1920/2022
Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Rückführungen 2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
4035 Zeichen
Anlage 2 1. Rückführungen 2021 davon aus Haft Ausreise- verpflichtung Herkunfts- staat An- zahl in Zielstaat An- zahl Einzel- person Familie - Anzahl der Personen Ehepaare - Anzahl der Personen Abschie -behaft Straf- haft OV BAMF AV Albanien 60 Albanien 60 17 43 11 4 50 6 4 17 Frankreich 17 1 16 17 Algerien 1 Frankreich 1 1 1 2 Niederlande 2 2 2 2 1 Spanien 1 1 1 1 1 Schweiz 1 1 1 1 Armenien 3 Armenien 3 1 2 3 Aserbaidschan 2 Aserbaidschan 2 2 1 2 Bangladesch 3 Bangladesch 3 3 3 Bosnien 16 Bosnien 16 5 11 2 3 6 8 2 Brasilien 2 Brasilien 2 2 1 1 1 1 Bulgarien 2 Bulgarien 2 2 2 2 Georgien 8 Georgien 8 8 6 1 5 2 1 Ghana 1 Ghana 1 1 1 1 Griechenland 1 Griechenland 1 1 1 1 Guinea 1 Guinia 1 1 1 Indien 1 Indien 1 1 1 Irak 1 Irak 1 1 1 1 1 Schweden 1 1 1 1 Iran 1 Iran 1 1 1 1 Italien 1 Italien 1 1 1 1 Kolumbien 3 Kolumbien 3 3 3 2 1 Kosovo 2 Kosovo 2 2 2 2 Kroatien 1 Kroatien 1 1 1 Libanon 1 Libanon 1 1 1 1 Litauen 1 Litauen 1 1 1 1 Marokko 1 Niederlande 1 1 1 1 1 Italien 1 1 1 1 Nordmazedoni en 11 Nordmazedonie n 11 3 6 2 2 1 10 5 Niederlande 5 5 5 5 Frankreich 5 5 5 Montenegro 2 Montenegro 2 2 1 2 Polen 3 Polen 3 3 3 3 Rumänien 6 Rumänien 6 6 6 6 Russland 1 Russland 1 1 1 Serbien 29 Serbien 29 15 10 4 6 7 12 10 7 4 Frankreich 4 4 4 Spanien 1 Spanien 1 1 1 1 Tunesien 3 Tunesien 3 3 2 1 2 1 Türkei 7 Türkei 7 7 3 2 2 3 Ungarn 1 Ungarn 1 1 1 1 Ukraine 1 Ukraine 1 1 1 1 215 215 107 100 8 46 39 82 90 43 Legende Ausreiseverpflichtung: OV Rückführungsandrohung - nach unerlaubter Einreise / unerlaubten Aufenthalt / Versagung des weiteren Aufenthaltes BAMF Bundesamtsbescheid - Ausreiseverpflichtung nach abgelehnten Asylverfahren / Androhung oder Anordnung der Rückführung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge AV Ausweisungsverfügung – Ausweisung aus dem Bundesgebiet aufgrund i. d. R. nicht unerheblicher Straftaten 2. Voraufenthalte 3. Stornierungsgründe 2021 kurzfristiger Aufenthalt 45 mittelfristiger Aufenthalt 110 langfristiger Aufenthalt 55 gebürtig 5 215 8 3 38 35 0 84 untergetaucht gesundheitliche Gründe (akute Reiseunfähigkeit) rechtliche Gründe (z. B. verwaltungsgerichtliche Verfahren, Asylverfahren, Eheschließung) tatsächliche Gründe (Ausfall Flugverkehr, Corona, fehlende Passersatzpapiere) Beförderungsverweigerung (Widerstand) Stornierungen in 2021 4. Anzahl der abgeschobenen Straftäter: In der Aufzählung der Straftaten handelt es ausschließlich um eine statistische Erfassung rückgeführter verurteilter Personen – ohne die Berücksichtigung von Straftatbeständen, die nur Ausländer begehen können (Strafvorschriften nach dem AufenthG). Straffällige Personen, welche mit Genehmigung nach § 72 Abs. 4 AufenthG der Staatsanwaltschaft noch während des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgeschoben worden sind, sind gesondert ohne Benennung der evtl. Deliktsbereiche aufgeführt. Anzahl abgeschobener Straftäter und Gefährder im Jahr 2021 69 davon ohne Haft 9 davon aus der Abschiebehaft 21 davon aus der Strafhaft 39 davon KIVEK - Fälle (Intensivstraftäter) 3 davon Fälle im laufenden Ermittlungsverfahren (ohne Verurteilung) 2 Abgeschobene Straftäter verurteilt wegen (Mehrfachnennung) Mord/Totschlag 0 (gefährliche) Körperverletzung 21 Widerstandshandlungen 3 Vergewaltigung / versuchte Vergewaltigung 2 Bedrohung / Beleidigung 5 Verstoß gegen das BTM-G 22 Verstoß gegen das Waffengesetz 5 Diebstahl / Bandendiebstahl / Einbruchdiebstahl 43 Sachbeschädigung 2 Urkundenfälschung/ mittelbare Falschbeurkundung 9 Betrug 4 sonstige Straftaten 24 Gefährder 2
Anlage 3
698 Zeichen
