1706/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 betreffend "Nachfragen zur Beantwortung - Mitteilung zum Flughafen" (AN/0616/2025)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A)
439 Zeichen
Anlage1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) bzw. 85 dB(A) 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 Anzahl der Messwerte Lärmwerte >= 80 dB(A) in der Nacht ohne Messstelle 5 0 100 200 300 400 500 600 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 Anzahl der Messwerte Lärmwerte >= 85 dB(A) in der Nacht ohne Messstelle 5
Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen - Mai 2025
2931 Zeichen
Basierend auf der Entgeltordnung gülig ab 01.01.2025 Flugzeugtyp B763 MTOM in Tonnen 187 Tyische Tonnage in Tonnen 30 Werte in EUR Flug am Tag Montag - Freitag Flug am Tag Samstag - Sonntag Flug in der Nacht Montag - Sonntag fixes Lande- & Startentgelt 944,51 1.259,35 1.557,83 Emissionsentgelt 55,15 55,15 55,15 Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00 Summe 1.094,66 1.409,50 1.787,99 davon Start 547,33 704,75 893,99 davon Landnung 547,33 704,75 893,99 Mögliche Incentives 1.200,00 1.200,00 0,00 Entgelte inkl. Incentive* 209,50 209,50 1.787,99 Flugzeugtyp B738 MTOM in Tonnen 80 Tyische Tonnage in Tonnen 10 Werte in EUR Flug am Tag Montag - Freitag Flug am Tag Samstag - Sonntag Flug in der Nacht Montag - Sonntag fixes Lande- & Startentgelt 474,43 632,58 776,19 Emissionsentgelt 40,31 40,31 40,31 Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00 Summe 609,75 767,89 991,51 davon Start 304,87 383,95 495,75 davon Landnung 304,87 383,95 495,75 Mögliche Incentives 400,00 400,00 0,00 Entgelte inkl. Incentive* 367,89 367,89 991,51 Flugzeugtyp B752 MTOM in Tonnen 116 Tyische Tonnage in Tonnen 15 Werte in EUR Flug am Tag Montag - Freitag Flug am Tag Samstag - Sonntag Flug in der Nacht Montag - Sonntag fixes Lande- & Startentgelt 653,60 871,47 1.071,94 Anlage 2 - Übersicht Start-/Landeentgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen je Umlauf * Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird beim Incentive angerechnet. * Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird Emissionsentgelt 59,93 59,93 59,93 Lärmentgelt 80,00 80,00 125,00 Summe 793,53 1.011,40 1.256,88 davon Start 396,77 505,70 628,44 davon Landnung 396,77 505,70 628,44 Mögliche Incentives 600,00 600,00 0,00 Entgelte inkl. Incentive* 411,40 411,40 1.256,88 Flugzeugtyp B762 MTOM in Tonnen 146 Tyische Tonnage in Tonnen 20 Werte in EUR Flug am Tag Montag - Freitag Flug am Tag Samstag - Sonntag Flug in der Nacht Montag - Sonntag fixes Lande- & Startentgelt 786,63 1.048,84 1.293,02 Emissionsentgelt 66,40 66,40 66,40 Lärmentgelt 95,00 95,00 175,00 Summe 948,03 1.210,24 1.534,41 davon Start 474,01 605,12 767,21 davon Landnung 474,01 605,12 767,21 Mögliche Incentives 800,00 800,00 0,00 Entgelte inkl. Incentive* 410,24 410,24 1.534,41 Flugzeugtyp B748 MTOM in Tonnen 448 Tyische Tonnage in Tonnen 50 Werte in EUR Flug am Tag Montag - Freitag Flug am Tag Samstag - Sonntag Flug in der Nacht Montag - Sonntag fixes Lande- & Startentgelt 1.478,40 1.971,20 2.508,80 Emissionsentgelt 150,11 150,11 150,11 Lärmentgelt 225,00 225,00 450,00 Summe 1.853,51 2.346,31 3.108,91 davon Start 926,75 1.173,15 1.554,45 davon Landnung 926,75 1.173,15 1.554,45 Mögliche Incentives 2.000,00 2.000,00 0,00 Entgelte inkl. Incentive* 346,31 346,31 3.108,91 * Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird * Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird * Der 25% Rabatt am Wochentag während des Tageszeitfenster wird
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
