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AN/0364/2023

Böllerverbotszone Silvester 2023/2024

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 28.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.03.2023, TOP 8.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

2921 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
Volt-Fraktion 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.02.2023  
 
AN/0364/2023 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 13.03.2023 
 
Böllerverbotszone Silvester 2023/2024 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus-
schusses Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
am 13.03.2023: 
 
 
Beschluss: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kate-
gorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.) mit ausschließlicher Knallwirkung 
(beispielsweise Silvesterknaller, Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrhei-
nisch, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe) einzurichten. 
 
2. gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verbot überwacht 
bzw.  eingehalten werden kann. 
 
 
Begründung: 
 
In der Silvesternacht 2022/2023 wurden in vielen Städten, darunter auch Köln, Polizei- und 
Rettungskräfte gewalttätig bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten angegriffen. Häufig unter Ver-
wendung von Böllern, die gezielt nach dem anbrennen auf diese Personenkreise geworfen 
wurden.

- 2 - 
 
 
Darüber hinaus sorgt das Abbrennen von Böller und Silvesterknaller jedes Jahr für verschie-
dene Probleme, die insbesondere in dicht besiedelten und bebauten Gebieten auftreten. In 
der Silvesternacht entstehen durch das Abbrennen von Pyrotechnik erhebliche Belastungen 
z.B. durch Verletzte für die Krankenhäuser, die Anwohnenden und die Umwelt. Mit dem Ab-
brennen von Böller und Silvesterknaller mit ausschließlicher Knallwirkung, gehen negative 
Begleiterscheinungen wie Lärm, eine erhöhte Belastung durch Feinstaub, vermehrte Verlet-
zungen sowie ein höheres Müllaufkommen einher. Gerade in dichtbesiedelten und bebauten 
Gebieten ist die Luft- und Lärmbelästigung am höchsten, da die Bebauung eine geringere 
Luftzirkulation und erhöhte Lärmbelastung bewirkt. 
 
Um Bürger*innen und Umwelt vor diesen erheblichen Belastungen zu schützen, ist es mög-
lich, Verbotszonen für das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit aus-
schließlicher Knallwirkung in dichtbesiedelten Bezirken zu erlassen. Die Kölner Innenstadt 
innerhalb der Ringe ist unzweifelhaft als dichtbesiedelt und dichtbebautes Areal anzusehen 
und sollte deshalb als Verbotszone gelten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0364/2023
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
28.02.2023
Erstellt
28.02.2023 12:07