Anlage 3: freiwillige Ausreisen in 2021 mit und ohne Fördermittel 2021 Herkunftsland Ausreisen mit Fördermittel Ausreisen ohne Fördermittel Ägypten 1 Afghanistan 1 1 Albanien 25 31 Algerien 1 1 Argentinien 1 Armenien 1 Bangladesch 2 Bosnien 1 5 China 2 Georgien 7 Ghana 1 Indien 1 Indonesien 1 Irak 1 Iran 3 Kamerun 1 Kolumbien 1 Kosovo 3 Libyen 2 Marokko 1 3 Mexiko 1 Moldau 4 Mongolei 1 1 Montenegro 1 Nigeria 1 Nordmazedonien 2 4 Pakistan 1 1 Serbien 16 12 Tadschikistan 1 Tunesien 1 Türkei 7 Ukraine 8 Ungeklärt 1 Venezuela 1 Vietnam 2 Gesamt 57 107 164
Mitteilung Ausschuss
9483 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 25.07.2022 1920/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.08.2022 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 16.09.2022 Bericht über die Entwicklung von Ausreisen und Rückführungen 2021 Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung von Ausreisen und Rückführungen ausreisepflichtiger Personen im Jahr 2021. Stichtag ist jeweils der 31.12.2021. Am Stichtag lebten in Köln insgesamt rund 220.000 Menschen ohne deutschen Pass (davon 76.000 EU-Bürger und 144.000 Personen aus Nicht-EU-Staaten). 194.000 Menschen davon verfügen über ein gesichertes Aufenthaltsrecht (aufgrund Freizügigkeit oder eines unbefristeten oder befristeten Aufenthaltstitels). Bei den übrigen ca. 26.000 Menschen ist der Status nicht abschließend geklärt, weil sie nur über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht verfügen (ca. 18.800 Personen, sog. Fiktionsbescheini- gung, z.B. bei behördlich oder gerichtlich noch nicht abgeschlossenen Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis), sich noch im Asylverfahren befinden (ca. 1.800 Personen) oder eine Ausreisepflicht besteht, jedoch Duldungsgründe einer Ausreise entgegenstehen (ca. 5.400 Personen). 1. Ausreisepflichtige Personen In Köln lebten zum Stichtag insgesamt rund 5.400 ausreisepflichtige Personen (31.12.2020: 6.000). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat 2021 von in Köln lebenden Asylantragstellenden 105 Anträge (2020: 104) abgelehnt mit der Folge der Ausreisepflicht. Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die nicht freiwillig ausreisen und die nicht rückgeführt werden konnten, weil in ihrem Fall ein rechtliches oder tatsächliches Abschiebehindernis besteht, erhalten die gesetzlich vorgese- hene Duldung. Ebenso erhalten Personen eine Duldung, wenn sie ihren legalen Aufenthalt verloren haben oder unerlaubt eingereist sind und ein Duldungsgrund festgestellt wurde. Die Anzahl der Menschen im ungesicherten Aufenthaltsstatus (Duldung) hat sich im Vergleich zu den Vorjahren um etwa 500 Personen reduziert. Dies begründet sich in erster Linie in Mehrerteilungen von humanitären Aufenthaltstiteln und Bleiberechten. Die Anzahl der Erteilungen ist differenzierter dem Punkt 4 zu entnehmen. Duldungen werden aus unterschiedlichen Gründen erteilt, wie z.B. bei Krankheiten, fehlenden Päs- sen, noch nicht abgeschlossener Identitätsklärung, aus familiären Gründen oder auch zu Ausbil- dungszwecken, Fortführung des Schulbesuchs oder einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Manche Duldungsgründe sind kurzfristig, manche von längerer Dauer, so dass Duldungen deshalb 2 für unterschiedliche Zeiträume von wenigen Wochen bis zu maximal 3 Jahren (bei Ausbildungen) erteilt werden. In der beigefügten Anlage 1 sind die Voraufenthaltszeiten sowie die Duldungsgründe aufgeführt. Seit November 2019 ist es sowohl gesetzlich als auch technisch möglich die Duldungsgründe detailliert aufzuschlüsseln. Aufgrund der fehlenden Erfassungsmöglichkeiten mussten u. a. Personen - wo die Aufenthaltsbeendigung bevorsteht - deren Klageverfahren aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO