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0437/2019

Verkehrs- und Parksituation im Neubaugebiet Klein Herl in Köln-Buchheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.03.2019, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage- Markierungsplan angeordnet

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4264 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/4 
664/4 
Vorlagen-Nummer 
 0437/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 
 
Verkehrs- und Parksituation im Neubaugebiet Klein Herl in Köln-Buchheim 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019, TOP 7.2.4 
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
Frage 1: 
„Liegen Planungen zum Ausbau des Gauwegs z. B. hinsichtlich der Errichtung eines 
Bürgersteigs und Ausbau des Straßenbelags vor? Und wenn ja, wann ist mit der 
Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?“ 
 
Frage 2: 
„Wie soll bei einem zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommen in Spitzenzeiten 
(Beginn und Ende des täglichen Kindergartenbetriebs) ein Verkehrsfluss gesichert 
sein, wie ihn die jetzige Verkehrsberuhigung bietet?“ 
 
Frage 3: 
„Die aktuelle Parksituation beruhigt den Verkehrsfluss stark. Wie plant die Stadt die 
aktuell genutzten Parkplätze zu erhalten?“ 
 
Frage 4: 
„Sollten Änderungen in der Parkraumsituation geplant sein, gilt es nachzufragen, 
wie die Einhaltung der Tempo-30-Zone sichergestellt werden soll.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Eine grundsätzliche Umgestaltung des Gauwegs ist von der Verwaltung derzeit nicht geplant. 
Zwischen den Häusern Gauweg Nr. 19 bis Gauweg Nr. 37 werden im Rahmen der Umsetzung des 
Erschließungsgebietes alternierend öffentliche Stellplätze markiert. 
 
Des Weiteren werden der genannte Teilabschnitt des Gauwegs sowie der neue Wohnweg innerhalb 
des Erschließungsgebietes als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, um die Verkehrssicherheit 
zu erhöhen. 
 
Die getroffenen Maßnahmen dienen zur Einschränkung der Geschwindigkeit von Kraftahrzeugen und 
verbessern somit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Quartier.  
 
Aus Sicht der Verwaltung ist die Verkehrssicherheit grundsätzlich gewährleistet.

2 
 
 
 
Zu Frage 2: 
Die Bezirksvertretung Mülheim wurde in der Sitzung vom 26.10.2015 (Top 10.2.8) von der Verwaltung 
informiert, dass im Vorfeld der Umsetzung des neuen Erschließungsgebietes von der Verwaltung ein 
Verkehrsgutachten beauftragt wurde, das die Abwicklung der zukünftig aufkommenden Verkehre im 
Erschließungsgebiet einschließlich der Abwicklung der Bring- und Holverkehre der Kindertagesstätte 
geprüft und bewertet hat. Das Verkehrsgutachten bestätigt, dass das bestehende Straßennetz aus-
reichend leistungsfähig ist, um die aus dem Bauvorhaben zusätzlichen Verkehre aufzunehmen und 
verkehrssicher abzuwickeln. 
 
Die derzeitige Aufteilung des Querschnitts der Straße Klein Herl bleibt zwischen der Wichheimer 
Straße und der neuen Kindertagesstätte bestehen. 
Im Bereich der Kindertagesstätte wird eine bauliche Einengung errichtet. Die bauliche Einengung wird 
die Querungsmöglichkeit des Fußgängerverkehrs im Bereich der Straße Klein Herl verbessern und 
gleichzeitig die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen reduzieren, so dass hier eine Erhöhung der 
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden herbeigeführt wird. 
 
Zwischen Kindertagesstätte und Gauweg wird das Parken in einem Teilbereich des öffentlichen Stra-
ßenlandes aufgrund der erforderlichen Fläche für Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr möglich sein. Da-
mit die benötigten Feuerwehrflächen dauerhaft genutzt werden können und die Sicherheit der An-
wohnenden gewährleistet werden kann, wird in dem hier maßgebenden Teilbereich auf beiden Seiten 
der Straße Klein Herl ein absolutes Haltverbot eingerichtet. 
 
 
Zu Frage 3: 
Die Verwaltung stellt mit Umsetzung des Erschließungsgebiets eine hohe Anzahl von öffentlichen 
Stellplätzen der Allgemeinheit zur Verfügung ohne die Verkehrssicherheit im Quartier zu beeinträchti-
gen. 
 
 
Zu Frage 4: 
Die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist gemäß der Straßenverkehrsord-
nung grundsätzlich vom Verkehrsteilnehmenden einzuhalten. 
Durch die unter Frage 1 und Frage 2 genannten verkehrlichen Maßnahmen wird eine Reduzierung 
der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht und die Verkehrssicherheit verbessert. 
 
