0369/2017
Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 AN/2166/2016 Sürther Feld: Jagdgebiet
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2192 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0369/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 AN/2166/2016 Sürther Feld: Jagdgebiet Die Fraktion Die Grünen in der BV Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: In den letzten Wochen wurde Jagdtätigkeit auf dem Sürther Feld festgestellt. Deshalb fragen wir nach: 1. Ist das Sürther Feld noch als Jagdgebiet festgelegt? 2. Falls ja, wer darf dort wann und was jagen? 3. Wie wird die Öffentlichkeit über Jagdaktivitäten informiert? Antworten der Verwaltung: zu 1.: Das Sürther Feld liegt im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weißer Bogen. Bereits fertiggestellte Wohnbauflächen sowie die dazugehörigen Hausgärten sind kraft Gesetz befriedet, so dass dort nicht gejagt werden darf. zu 2.: Zwei Jagdpächter haben von der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft den Jagdbezirk Weißer Bogen gepachtet. Die Jagdausübungsberechtigten haben die Befugnis, auf den bejagbaren Flächen innerhalb des Jagdreviers wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die Jagd darf nur außerhalb der jeweiligen Schonzeit des Wildes ausgeübt werden. Der Weißer Bogen ist ein Niederwildrevier, in dem der letzten Stre- ckenmeldung zufolge, vorwiegend Wildkaninchen, aber auch einige Ringeltauben, Elstern und Ra- benkrähen erlegt wurden. Die Jagdzeit für Wildkaninchen ist vom 16.Oktober bis Ende Februar. zu 3.: Die Jagd ist keine öffentliche Veranstaltung, über die zu informieren ist. Im Interesse eines möglichst reibungslosen Ablaufes werden zur Jagd Tageszeiten gewählt, an denen möglichst wenig Erholungs- suchende unterwegs sind. Allerdings haben die Jagdausübungsberechtigten bei der Jagd immer zu berücksichtigen, dass auf den Grünflächen zu jeder Zeit Menschen anzutreffen sind. Regelmäßig melden die Jagdausübungsberechtigten von sich aus die Jagd bei der Polizei an, ohne dass dazu eine Verpflichtung besteht. 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0369/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27