7726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 19.11.2025 1706/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 betreffend "Nachfragen zur Beantwortung - Mitteilung zum Flughafen" (AN/0616/2025) Für die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 15.05.2025 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt folgende Anmerkungen und Nachfragen zur Mitteilung (0536/2025) zum Flughafen Köln/Bonn eingereicht: Das permanente Lärm-Monitoring wird anhand von Lärmmessstellen umgesetzt, je- doch lässt sich bisher kein signifikanter Rückgang des Fluglärms in der Kernnacht (0 bis 5 Uhr) anhand der gemessenen Werte ablesen (s. Messwerte Merheim 2020 bis 2024 in der Nacht). Die bisherigen Maßnahmen zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.10.2020 haben noch nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Lärmsitua- tion geführt. Die wirtschaftlichen Anreize für eine Verlagerung von Flügen in den Tag wurden durch die neue Entgeltstruktur verstärkt, jedoch fehlt eine umfassende Dar- stellung aller Flugzeugtypen mit ihren jeweiligen Gebühren, um den tatsächlichen fi- nanziellen Anreiz für die Fluggesellschaften bewerten zu können. Auch der sehr grob skizzierte Pfad der CO2-Reduktion lässt viele Fragen offen. 1. Wieso sind die Lärmmesswerte in Merheim und Rath seit dem Ratsbeschluss und trotz der aufgeführten Bemühungen (Erhöhung der Lärmentgelte, Flotten- modernisierung, Reduzierung der MD-11 Flüge, Incentivierung leiser Flug- zeuge, „Fly Quiet“ Award, etc.) in den letzten Jahren gestiegen? 2. Wir bitten daher um eine Darstellung der von den Fluggesellschaften zu zah- lenden Gesamtgebühren für den Tag und für die Nacht für die folgenden, in der Kernnacht häufig eingesetzten, Flugzeugtypen B763, B738, B752, B762, B748 und bitten um eine differenzierte Darstellung der Gesamtgebühren pro Flug- zeugtyp getrennt nach a) Tag und Nacht b) Landungen und Starts c) Jeweils Ausweisung sämtlicher Rabatte, Incentives und Zuschläge (für Tag/Nacht/Start/Landung) d) Ausweisung der Lärmentgelte (für Tag/Nacht/Start/Landung) 2 e) Falls das Gewicht relevant für die Berechnung ist, bitte typische Gewichts- größen für nächtliche Frachtmaschinen annehmen 3. Inwiefern ist die Verfügbarkeit regenerativen Stroms in Deutschland eine schwer absehbare Randbedingung im CO2-Minderungsplan des Flughafens und hat der Flughafen keine Möglichkeiten, ausreichend erneuerbaren Strom zu beziehen? 4. Wie realistisch wird die Reduktion von 65 % des CO2-Ausstoßes im Vergleich zum Referenzjahr 2010 einschätzt, wenn die CO2-Reduktion zwischen 2010 und 2023 lediglich 25 % beträgt? 5. Welche besonderen Hürden stellen sich bei der energetischen Sanierung der Bestandsgebäude des Flughafens, die eine energetische Sanierung unmöglich machen und welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden an den Bestandsgebäuden dennoch durchgeführt? Antwort der Verwaltung zu 1. Auch wenn in der Jahresstatistik der nächtlichen Dauerschallpegel wenig Verän- derung zu sehen ist, lässt sich der Rückgang der nächtlichen Lärmbelastung sehr gut anhand der Häufigkeit lauter Einzellärmereignisse belegen. Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) sind im Hinblick auf Störwirkung oder Aufwachreaktion ein gut geeigneter Indikator. In den beiden Grafiken in Anlage 1 ist die Entwicklung der lauten nächtlichen Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) der letzten 25 Jahre dargestellt. Die Darstellung bezieht sich auf alle Messstellen des Flughafens mit Ausnahme von Messpunkt 5 in Rambrücken, die in einer separaten Statistik geführt wird, da hier die meisten Landungen Werte über 80 dB(A) verursachen. Nach Auffassung des Flughafens lassen sich anhand dieser Darstellungen die Erfolge der nächtlichen Lärmminderung durch die Maßnahmen des