4249/2018
Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf"
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
1149 Zeichen
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Die Verwaltung beabsichtigt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ fortgeschrieben. Mit dem Ratsbeschluss zur Fortschreibung wird die Verwaltung in die Lage versetzt, den Förderantrag für die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zum STEP 2020 zu stellen. Aufgrund der komplexen förderrechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen engen zeitlichen Vorgaben sowie der notwendigen Abstimmungsprozesse kann die Beschlussvorlage nicht fristgerecht in die politische Beratungsfolge eingebracht werden. Um dennoch die Ratssitzung am 14.02.2019 zu erreichen und den Antrag zum STEP 2020 stellen zu können, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet vorgelegt.
Beschlussvorlage Rat
10949 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/12
Vorlagen-Nummer
4249/2018
Freigabedatum
24.01.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den
Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel –
Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016 und vom 18.12.2018,
Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bi-
ckendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maß-
nahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben.
2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche Einzelmaßnah-
me für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in der Kosten- und Finanzie-
rungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbe-
reitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung
der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie ei-
ner erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.
Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungser-
mächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“, 3,7 Mio. Euro. Die Maß-
nahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die
Kosten der Baumaßnahme werden in der Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanz-
plan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz
veranschlagt. Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur Ver-
fügung gestellt (Session Nr. 2423/2018).
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahme
(Anlage 1) im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und der Anpassung der Maß-
nahmenkonzeption, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern auf-
grund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksver-
tretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019
Finanzausschuss 11.02.2019
Rat 14.02.2019
2
4. Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im September
2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden,
a. da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnah-
men die Fördergrundlage weggefallen ist,
b. um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von städ-
tebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnah-
men zu erreichen,
c. um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können,
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung laufend alle Fördermöglichkeiten zur weiteren Umset-
zung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ zu
prüfen.
Beschlussalternative:
Der Rat erkennt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahme nicht an.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.700.000€
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis max.70 %
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis max.90%
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen derzeit nicht bezifferbar€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
1. Ausgangslage
Köln hat sich mit einem Konzept für den breiten Ansatz der sozialraumorientierten Stadtentwicklung
entschieden und mit dem Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten,
Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln) die unterschiedlichen Handlungsfelder
des Aufrufs gemeinsam betrachtet. Grund- und damit Fördervoraussetzung, um Mittel aus den euro-
päischen Struktur- und Investitionsfonds und dem Städtebauförderprogramm beantragen zu können,
ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Das Leitkonzept wurde am
20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) vom Rat beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vor-
lagen Nr. 2788/2018) wurde das Leitkonzept ergänzt.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und
Ossendorf“, vom Rat beschlossen am 28.09.2017 (Vorlage-Nr. 2481/2017), ist ein Bestandteil dieses
Leitkonzeptes, das insgesamt elf Sozialräume umfasst. Das ISEK beinhaltet eine detaillierte Betrach-
tung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifische Anforderungen ein.
Erste Förderanträge wurden bereits in 2016, 2017 und 2018 gestellt und bewilligt, die ersten Maß-
nahmen sind zum 01.01.2017 gestartet.
Mit der neu entwickelten Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ wird das ISEK für den Sozialraum
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ fortgeschrieben. Die Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der
neuen Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ erfolgt parallel.
4
2. Ziele des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“
Ziel des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist es, verbesserte Lebensbedingungen
der Menschen in allen elf Sozialräumen des Programmgebiet zu schaffen und auf den Arbeiten
des Programms „Lebenswerte Veedel“ aufzubauen.
Es gilt, den Sozialraum zu stärken, die Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt auszubau-
en und Präventionsansätze zu systematisieren. Erwartet werden auch positive Effekte auf die g e-
samtstädtische Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt. Darüber hinau s
sollen auch strukturelle Verbesserungen bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartier s-
entwicklung als Strategie der Stadtentwicklung erreicht werden. Dazu gehören u. a. die abgestimmte
Zusammenarbeit zwischen den in den Quartieren aktiven Akteu ren einerseits und die Abstimmung
ihres Handels mit den Dienststellen der Stadt andererseits. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft von
allen an der Programmumsetzung Beteiligten aktiv eingebunden.