 
Anlage 
Markierungsplan

Anlage- Markierungsplan angeordnet

4832 Zeichen

Leitung
Küche
Vorratsraum
Kleiner
Gruppenraum 1
Großer
Gruppenraum 1
Ruheraum 1
Großer
Gruppenraum 2
Kleiner
Gruppenraum 2
Sanitärbereich 1
Ruheraum 2
PutzmittelKinderwagenraum
Flurzone
Aufzug
Sanitärbereich 2
Flurzone / Garderobenbereich
Windfang
KLEIN HERL
BRH 0.85
BRH 0.85
BRH 0.60
BRH 0.60
BRH 0.60
BRH 0.60
BRH 0.85
InfowandFahrräder
4 KFZ - Stellplätze für Mitarbeiter
1
2
3
4
Kinderküche
Kinderküche
Toreinfahrt
18 Stg. 17.5 / 29
19 Stg. 17.2 / 29
Grundstücksgrenzen
Bürgersteig Abstellraum
Garderobe
Garderobe
Garderobe
Garderobe
Terrasse
Sandkasten
Rasenfläche
Rasenfläche
Beh.
WC
HA
Abstellraum
Abstellraum
T30 RS
T30 RS
BRH 0.85
BRH 0.85
BRH 0.85
BRH 0.85Mehrzweckraum
Eingang
5
6
7
4 KFZ - Stellplätze für den Bring- und Anholverkher
Grundstücksgrenzen
1
Parkfläche PKW
Müllplatz
8
Zugang Kita
Zaun H=1,50m
Zaun H=1,50m
Zaun H=1,50m
Gehwegüberfahrt
gepflastert
Nur für Gärtner
und zur Spielsandauswechslung
(Keine Feuerwehrzufahrt)
Drängelgitter
Zaun H=1,00m
Zaun H=1,00m
Zaun H=1,50m
Zaun H=1,50m
Zaun H=1,50m
Zaun H=1,50m
W
and H=1,50m
-0,02
+/- 0,00
-0,05
Planstraße A
Ansch
luss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
Anschluss an Bestand
A
A
B
B
B
B
B
B
Planstraße A Z  437 
Z  283-20 
Z  283-10 
Z  357 
Z  283-20 
Z  283-10 
Z 325 
Z 326-50 
Z 325 Z 326-50 
entfällt 
CTB:
Plot:
Datei:
Pfad:
Copyright: 
Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder 
überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen
ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.
Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen.
Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
© IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz  ·  Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2016
Größe hxb:
LBS016.dwg
I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb
I:\1574\CAD\LBS\pdf\LBS016.pdf
I:\1574\CAD\LBS
891 x 780
Anlage 7
Art der ÄnderungIndex
Auftraggeber
Datum
. . .
Name
.
Ausführungsplanung
Projektnummer
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Po/25.05.2016
1574
Entwurfsverfasser
Deutsche Reihenhaus
Projekt/Planbezeichnung Plannummer
Maßstab
Erstellungsdatum
LBS 016
1:250
Vermessungsgrundlage
Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter
in Köln-Buchheim
Erschließung Gauweg
Dürener Straße 401b
50858 Köln
Tel.: 0221 / 33 77 33-0
info@iplconsult.de
Fax: 0221 / 33 77 33-33
www.iplconsult.de
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz 
Köln, den
Unterschrift
IPL
CONSULT
IPL CONSULT  Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft
Markierungs- und Beschilderungsplan
Poller Kirchweg 4 , 51105 Köln
Verm.Büro Dipl.-Ing. Frank Diefenbach, Blankenheim, Vermessung u. Kataster 
Lagestatus: UTM/ETRS-System, Höhenstatus: 100 (NN), Stand: 03.11.2015
Hr/25.05.2016
Po/25.05.2016
25.05.2016
Straßenbeleuchtung 
Verkehrszeichen
Sinkkasten
Fahrleitungsmast, Fahnenmast
Lichtsignalanlage
Poller
Gasschieber
Lüftungsöffnung Kanal
Wasserschieber
Schacht Stromverteiler
Telekommunikationsschacht
Geländehöhe
Hecke
Zaun
Baum
Telefonzelle
Briefkasten
Grundstücksgrenze
Gebäude
H Fahrgastunterstand
Legende Bestand
Hydrant
Mauer
Zugehörige Zeichnungen Plan Nr.:
Lageplan, M 1:250 L 010
Leitungstrassenplan, M 1:250 LV 015
Querschnitte A-A, B-B, M 1:50 AQ 011
Längsschnitte Achsen 101/102, M 1:500/50 HP 012
Deckenhöhenplan, M 1:250 LH 013
Kanallageplan mit Längsschnitt, M 1:250/50 LK 014
Markierungs- und Beschilderungsplan, M 1:250 LBS 016
Art der Abstimmung / Dienststelle Unterschrift Datum
Detail Baumscheiben, Borde, M 1:25 DS 018
angeordnet am  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
StVO-Beschilderung
662/22 Im Auftrag  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister,
Im Auftrag  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 
Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr
661/11 Im Auftrag  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister,
Angeordnet:
Im Auftrag  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 
Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr
durchgeführt am  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
Anhörungsverfahren für Markierungen Für die Ausführung der
Beschilderung sind die
Bestimmungen der StVO,
VwV-StVO und der HAV
zu beachten !
0.5 / 0.2, Breitstrich, 25 cm
0.5 / 0.2, Schmalstrich, 12 cm
1.5 / 1.5, Schmalstrich, 12 cm
3 / 3, Schmalstrich, 12 cm 
1.5 / 1.5, Breitstrich, 25 cm
begrenzung, Schmalstr., 12 cm
Alle Fahrbahnmarkierungen werden nach
RMS Ausgabe 1980/1993 ausgeführt
Markierungspfeile
L=5,00m
Wartelinie, 50 cm
Breitstrich, 25 cm
3 / 3, Breitstrich, 25 cm 
Schmalstrich, 12 cm
einseitige Fahrstreifen-
Baum
BB Ausbauquerschnitt
SK Sinkkasten
Fahrbahnachse
Rundbord R15/22
Hochbord H15/25
Winkelstütze W 22/30/8
Legende Planung
Rückbau vorh. Anlagen
Materialtrennung
geplante Gebäude
Tiefbord T8/20
Straßenbegrenzungslinie
Poller
Straßenbeleuchtung
B-Plan-Grenze
mit Gussasphaltrinne

Beratungsverlauf (1)

25.03.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Wichheimer Straße
  • Dürener Straße 401b
  • Poller Kirchweg 4
  • Klein Herl
  • Gauweg
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
0437/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.02.2019
Erstellt
04.02.2019 14:03