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2853/2022

Wohnungslose Frauen – ein Problem ohne konkrete Zahlen (AN/1213/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 31.10.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11363 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer  02.09.2022 
 2853/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.09.2022 
 
Wohnungslose Frauen – ein Problem ohne konkrete Zahlen (AN/1213/2022) 
In ihrer Anfrage führt die SPD-Fraktion aus, dass die Situation im Bereich weiblicher Wohnungslosig-
keit in Köln von Unsichtbarkeit und planerischen Unwägbarkeiten geprägt sei. Von der Wohnungslo-
sigkeit von Frauen wären zudem auch häufig deren Kinder und Jugendliche betroffen. 
Neben den wohnungslosen Frauen, die auf der Straße leben, hielte sich eine nicht unerhebliche An-
zahl von Frauen in der verdeckten Wohnungslosigkeit auf. Gemischtgeschlechtliche Angebote wie 
gewerbliche Einfachstunterkünfte würden von ihnen tendenziell gemieden. Frauen litten im Fall von 
Wohnungslosigkeit verstärkt unter Scham- und Versagensgefühlen und würden dazu neigen, ihre 
Lage zu verbergen. Mittel zur Umgehung der Ämter wären häufig wechselnde, unsichere Unterkünfte 
bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder bei (neuen) Partner*innen oder solchen, mit denen 
unter anderen Umständen eventuell keine Partnerschaft eingegangen worden wäre.  
Hinzu kämen all die Frauen, die Wohnungslosigkeit vermeiden, indem sie sich in Abhängigkeits- und 
missbräuchlichen Beziehungen aufhalten, die sie unter anderen Umständen verlassen könnten. Denn 
häufig stünde der tatsächlich erfolgte Wohnungsverlust bei Frauen ebenfalls im Zusammenhang mit 
Gewalterfahrungen in Partnerschaft und Familie oder mit Beziehungskonflikten. 
Erstmalig 2016 wäre durch die Sozialverwaltung für das Jahr 2015 einen Bericht über die Situation 
wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen in Köln vorgelegt worden. In der an-
schließenden Erörterung in der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik wäre die Verwaltung 
gebeten worden, diesen Bericht für die Folgejahre fortzuschreiben und an die aktuellen Entwicklun-
gen anzupassen, wie es auch in einer zum Bericht gehörigen Mitteilung (2223/2017) hieß. Doch dies 
sei offenbar nur im Folgejahr 2017 für das Berichtsjahr 2016 geschehen. Aktuelle Zahlen – insbeson-
dere unter dem Einfluss der Coronapandemie – lägen nicht vor. 
Im Februar sei in Düsseldorf ein ganzes Haus nur für wohnungslose Frauen: Notschlafstelle, kommu-
nale Unterbringung und Tagesstätte auf sieben Etagen eröffnet worden. Insgesamt 62 Plätze in den 
unterschiedlichen Bereichen biete die Einrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße. Jedes der Zimmer 
verfüge über eine kleine Küche und ein Bad, zudem gäbe es Gemeinschaftsräumlichkeiten. In Köln 
gäbe es auch viele sinnvolle Projekte wie das Quartier 67 vom SkF, das sich ausschließlich an ältere 
wohnungslose Frauen richtet und so in dieser Sub-Gruppe die Akzeptanz der Unterbringung erhöhen 
könne. Andere würden von den entsprechenden kommunalen Ämtern kurzfristig etwa in Hotelanlagen 
untergebracht. Ob es dort Betreuungsangebote und professionelles Personal gäbe, sei unbekannt. 
Aktuelle Zahlen für eine Bewertung der bisherigen Angebote in kommunaler Verantwortung lägen 
zurzeit nicht vor. 
 
Die Verwaltung antwortet zu den in diesem Zusammenhang gestellten Fragen wie folgt:

2 
 
1.) Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen Frauen seit 2019 in Köln entwickelt, gibt 
es z. B. Schätzungen über die Zahl der sogenannten Sofaschläferinnen?  
 
In den Jahren 2019 und 2020, basierend auf den Daten des Wohnungsnotfallberichtes des Lan-
des NRW, entspricht die Entwicklung der wohnungslosen Frauen grundsätzlich einer Erhöhung 
um ca. 28 % der wohnungslosen Frauen auf rund 3.600 Frauen. Dabei ist eine reduzierte Zahl 
der von freien Trägern gemeldeten wohnungslosen Frauen (Reduzierung um 15 %) und eine 
prozentuale Erhöhung von rund 31 % der kommunalen und ordnungsbehördlich untergebrach-
ten Frauen zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass diese erhebliche 
Erhöhung darin begründet ist, dass auch die Zahlen der geflüchteten Frauen eingeflossen sind. 
Folglich ist eine Vergleichbarkeit reiner Daten nicht möglich. 
Die Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor. 
Der prozentuale Wert der Frauen, welche im Kontext der Wohnungslosigkeit bei Familie/Partner 
oder Freunden/Bekannten untergekommen sind, liegt in den beiden Jahren bei 16 % bzw. 17 %. 
 
