2853/2022
Wohnungslose Frauen – ein Problem ohne konkrete Zahlen (AN/1213/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 02.09.2022 2853/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.09.2022 Wohnungslose Frauen – ein Problem ohne konkrete Zahlen (AN/1213/2022) In ihrer Anfrage führt die SPD-Fraktion aus, dass die Situation im Bereich weiblicher Wohnungslosig- keit in Köln von Unsichtbarkeit und planerischen Unwägbarkeiten geprägt sei. Von der Wohnungslo- sigkeit von Frauen wären zudem auch häufig deren Kinder und Jugendliche betroffen. Neben den wohnungslosen Frauen, die auf der Straße leben, hielte sich eine nicht unerhebliche An- zahl von Frauen in der verdeckten Wohnungslosigkeit auf. Gemischtgeschlechtliche Angebote wie gewerbliche Einfachstunterkünfte würden von ihnen tendenziell gemieden. Frauen litten im Fall von Wohnungslosigkeit verstärkt unter Scham- und Versagensgefühlen und würden dazu neigen, ihre Lage zu verbergen. Mittel zur Umgehung der Ämter wären häufig wechselnde, unsichere Unterkünfte bei Freunden, Bekannten und Verwandten oder bei (neuen) Partner*innen oder solchen, mit denen unter anderen Umständen eventuell keine Partnerschaft eingegangen worden wäre. Hinzu kämen all die Frauen, die Wohnungslosigkeit vermeiden, indem sie sich in Abhängigkeits- und missbräuchlichen Beziehungen aufhalten, die sie unter anderen Umständen verlassen könnten. Denn häufig stünde der tatsächlich erfolgte Wohnungsverlust bei Frauen ebenfalls im Zusammenhang mit Gewalterfahrungen in Partnerschaft und Familie oder mit Beziehungskonflikten. Erstmalig 2016 wäre durch die Sozialverwaltung für das Jahr 2015 einen Bericht über die Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen in Köln vorgelegt worden. In der an- schließenden Erörterung in der Stadtarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenpolitik wäre die Verwaltung gebeten worden, diesen Bericht für die Folgejahre fortzuschreiben und an die aktuellen Entwicklun- gen anzupassen, wie es auch in einer zum Bericht gehörigen Mitteilung (2223/2017) hieß. Doch dies sei offenbar nur im Folgejahr 2017 für das Berichtsjahr 2016 geschehen. Aktuelle Zahlen – insbeson- dere unter dem Einfluss der Coronapandemie – lägen nicht vor. Im Februar sei in Düsseldorf ein ganzes Haus nur für wohnungslose Frauen: Notschlafstelle, kommu- nale Unterbringung und Tagesstätte auf sieben Etagen eröffnet worden. Insgesamt 62 Plätze in den unterschiedlichen Bereichen biete die Einrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße. Jedes der Zimmer verfüge über eine kleine Küche und ein Bad, zudem gäbe es Gemeinschaftsräumlichkeiten. In Köln gäbe es auch viele sinnvolle Projekte wie das Quartier 67 vom SkF, das sich ausschließlich an ältere wohnungslose Frauen richtet und so in dieser Sub-Gruppe die Akzeptanz der Unterbringung erhöhen könne. Andere würden von den entsprechenden kommunalen Ämtern kurzfristig etwa in Hotelanlagen untergebracht. Ob es dort Betreuungsangebote und professionelles Personal gäbe, sei unbekannt. Aktuelle Zahlen für eine Bewertung der bisherigen Angebote in kommunaler Verantwortung lägen zurzeit nicht vor. Die Verwaltung antwortet zu den in diesem Zusammenhang gestellten Fragen wie folgt: 2 1.) Wie hat sich die Zahl der wohnungslosen Frauen seit 2019 in Köln entwickelt, gibt es z. B. Schätzungen über die Zahl der sogenannten Sofaschläferinnen? In den Jahren 2019 und 2020, basierend auf den Daten des Wohnungsnotfallberichtes des Lan- des NRW, entspricht die Entwicklung der wohnungslosen Frauen grundsätzlich einer Erhöhung um ca. 28 % der wohnungslosen Frauen auf rund 3.600 Frauen. Dabei ist eine reduzierte Zahl der von freien Trägern gemeldeten wohnungslosen Frauen (Reduzierung um 15 %) und eine prozentuale Erhöhung von rund 31 % der kommunalen und ordnungsbehördlich untergebrach- ten Frauen zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass diese erhebliche Erhöhung darin begründet ist, dass auch die Zahlen der geflüchteten Frauen eingeflossen sind. Folglich ist eine Vergleichbarkeit reiner Daten nicht möglich. Die Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor. Der prozentuale Wert der Frauen, welche im Kontext der Wohnungslosigkeit bei Familie/Partner oder Freunden/Bekannten untergekommen sind, liegt in den beiden Jahren bei 16 % bzw. 17 %. 