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AN/2388/2021

Nachfrage zur Beantwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für Migrant*innen – Vorlage 3453/2021

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 10.11.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.11.2021, TOP 4.3

Fr. Klimaszewska Golan - Anfrage zum Gesundheitswegweiser

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Fr. Klimaszewska Golan - Anfrage zum Gesundheitswegweiser

3200 Zeichen

Anna Maria Klimaszewska-Golan       10.11.2021 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.11.2021 
 
 
Nachfrage zur Beantwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für 
Migrant*innen – Vorlage 3453/2021  
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, 
das Gesundheitsamt hatte dem Integrationsrat noch zur Sitzung am 17.06.2019 eine eigene 
Beschlussvorlage (1316/2019) „Integrationsbudget“: Mittel für die Fortschreibung des Ge-
sundheitswegweisers“ zur Entscheidung vorgelegt und zur Finanzierung auf die im Integrati-
onsbudget 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 8.435,- € verwiesen. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=86740 .  
 
Jetzt wird dem Integrationsrat zur Sitzung am 16.11.21 vom Gesundheitsamt in der o.g. Be-
antwortung 3453/2021 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=842206&type=do 
u.a. folgendes mitgeteilt:  
„Der Kölner Gesundheitswegweiser wurde daher abgeschal tet und geht nun in der wesentlich 
umfangreicheren Online -Datenbank „Soziale Infrastruktur“ auf.  
Für den oben beschriebenen k omplexen Prozess wurden dem Haushalt des Gesundheitsam-
tes rund 64.300 € zur Verfügung gestellt. Davon sind in dem Zeitraum 10/2018 bis 07/2021 für 
die Produktiv - und Testumgebungen des Gesundheitswegweisers Datenbankkosten in Höhe 
von 7.300,- € angefallen, die im Rahmen der internen Leistungsverrechnung mit dem Amt für 
Informationsverarbeitung abgerechnet wurden.  
Wegen der Überführung des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ 
fielen für den Wegweiser keine weiteren Kosten an. Die Restsumme wurde dem Haushalt 
des Gesundheitsamtes gutgeschrieben und für wichtige Belange des öffentlichen Ge-
sundheitswesens sinnvoll verwendet. “ 
 
Das Gesundheitsamt hat seit 2015 insgesamt ca. 72.000 € aus dem Integrationsbudget er-
halten und berichtet jetzt, dass lediglich 7.300 € davon genutzt wurden und die Restsumme 
eigenmächtig für wichtige Belange des Gesundheitsamtes eingesetzt wurden. 
Dieses Vorgehen ist erklärungsbedürftig, so dass um die kurzfristige Beantwortung folgender 
Fragen zur Sitzung am 16.11.21 gebeten wird: 
1. Warum legt das Gesundheitsamt dem Rat (und in der Vorberatung dem Integrationsrat) 
noch im Juni 2019 eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Finanzmitteln für einen 
Gesundheitswegweiser vor, mit dem offensichtlichen Wissen, dass diese Gelder gar nicht 
bestimmungsgemäß eingesetzt werden?

2. Wie kommt es zu der Entscheidung, die Restsumme von ca. 64.700 € dem Haushalt des 
Gesundheitsamtes gutzuschreiben und für „wichtige Belange des öffentlichen Gesund-
heitswesens sinnvoll“ zu verwenden und warum wurden die politischen Gremien nicht 
über die anderweitige Verwendung informiert? 
3. Für welche Zwecke und in welchen Höhen wurde von 2015 bis 2021 die Restsumme in 
Höhe von ca. 64.000 € eingesetzt, anstatt sie für den Gesundheitswegweiser zu verwen-
den? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Anna Maria Klimaszewska-Golan für den FachAK 4

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Integrationsrat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2388/2021
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
10.11.2021
Erstellt
10.11.2021 16:10