Um eine ganzheitliche und langfristige Quartierentwicklungsstrategie zu gewährleisten, sind sowohl
kurzfristige (bis 2019), als auch mittelfristige (bis 2024) Maßnahmen für den Sozialraum „Bickendorf,
Westend und Ossendorf“ vorgesehen. Die Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinan-
der auf und tragen als gebündeltes Maßnahmenpacket zur Zielerreichung bei.
Die Verwaltung informiert die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über die notwendigen
Anpassungen und Veränderungen in Form eines Sachstandsberichtes. Die Gesamtzielstellung des
Projektes wird mit den vorgesehenen Maßnahmen sowie ergänzenden Maßnahmen außerhalb des
Programms erreicht.
3. Bedeutung der Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ für den Sozialraum „Bickendorf,
Westend und Ossendorf“
Der Rochusplatz liegt im südlichen Teil des Sozialraumes und ist im Norden und Osten umgeben von
den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Die Platzfläche wird derzeit als
Parkplatz und für den zwei Mal in der Woche stattfinden Wochenmarkt sowie die Kirmes genutzt. An
der nördlichen Platzgrenze befindet sich die denkmalgeschützte Rochuskapelle mit einer umgeben-
den Baumgruppe.
Der Rochusplatz ist ein Anlaufpunkt im Sozialraum und soll in seiner Funktion als Stadtteilplatz ge-
stärkt werden. Mit der Umgestaltung des Rochusplatzes in seiner Gesamtheit wird eine wesentliche
Strukturveränderung im Viertel erzielt. Parallel wird im östlichen Teil des Plangebietes seitens der
GAG ein Wohn- und Gewerbeneubau entstehen. Mit dem Zuzug von ca. 250 Menschen wird der Ro-
chusplatz eine zentrale Wirkung als Ortsmittelpunkt im Sozialraum haben.
Die GAG Immobilien AG hat bereits mit den Arbeiten zu diesem Neubau im östlichen Teil des Plan-
gebietes begonnen. Durch den Neubau in U Form mit integrierten Grünflächen in der nordöstlichen
Hälfte des Platzes wird die Fläche räumlich neu gefasst und infolge der angesiedelten Wohn- und
Gewerbenutzung zusätzlich belebt (Planung von 105 Wohneinheiten).
Die Platzgestaltung durch Begrünung und Anlage von Verweilflächen (Boule, Bänke, Terrasse) wird
die städtebauliche Entwicklung des Raums sinnvoll ergänzen. Die Aufenthaltsqualität wird sich deut-
lich erhöhen und das Sicherheitsgefühl wird durch die Herstellung freier Sichtachsen und ausreichen-
der Beleuchtung gesteigert. Zusätzlich werden die Wegebeziehungen optimiert und in Einklang mit
der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angelegt (weitere Details zur
Maßnahme können der Anlage 1 entnommen werden).
Im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ plant die
Stadt Köln, den Förderantrag im Herbst 2019 zum Stadterneuerungsprogramm 2020 einzureichen.
Die Zeitplanung sieht derzeit eine Bauausführung von Beginn des Jahres 2021, nach Abschluss des
Neubaus der GAG, bis II. Quartal des Jahres 2023 vor.
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4. Finanzen
Die derzeit kalkulierten Kosten für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ betragen insgesamt
3,7 Millionen €. Sie liegen innerhalb des Kostenvolumens der bereits beschlossenen Mittel des Ge-
samtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der Haus-
haltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle
1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt.
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung kann derzeit
noch keine qualifizierte Aussage getätigt werden. Maßnahmen, die über die Städtebauförderung fi-
nanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % auf.
