AN/0193/2017
Baubegleitende juristische Beratung Historische Mitte (Vorlagen-Nummer 4364/2016)
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FDP Dringlichkeitsantrag nach § 12 (1)
2472 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft Dr. Martin Schoser An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.02.2017 AN/0193/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.02.2017 Baubegleitende juristische Beratung Historische Mitte (Vorlagen-Nummer 4364/2016) Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta- gesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft am 06.02.2017 zu setzen. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft fordert die Verwaltung auf, keinen Auftrag über die baubegleitende juristische Beratung für die Historische Mitte zu vergeben, solange der Rat nicht die Baukosten zur Kenntnis genommen und daraufhin einen Beschluss für den Bau des Projektes getroffen hat. Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 die durch die Verwaltung mit der Hohen Domkirche ausgehandelte Grundlagenvereinbarung zur Neubebauung des Bereichs zwischen Roncalliplatz, Am Hof sowie dem Kurt-Hackenberg-Platz im Rahmen des Koopera- tionsprojektes „Historische Mitte Köln“ beschlossen und die Verwaltung mit deren Unter- zeichnung und Umsetzung und der Durchführung eines europaweiten architektonischen Realisierungswettbewerbs beauftragt. Die Stadt Köln und die Hohe Domkirche beabsichtigen, gemeinsam eine erfahrene, speziali- sierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Erbringung von projekt- und baubegleitenden Rechtsbe- ratungsleistungen für die Realisierung des Projekts Gestaltung der „Historischen Mitte Köln“ zu beauftragen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Eine Bieteranfrage wurde bereits durchgeführt und die Bietergespräche haben stattgefun- den, so dass eine Auftragsvergabe unmittelbar bevorsteht. Um der Stadt unnötige Kosten zu ersparen, soll der Auftrag erst erteilt werden, wenn feststeht, ob diese Dienstleistung über- haupt benötigt wird. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Christtraut Kirchmeyer Geschäftsführer Baupolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0193/2017
- Typ
- FDP/KSG Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 02.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27