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AN/1127/2025

Aufstellung eines Seitenlinienradars auf der Neusser Landstraße B9 in Fühlingen

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 19.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.3.2

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

1748 Zeichen

Fraktion                              o                               
Bezirksvertretung Chorweiler               
 
                   
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1127/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
 
Aufstellung eines Seitenlinienradars auf der Neusser Landstraße B9 in Fühlingen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung folgenden Antrag auf die TO der nächsten BV-
Sitzung zu setzen.  
 
Antrag: 
 
Aufstellung eines Seitenlinienradars in Fühlingen auf der Neusser Landstraße, wenn möglich 
zwischen Neusser Landstraße/Schmidhofsweg und Neusser Landstraße/Kriegerhofstraße.  
 
Begründung: 
 
In Fühlingen gilt auf der Neusser Landstraße aus gutem Grund eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. In den letzten Wochen und Monaten ist leider 
vermehrt festzustellen, dass nicht wenige Auto- und Motorradfahrer auf der Neusser 
Landstraße insbesondere spätestens ab Höhe Schmiedhofsweg in Richtung Chorweiler, 
Merianstraße, ihr Fahrzeug deutlich beschleunigen. Teilweise werden dabei innerorts– 
geschätzt-  70-90 km/h erreicht. Dies führt nicht selten zu sehr gefährlichen Situationen 
insbesondere für querende Fußgänger und Fahrradfahrer.  
Mit der Installierung eines Seitenlinienradars möchten wir detaillierte Daten erhalten, um 
ggfs. weitere gefährdungsreduzierende Maßnahmen einleiten zu können.    
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1127/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
19.08.2025
Erstellt
19.08.2025 09:17