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1888/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 21.06.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2024, TOP 7.1.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 Aufwand

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 21.06.2024 
 1888/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 24.06.2024 
Rat 27.06.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1 Aufwand

1348 Zeichen

Seite 1
Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 üpl. 99.500,00 € 0111 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen 
Die im Haushaltsjahr 2024 eingeplanten Mittel für das Dezernatsbüro 
Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales sind nicht 
auskömmlich.
Mehraufwand für die Neueinrichtung des Dezernatsbüros entstand 
durch das Dienst-KFZ und die Neuausstattung des Dezernatsbüros.
99.500,00 € 0104 13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. IX/1
2 apl. 10.915,00 € 0416 16
Sonstige ordentli. 
Aufwendungen
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden keine Mittel für den Wertausgleich 
für Zweit-Freikarten für das Gürzenich-O rchester angemeldet. Es 
besteht eine Zahlungsnotwendigkeit, da die Ausgabe der Zweit-
Freikartensteuerschädlich für die Gemeinnützigkeit sind. Daher ist ein 
finanzieller Ausgleich aus dem städtischen Haushalt erforderlich.
10.915,00 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage
Dez. VII/ 
47
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und 
führen  zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.

Beratungsverlauf (2)

24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2024 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1888/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
21.06.2024
Erstellt
11.06.2024 07:25