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1706/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 betreffend "Nachfragen zur Beantwortung - Mitteilung zum Flughafen" (AN/0616/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 22.01.2026, TOP 1.9

Anlage 1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A)

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Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen - Mai 2025

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A)

439 Zeichen

Anlage1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) bzw. 85 dB(A) 
 
 
 
 
 
 
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2500
3000
3500
4000
1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024
Anzahl der Messwerte
Lärmwerte >= 80 dB(A) in der Nacht ohne Messstelle 5
0
100
200
300
400
500
600
1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024
Anzahl der Messwerte
Lärmwerte >= 85 dB(A) in der Nacht ohne Messstelle 5

Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen - Mai 2025

2931 Zeichen

Basierend auf der Entgeltordnung gülig ab 01.01.2025
Flugzeugtyp B763
MTOM in Tonnen 187
Tyische Tonnage in Tonnen 30
Werte in EUR
Flug am Tag 
Montag - 
Freitag
Flug am Tag 
Samstag - 
Sonntag
Flug in der 
Nacht Montag - 
Sonntag
fixes Lande- & Startentgelt 944,51 1.259,35 1.557,83
Emissionsentgelt 55,15 55,15 55,15
Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00
Summe 1.094,66 1.409,50 1.787,99
davon Start 547,33 704,75 893,99
davon Landnung 547,33 704,75 893,99
Mögliche Incentives 1.200,00 1.200,00 0,00
Entgelte inkl. Incentive* 209,50 209,50 1.787,99
Flugzeugtyp B738
MTOM in Tonnen 80
Tyische Tonnage in Tonnen 10
Werte in EUR
Flug am Tag 
Montag - 
Freitag
Flug am Tag 
Samstag - 
Sonntag
Flug in der 
Nacht Montag - 
Sonntag
fixes Lande- & Startentgelt 474,43 632,58 776,19
Emissionsentgelt 40,31 40,31 40,31
Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00
Summe 609,75 767,89 991,51
davon Start 304,87 383,95 495,75
davon Landnung 304,87 383,95 495,75
Mögliche Incentives 400,00 400,00 0,00
Entgelte inkl. Incentive* 367,89 367,89 991,51
Flugzeugtyp B752
MTOM in Tonnen 116
Tyische Tonnage in Tonnen 15
Werte in EUR
Flug am Tag 
Montag - 
Freitag
Flug am Tag 
Samstag - 
Sonntag
Flug in der 
Nacht Montag - 
Sonntag
fixes Lande- & Startentgelt 653,60 871,47 1.071,94
Anlage 2 - Übersicht Start-/Landeentgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen je 
Umlauf
* Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird 
beim Incentive angerechnet.
* Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird

Emissionsentgelt 59,93 59,93 59,93
Lärmentgelt 80,00 80,00 125,00
Summe 793,53 1.011,40 1.256,88
davon Start 396,77 505,70 628,44
davon Landnung 396,77 505,70 628,44
Mögliche Incentives 600,00 600,00 0,00
Entgelte inkl. Incentive* 411,40 411,40 1.256,88
Flugzeugtyp B762
MTOM in Tonnen 146
Tyische Tonnage in Tonnen 20
Werte in EUR
Flug am Tag 
Montag - 
Freitag
Flug am Tag 
Samstag - 
Sonntag
Flug in der 
Nacht Montag - 
Sonntag
fixes Lande- & Startentgelt 786,63 1.048,84 1.293,02
Emissionsentgelt 66,40 66,40 66,40
Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00
Summe 948,03 1.210,24 1.534,41
davon Start 474,01 605,12 767,21
davon Landnung 474,01 605,12 767,21
Mögliche Incentives 800,00 800,00 0,00
Entgelte inkl. Incentive* 410,24 410,24 1.534,41
Flugzeugtyp B748
MTOM in Tonnen 448
Tyische Tonnage in Tonnen 50
Werte in EUR
Flug am Tag 
Montag - 
Freitag
Flug am Tag 
Samstag - 
Sonntag
Flug in der 
Nacht Montag - 
Sonntag
fixes Lande- & Startentgelt 1.478,40 1.971,20 2.508,80
Emissionsentgelt 150,11 150,11 150,11
Lärmentgelt 225,00 225,00 450,00
Summe 1.853,51 2.346,31 3.108,91
davon Start 926,75 1.173,15 1.554,45
davon Landnung 926,75 1.173,15 1.554,45
Mögliche Incentives 2.000,00 2.000,00 0,00
Entgelte inkl. Incentive* 346,31 346,31 3.108,91
* Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird 
* Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird 
* Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7726 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.2025 
 1706/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 02.12.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt 
aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 betreffend 
"Nachfragen zur Beantwortung - Mitteilung zum Flughafen" (AN/0616/2025) 
Für die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 haben die 
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt folgende Anmerkungen und Nachfragen 
zur Mitteilung (0536/2025) zum Flughafen Köln/Bonn eingereicht: 
 