Anlagen
Anlage 1: Projektbeschreibung der Maßnahme (Maßnahmenblatt)
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3: Aktualisierte Programmübersicht
Anlage 4: Karte Planung Rochusplatz
Anlage 3_Aktualisierte Programmübersicht 12.12.2018
4070 Zeichen
Anlage 3
1
Fortschreibung des Maßnahmenprogramms des vom Rat am 28.09.2017 (Vorlage-Nr.
2481/2017) beschlossenen ISEKs für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf
Stand: 12.12.2018
Laufzeit aktuell Gesamtkosten im
Sozialraum
Nr. Bezeichnung Status Förder-
zugang Beginn Ende
Kosten lt.
ISEK
09/2017
Kosten
aktuell
0.0.0
Externe Beratung bei der
Erstellung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes
Antrag in
Vorbereitung SBF 2015 2017 - 24.829 €
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement
und Aktivierung
Antrag in
Vorbereitung SBF 2021 2024 757.498 € 358.500 €
0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation
Maßnahme wird
außerhalb des
Programms
durch die Stadt
umgesetzt
SBF - - 44.090 € -
1.0.5
Integration von
(zugewanderten)
Kindern/Jugendlichen/jungen
Erwachsenen in die
Regelsysteme
Maßnahme wird
außerhalb des
Programms
durch die Stadt
umgesetzt
ESF - - - -
1.0.7
Qualifizierungsoffensive
Offene Kinder- und
Jugendarbeit
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang
fehlt
Bundes-
programm - - 27.400 € -
1.0.12
Sprachförderangebote für neu
eingereiste Jugendliche und
junge Erwachsene mit
Jugendintegrationskursen
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang
fehlt
ESF - - 134.200-€ -
1.0.16
Zugehende Hilfe zur
Überleitung ins Regelsystem
und Entwicklung einer
beruflichen Perspektive für
junge Menschen mit
psychischen Problemen bis 27
Jahre
Maßnahme in
Umsetzung ESF 2017 2019 48.200 € 46.074 €
1.0.17 Stadtteileltern Maßnahme in
Umsetzung ESF 2018 2020 77.600 € 77.964 €
1.0.19
Übergänge begleiten:
Angebote der Familienbildung
mit Schwerpunkt Kooperation
mit Kita, Familienzentren,
Schulen im Primarbereich und
Sekundarstufe I (SEK I),
Trägern des offenen Ganztags
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang
fehlt
ESF 2018 2019 111.000 € -
1.0.20 Gemeinsam für Grundbildung
im Veedel
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang
fehlt
ESF - - 69.400 € -
1.0.21 Ferienschulen
Maßnahme wird
außerhalb des
Programms
durch die Stadt
umgesetzt
Landesför-
derung
über
MFKJKS
oder
BAMF
- - 23.538 € -
Anlage 3
2
Laufzeit aktuell Gesamtkosten im
Sozialraum
Nr. Bezeichnung Status Förder-
zugang Beginn Ende
Kosten lt.
