V/0109/2005/1
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Hauptvorlage
2433 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster Steuersätze für Tanzveranstaltungen Beratungsfolge 02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 09.03.2005 Hauptausschuss Bericht 16.03.2005 Rat Bericht Bericht: Im Zuge der Beratung über die Vorlage V/0844/2004 hat der Rat in der Sitzung am 08.12.2004 die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2005 eine Vorlage zum Beschluss über eine weitere Änderungssatzung, mit der die Vergnügungssteuersätze für Tanz- veranstaltungen um die Hälfte gemindert werden, mit entsprechendem Deckungsvorschlag vor- zubereiten. Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wird entweder als Kartensteuer (22 % des Ein- trittsgeldes) oder als sog. Pauschsteuer erhoben, wenn für die Veranstaltung kein Eintrittsgeld verlangt wird oder die Pauschsteuer höher als die Kartensteuer ausfällt. Die Pauschsteuer be- trägt 1,10 Euro bzw. 1,65 Euro (für Veranstaltungen gegen Eintritt) je angefangene 10 Quadrat- meter Veranstaltungsfläche. Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen belaufen sich auf jährlich rund 400.000 Euro, eine Halbierung der Steuersätze würde demnach zu einem Einnahmeausfall in Höhe von 200.000 Euro führen. Wegen der vielfältigen Belastungen im Haushalt 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung, die sich vor allem aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt (Hartz IV) und den großen Ausgabeprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien, beispielsweise im Bereich der Ganztagsbetreuung oder der Betreuung von Kindern unter drei Jahren speisen, kann seitens der Verwaltung kein Vorschlag zur Deckung der Mindereinnahmen gemacht werden. Außerdem sei auf die mittelfristige Finanzplanung verwiesen, die bislang nicht ausgeglichen vorgelegt werden konnte. Eine weitere Reduzierung der Einnahmen vor dem Hin- tergrund der steigenden Ausgaben in den kommenden Jahren ist bei der derzeitigen Haushalts- lage deshalb aus finanzieller Sicht nicht vertretbar. Vorlagen-Nr.: V/0109/2005 Auskunft erteilt: Herr Schoo Ruf: 492 22 03 E-Mail: SchooR@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass eine Satzungsänderung auch rückwirkend erfolgen kann, wenn die Satzung zum Vorteil der Steuerpflichtigen geändert wird. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
1337 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster Steuersätze für Tanzveranstaltungen Beratungsfolge 16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster bleibt in der Fassung der 1. Änderungssat- zung vom 10.12.2004 (Vorlage V/0844/2004) für 2005 unverändert bestehen. 2. Die Finanzverwaltung bereitet rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 eine Vorlage vor, in der die Steuersätze für Tanzveranstaltungen halbiert werden. 3. Über die tatsächliche Reduzierung der Steuersätze für Tanzveranstaltungen entscheidet der Rat in Kenntnis der Haushaltslage, insbesondere der Effekte aus Hartz IV und der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen. Begründung: Nach Beratung der Ursprungsvorlage V/109/2005 in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.03.2005 wurde von den im Rat vertretenen Fraktionen ein gemeinsamer Beschlussantrag mit vorstehendem Inhalt gestellt. I. V. gez. Bickeböller Vorlagen-Nr.: V/0109/2005/1 Auskunft erteilt: Herr Schoo Ruf: 492 22 03 E-Mail: SchooR@stadt-Munster.de Datum: 03.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0109/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37