Das permanente Lärm-Monitoring wird anhand von Lärmmessstellen umgesetzt, je-
doch lässt sich bisher kein signifikanter Rückgang des Fluglärms in der Kernnacht (0 
bis 5 Uhr) anhand der gemessenen Werte ablesen (s. Messwerte Merheim 2020 bis 
2024 in der Nacht). Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
vom 10.10.2020 haben noch nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Lärmsitua-
tion geführt. Die wirtschaftlichen Anreize für eine Verlagerung von Flügen in den Tag 
wurden durch die neue Entgeltstruktur verstärkt, jedoch fehlt eine umfassende Dar-
stellung aller Flugzeugtypen mit ihren jeweiligen Gebühren, um den tatsächlichen fi-
nanziellen Anreiz für die Fluggesellschaften bewerten zu können. Auch der sehr grob 
skizzierte Pfad der CO2-Reduktion lässt viele Fragen offen.  
1. Wieso sind die Lärmmesswerte in Merheim und Rath seit dem Ratsbeschluss 
und trotz der aufgeführten Bemühungen (Erhöhung der Lärmentgelte, Flotten-
modernisierung, Reduzierung der MD-11 Flüge, Incentivierung leiser Flug-
zeuge, „Fly Quiet“ Award, etc.) in den letzten Jahren gestiegen? 
2. Wir bitten daher um eine Darstellung der von den Fluggesellschaften zu zah-
lenden Gesamtgebühren für den Tag und für die Nacht für die folgenden, in der 
Kernnacht häufig eingesetzten, Flugzeugtypen B763, B738, B752, B762, B748 
und bitten um eine differenzierte Darstellung der Gesamtgebühren pro Flug-
zeugtyp getrennt nach 
a) Tag und Nacht 
b) Landungen und Starts  
c) Jeweils Ausweisung sämtlicher Rabatte, Incentives und Zuschläge (für 
Tag/Nacht/Start/Landung) 
d) Ausweisung der Lärmentgelte (für Tag/Nacht/Start/Landung)

2 
 
e) Falls das Gewicht relevant für die Berechnung ist, bitte typische Gewichts-
größen für nächtliche Frachtmaschinen annehmen 
3. Inwiefern ist die Verfügbarkeit regenerativen Stroms in Deutschland eine 
schwer absehbare Randbedingung im CO2-Minderungsplan des Flughafens 
und hat der Flughafen keine Möglichkeiten, ausreichend erneuerbaren Strom 
zu beziehen?  
4. Wie realistisch wird die Reduktion von 65 % des CO2-Ausstoßes im Vergleich 
zum Referenzjahr 2010 einschätzt, wenn die CO2-Reduktion zwischen 2010 
und 2023 lediglich 25 % beträgt?  
5. Welche besonderen Hürden stellen sich bei der energetischen Sanierung der 
Bestandsgebäude des Flughafens, die eine energetische Sanierung unmöglich 
machen und welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden an den 
Bestandsgebäuden dennoch durchgeführt?  
 
Antwort der Verwaltung 
 
zu 1. Auch wenn in der Jahresstatistik der nächtlichen Dauerschallpegel wenig Verän-
derung zu sehen ist, lässt sich der Rückgang der nächtlichen Lärmbelastung 
sehr gut anhand der Häufigkeit lauter Einzellärmereignisse belegen. Laute 
nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) sind im Hinblick auf 
Störwirkung oder Aufwachreaktion ein gut geeigneter Indikator. 
In den beiden Grafiken in Anlage 1 ist die Entwicklung der lauten nächtlichen 
Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) der letzten 25 Jahre dargestellt. 
Die Darstellung bezieht sich auf alle Messstellen des Flughafens mit Ausnahme 
von Messpunkt 5 in Rambrücken, die in einer separaten Statistik geführt wird, da 
hier die meisten Landungen Werte über 80 dB(A) verursachen. 
Nach Auffassung des Flughafens lassen sich anhand dieser Darstellungen die 
Erfolge der nächtlichen Lärmminderung durch die Maßnahmen des Lärmminde-
rungskonzepts eindrucksvoll belegen. 
 
