. 800 qm VKF. Sonstige Einzelhandelsbetriebe mit anderen Sortimenten sind bis zu einer Größe von max. 300 qm VKF zulässig (§ 1 (9) BauNVO). 2. Mischgebiete (A1, B1, B2) 2.1. Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig. Einzelhan- delsbetriebe sind außer im Baugebiet B1 unzulässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). 3. Allgemeine Wohngebiete (C, D1, D2, E, G, H) 3.1. Die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig (§ 1 (5) BauNVO). II. Maß der baulichen Nutzung 1. Als zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt (§9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 (3) 1 BauNVO). 2. Innerhalb der mit * gekennzeichnet Bauflächen sind über die festgesetzte Zahl der Ge- schosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nichtvollgeschosse/Dachgeschosse) zuläs- sig (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). III. Nebenanlagen und Stellplätze 1. In den Baugebieten C, E und G sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Aus- nahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 2. In den Baugebieten C, D1, D2, E, H ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen un- zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). 3. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) in den Baugebieten A, B, C, D2, E, H ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). Die Flächen oberhalb der TGA, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind, sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) be- Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 4 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg nötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB). IV. Vorkehrungen zum Hochwasserschutz/Regelungen zum Regenwasserabfluss 1. In den Baugebieten C und E ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Nieder- schlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als Gebrauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstü- cken darf maximal 5 l/sek./ha betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ab- leitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB). 2. Die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss muss min- destens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienen- den Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB). 3. Entwässerungsmulden dürfen nicht mit Tiefgaragen unterbaut werden (§ 9 (1) Nr. 10 BauGB). V. Immissionsschutz 1. An den Baugrenzen mit den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Ge- bäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 47 BauONW) die Anforderungen an das re- sultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe- reichen nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 2. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der mit den Lärmpegel- bereichen III (LPB III) bis V (LPB V) festgesetzten Baugrenzen sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 3. An der nördlichen, südlichen und östlichen Fassadenseite des innerhalb der Gemeinbe- darfsfläche B3 dem Albersloher Weg am nächstgelegenen Bestandsgebäudes müssen bei Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung die Anforderungen an das resultie- rende Schalldämm-Maß gem. Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). VI. Begrünung 1. Die Gemeinschaftsstellplätze (GSt) im Baugebiet G sind mit Hecken einzugrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 2. Auf den festgesetzten GSt-Flächen nördlich des Baugebietes C und westlich des Bau- gebietes D sowie auf den St-Flächen am Baugebiet A1 bzw. A2 ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplatzflächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 4,0 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25a BauGB). 3. Flach- und Pultdächer sind vollflächig extensiv zu begrünen. Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien sind zugelassen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 4. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder besei- tigt werden. Ausfälle sind durch Neupflanzungen mit heimischen standort-gerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ergänzen (§ 9 (1) 25a+b BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 4 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg B. Festsetzungen gemäß § 88 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 1. Werbeanlagen sind nur in den Baugebieten A1, A2, B1 und B2 zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden: mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen, die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden, die eine Höhe von 1,50 m oder eine Länge von 8,0 m überschreiten, sind unzulässig. Freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) dürfen eine Höhe von 5,50 m und eine Breite von 2,00 m nicht überschreiten. C. Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 1. Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum vom 12.06.2014 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen inner- halb dieses Bereiches bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaub- nisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). D. Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 1. Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet (der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze). E. Hinweise 1. Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum „Planen - Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2. Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Ein- zelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüg- lich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschafts-verband Westfalen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§16 DSchG). 3. Kampfmittel Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet. Daher ist das Gelände vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittel zu untersuchen. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 4 Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg 4. Versiegelung Alle versiegelten Flächen (Wege, Plätze, Stellplätze) sind mit möglichst wasserdurchläs- sigen Materialien zu versehen. 