 
2.) Wie viele Frauen mit und ohne Kinder sind ordnungsbehördlich in Köln wo unter-
gebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Übergangswohnheimen/-wohnungen, Sozial-
häusern, Plätzen in Hotels, Notunterkünften sowie „Housing-First“-Plätzen.)  
 
Zum Stichtag 30.06.2022 waren insgesamt 506 alleinstehende und alleinerziehende Frauen in 
Köln wie folgt untergebracht: 
 
 Notschlafstellen (§ 67 SGB XII): 28 Frauen und 1 Kind (96 % der frauenspezifischen 
Plätze und 31 % der gemischtgeschlechtlichen Plätze belegt) 
 
 Niedrigschwelliges Wohnen und Betreutes Wohnen (§ 67 SGB XII): 64 Frauen und 2 
Kinder (51 % der frauenspezifischen Plätze und 25 % der gemischtgeschlechtlichen 
Plätze belegt) 
 
 Stationäre Hilfen (§ 67 SGB XII):48 Frauen und 8 Kinder (87 % der frauenspezifischen 
Plätze belegt)  
 Ordnungsrechtliche Notschlafstellen: 2 Frauen (20 % der gemischtgeschlechtlichen Plät-
ze belegt) 
 
 Humanitäre Hilfen: 8 Frauen (33% der separierten Frauenplätze belegt) 
 
 Ordnungsrechtliche Unterbringungen für Frauen in Zielgruppenobjekten (in Trägerhand): 
53 Frauen und 37 Kinder (80 % der frauenspezifischen Plätze und 6 % der gemischtge-
schlechtlichen Plätze belegt).  
 
Darüber hinaus sind zum Stichtag 2 Familien mit insgesamt 8 Kindern in den Zielgrup-
penobjekten für Familien untergebracht gewesen. 
 
 Clearing Wohnen für Frauen: 2 Frauen und 2 Kinder (33 %) 
 
 Housing First: 3 Frauen (33 %)

 Gewerbliche Beherbergungsbetriebe und im Rahmen von Wiedereinweisung / Zwangseinwei-
sung: 
198 alleinstehende Frauen und 100 Haushalte alleinerziehender Frauen mit Kindern (Anzahl 
der Kinder unbekannt). Dies entspricht einem Prozentsatz von rund 16 % aller nach dem OGB 
in Beherbergungsbetrieben untergebrachten oder in den ehemaligen bzw. neuen Wohnraum 
eingewiesenen Haushalte 
 
Darüber hinaus sind 240 Paare mit und ohne Kinder ordnungsbehördlich untergebracht gewe-
sen. Die Anzahl nicht weiter differenzierbarer Haushalte (Geschlecht und Größe unbekannt) 
liegt bei 467 Haushalten. 
 
Die Anzahl der Frauen und Kinder, welche über das Amt für Wohnungswesen in OH-Unterkünften 
(Sozialhäusern) und Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht vor. 
 
3.) Reichen nach Auffassung der Verwaltung die derzeitigen Kapazitäten aus, und wenn 
nicht: Welche Pläne gibt es, um den Bedarf zu decken? 
 
Insgesamt hält die Stadt Köln 23 Plätze in Notschlafstellen und ca. 157 Wohnplätze (ohne Clearing 
Haus Frauen und Housing First) im Rahmen stationärer Hilfsangebote und (niedrigschwelligen) 
Wohnprojekte o.ä. gem. § 67 SGB XII und des OBGs ausschließlich für Frauen vor. Darüber hinaus 
stehen in gemischtgeschlechtlichen Notschlafstellen insgesamt noch 29 Plätze und rund 270 Wohn-
plätze zur Verfügung. Insgesamt hält die Stadt Köln demnach 52 Notschlafstellenplätze und 427 
Wohnplätze für Frauen vor. 
 
Diese Zahl beinhaltet weder die humanitären Hilfen (90 Plätze gemischtgeschlechtlich, davon 24 se-
pariert nur für Frauen), die beiden Frauenhäuser noch die Plätze in Krankenwohnungen (12 Plätze 
gemischtgeschlechtlich), welche separiert zu betrachten sind. 
 
