0437/2019
Verkehrs- und Parksituation im Neubaugebiet Klein Herl in Köln-Buchheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 664/4 Vorlagen-Nummer 0437/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.03.2019 Verkehrs- und Parksituation im Neubaugebiet Klein Herl in Köln-Buchheim hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 21.01.2019, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Liegen Planungen zum Ausbau des Gauwegs z. B. hinsichtlich der Errichtung eines Bürgersteigs und Ausbau des Straßenbelags vor? Und wenn ja, wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?“ Frage 2: „Wie soll bei einem zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommen in Spitzenzeiten (Beginn und Ende des täglichen Kindergartenbetriebs) ein Verkehrsfluss gesichert sein, wie ihn die jetzige Verkehrsberuhigung bietet?“ Frage 3: „Die aktuelle Parksituation beruhigt den Verkehrsfluss stark. Wie plant die Stadt die aktuell genutzten Parkplätze zu erhalten?“ Frage 4: „Sollten Änderungen in der Parkraumsituation geplant sein, gilt es nachzufragen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Zone sichergestellt werden soll.“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Eine grundsätzliche Umgestaltung des Gauwegs ist von der Verwaltung derzeit nicht geplant. Zwischen den Häusern Gauweg Nr. 19 bis Gauweg Nr. 37 werden im Rahmen der Umsetzung des Erschließungsgebietes alternierend öffentliche Stellplätze markiert. Des Weiteren werden der genannte Teilabschnitt des Gauwegs sowie der neue Wohnweg innerhalb des Erschließungsgebietes als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die getroffenen Maßnahmen dienen zur Einschränkung der Geschwindigkeit von Kraftahrzeugen und verbessern somit die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Quartier. Aus Sicht der Verwaltung ist die Verkehrssicherheit grundsätzlich gewährleistet. 2 Zu Frage 2: Die Bezirksvertretung Mülheim wurde in der Sitzung vom 26.10.2015 (Top 10.2.8) von der Verwaltung informiert, dass im Vorfeld der Umsetzung des neuen Erschließungsgebietes von der Verwaltung ein Verkehrsgutachten beauftragt wurde, das die Abwicklung der zukünftig aufkommenden Verkehre im Erschließungsgebiet einschließlich der Abwicklung der Bring- und Holverkehre der Kindertagesstätte geprüft und bewertet hat. Das Verkehrsgutachten bestätigt, dass das bestehende Straßennetz aus- reichend leistungsfähig ist, um die aus dem Bauvorhaben zusätzlichen Verkehre aufzunehmen und verkehrssicher abzuwickeln. Die derzeitige Aufteilung des Querschnitts der Straße Klein Herl bleibt zwischen der Wichheimer Straße und der neuen Kindertagesstätte bestehen. Im Bereich der Kindertagesstätte wird eine bauliche Einengung errichtet. Die bauliche Einengung wird die Querungsmöglichkeit des Fußgängerverkehrs im Bereich der Straße Klein Herl verbessern und gleichzeitig die Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen reduzieren, so dass hier eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden herbeigeführt wird. Zwischen Kindertagesstätte und Gauweg wird das Parken in einem Teilbereich des öffentlichen Stra- ßenlandes aufgrund der erforderlichen Fläche für Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr möglich sein. Da- mit die benötigten Feuerwehrflächen dauerhaft genutzt werden können und die Sicherheit der An- wohnenden gewährleistet werden kann, wird in dem hier maßgebenden Teilbereich auf beiden Seiten der Straße Klein Herl ein absolutes Haltverbot eingerichtet. Zu Frage 3: Die Verwaltung stellt mit Umsetzung des Erschließungsgebiets eine hohe Anzahl von öffentlichen Stellplätzen der Allgemeinheit zur Verfügung ohne die Verkehrssicherheit im Quartier zu beeinträchti- gen. Zu Frage 4: Die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist gemäß der Straßenverkehrsord- nung grundsätzlich vom Verkehrsteilnehmenden einzuhalten. Durch die unter Frage 1 und Frage 2 genannten verkehrlichen Maßnahmen wird eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erreicht und die Verkehrssicherheit verbessert. Anlage Markierungsplan
Anlage- Markierungsplan angeordnet