5. Versickerungsanlagen Die Baugrundstücke im Baugebiet C erhalten keinen Anschluss an die städtische Re- genwasserkanalisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Nieder- schlagswasser ist nur dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausrei- chend dimensionierte Versickerungsanlage errichtet wird. 6. Artenschutz Bei der Gebäudeplanung in den Baugebieten B3, B4 und E ist darauf zu achten den vorhandenen Baumbestand soweit wie möglich zu erhalten. Bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen sind Bauzeiten- reglungen zu berücksichtigen. Außerdem muss der Veranlasser eine ökologische Maß- nahmenbegleitung durchführen. 7. Nutzungszeiten Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt sein. 8. Nachweise zum Bauantrag Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- und Grundstücksentwässerung sind zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. 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Teilabriss Kita Kita/Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG -Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2aTG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief-garage Tiefgarage II IIII III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+DI+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III IIIIII IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIIIIVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIIIIVIV IIIIIIIIIIVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG I II+SG II+SG II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG II+SG III GrundschuleStart-up Zentrum TG H3 TG B1Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang Tief-garage Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg Paul- Engelhard- Weg L 586Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald-bestand HölzerneTribüne Spiel- &SportrasenRasen Wiese Boulevard StandortFestzelt25 x 55 m zentraleMuldenfläche5930 m2 FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(900 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden385 m2(angren-zende Straßen) Mulden385 m2(angren-zendeStraßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers-platz WohnenimPark Spiel- &Sportplatz WohnenamLandschafts-park Spiel- &Sportplatz Kategorie A(2.800 m2) Kategorie B/C(1.150 m2) Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz) Mulde 280 m2(Bürgerhaus) Laufbahn +Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche1.400 m2 Schulhoffläche2.000 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) Mulde116 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) SporthalleBestand Gemeinschafts-gärten Gemeinschafts-gärten Boulevard Parken WohnenimPark Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höheca. 11 m Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / GemeinschaftshofWald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche GehwegGehweg Landschaftspark Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / RasenschotterTG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME TrafokastenEINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) SitzmöglichkeitenBestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016
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Festsetzungstableau Quartier Nutzungsart/ (Zweckbestimmung) Dachform B3 Gemeinbedarf (Schule + Kita) - B4 Gemeinbedarf (Bürgerhaus / Kita + Jugendhilfeeinrichtung) - D1 WA (Allgemeine Wohngebiete) - E WA (Allgemeine Wohngebiete) Pultdach/ Satteldach F Gemeinbedarf (Sportliche Einrichtung) - G WA (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach H WA (Allgemeine Wohngebiete) Flachdach 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB A. Festsetzungen gem. § 9 BauGB I. Art der baulichen Nutzung 1. Kerngebiete (A2) 1.1. Vergnügungsstätten und Tankstellen sind unzulässig (§ 1 (5) und( 9) i.V. m. § 7 BauNVO). 1.2. Wohnungen sind ab dem ersten Obergeschoss zulässig (§ 7 (4) BauNVO). 1.3. Einzelhandelsbetriebe sind wie folgt zulässig: Vollsorti- menter bis max. 2.000 qm Verkaufsfläche (VKF), Dis- counter bis max. 1.200 qm VKF, Drogeriemärkte bis max. 800 qm VKF. Sonstige Einzelhandelsbetriebe mit anderen Sortimenten sind bis zu einer Größe von max. 300 qm VKF zulässig (§ 1 (9) BauNVO). 2. Mischgebiete (A1, B1, B2) 2.1. Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sind außer im Baugebiet B1 unzulässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). 3. Allgemeine Wohngebiete (C, D1, D2, E, G, H) 3.1. Die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind unzulässig (§ 1 (5) BauNVO). II. Maß der baulichen Nutzung 1. Al s zulässige Grundfläche wird die im zeichnerischen Teil festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche festge- setzt (§9 (1) 1 BauGB i.V.m. § 16 (3) 1 BauNVO). 2. Innerhalb der mit * gekennzeichnet Bauflächen sind über die festgesetzte Zahl der Geschosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nichtvollgeschos- se/Dachgeschosse) zulässig (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). III. Nebenanlagen und Stellplätze 1. In den Baugebieten C, E und G sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO). 2. In den Baugebieten C, D1, D2, E, H ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). 3. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) in den Baugebie- ten A, B, C, D2, E, H ist auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). Die Flächen oberhalb der TGA, die sich au- ßerhalb der überbauten Flächen befinden, sind, sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege, Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in min d. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25 a BauGB). IV. Vorkehrungen zum Hochwasserschutz/Regelungen zum Regenwasserabfluss 1. In den Baugebieten C und E ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu r V ersickerung zu bringen, zu verdunsten, als Ge- brauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 5 l/sek./ha betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versicke- rung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedros- selte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB). 2. Die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Ge- bäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3 m üb er d er Oberkante der jeweils der Erschließung des Ge- bäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 Bau GB). 3. Entwässerungsmulden dürfen nicht mit Tiefgaragen un- terbaut werden (§ 9 (1) Nr. 10 BauGB). V. Immissionsschutz 1. An den Baugrenzen mit den im Bebauungsplan festge- setzten Lärmpegelbereichen (LPB) müssen bei Errich- tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Auf- enthaltsräume im Sinne von § 47 BauONW) die Anfor- derungen an das resultierende Schalldämm-Maß ge- mäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbe- reichen nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 2. