AN/0742/2017
Wohnungsbau in Köln – Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden!
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SPD Anfrage nach § 4
3112 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 AN/0742/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 Wohnungsbau in Köln – Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden! Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat am 21.04.2017 die Baugenehmigungszahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht. Danach stagniert in Köln die Anzahl der Wohnungen, für die Baugenehmigungen durch Neu-, Um- und Ausbau erteilt worden sind, bei 4.130, also quasi auf Vor- jahresniveau. Laut Berechnung der Verwaltung liegt der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen bis 2020 jährlich bei ca. 6.000 Wohneinheiten (vgl. Vorlage 1028/2015, Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau). Die Anzahl der erteil- ten Baugenehmigungen, auch in den letzten Jahren, hinkt dieser Bedarfsberech- nung also deutlich hinterher. Dies lässt für die Baufertigstellungen in den nächs- ten Jahren befürchten, dass eine für den Wohnraumbedarf zu geringe Anzahl an Wohneinheiten zur Verfügung steht. Die Wohnungssituation in Köln wird sich vo- raussichtlich weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten a) die jährlich durch Abriss, Umwandlung o.ä. wegfallen und damit dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen? Die Verwaltung wird - 2 - um eine Darstellung der Zahlen für 2010 bis 2016 und eine aktuelle Prognose für den Zeitraum bis 2020 gebeten. b) der Baufertigstellungen 2016, insbesondere bzgl. der dem Markt neu zur Verfügung gestellten Wohneinheiten? 2. Wie hoch muss die Anzahl der jährlich erteilten Baugenehmigungen sein, um die gemäß StEK Wohnen gesetzten Zielzahlen zu erreichen und die bisher verfehlten Zielzahlen kurzfristig, spätestens aber bis zum Jahr 2020, aufzuholen? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten der eingereichten, aber noch nicht beschiedenen Bauanträge? Wie lange beträgt aktuell die durch- schnittliche Bearbeitungszeit? 4. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses des Stadtentwicklungs- ausschusses vom 28.01.2016 zur Einführung der elektronischen Akte in Baugenehmigungsverfahren? 5. Zuletzt wurde die Leitung der bei Dezernat VI angesiedelten Wohnungs- bauleitstelle durch eine interne Lösung aus dem Stadtplanungsamt be- setzt. a) Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeit des Stadtplanungsamtes? b) Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Wohnungsbauleitstelle? Hat sie ein Durchsetzungsrecht gegenüber den Dezernaten, Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0742/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 04.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27