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Leitung Küche Vorratsraum Kleiner Gruppenraum 1 Großer Gruppenraum 1 Ruheraum 1 Großer Gruppenraum 2 Kleiner Gruppenraum 2 Sanitärbereich 1 Ruheraum 2 PutzmittelKinderwagenraum Flurzone Aufzug Sanitärbereich 2 Flurzone / Garderobenbereich Windfang KLEIN HERL BRH 0.85 BRH 0.85 BRH 0.60 BRH 0.60 BRH 0.60 BRH 0.60 BRH 0.85 InfowandFahrräder 4 KFZ - Stellplätze für Mitarbeiter 1 2 3 4 Kinderküche Kinderküche Toreinfahrt 18 Stg. 17.5 / 29 19 Stg. 17.2 / 29 Grundstücksgrenzen Bürgersteig Abstellraum Garderobe Garderobe Garderobe Garderobe Terrasse Sandkasten Rasenfläche Rasenfläche Beh. WC HA Abstellraum Abstellraum T30 RS T30 RS BRH 0.85 BRH 0.85 BRH 0.85 BRH 0.85Mehrzweckraum Eingang 5 6 7 4 KFZ - Stellplätze für den Bring- und Anholverkher Grundstücksgrenzen 1 Parkfläche PKW Müllplatz 8 Zugang Kita Zaun H=1,50m Zaun H=1,50m Zaun H=1,50m Gehwegüberfahrt gepflastert Nur für Gärtner und zur Spielsandauswechslung (Keine Feuerwehrzufahrt) Drängelgitter Zaun H=1,00m Zaun H=1,00m Zaun H=1,50m Zaun H=1,50m Zaun H=1,50m Zaun H=1,50m W and H=1,50m -0,02 +/- 0,00 -0,05 Planstraße A Ansch luss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand Anschluss an Bestand A A B B B B B B Planstraße A Z 437 Z 283-20 Z 283-10 Z 357 Z 283-20 Z 283-10 Z 325 Z 326-50 Z 325 Z 326-50 entfällt CTB: Plot: Datei: Pfad: Copyright: Ohne unsere Genehmigung darf diese Zeichnung nicht vervielfältigt, übertragen oder überarbeitet werden. Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Sie ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. © IPL CONSULT, Potthoff + Fürnkranz · Ingenieurpartnerschaft, Köln, 2016 Größe hxb: LBS016.dwg I:\Grundlagen\Ctb\IPL_2013.ctb I:\1574\CAD\LBS\pdf\LBS016.pdf I:\1574\CAD\LBS 891 x 780 Anlage 7 Art der ÄnderungIndex Auftraggeber Datum . . . Name . Ausführungsplanung Projektnummer bearbeitet gezeichnet geprüft Po/25.05.2016 1574 Entwurfsverfasser Deutsche Reihenhaus Projekt/Planbezeichnung Plannummer Maßstab Erstellungsdatum LBS 016 1:250 Vermessungsgrundlage Amtsleiter Abteilungsleiter Gruppenleiter in Köln-Buchheim Erschließung Gauweg Dürener Straße 401b 50858 Köln Tel.: 0221 / 33 77 33-0 info@iplconsult.de Fax: 0221 / 33 77 33-33 www.iplconsult.de IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Köln, den Unterschrift IPL CONSULT IPL CONSULT Potthoff + Fürnkranz Ingenieurpartnerschaft Markierungs- und Beschilderungsplan Poller Kirchweg 4 , 51105 Köln Verm.Büro Dipl.-Ing. Frank Diefenbach, Blankenheim, Vermessung u. Kataster Lagestatus: UTM/ETRS-System, Höhenstatus: 100 (NN), Stand: 03.11.2015 Hr/25.05.2016 Po/25.05.2016 25.05.2016 Straßenbeleuchtung Verkehrszeichen Sinkkasten Fahrleitungsmast, Fahnenmast Lichtsignalanlage Poller Gasschieber Lüftungsöffnung Kanal Wasserschieber Schacht Stromverteiler Telekommunikationsschacht Geländehöhe Hecke Zaun Baum Telefonzelle Briefkasten Grundstücksgrenze Gebäude H Fahrgastunterstand Legende Bestand Hydrant Mauer Zugehörige Zeichnungen Plan Nr.: Lageplan, M 1:250 L 010 Leitungstrassenplan, M 1:250 LV 015 Querschnitte A-A, B-B, M 1:50 AQ 011 Längsschnitte Achsen 101/102, M 1:500/50 HP 012 Deckenhöhenplan, M 1:250 LH 013 Kanallageplan mit Längsschnitt, M 1:250/50 LK 014 Markierungs- und Beschilderungsplan, M 1:250 LBS 016 Art der Abstimmung / Dienststelle Unterschrift Datum Detail Baumscheiben, Borde, M 1:25 DS 018 angeordnet am _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ StVO-Beschilderung 662/22 Im Auftrag _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Im Auftrag _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr 661/11 Im Auftrag _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt für Straßen und Verkehrstechnik Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Angeordnet: Im Auftrag _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Polizeipräsidium Köln, Direktion Verkehr durchgeführt am _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung Anhörungsverfahren für Markierungen Für die Ausführung der Beschilderung sind die Bestimmungen der StVO, VwV-StVO und der HAV zu beachten ! 0.5 / 0.2, Breitstrich, 25 cm 0.5 / 0.2, Schmalstrich, 12 cm 1.5 / 1.5, Schmalstrich, 12 cm 3 / 3, Schmalstrich, 12 cm 1.5 / 1.5, Breitstrich, 25 cm begrenzung, Schmalstr., 12 cm Alle Fahrbahnmarkierungen werden nach RMS Ausgabe 1980/1993 ausgeführt Markierungspfeile L=5,00m Wartelinie, 50 cm Breitstrich, 25 cm 3 / 3, Breitstrich, 25 cm Schmalstrich, 12 cm einseitige Fahrstreifen- Baum BB Ausbauquerschnitt SK Sinkkasten Fahrbahnachse Rundbord R15/22 Hochbord H15/25 Winkelstütze W 22/30/8 Legende Planung Rückbau vorh. Anlagen Materialtrennung geplante Gebäude Tiefbord T8/20 Straßenbegrenzungslinie Poller Straßenbeleuchtung B-Plan-Grenze mit Gussasphaltrinne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Wichheimer Straße
- Dürener Straße 401b
- Poller Kirchweg 4
- Klein Herl
- Gauweg
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0437/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 11.02.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 14:03