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V/0109/2005/1

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster

Vorlage 03.03.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 12.4

Hauptvorlage

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Beschlussvorlage

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Hauptvorlage

2433 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster
Steuersätze für Tanzveranstaltungen
Beratungsfolge
02.03.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
09.03.2005 Hauptausschuss Bericht
16.03.2005 Rat Bericht
Bericht:
Im Zuge der Beratung über die Vorlage V/0844/2004 hat der Rat in der Sitzung am 08.12.2004
die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2005 eine Vorlage zum
Beschluss über eine weitere Änderungssatzung, mit der die Vergnügungssteuersätze für Tanz-
veranstaltungen um die Hälfte gemindert werden, mit entsprechendem Deckungsvorschlag vor-
zubereiten.
Die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen wird entweder als Kartensteuer (22 % des Ein-
trittsgeldes) oder als sog. Pauschsteuer erhoben, wenn für die Veranstaltung kein Eintrittsgeld
verlangt wird oder die Pauschsteuer höher als die Kartensteuer ausfällt. Die Pauschsteuer be-
trägt 1,10 Euro bzw. 1,65 Euro (für Veranstaltungen gegen Eintritt) je angefangene 10 Quadrat-
meter Veranstaltungsfläche.
Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen belaufen sich auf jährlich
rund 400.000 Euro, eine Halbierung der Steuersätze würde demnach zu einem Einnahmeausfall
in Höhe von 200.000 Euro führen.
Wegen der vielfältigen Belastungen im Haushalt 2005 und der mittelfristigen Finanzplanung, die
sich vor allem aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeits-
markt (Hartz IV) und den großen Ausgabeprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien,
beispielsweise im Bereich der Ganztagsbetreuung oder der Betreuung von Kindern unter drei
Jahren speisen, kann seitens der Verwaltung kein Vorschlag zur Deckung der Mindereinnahmen
gemacht werden. Außerdem sei auf die mittelfristige Finanzplanung verwiesen, die bislang nicht
ausgeglichen vorgelegt werden konnte. Eine weitere Reduzierung der Einnahmen vor dem Hin-
tergrund der steigenden Ausgaben in den kommenden Jahren ist bei der derzeitigen Haushalts-
lage deshalb aus finanzieller Sicht nicht vertretbar.
Vorlagen-Nr.:
V/0109/2005
Auskunft erteilt:
Herr  Schoo
Ruf:
492 22 03
E-Mail:
SchooR@stadt-muenster.de
Datum:
14.02.2005
Öffentliche Berichtsvorlage

2
Nachrichtlich sei darauf hingewiesen, dass eine Satzungsänderung auch rückwirkend erfolgen
kann, wenn die Satzung zum Vorteil der Steuerpflichtigen geändert wird.
I. V.
gez. Bickeböller
Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

1337 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster 
Steuersätze für Tanzveranstaltungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Münster bleibt in der Fassung der 1. Änderungssat-
zung vom 10.12.2004 (Vorlage V/0844/2004) für 2005 unverändert bestehen. 
 
2. Die Finanzverwaltung bereitet rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 eine 
Vorlage vor, in der die Steuersätze für Tanzveranstaltungen halbiert werden. 
 
3. Über die tatsächliche Reduzierung der Steuersätze für Tanzveranstaltungen entscheidet der 
Rat in Kenntnis der Haushaltslage, insbesondere der Effekte aus Hartz IV und der Entwicklung 
der Gewerbesteuereinnahmen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach Beratung der Ursprungsvorlage V/109/2005 in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, 
Beteiligungen und Liegenschaften am 02.03.2005 wurde von den im Rat vertretenen Fraktionen 
ein gemeinsamer Beschlussantrag mit vorstehendem Inhalt gestellt. 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0109/2005/1 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-Munster.de 
Datum: 
03.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 12.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0109/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
03.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37