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der mit den Lärmpegelbereichen III (LPB III) bis V (LPB V) festgesetzten Baugrenzen sind schallge- dämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 3. An der nördlichen, südlichen und östlichen Fassaden- seite des innerhalb der Gemeinbedarfsfläche B3 de m A lbersloher Weg am nächstgelegenen Bestandsgebäu- des müssen bei Erweiterung, Änderung oder Nut- zungsänderung die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gem. Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). VI. Begrünung 1. Die Gemeinschaftsstellplätze (GSt) im Baugebiet G sind mit Hecken einzugrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 2. Auf den festgesetzten GSt-Flächen nördlich des Bau- gebietes C und westlich des Baugebietes D sowie au f de n St-Flächen am Baugebiet A1 bzw. A2 ist je 6 Stell- plätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplatz- flächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhal- ten. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindes- tens 4,0 m² vorzusehen (§ 9 (1) 25a BauGB). 3. Flach- und Pultdächer sind vollflächig extensiv zu be- grünen. Anlagen zur Gewinnung regenerativer Ener- g ien sind zugelassen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 4. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht be- schädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neupflanzungen mit heimischen standort- gerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ergänzen (§ 9 (1) 25a+b BauGB). B. Festsetzungen gemäß § 88 Bauordnung Nordrhein- Westfalen (BauO NRW) 1. Werbeanlagen sind nur in den Baugebieten A1, A2, B1 und B2 zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden: mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (lau- fendem) Licht, die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkant e a uskragen, die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordä- chern angebracht werden, die eine Höhe von 1,50 m oder eine Länge von 8,0 m überschreiten, sind unzulässig. Freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) dürfen eine Höhe von 5,50 m und eine Breite von 2,00 m nicht überschreiten. C. Nachrichtliche Übernahmen gem. § 9 (6) BauGB 1. Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne ) is t mit Datum vom 12.06.2014 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungs- bereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderun- gen von baulichen Anlagen innerhalb dieses Bereiche s b edürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehör- de (Erlaubnisvorbehalt gem. § 9 DSchG NRW). D. Kennzeichnungen gem. § 9 (5) BauGB 1. Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsflä- che im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet (der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze). E. Hinweise 1. E insichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Ge- setze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Müns- ter, im Kundenzentrum „Planen - Bauen – Umwe lt“ im Erd geschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2. De nkmalschutz Di e Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturge- schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaf- fenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster/Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschafts-verband West- falen-Lippe/LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§15 DSchG). Die Fundstelle ist unverän- dert zu erhalten (§16 DSchG). 3. K ampfmittel Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet. Daher ist das Gelände vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittel zu untersuchen. 4. Versiegelung Alle versiegelten Flächen (Wege, Plätze, Stellplätze) sind mit möglichst wasserdurchlässigen Materialien zu versehen. 5. V ersickerungsanlagen Die Baugrundstücke im Baugebiet C erhalten keinen Anschluss an die städtische Regenwasserkanalisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Niederschlagswasser ist nur dann gesichert, wenn au f de m jeweiligen Grundstück eine ausreichend dimensio- nierte Versickerungsanlage errichtet wird. 6. A rtenschutz Bei der Gebäudeplanung in den Baugebieten B3, B4 und E ist darauf zu achten den vorhandenen Baumbe- stand soweit wie möglich zu erhalten. Bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Ab- bruchmaßnahmen sind Bauzeitenreglungen zu berück- sichtigen. Außerdem muss der Veranlasser eine ökolo- gische Maßnahmenbegleitung durchführen. 7. Nu tzungszeiten Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräum t se in. 8. Nachweise zum Bauantrag Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus- und Grundstücksentwässerung sind zusammen mi t d em Bauantrag einzureichen. Entwurf zur Offenlegung
V-0262-2017-Anlage-5-Staedtebaulicher-Entwurf
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Teilabriss Kita Kita/ Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG - Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2a TG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief- garage Tiefgarage I I II II III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+D I+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II +SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III III III IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IV III III IV IV IIIIIIIII IVIV IIIIII IVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIII IVIV IIIIIIIII IVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IV III III IV IV IIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG II +SG I II +SG II +SG II +SG II +SG II +SGII +SG II +SG II +SG III Grundschule Start-up Zentrum TG H3 TG B1 Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG - Durchgang EG - Durchgang EG - Durchgang EG - Durchgan g EG - Du rchgang Tief- garage I aragrage hul G H3 s bis eilabrisss Kita D ang g V II V DDDuD e KiKitK KiKitK TieTiefgaTief aefgagarTieTTieff iefgaefeefgarfgar TGGGGTTT A2AAAGG AA C6666666 efgaragegarageearag ht SGG I+D KitaKitKit Gr TG H1 Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg eg L 586 Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald- bestand Hölzerne Tribüne Spiel- & Sportrasen Rasen Wiese Boulevard Standort Festzelt 25 x 55 m zentrale Muldenfläche 5930 m2 Freianlagen Kindergarten (2.400 m2) Freianlagen Kindergarten (900 m2) Freianlagen Kindergarten (1.200 m2) Freianlagen Kindergarten (1.200 m2) Freianlagen Kindergarten (2.400 m2) Freianlagen Kindergarten (12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden 385 m2 (angren- zende Straßen) Mulden 385 m2 (angren- zende Straßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers- platz Wohnen im Park Spiel- & Sportplatz Wohnen am Landschafts- park Spiel- & Sportplatz Kategorie A (2.800 m2) Kategorie B/C (1.150 m2) Spiel- & Sportplatz Kategorie B/C (650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel) Rigole 695 m2 (öffentlicher Platz) Mulde 280 m2 (Bürgerhaus) Laufbahn + Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld 20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche 1.400 m2 Schulhoffläche 2.000 m2 Mulde 384 m2 (Gebäude) Mulde 116 m2 Mulde 384 m2 (Gebäude) Sporthalle Bestand Gemeinschafts- gärten Gemeinschafts- gärten Boulevard Parken Wohnen im Park Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höhe ca. 11 m Spiel- & Rodelhügel Höhe ca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klären nach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / Gemeinschaftshof Wald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - Rasen Landschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünfläche öffentlicher Platz - Spiel- und Aktivitätsfläche Schulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen & Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum Bestand Baum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche Gehweg Gehweg Landschaftspark Yorkplatz, Platzfläche Yorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / Rasenschotter TG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt) Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt) Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt) - Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME Trafokasten EINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) Sitzmöglichkeiten Bestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTER ABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbH ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung ARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und Wasserwirtschaft ATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher Masterplan M 1:1.000 30.11.2016 Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0262/2017
Berichtsvorlage
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V/0262/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heerem answeg / Le t- terhausweg) öffentlich auszulegen. Die Nutzung der York -Kaserne in Gremmendorf durch die britischen Streitkräfte wurde Ende 2012 aufgegeben. Um das Zentrum Gremmendorfs aufzuwerten ist eine zivile Nachnutzung der York-Kaserne für den Stadttei l von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die Flächen stehen im Eigentum des Bundes und werden durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreut. Die Stadt und die BImA haben 2012 eine Rahmenvereinbarung geschlossen mit dem Ziel einer kooperativen Entwicklung aller Konversionsliegenschaften. Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage „Konversion von von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der York-Kaserne in Gremmendorf aufzustellen. Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen Streitkräfte im November 2012 startete die städtebauliche Perspektivplanung. In einem sechsmonatigen Prozess ist im Dialog zwischen Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturk onzept für die Nachnutzung entstanden. Auf der Grundlage der Perspektivplanung wurde der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb aus- gelobt. Ab Ende 2013 entwickelten zehn Teams au s Stadtplanern und Landschaftsarchitekten ihre Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren mit integrierter Bürgerbeteiligung wurde der städtebauliche Entwurf von Lorenzen Architekten vom Preisgericht zum Sieger gekürt und für die weitere städtebauliche Entwicklung des York-Quartiers empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) nahm diesen Wettbewerbsen t- wurf gemäß der Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur Kenntnis. Im Juni 2015 b e- schloss der Rat der Stadt Münster die weitere Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorge- Vorlagen-Nr.: V/0262/2017 Auskunft erteilt: Herr Schowe Ruf: 492 61 00 E-Mail: Schowe@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0262/2017 gangenen städt ebaulichen Entwurfs . Die Ergebnisse der Qualifizierung wurden in der Sitzung des Planungsausschusses am 13.04.2016 bei Zuladung der Mitglieder der BV Südost vorgestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 wurde am 11.05.2016 vom Rat der Stadt Münster gemeinsam mit dem Beschluss zur entsprechenden Änderung des Flächennu t- zungsplans gefasst (Vorlage Nr. V/0148/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge- mäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung für das York -Quartier fand im Rahmen e i- ner Bürgeranhörung am 12.05.2016 statt. Die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanän- derung hat vom 28.02. bis zum 28.03.2017 stattgefunden. Im Bebauungsplan Nr. 582 werden im Wesentlichen allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete, ein Kerngebiet mit großflächigem Einzelhandel, Gemeinbedarfsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen festgesetzt. Die Planung sieht ein urbanes, vielfältig durchmi schtes Stadtquartier vor. Es soll ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelsangebot und Aufenthaltsqualitäten entstehen, d as die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt u nd den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 582: York-Quartier soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien erfolgen. Im Zuge der Offenlegung ist eine weitere Bürge rbeteiligung in Form eines Informationsabends geplant. Hier soll der aktuelle Bebauungsplan Nr. 582: York-Quartier vorgestellt werden. Mit der Offenlage des Bebauungsplans wird auch der Antrag Nr. A -S-0041/2014 der CDU - Fraktion vom 16.09.2014 „Wärmeverso rgungskonzept insbesondere für das geplante Baugebiet ehem. York-Kaserne“ beantwortet. Das Kasernengelände wird an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen. Alternative, teilräumige Energieversorgungskonzepte sind damit nicht ausg e- schlossen. Durch die Offenlegung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kos- ten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fl ä- che trägt die Projektgesellschaft KonvOY. Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Ansc hlussbereiche außerhalb des B -Plans am Wie- gandweg und Angelsachsenweg. Für die Anlieger fallen hier keine Beiträge an. Mit der Vorlage V/0775/2016 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt eine Projektgesel l- schaft, die KonvOY, für die Entwicklung d er Konversionsflächen Oxford - und York -Kaserne zu gründen, sobald sich für eine der Kasernen ein positives Ergebnis in den Kaufverhandlungen mit der BImA abzeichnet. Für die Gründung und Eigenkapitalausstattung der KonvOY wurden bereits Mittel in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. Kosten, die nicht maßnahmebedingt sind z.B. Umbaumaßnahmen am Albersloher Weg, sind zu einem späteren Zeitpunkt in den Haushalt Stadt Münster einzustellen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung 5. Städtebaulicher Entwurf