entfaltet - mit laufenden Gerichts- / Strafverfahren - im Asylfolgeverfahren - oder Familienangehörige eines*r humanitär Bleibeberechtigten oder Ausbildungs- /Beschäftigungsduldungsinhaber*in unter dem sonstigen Duldungsgrund gefasst werden. Hierfür stehen in der Erfassung nunmehr diffe- renzierte Duldungsgründe zur Verfügung. Die Umschreibung erfolgte sukzessive und individuell bei der jeweiligen Verlängerungsentscheidung. Unter „sonstige Gründe“ gespeichert werden Duldungen, die insbesondere erteilt werden, weil - Integrationsbemühungen und damit eine mögliches Bleiberecht geprüft werden - eine Rückkehr bzw. Rückführung in das Herkunftsland derzeit tatsächlich nicht möglich oder aufgrund von Erlass/politischer Entscheidung ausgesetzt ist, - eine aufenthaltsrechtliche Prüfung erfolgt, die nicht auf medizinische oder familiäre Gründe be- ruht (z.B. zur Arbeitsaufnahme oder Ausbildung) - die Anwesenheit für ein Strafverfahren in Deutschland als Zeuge durch die Staatsanwaltschaft gefordert ist oder - die Duldung zum Zwecke der Eheschließung (gebundenes Ermessen durch Landeserlass; nach der Eheschließung erfolgt eine Umwandlung des Duldungsgrundes zu „Duldung aus fa- miliären Gründen“) 2. Rückführungen Im Jahr 2021 (Anlage 2) wurden 215 Personen rückgeführt (2020: 133), davon 69 Personen aufgrund von Straffälligkeit (2020: 46). Auf Veranlassung und in Zuständigkeit der Ausländerbehörde Köln wur- de ein durch die Sicherheitsbehörden des Landes NRW als islamistischer Gefährder eingestufter ira- nischer Staatsangehöriger, nach Abschiebungsanordnung der obersten Landesbehörde gem. § 58 a AufenthG, aus der Abschiebungshaft heraus in den Iran abgeschoben. Zudem wurde eine weitere von den Behörden als sicherheitsrelevant eingestufte Person in die Türkei abgeschoben. 84 Rückführungen mussten storniert werden (2020: 170). Die jeweiligen Stornierungsgründe sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Voraufenthalte der abgeschobenen Personen in Deutschland sind ebenfalls in der Anlage 2 dar- gestellt, aufgeteilt nach kurzfristig, mittelfristig, langfristig und gebürtig in Deutschland. Unter kurzfris- tigem Aufenthalt sind Aufenthalte zwischen 1 Tag bis 6 Monate gefasst. Hier handelt es sich in aller Regel um Rückführungen nach Maßgabe der DUBLIN III VO oder um Rückführungen von unerlaubt eingereisten Personen. Unter mittelfristige Aufenthalte sind die Zeiträume zwischen 6 Monaten und 5 Jahren gefasst. Hier handelt es sich zumeist um Zeiträume im Rahmen des Asylverfahrens und um Aufenthaltszeiten durch Betreibung von Rechtschutzverfahren, zur Erlangung von Heimreisedokumenten oder aber um die Versagung des weiteren Aufenthaltes mangels Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Aufent- haltsgesetz. Unter langfristige Zeiträume sind Zeiträume über 5 Jahren gefasst. Diese entstehen zumeist aus Gründen der mangelnden Identifizierung oder aber wenn aufgrund Straffälligkeit eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet erfolgt. 3 3. Freiwillige Ausreisen Für das Jahr 2021 ist die freiwillige Ausreise von insgesamt 164 Personen (2020: 188) dokumentiert. (vgl. Anlage 3). Davon nahmen 57 Personen (2020: 81) die staatlich, im Rahmen der Rückkehrbera- tung, bereitgestellten Fördermittel in Anspruch. Zum Stichtag sind 141 Personen nach unbekannt verzogen, die zuvor im Besitz einer Duldung waren (2020: 182). Anhand von Erfahrungswerten kann berichtet werden, dass in einer Vielzahl der Fälle eine tatsächliche Ausreise aus dem Bundesgebiet erfolgte, ohne einen unmittelbaren Ausreisenach- weis zu erbringen. Die Erfahrungswerte begründen sich auf Feststellungen nach Wiedereinreisen oder aber in zeitlich verzögerten Mitteilungen anderer Behörden (Grenzschutzbehörden, Auslandsver- tretung in den Heimatländern etc.). Bleiberechte a) Personen, die zum Stichtag 31.12.2021 und im Vergleich in den Jahren 2020, 2019 und 2018 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis (AE) nach folgenden Bestimmungen des Aufenthaltsge- setzes waren oder wegen Ausbildung geduldet wurden: § 25b § 25a § 19 d (ehemals 18 a) § 25 Abs. 5 Ausbildungsduldung Personen 31.12.2021 477 480 90 1540 189 Personen 31.12.2020 166 340 25 1.450 242 Personen 31.12.2019 124 240 14 1.740 282 Personen 31.12.2018 45 71 1 1.532 234 b) Erteilungen einer AE nach folgenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Stichtag 31.12.2021 und im Vergleich in den Jahres 2020, 2019 und 2018. § 25b § 25a § 19 d (ehe- mals 18 a) § 25 Abs. 5 Ausbildungsduldung Personen 31.12.2021 364 307 31 1000 160 Personen 31.12.2020 126 270 17 802 107 Personen 31.12.2019 106 211 14 1.235 213 Personen 31.12.2018 33 48 4 970 170 Statistisch kann bei den Titelerteilungen nicht zwischen Ersterteilungen und Verlängerungen unter- schieden werden. Abgelehnte Anträge werden statistisch nicht erfasst. 4 4. Gesetzliche Änderungen im Jahr 2021/2022 Mit dem 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht wurde ab dem 01.04.2021 das Alter für erkennungsdienstliche Behandlungen (Aufnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und Lichtbild) zur Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität vom vollendeten 14. Lebensjahr auf das vollendete 6. Lebensjahr herabgesenkt. Aktuell befindet sich das sog. „Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz“ im Gesetzgebungsverfahren. Da- nach können Personen im Status der Duldung, die sich zum 01.01.2022 bereits fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben ein einjähriges Chancenaufenthaltsrecht erhalten. Außerdem ist vor- gesehen, dass die Voraufenthaltszeiten der gesetzlichen Bleiberechte (§ 25a und § 25b Aufenthalts- gesetz) herabgesetzt werden. Mit Erlass vom 15.07.2022 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) den Ausländerbehörden die Möglichkeit eingeräumt, ausreisepflichtige Perso- nen, die voraussichtlich von der bevorstehenden Gesetzesänderung profitieren werden, aktuell nicht rückzuführen. Das Ausländeramt Köln wird dieser Empfehlung des MKJFGFI folgen und im Sinne der betroffenen Ausländer*innen und Ausländer nutzen. Anlagen Gez. Blome
Anlage 1
1237 Zeichen
Anlage 1: Duldungen Voraufenthaltszeiten und Duldungsgründe Voraufenthaltszeit 2021 2020 2019 2018 < 2 Jahre 326 Personen 529 Personen 919 Personen 1.095 Personen 2-5 Jahre 869 Personen 1.514 Personen 2.738 Personen 2.943 Personen 5-10 Jahre 3.171 Personen 2.977 Personen 1.590 Personen 1.144 Personen 10-15 Jahre 347 Personen 304 Personen 229 Personen 230 Personen > 15 Jahre 706 Personen 722 Personen 515 Personen 546 Personen Duldungsgründe Anzahl der Geduldeten fehlende Reisedokumente 1.936 sonstige Gründe 1.009 familiäre Bindungen 1.134 medizinische Gründe 192 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 194 Eltern von Kindern mit AE gem. § 25a 162 unbegleitete Minderjährige 73 Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 41 offenes Verfahren Vaterschaftsanerkennung 1 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 11 Asylfolgeantrag 3 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 0 Bei Anordnung der aufsch. Wirkung n. § 80 Absatz 5 VwGO 4 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Abs. 1 AufenthG 434 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 181 Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG 44 Gesamt 5.4 19
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1920/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.07.2022
- Erstellt
- 03.06.2022 13:19