Böllerverbotszone Silvester 2023/2024
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/0364/2023 vom 28.02.2023
Stand: Am 13.03.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion Volt-Fraktion An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.02.2023 AN/0364/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.03.2023 Böllerverbotszone Silvester 2023/2024 Sehr geehrter Herr Petelkau, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Aus- schusses Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.03.2023: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. eine Verbotszone für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kate- gorie 2 (Kleinfeuerwerk) (§ 22 Abs. 1 1. Spreng.V.) mit ausschließlicher Knallwirkung (beispielsweise Silvesterknaller, Böller; Feuerwerksraketen ausgenommen) linksrhei- nisch, innerhalb der Ringe (einschließlich der Ringe) einzurichten. 2. gemeinsam mit der Polizei ein Konzept zu erarbeiten, wie dieses Verbot überwacht bzw. eingehalten werden kann. Begründung: In der Silvesternacht 2022/2023 wurden in vielen Städten, darunter auch Köln, Polizei- und Rettungskräfte gewalttätig bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten angegriffen. Häufig unter Ver- wendung von Böllern, die gezielt nach dem anbrennen auf diese Personenkreise geworfen wurden. - 2 - Darüber hinaus sorgt das Abbrennen von Böller und Silvesterknaller jedes Jahr für verschie- dene Probleme, die insbesondere in dicht besiedelten und bebauten Gebieten auftreten. In der Silvesternacht entstehen durch das Abbrennen von Pyrotechnik erhebliche Belastungen z.B. durch Verletzte für die Krankenhäuser, die Anwohnenden und die Umwelt. Mit dem Ab- brennen von Böller und Silvesterknaller mit ausschließlicher Knallwirkung, gehen negative Begleiterscheinungen wie Lärm, eine erhöhte Belastung durch Feinstaub, vermehrte Verlet- zungen sowie ein höheres Müllaufkommen einher. Gerade in dichtbesiedelten und bebauten Gebieten ist die Luft- und Lärmbelästigung am höchsten, da die Bebauung eine geringere Luftzirkulation und erhöhte Lärmbelastung bewirkt. Um Bürger*innen und Umwelt vor diesen erheblichen Belastungen zu schützen, ist es mög- lich, Verbotszonen für das Abbrennen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit aus- schließlicher Knallwirkung in dichtbesiedelten Bezirken zu erlassen. Die Kölner Innenstadt innerhalb der Ringe ist unzweifelhaft als dichtbesiedelt und dichtbebautes Areal anzusehen und sollte deshalb als Verbotszone gelten. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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