Lärmminde- rungskonzepts eindrucksvoll belegen. zu 2. Die angefragte Auflistung finden Sie in der Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen_Mai2025. zu 3. Derzeit besteht der deutsche Strommarkt nicht zu 100% aus regenerativer Ener- gie. Der zeitliche Ablauf beim Zubau regenerativer Stromerzeugung hängt eben- falls an einigen Randbedingungen. Nach Einschätzung des Flughafens ist noch nicht mit Gewissheit abzusehen, ob 2035 der Strom deutschlandweit komplett re- generativ hergestellt werden kann. Daher hat sich die Flughafen Köln/Bonn GmbH vorgenommen, selbst Projekte zur regenerativen Stromerzeugung umzu- setzen. Dies sind bspw. Solarpanels (es laufen derzeit Überlegungen, Agri-PV- Anlagen auf dem Flughafengelände zu errichten). Eine weitere Möglichkeit ist der Betrieb von Windkraftanlagen, der aus nachvollziehbaren Gründen nicht di- rekt auf dem Flughafengelände erfolgen kann. Außer der Stromerzeugung wird ebenfalls der Weg in Richtung regenerativer Wärme- und Kälteerzeugung in den Blick genommen. Die Nutzung von Technologien wie Kraftdächern und Eisspei- chern (Beispiel DHL Gebäude) oder des derzeit in Bau befindlichen Holzheiz- werks sind Beispiele dafür. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat den Anspruch formuliert, den ganz überwie- genden Teil der CO2 Minderung durch tatsächliche Reduktion der Emissionen und nicht durch finanzielle Kompensation zu erreichen. Ggf. nimmt dies zwar et- was mehr Zeit in Anspruch, führt aber dazu, dass "echte" Investitionen in den Zu- bau erneuerbarer Energie fließen. 3 zu 4. Die Flughafen Köln/Bonn GmbH schätzt die erwähnte Reduktion als realistisch ein. Der Pfad der CO2-Reduktion kann in der praktischen Umsetzung nicht linear verlaufen. Wenn Maßnahmen wie das Holzheizwerk oder eine große Agri-PV Anlage fertig gestellt werden und in Betrieb gehen, treten die Minderungseffekte stufenweise ein. Ein weiterer wesentlicher Aspekt für eine Anlage der kritischen Infrastruktur (wie den Flughafen) ist die Energieversorgungs- und Ausfallsicherheit. Voraussicht- lich wird es nicht ausreichen, nahezu ausschließlich auf die öffentliche Stromver- sorgung zu setzen. Der jüngste Totalausfall der Stromversorgung auf der iberi- schen Halbinsel belegt dies eindrucksvoll. Insbesondere der europaweite Zubau und die Nutzung regenerativer Energiequellen sowie die Reduktion im Bereich grundlastfähiger Kraftwerke kann unter Umständen die Ausfallsicherheit negativ beeinflussen. zu 5. Da schon seit Jahren die Energie einer der Kostentreiber für Wirtschaftsunter- nehmungen ist, war es schon allein marktbedingt indiziert, Maßnahmen zur Re- duzierung des Energieverbrauchs anzugehen. Dies hat der Flughafen getan und in den letzten 15 Jahren bspw. in Bau der Lüftung oder LED Beleuchtung an vie- len Stellen im Terminal, in Parkhäusern und auf Flugbetriebsflächen investiert. Der verbleibende Energiebedarf für Wärme und Kälte bedeutet hinsichtlich der CO2-Emissionen aber immer noch einen sehr wesentlichen Anteil, der nicht zu vernachlässigen ist. Ein hohes Terminalgebäude, das aus Glas und Stahl errich- tet wurde, bedarf anderer technischer Maßnahmen als herkömmliche Wohnhäu- ser im städtischen Umfeld. Bei künftigen Bauprojekten wird seitens des Flugha- fens der eigens dafür entwickelte Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ Anwendung finden. Damit wird sichergestellt, dass Energiebedarf und ökologischer Fußab- druck künftiger Gebäude minimiert werden. Gez. Wolfgramm Anlagen: Anlage 1 - Laute nächtliche Einzelereignisse über 80 dB(A) oder 85 dB(A) Anlage 2 - Entgelte verschiedener Fracht-Flugzeugtypen – Mai 2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1706/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 09:13