Ausgehend von den zum 30.06.2022 erhobenen Daten hatten die entsprechenden Hilfen nach § 67 
SGB XII ausschließlich für Frauen einen Belegungsgrad von ca. 76 %. Hinsichtlich der gemischtge-
schlechtlichen Angebote (§ 67 SGB XII) liegt der Anteil der Frauen ungefähr bei 25 %. Rund 75 % der 
gemischtgeschlechtlichen Angebote werden von Männern genutzt. 
 
Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringung in OBG-Zielgruppenobjekten, welche aus-
schließlich für Frauen vorgehalten werden, zzgl. des Clearing Wohnens für Frauen, liegt der Bele-
gungsgrad ebenfalls bei 75 %. Darüber hinaus nutzen ca. 6 % der alleinstehenden und alleinerzie-
henden Frauen die gemischtgeschlechtlichen Angebote der OBG-Unterbringungsangebote, welche 
vorwiegend für die Unterbringung von Familien konzipiert sind. 
 
16 % der ordnungsbehördlich untergebrachten Haushalte sind alleinstehende und/oder alleinerzie-
hende Frauen sowie deren Kinder, welche zum Stichtag in gewerblichen OBG-Hotels untergebracht 
gewesen oder im Rahmen des Ordnungsbehördengesetzes in eine

4 
 
Wohnung eingewiesen worden sind. 
 
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass zum Stichtag eine durchschnittliche Belegung der 
verschiedenen frauenspezifischen Hilfen im Kontext beider Hilfearten (§ 67 SGB XII und OBG, ohne 
Beherbergungsbetriebe und Wiedereinweisung/Zwangseinweisung) bei rund  
76 % liegt und demnach die Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Hierbei ist allerdings zu beachten, 
dass die Erhebung in einem Sommermonat erfolgt ist und die Daten nicht repräsentativ für das ganze 
Jahr zu sehen sind. 
 
Relevant in diesem Zusammenhang sind die überdurchschnittlichen Belegungen der stationären Hil-
fen frauenspezifischer Angebote gem. § 67 SGB XII (Belegungsgrad 87 %) wie auch der Notschlaf-
stellen gem. § 67 SGB XII (Belegungsgrad 96 %), welche ausschließlich für Frauen vorgehalten wer-
den. Dies ist auf die hohe Nachfrage der Frauen hinsichtlich geschützter Räume zurückzuführen. 
 
Eine Bewertung bzw. Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen wird im Rahmen der Task Force 
Wohnungslosenpolitik und des in Entwicklung befindlichen Masterplans zur Bekämpfung von Woh-
nungs- und Obdachlosigkeit in enger Zusammenarbeit mit den Trägern wie auch Experten*innen in 
eigener Sache vorangetrieben.  
 
4.) Gibt es in den zur Unterbringung von Frauen genutzten Hotels Betreuungsangebote, und 
wenn ja: Welche Angebote und Beratungen mit wie vielen Stellen (Stellenschlüssel) werden 
vorgehalten? 
 
In den Beherbergungsbetrieben gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine fest installierten Betreuungsan-
gebote für Frauen, über evtl. individuelle ambulante Begleitung, hinaus. 
Derzeit wird bereits seitens der Verwaltung geprüft, wie zur Unterstützung der in Beherbergungsbe-
trieben untergebrachten wohnungslosen Menschen ein aufsuchendes Unterstützungs- und Bera-
tungsangebot im Rahmen der § 67 SGB XII- Leistungen unterbreitet werden kann. 
 
5.) Warum wurde der Bericht der Sozialverwaltung zur Situation wohnungsloser und von 
Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen seit 2017 nicht wie damals angekündigt fortgeschrie-
ben? 
 
Der Bericht zur Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen wurde auf 
Grund der personellen Situation in dem hierfür zuständigen Bereich des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren der Stadt Köln nicht fortgeschrieben. Dies wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die 
Jahre 2018 – 2021 rückwirkend aufgearbeitet und der Bericht nach Fertigstellung den entsprechen-
den Ausschüssen zugeleitet. 
 
Aufgrund langanhaltender erheblicher personeller Vakanzen sah sich der Fachbereich nicht in der 
Lage, fristgerecht Bericht zu erstatten. Die zwischenzeitlich zur Verfügung stehenden Personalres-
sourcen reichten lediglich dafür aus, die existenzielle Versorgung der Zielgruppen aufrechtzuerhalten.  
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2853/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.09.2022
Erstellt
30.08.2022 15:10