V-0262-2017-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) Stad tbezirk: Münster -Gremmendorf Anlass: 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach- senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune Vertreter der BImA: Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders Eröffnung Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro- fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal- tung. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 582: „Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand- weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver- fahrensschritten aktiv zu beteiligen. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er- gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0262/2017 Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York unter Leitung von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der nun über die Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun- gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanver- fahren auf. Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münster sei es ein Glücksfall gewesen, dass die Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachung des Geländes in 2018 werden derzeit die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge- troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird. Vorstellung der Planungen Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York für die York- Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche Planung ist der Bestand mit seinen bauli- chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Mauer. Diese prägenden Elemente geben dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entlang des Albersloher Wegs, dem großen Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend den Wohnquartieren. Die Wohnquartiere weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich passend ergänzen: Wohnen im Park, Gar- tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark. Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwechselbare und stark durch die Freiräume geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respektieren weitgehend die bestehenden Grün- strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten“ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu- le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Aufhebung der trennenden Wirkung des Al- bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und der Verknüpfung der beiden Seiten durch die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten wurde von der Arge York (federführend Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betrachtet. Trotz seiner Funktion als Haupt- verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Albersloher Weg durch das Ortszentrum von Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Materialen und Beläge sowie die Aufwertung und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bäume) und Reduzierung der Geschwin- digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Schaffung von zusätzlichen Querungsmöglich- keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter- stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende Angebot zur Versorgung des Stadtteils Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfläche, die die Anlieferung der Geschäfte und die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände- rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat. Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem- nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin- gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer- kungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umge- hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen. • Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. > Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver- kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Hauptverkehrsstraße wird der Al- bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Umgestaltung der Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Gremmendorfs sicher erlebbar werden. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Parkplätze mit Zufahrt vom Albersloher Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichkeiten für die stadtauswärts fahren- den KFZ bestehen. > Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs geben, sodass das Wen- den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwischen beiden Seiten wird durch die vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor- melles Queren ermöglicht. > Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen auf den Albersloher Weg gibt es einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurückgesetzt werden kann. Dieser Si- cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta- sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein. • Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung des Albersloher Wegs für den Ortskern Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel- fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Aufstellfläche vor den Geschäften ist ei- ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan- satz explizit. > Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung des Albersloher Wegs eine große Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den verlaufenen Workshops war eine „neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft immer wieder gefordert und von der Verwaltung unterstützt worden. • Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell- plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor- gesehen? > Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberirdisch und unterirdisch vorgesehen. Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter- irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Tiefgaragen nur bedingt förderfähig Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt entspricht grundsätzlich der Zahl der Wohneinheiten. • Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind. > Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits untersucht. Demnach sind Kreisver- kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Rich- tungen nicht möglich. • Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. > Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmen- dorfs insgesamt zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. • Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten. > Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Alberloher Wegs ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Wei- se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer- den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Baume gepflanzt. • Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können. > Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An- ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem die Parktaschen die Baumstand- orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäume befinden sich innerhalb des Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurde besondere Rücksicht auf die Baumstandorte genommen. • Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten bleiben sollten. > Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg wurde be- reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung präferiert. Die großzügigen öf- fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthaltsqualität kompensieren diese Grünverluste. • Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä- chen. > Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreichbar. Das Quartier G ist auf keinen Fall benachteiligt. • Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünflächen, wie in der Planung vorgesehen, auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist? Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 > Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen- ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. • Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“ Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen Nutzung auf der Ostseite steht. > Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m² Verkaufsfläche (VKF) auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli- chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelhandel. Grundsätzlich gilt: Die Ange- bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen. • Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort ausreichen. > Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu- es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehenden Ladenzeile soll nicht gefährdet, sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg- lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf. • Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten? > Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht dem Modell der Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoMünster), das der Rat in 2014 beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver- pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Auch diese Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. • Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende Sporthalle heranrückt. > Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. • Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterkunftsgebäude funktioniert. Bleiben die Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie mit Dämmung versehen und ver- putzt? > Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei- sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. • Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der Wohnbebauung in den einzelnen Quar- tieren. > Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quartieren wird eine verdichtete Be- bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtquartier York mit dem hohen An- teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. • Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschosse zu erwarten sei, um eine höhere Dichte zu erreichen. Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 > Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu- ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Erhöhungen, die aus den architek- tonischen Vorschlägen hervorgehen. • Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die Flüchtlinge nutzt? > Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehende Landesaufnahmeeinrich- tung zu räumen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlung mit der BImA und wann ein Ab- schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist. > Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurzeit wird der Auftrag einer gut- achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kaserne vorbereitet. Die Stadt möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 2017 zu einer Einigung über den Kauf der Kaserne kommen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Bebauung der York-Kaserne. Wann wird mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge- schlossen sein? > Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Um dies zu ermögli- chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung in Angriff genommen werden. Ende der Veranstaltung Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr reges Interesse und ihre Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York sowie bei den VertreterInnen der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran- staltung gegen 20:30 Uhr. gez. Herr Martin Peitzmeier Stellvertretender Bezirksbürgermeister g ez. Frau Stefanie Schulte Protokollführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (22)
- Hobbeltstraße
- Gremmendorfer Weg 5
- Albersloher Weg 33
- Wiegandweg
- Angelsachsenweg
- Heeremansweg
- Letterhausweg 4
- Kesslerweg 38
- Krögerweg
- Pängelantonweg
- Münnichweg
- Vennheideweg
- Josef-Suwelack-Weg
- Umgehungsstraße
- Paul-Engelhard-Weg
- Schmittingheide
- Schmitz-Kühlken
- Bonifatiusweg
- Keltenweg
- Höltenweg
- Ringstraße
- Bielesch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0262/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37