2.) Wie viele Frauen mit und ohne Kinder sind ordnungsbehördlich in Köln wo unter- gebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Übergangswohnheimen/-wohnungen, Sozial- häusern, Plätzen in Hotels, Notunterkünften sowie „Housing-First“-Plätzen.) Zum Stichtag 30.06.2022 waren insgesamt 506 alleinstehende und alleinerziehende Frauen in Köln wie folgt untergebracht: Notschlafstellen (§ 67 SGB XII): 28 Frauen und 1 Kind (96 % der frauenspezifischen Plätze und 31 % der gemischtgeschlechtlichen Plätze belegt) Niedrigschwelliges Wohnen und Betreutes Wohnen (§ 67 SGB XII): 64 Frauen und 2 Kinder (51 % der frauenspezifischen Plätze und 25 % der gemischtgeschlechtlichen Plätze belegt) Stationäre Hilfen (§ 67 SGB XII):48 Frauen und 8 Kinder (87 % der frauenspezifischen Plätze belegt) Ordnungsrechtliche Notschlafstellen: 2 Frauen (20 % der gemischtgeschlechtlichen Plät- ze belegt) Humanitäre Hilfen: 8 Frauen (33% der separierten Frauenplätze belegt) Ordnungsrechtliche Unterbringungen für Frauen in Zielgruppenobjekten (in Trägerhand): 53 Frauen und 37 Kinder (80 % der frauenspezifischen Plätze und 6 % der gemischtge- schlechtlichen Plätze belegt). Darüber hinaus sind zum Stichtag 2 Familien mit insgesamt 8 Kindern in den Zielgrup- penobjekten für Familien untergebracht gewesen. Clearing Wohnen für Frauen: 2 Frauen und 2 Kinder (33 %) Housing First: 3 Frauen (33 %) Gewerbliche Beherbergungsbetriebe und im Rahmen von Wiedereinweisung / Zwangseinwei- sung: 198 alleinstehende Frauen und 100 Haushalte alleinerziehender Frauen mit Kindern (Anzahl der Kinder unbekannt). Dies entspricht einem Prozentsatz von rund 16 % aller nach dem OGB in Beherbergungsbetrieben untergebrachten oder in den ehemaligen bzw. neuen Wohnraum eingewiesenen Haushalte Darüber hinaus sind 240 Paare mit und ohne Kinder ordnungsbehördlich untergebracht gewe- sen. Die Anzahl nicht weiter differenzierbarer Haushalte (Geschlecht und Größe unbekannt) liegt bei 467 Haushalten. Die Anzahl der Frauen und Kinder, welche über das Amt für Wohnungswesen in OH-Unterkünften (Sozialhäusern) und Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. 3.) Reichen nach Auffassung der Verwaltung die derzeitigen Kapazitäten aus, und wenn nicht: Welche Pläne gibt es, um den Bedarf zu decken? Insgesamt hält die Stadt Köln 23 Plätze in Notschlafstellen und ca. 157 Wohnplätze (ohne Clearing Haus Frauen und Housing First) im Rahmen stationärer Hilfsangebote und (niedrigschwelligen) Wohnprojekte o.ä. gem. § 67 SGB XII und des OBGs ausschließlich für Frauen vor. Darüber hinaus stehen in gemischtgeschlechtlichen Notschlafstellen insgesamt noch 29 Plätze und rund 270 Wohn- plätze zur Verfügung. Insgesamt hält die Stadt Köln demnach 52 Notschlafstellenplätze und 427 Wohnplätze für Frauen vor. Diese Zahl beinhaltet weder die humanitären Hilfen (90 Plätze gemischtgeschlechtlich, davon 24 se- pariert nur für Frauen), die beiden Frauenhäuser noch die Plätze in Krankenwohnungen (12 Plätze gemischtgeschlechtlich), welche separiert zu betrachten sind. Ausgehend von den zum 30.06.2022 erhobenen Daten hatten die entsprechenden Hilfen nach § 67 SGB XII ausschließlich für Frauen einen Belegungsgrad von ca. 76 %. Hinsichtlich der gemischtge- schlechtlichen Angebote (§ 67 SGB XII) liegt der Anteil der Frauen ungefähr bei 25 %. Rund 75 % der gemischtgeschlechtlichen Angebote werden von Männern genutzt. Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringung in OBG-Zielgruppenobjekten, welche aus- schließlich für Frauen vorgehalten werden, zzgl. des Clearing Wohnens für Frauen, liegt der Bele- gungsgrad ebenfalls bei 75 %. Darüber hinaus nutzen ca. 6 % der alleinstehenden und alleinerzie- henden Frauen die gemischtgeschlechtlichen Angebote der OBG-Unterbringungsangebote, welche vorwiegend für die Unterbringung von Familien konzipiert sind. 16 % der ordnungsbehördlich untergebrachten Haushalte sind alleinstehende und/oder alleinerzie- hende Frauen sowie deren Kinder, welche zum Stichtag in gewerblichen OBG-Hotels untergebracht gewesen oder im Rahmen des Ordnungsbehördengesetzes in eine 4 Wohnung eingewiesen worden sind. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass zum Stichtag eine durchschnittliche Belegung der verschiedenen frauenspezifischen Hilfen im Kontext beider Hilfearten (§ 67 SGB XII und OBG, ohne Beherbergungsbetriebe und Wiedereinweisung/Zwangseinweisung) bei rund 76 % liegt und demnach die Kapazitäten nicht ausgeschöpft sind. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Erhebung in einem Sommermonat erfolgt ist und die Daten nicht repräsentativ für das ganze Jahr zu sehen sind. Relevant in diesem Zusammenhang sind die überdurchschnittlichen Belegungen der stationären Hil- fen frauenspezifischer Angebote gem. § 67 SGB XII (Belegungsgrad 87 %) wie auch der Notschlaf- stellen gem. § 67 SGB XII (Belegungsgrad 96 %), welche ausschließlich für Frauen vorgehalten wer- den. Dies ist auf die hohe Nachfrage der Frauen hinsichtlich geschützter Räume zurückzuführen. Eine Bewertung bzw. Weiterentwicklung bedarfsgerechter Hilfen wird im Rahmen der Task Force Wohnungslosenpolitik und des in Entwicklung befindlichen Masterplans zur Bekämpfung von Woh- nungs- und Obdachlosigkeit in enger Zusammenarbeit mit den Trägern wie auch Experten*innen in eigener Sache vorangetrieben. 4.) Gibt es in den zur Unterbringung von Frauen genutzten Hotels Betreuungsangebote, und wenn ja: Welche Angebote und Beratungen mit wie vielen Stellen (Stellenschlüssel) werden vorgehalten? In den Beherbergungsbetrieben gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine fest installierten Betreuungsan- gebote für Frauen, über evtl. individuelle ambulante Begleitung, hinaus. Derzeit wird bereits seitens der Verwaltung geprüft, wie zur Unterstützung der in Beherbergungsbe- trieben untergebrachten wohnungslosen Menschen ein aufsuchendes Unterstützungs- und Bera- tungsangebot im Rahmen der § 67 SGB XII- Leistungen unterbreitet werden kann. 5.) Warum wurde der Bericht der Sozialverwaltung zur Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen seit 2017 nicht wie damals angekündigt fortgeschrie- ben? Der Bericht zur Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Frauen wurde auf Grund der personellen Situation in dem hierfür zuständigen Bereich des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln nicht fortgeschrieben. Dies wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Jahre 2018 – 2021 rückwirkend aufgearbeitet und der Bericht nach Fertigstellung den entsprechen- den Ausschüssen zugeleitet. Aufgrund langanhaltender erheblicher personeller Vakanzen sah sich der Fachbereich nicht in der Lage, fristgerecht Bericht zu erstatten. Die zwischenzeitlich zur Verfügung stehenden Personalres- sourcen reichten lediglich dafür aus, die existenzielle Versorgung der Zielgruppen aufrechtzuerhalten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2853/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.09.2022
- Erstellt
- 30.08.2022 15:10