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AN/0742/2017

Wohnungsbau in Köln – Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden!

SPD Anfrage nach § 4 04.05.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 11.05.2017, TOP 2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3112 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 04.05.2017 
 
AN/0742/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2017 
 
Wohnungsbau in Köln – Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden! 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) hat 
am 21.04.2017 die Baugenehmigungszahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht. 
Danach stagniert in Köln die Anzahl der Wohnungen, für die Baugenehmigungen 
durch Neu-, Um- und Ausbau erteilt worden sind, bei 4.130, also quasi auf Vor-
jahresniveau.  
 
Laut Berechnung der Verwaltung liegt der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen bis 
2020 jährlich bei ca. 6.000 Wohneinheiten (vgl. Vorlage 1028/2015, Umsetzung 
StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau). Die Anzahl der erteil-
ten Baugenehmigungen, auch in den letzten Jahren, hinkt dieser Bedarfsberech-
nung also deutlich hinterher. Dies lässt für die Baufertigstellungen in den nächs-
ten Jahren befürchten, dass eine für den Wohnraumbedarf zu geringe Anzahl an 
Wohneinheiten zur Verfügung steht. Die Wohnungssituation in Köln wird sich vo-
raussichtlich weiter verschärfen. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 
 
1. Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten 
a) die jährlich durch Abriss, Umwandlung o.ä. wegfallen und damit dem 
Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen? Die Verwaltung wird

- 2 - 
 
um eine Darstellung der Zahlen für 2010 bis 2016 und eine aktuelle 
Prognose für den Zeitraum bis 2020 gebeten. 
b) der Baufertigstellungen 2016, insbesondere bzgl. der dem Markt neu 
zur Verfügung gestellten Wohneinheiten? 
 
2. Wie hoch muss die Anzahl der jährlich erteilten Baugenehmigungen sein, 
um die gemäß StEK Wohnen gesetzten Zielzahlen zu erreichen und die 
bisher verfehlten Zielzahlen kurzfristig, spätestens aber bis zum Jahr 
2020, aufzuholen? 
 
3. Wie hoch ist die Anzahl der Wohneinheiten der eingereichten, aber noch 
nicht beschiedenen Bauanträge? Wie lange beträgt aktuell die durch-
schnittliche Bearbeitungszeit? 
 
4. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses des Stadtentwicklungs-
ausschusses vom 28.01.2016 zur Einführung der elektronischen Akte in 
Baugenehmigungsverfahren? 
 
5. Zuletzt wurde die Leitung der bei Dezernat VI angesiedelten Wohnungs-
bauleitstelle durch eine interne Lösung aus dem Stadtplanungsamt be-
setzt.  
a) Welche Auswirkungen hat dies für die Arbeit des Stadtplanungsamtes? 
b) Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Wohnungsbauleitstelle? Hat 
sie ein Durchsetzungsrecht gegenüber den Dezernaten, Ämtern und 
Dienststellen der Stadtverwaltung? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0742/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27