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0369/2017

Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung Bezirksvertretung Rodenkirchen am 20.02.2017 AN/2166/2016 Sürther Feld: Jagdgebiet

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 20.02.2017, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2192 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 0369/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 20.02.2017 
 
Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
20.02.2017 AN/2166/2016 Sürther Feld: Jagdgebiet 
Die Fraktion Die Grünen in der BV Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
In den letzten Wochen wurde Jagdtätigkeit auf dem Sürther Feld festgestellt. Deshalb fragen wir 
nach: 
 
1. Ist das Sürther Feld noch als Jagdgebiet festgelegt? 
2. Falls ja, wer darf dort wann und was jagen? 
3. Wie wird die Öffentlichkeit über Jagdaktivitäten informiert? 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Das Sürther Feld liegt im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weißer Bogen. Bereits fertiggestellte 
Wohnbauflächen sowie die dazugehörigen Hausgärten sind kraft Gesetz befriedet, so dass dort nicht 
gejagt werden darf. 
zu 2.:  
Zwei Jagdpächter haben von der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaft den Jagdbezirk Weißer 
Bogen gepachtet. Die Jagdausübungsberechtigten haben die Befugnis, auf den bejagbaren Flächen 
innerhalb des Jagdreviers wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie 
die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Die Jagd darf nur außerhalb der jeweiligen Schonzeit 
des Wildes ausgeübt werden. Der Weißer Bogen ist ein Niederwildrevier, in dem der letzten Stre-
ckenmeldung zufolge, vorwiegend Wildkaninchen, aber auch einige Ringeltauben, Elstern und Ra-
benkrähen erlegt wurden. Die Jagdzeit für Wildkaninchen ist vom 16.Oktober bis Ende Februar. 
zu 3.: 
Die Jagd ist keine öffentliche Veranstaltung, über die zu informieren ist. Im Interesse eines möglichst 
reibungslosen Ablaufes werden zur Jagd Tageszeiten gewählt, an denen möglichst wenig Erholungs-
suchende unterwegs sind. Allerdings haben die Jagdausübungsberechtigten bei der Jagd immer zu 
berücksichtigen, dass auf den Grünflächen zu jeder Zeit Menschen anzutreffen sind. 
Regelmäßig melden die Jagdausübungsberechtigten von sich aus die Jagd bei der Polizei an, ohne 
dass dazu eine Verpflichtung besteht.

2

Beratungsverlauf (1)

20.02.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0369/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27