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Aufstellung eines Seitenlinienradars auf der Neusser Landstraße B9 in Fühlingen

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) AN/1127/2025 vom 19.08.2025

Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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    Fraktion o Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1127/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Aufstellung eines Seitenlinienradars auf der Neusser Landstraße B9 in Fühlingen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung folgenden Antrag auf die TO der nächsten BV- Sitzung zu setzen. Antrag: Aufstellung eines Seitenlinienradars in Fühlingen auf der Neusser Landstraße, wenn möglich zwischen Neusser Landstraße/Schmidhofsweg und Neusser Landstraße/Kriegerhofstraße. Begründung: In Fühlingen gilt auf der Neusser Landstraße aus gutem Grund eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. In den letzten Wochen und Monaten ist leider vermehrt festzustellen, dass nicht wenige Auto- und Motorradfahrer auf der Neusser Landstraße insbesondere spätestens ab Höhe Schmiedhofsweg in Richtung Chorweiler, Merianstraße, ihr Fahrzeug deutlich beschleunigen. Teilweise werden dabei innerorts– geschätzt- 70-90 km/h erreicht. Dies führt nicht selten zu sehr gefährlichen Situationen insbesondere für querende Fußgänger und Fahrradfahrer. Mit der Installierung eines Seitenlinienradars möchten wir detaillierte Daten erhalten, um ggfs. weitere gefährdungsreduzierende Maßnahmen einleiten zu können. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 02.09.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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