0773/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 (AN/0087/2024) betreffend "Optimale Nutzung der Flächen im Kalker Stadtgarten"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1985 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 Vorlagen-Nummer 0773/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.01.2024 (AN/0087/2024) betreffend "Optimale Nutzung der Flächen im Kalker Stadtgarten" Bezüglich der Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Kalk folgende Fragen: Inwieweit wird die Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten aktuell genutzt? An wen ist die Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten aktuell vergeben? Die Fläche war bis vor kurzem verpachtet. Die Räumung des Gebäudes wurde beauftragt. Die Ausführung ist im 4. Quartal 2024 vorgesehen. Die Fläche bleibt bis zur Neuvergabe unge- nutzt. Sollte die Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten nicht vergeben sein: Besteht seitens der Stadt Köln die Möglichkeiten, dort für eine Bepflanzung (samt kontinuierli- cher Pflege) im Sinne des Urban Gardening-Gedankens zu sorgen und die Erträge der Bevölkerung kostenfrei zur Verfügung zu stellen? Die Fläche soll an eine Urban-Gardening-Initiative vergeben werden. Daher wird die Verwal- tung dort keine Bepflanzung durchführen. Sollte die Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten nicht genutzt werden und eine Bepflanzung und Pflege seitens der Stadt Köln nicht möglich sein: Kann die Fläche als Erweiterung des bereits bestehenden Spielbereichs (insbesondere für Kleinkinder) ge- nutzt werden? Die Erweiterung der Spielfläche ist, unabhängig von der Neuvergabe, nicht vorgesehen Sollte die Urban-Gardening-Fläche im Kalker Stadtgarten als Erweiterung für den be- reits bestehenden Spielbereich genutzt werden können: In welchem Zeitrahmen wäre eine solche Maßnahme umsetzbar? Die Erweiterung des Spielbereichs ist nicht vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0773/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.09.2024
- Erstellt
- 27.02.2024 10:22