zu 2. Die angefragte Auflistung finden Sie in der Anlage 2 - Entgelte verschiedener 
Fracht-Flugzeugtypen_Mai2025. 
 
zu 3. Derzeit besteht der deutsche Strommarkt nicht zu 100% aus regenerativer Ener-
gie. Der zeitliche Ablauf beim Zubau regenerativer Stromerzeugung hängt eben-
falls an einigen Randbedingungen. Nach Einschätzung des Flughafens ist noch 
nicht mit Gewissheit abzusehen, ob 2035 der Strom deutschlandweit komplett re-
generativ hergestellt werden kann. Daher hat sich die Flughafen Köln/Bonn 
GmbH vorgenommen, selbst Projekte zur regenerativen Stromerzeugung umzu-
setzen. Dies sind bspw. Solarpanels (es laufen derzeit Überlegungen, Agri-PV-
Anlagen auf dem Flughafengelände zu errichten). Eine weitere Möglichkeit ist 
der Betrieb von Windkraftanlagen, der aus nachvollziehbaren Gründen nicht di-
rekt auf dem Flughafengelände erfolgen kann. Außer der Stromerzeugung wird 
ebenfalls der Weg in Richtung regenerativer Wärme- und Kälteerzeugung in den 
Blick genommen. Die Nutzung von Technologien wie Kraftdächern und Eisspei-
chern (Beispiel DHL Gebäude) oder des derzeit in Bau befindlichen Holzheiz-
werks sind Beispiele dafür.  
 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat den Anspruch formuliert, den ganz überwie-
genden Teil der CO2 Minderung durch tatsächliche Reduktion der Emissionen 
und nicht durch finanzielle Kompensation zu erreichen. Ggf. nimmt dies zwar et-
was mehr Zeit in Anspruch, führt aber dazu, dass "echte" Investitionen in den Zu-
bau erneuerbarer Energie fließen.

3 
 
 
zu 4. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH schätzt die erwähnte Reduktion als realistisch 
ein. Der Pfad der CO2-Reduktion kann in der praktischen Umsetzung nicht linear 
verlaufen. Wenn Maßnahmen wie das Holzheizwerk oder eine große Agri-PV 
Anlage fertig gestellt werden und in Betrieb gehen, treten die Minderungseffekte 
stufenweise ein.  
Ein weiterer wesentlicher Aspekt für eine Anlage der kritischen Infrastruktur (wie 
den Flughafen) ist die Energieversorgungs- und Ausfallsicherheit. Voraussicht-
lich wird es nicht ausreichen, nahezu ausschließlich auf die öffentliche Stromver-
sorgung zu setzen. Der jüngste Totalausfall der Stromversorgung auf der iberi-
schen Halbinsel belegt dies eindrucksvoll. Insbesondere der europaweite Zubau 
und die Nutzung regenerativer Energiequellen sowie die Reduktion im Bereich 
grundlastfähiger Kraftwerke kann unter Umständen die Ausfallsicherheit negativ 
beeinflussen. 
 
zu 5. Da schon seit Jahren die Energie einer der Kostentreiber für Wirtschaftsunter-
nehmungen ist, war es schon allein marktbedingt indiziert, Maßnahmen zur Re-
duzierung des Energieverbrauchs anzugehen. Dies hat der Flughafen getan und 
in den letzten 15 Jahren bspw. in Bau der Lüftung oder LED Beleuchtung an vie-
len Stellen im Terminal, in Parkhäusern und auf Flugbetriebsflächen investiert. 
Der verbleibende Energiebedarf für Wärme und Kälte bedeutet hinsichtlich der 
CO2-Emissionen aber immer noch einen sehr wesentlichen Anteil, der nicht zu 
vernachlässigen ist. Ein hohes Terminalgebäude, das aus Glas und Stahl errich-
tet wurde, bedarf anderer technischer Maßnahmen als herkömmliche Wohnhäu-
ser im städtischen Umfeld. Bei künftigen Bauprojekten wird seitens des Flugha-
fens der eigens dafür entwickelte Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ Anwendung 
finden. Damit wird sichergestellt, dass Energiebedarf und ökologischer Fußab-
druck künftiger Gebäude minimiert werden. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) 
Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen – Mai 2025

Beratungsverlauf (2)

02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1706/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.11.2025
Erstellt
28.05.2025 09:13