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1150/2022

Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 - Thema: Sozialpsychatrische SPZ

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.04.2022

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 17.05.2022, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4100 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  14.04.2022 
 1150/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 17.05.2022 
 
Mündliche Anfrage aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 29.03.2022 - Thema: 
Sozialpsychatrische Zentren (SPZ) 
 
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellt der Verwaltung folgende Fragen: 
 
Die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) ist elementar. Sie bieten notwendige Hilfen in den 
verschiedensten Lebensbereichen an und tragen somit einen wesentlichen Teil zur Gesundheitsver-
sorgung in Köln bei. Menschen mit psychischen Leiden erhalten nicht nur fachärztliche Beratung, 
Krisenhilfe und psychosoziale Beratung, sondern auch Kontakt- und Freizeitangebote, ambulante 
psychiatrische Pflege, ambulant Betreutes Wohnen und Hilfen zur Beschäftigung, Bildung und Arbeit. 
Die Grüne Fraktion begrüßt daher die personelle Stärkung der SPZs in 2022 (Vorlagen-Nr.: 
3681/2020) und bittet um folgende Auskunft: 
 
a.) Wie würde die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Zentren aussehen, wenn eine weitere 
Ausweitung der Ressourcen über den zum Jahresende 2022 erreichten Stand hinaus 
nicht möglich wäre? 
 
b.) Inwiefern würde sich die Qualität der Arbeit der SPZs in der ursprünglich geplanten 
Ausweitung der Ressourcen verbessern? 
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu a.)  In den 7 SPZ in Trägerschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege würde das offene An-
gebot auf dem Stand des 1. Quartals 2020 stagnieren. Das bedeutet, dass weiterhin nur sehr 
eingeschränkt offene Angebote gemacht werden können, weil der Kontaktbereich nur für an-
gemeldete oder zumindest bekannte Klient*innen geöffnet werden kann, und dass weiterhin 
Erstbesuche in den meisten SPZ nur nach einem Termin für eine Erstberatung möglich wären.  
Damit würde das Ziel der Niedrigschwelligkeit verfehlt, und durch die Unmöglichkeit eines 
zeitnahen Zugangs bliebe die Nutzung des SPZ in einer akuten Krise oder im unmittelbaren 
Anschluss an einen Klinikaufenthalt stark eingeschränkt. 
Mit der in den nächsten Jahren zu erwartenden kontinuierlichen Zunahme der Einwohnerzahl 
und zunehmender urbaner Verdichtung ist mit einem weiteren Anstieg des Bedarfs zu rech-
nen. Für die jetzt einreisenden ukrainischen Geflüchteten, bei denen keine kulturellen Hemm-
nisse für die Nutzung psychosozialer, psychotherapeutischer und psychiatrischer Angebote 
bestehen, und die diese daher auch nachfragen werden, würde dieses System kein adäquates 
Angebot machen können. 
Die vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) geförderten SPZ-Fachkräfte müssten wie bis-
her oder sogar vermehrt für die Tätigkeit in der Kontakt- und Beratungsstelle eingesetzt wer-
den, so dass die gewünschte Steuerungs- und Schnittstellenmanagementfunktion ausbleiben 
würde.

2 
 
 
Zu b.) Wenn die in der Vorlage vorgesehene Personalausstattung umgesetzt wird, werden die SPZ 
zu einem relevanten Angebot in der Krisenhilfe für die von psychischen Erkrankungen be-
troffenen Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks, auch mit dem Effekt der Vermei-
dung von (unfreiwilligen) Krankenhausaufenthalten, und zu einem leicht zugänglichen stabili-
sierenden Faktor im Anschluss an einen Klinikaufenthalt durch unmittelbare Verfügbarkeit ei-
nes strukturierenden Rahmens. So würden auch rasche Wiederaufnahmen und damit mög-
licherweise einhergehende Zwangsmaßnahmen vermieden. 
Durch die zusätzlichen Ressourcen werden die SPZ befähigt, die ihnen zugedachte Funktion 
als Kern eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes auf Bezirksebene wahrzunehmen und 
die Schnittstellen zwischen Krankenhaus und Gemeinde wie zwischen den Leistungsangebo-
ten in der Zuständigkeit der verschiedenen Kostenträger im Sinne einer nahtlosen Leistungs-
erbringung zu gestalten. 
So kann ein wesentlicher Beitrag zu einem bedarfsgerechten und gut zugänglichen System 
der gemeindepsychiatrischen Versorgung geleistet und zugleich ein wichtiger Schritt hin zu ei-
nem inklusiven Gemeinwesen getan werden. 
 
 
Gez Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.05.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1150/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.04.2022
Erstellt
04.04.2022 14:41