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Nachfrage zur Beantwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für Migrant*innen – Vorlage 3453/2021

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2388/2021 vom 10.11.2021

Stand: Am 16.11.2021 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Fr. Klimaszewska Golan - Anfrage zum Gesundheitswegweiser

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    Anna Maria Klimaszewska-Golan 10.11.2021 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.11.2021 Nachfrage zur Beantwortung des Gesundheitsamtes zum Gesundheitswegweiser für Migrant*innen – Vorlage 3453/2021 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, das Gesundheitsamt hatte dem Integrationsrat noch zur Sitzung am 17.06.2019 eine eigene Beschlussvorlage (1316/2019) „Integrationsbudget“: Mittel für die Fortschreibung des Ge- sundheitswegweisers“ zur Entscheidung vorgelegt und zur Finanzierung auf die im Integrati- onsbudget 2019 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 8.435,- € verwiesen. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=86740 . Jetzt wird dem Integrationsrat zur Sitzung am 16.11.21 vom Gesundheitsamt in der o.g. Be- antwortung 3453/2021 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=842206&type=do u.a. folgendes mitgeteilt: „Der Kölner Gesundheitswegweiser wurde daher abgeschal tet und geht nun in der wesentlich umfangreicheren Online -Datenbank „Soziale Infrastruktur“ auf. Für den oben beschriebenen k omplexen Prozess wurden dem Haushalt des Gesundheitsam- tes rund 64.300 € zur Verfügung gestellt. Davon sind in dem Zeitraum 10/2018 bis 07/2021 für die Produktiv - und Testumgebungen des Gesundheitswegweisers Datenbankkosten in Höhe von 7.300,- € angefallen, die im Rahmen der internen Leistungsverrechnung mit dem Amt für Informationsverarbeitung abgerechnet wurden. Wegen der Überführung des Gesundheitswegweisers in die Datenbank „Soziale Infrastruktur“ fielen für den Wegweiser keine weiteren Kosten an. Die Restsumme wurde dem Haushalt des Gesundheitsamtes gutgeschrieben und für wichtige Belange des öffentlichen Ge- sundheitswesens sinnvoll verwendet. “ Das Gesundheitsamt hat seit 2015 insgesamt ca. 72.000 € aus dem Integrationsbudget er- halten und berichtet jetzt, dass lediglich 7.300 € davon genutzt wurden und die Restsumme eigenmächtig für wichtige Belange des Gesundheitsamtes eingesetzt wurden. Dieses Vorgehen ist erklärungsbedürftig, so dass um die kurzfristige Beantwortung folgender Fragen zur Sitzung am 16.11.21 gebeten wird: 1. Warum legt das Gesundheitsamt dem Rat (und in der Vorberatung dem Integrationsrat) noch im Juni 2019 eine Beschlussvorlage zur Verwendung von Finanzmitteln für einen Gesundheitswegweiser vor, mit dem offensichtlichen Wissen, dass diese Gelder gar nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden? 2. Wie kommt es zu der Entscheidung, die Restsumme von ca. 64.700 € dem Haushalt des Gesundheitsamtes gutzuschreiben und für „wichtige Belange des öffentlichen Gesund- heitswesens sinnvoll“ zu verwenden und warum wurden die politischen Gremien nicht über die anderweitige Verwendung informiert? 3. Für welche Zwecke und in welchen Höhen wurde von 2015 bis 2021 die Restsumme in Höhe von ca. 64.000 € eingesetzt, anstatt sie für den Gesundheitswegweiser zu verwen- den? Mit freundlichen Grüßen Anna Maria Klimaszewska-Golan für den FachAK 4

Beratungsverlauf

  1. 16.11.2021

    Integrationsrat

    TOP 4.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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