ISEK
09/2017
Kosten aktuell
1.0.26 Willkommen und Ankommen in
Köln
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang fehlt
ESF - - 312.000 €- -
2.0.4
Spiel- und Bewegungsräume
in den Veedeln: Bickendorf,
Mühlenweg/Ossendorfer Weg
Antrag gestellt SBF 2020 2022 240.000 € 240.500 €
2.1.1
neu
Umgestaltung
Rochusplatz
Maßnahme wurde
im Rahmen der
Fortschreibung
aufgenommen,
Antrag in
Vorbereitung
SBF 2021 2022 - 3.700.000 €
2.1.3
Umgestaltung Mühlenweg von
Mathias-Brüggen-Straße
Westendstraße/Ossendorfer
Weg
Antrag in
Vorbereitung SBF 2021 2023 2.338.000 € 2.316.000 €
4.0.2 Offen für Regen: Grüne Höfe,
grüne Plätze
Maßnahme wird
außerhalb des
Programms durch
die Stadt
umgesetzt
EFRE - - 83.000 €- -
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und
Informationssystems
Antrag bewilligt,
Umsetzungsvor-
bereitung läuft
BMUB-
Pro-
gramm
Klima,
BMBF
2018 2020 54.000 € 27.273 €
4.0.9
Maßnahmen rund um eine
Leitart zur Verbesserung der
Identifikation der Bürgerinnen
und Bürger mit ihrem
Sozialraum/ Erhöhung der
Biodiversität
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang fehlt
EFRE - - 15.500 €- -
5.0.2.A
Zuhause im Veedel –
Aktivierung, Beteiligung und
Wohnumfeldpflege
Modul A: Mieter- und
Nachbarschaftsarbeit
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang fehlt
SBF - - 186.900 € -
5.0.2.B
Zuhause im Veedel –
Aktivierung, Beteiligung und
Wohnumfeldpflege Modul B:
Quartiershausmeister
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
weil
(angemessener)
Förderzugang fehlt
ESF 2018 2020 124.200 € -
5.0.3 Haus-, Hof- und
Fassadenprogramm Antrag gestellt SBF 2020 2022 387.000 € 392.105 €
Summen 4.488.826 € 7.183.245 €
Anlage 4 _Karte Planung Rochusplatz
128 Zeichen
Anlage 4
Umgestaltung Rochusplatz
Rochuskapelle
Gewerbe
Einzelhandel
Westcenter
Hochhaus
24 Etagen
GAG Neubau
Anlage 1_Rochusplatz_Projektbeschreibung__
9447 Zeichen
Anlage 1
Laufende Nummer 2.1.1 Handlungsfeld Öffentlicher Raum
Maßnahme UMGESTALTUNG ROCHUSPLATZ
Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf
Umbau der vorhandenen Platzfläche
Baumaßnahmen: Neugestaltung des Rochusplatzes als
Ortsmittelpunkt, Einbindung eines vier- bis fünfgeschossigen
Neubaus der GAG mit Wohn- und Gewerbenutzung
Inhalt Ausgangslage
Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des
Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll
im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes
Köln“ als Ortsmittelpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der
Platz ist im Norden und Osten umgeben von den
Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße.
Im Süden schließt eine viergeschossige Wohnbebauung der
GAG an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West-
Richtung erschlossen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet
sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Einzelhandel,
Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte
Westcenter mit 24 Geschossen, das überwiegend mit
Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle
bildet mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen
Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen
Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die
Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit
teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist
durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV-
Netz angebunden. Die Platzfläche wird zurzeit als Parkplatz
sowie für den zwei Mal in der Woche stattfindenden
Wochenmarkt und die Kirmes genutzt. Die Zufahrt für die
Marktaussteller erfolgt von Süden über die Vitalisstraße.
Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des
Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflächen geprägt.
Nach dem Abriss des Bades in 2010 wurde die frei gewordene
Fläche überwiegend als Parkplatz mit temporärer Markt- und
Kirmesnutzung belegt. Um den Bereich städtebaulich neu zu
ordnen und eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Büros und
Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses
Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte
Bürgerbeteiligung statt. Als Ergebnis der Beteiligung beschloss
der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan
abgeändert fortzuführen:
Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem
Planungsvorschlag der „Künstler für Bickendorf“, der auf
dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert,
zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3
Grad nach Süden verschwenkt.
12.11.2018
Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben,
um die Sichtachse Vitalisstraße/Rochusstraße
freizuhalten.
Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig. Das
Grundstück für den Neubau wurde von der GAG Immobilien AG
erworben, die für die Planung eine M ehrfachbeauftragung mit
fünf interdisziplinären Planungsteams durchführte. Das Ergebnis
der M ehrfachbeauftragung wurde durch die Bezirksvertretung
und den Stadtentwicklungsausschuss 2017 beschlossen.
Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine
neue Bebauung mit gemischter Nutzung vor. Grundlage der zu
erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die
Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht
für einen Neubau besteht.
Projektbeschreibung
Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten
verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale
Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum
Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und
den Wochenmarkt genutzt werden.
Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu
gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung
zusätzlich belebt.
Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten
Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz
gestärkt werden.
Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018)
Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter
Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt.
Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich
12.11.2018
stattfindet, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den
Neubau im östlichen Planungsbereich die stadträumliche
Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit
der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen
Nahverkehrs zu bringen.
Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der
Leistungsphasen 1-2)
Baustein 2: Bürgerinformation (2018)
Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am
12.07.2018 öffentlich vorgestellt.
Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019)
Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation
werden geprüft und in die Fortschreibung der Planung
integriert.
Einholung des Planungsbeschlusses
Baustein 4: Entwurfsplanung (2019)
Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der
Leistungsphase 3)
Erstellung des Förderantrags
Einholung des Baubeschlusses
Baustein 5: Bauphase (2020-2022)
Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9
(Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe,
Bauüberwachung, Objektbetreuung)
Ausführung der M aßnahmen nach Fertigstellung des
östlichen Neubaugebietes
Zielgruppe alle Altersgruppen, Geschlechter und Lebensstile, insbesondere
Familien, Jugendliche, Senioren, M igranten
Ziele Operative Ziele
identitätsstiftende Aufwertung des Platzes und Erhöhung
der Aufenthaltsqualität
Sicherung der Nutzung für den Wochenmarkt und
Stärkung der Funktion als Treffpunkt für die Bevölkerung
Stärkung der Verbindung zum nördlich anschließenden
Wohngebiet
Neuordnung der Fuß- und Radwegverbindungen
gut erkennbare und begehbare Wegeverbindungen
Schaffung einer raumbildenden Grünstruktur unter
Berücksichtigung der zu erhaltenden Bestandsbäume
Erhöhung der Wahrnehmung des Platzes als
Ortsmittelpunkt
Einbindung von Außengastronomieflächen für das
12.11.2018
vorgesehene Marktcafé (Neubau)
Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der denkmalgeschützten
Rochuskapelle als Wegekapelle am Platzrand
Integration der vorhandenen, südlich gelegenen
Geschosswohnungsbauten
Projektziele
Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung einer zentralen
Platzfläche zur sozialen Stärkung des Stadtraums Bickendorf.
Durch den Entfall des Individualverkehrs entsteht die M öglichkeit
der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Die städtebauliche
Wahrnehmung der Platzfläche soll gestärkt sowie die Nutzung
sowohl zum Durchqueren als auch für den Aufenthalt erhöht
werden.
Zielfeld Sozial- und Freiraum:
Sicherung eines quartiersbezogenen Treffpunktes zur Stärkung
des sozialen Austausches und Zusammenhalts. Aufwertung der
Freiflächen zur Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner.
Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Herstellung freier
Sichtachsen und ausreichende Beleuchtung. Steigerung der
Identifikation zur Vermeidung von Vandalismus. Belebung der
Platzfläche zur Sicherung der sozialen Kontrolle.
Zielfeld Verkehr und Mobilität:
Neuordnung der Wegeverbindungen, Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr, Angebot von Fahrradabstellplätzen zur
Stärkung des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit
und der Barrierefreiheit.
Indikatoren erhöhte Aufenthaltsnutzung
Identifikation der Anwohner
Verminderung der Wärmebelastung
Kosten Rochusplatz:
Leistungsbild Freianlagen ( Leistungsphasen 1 - 4) in Eigenleistung
durch das Stadtplanungsamt Köln.
Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff.
HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone IV unten.
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto:
Kernbereich Platzfläche: 3.900 qm x 320 €/qm = 1.248.000 EUR
umgebende Platzflächen: 7.350 qm x 2 20 €/qm= 1.617.000 EUR
2.865.000 EUR
Planungshonorar Verkehrsanlagen
45 % Honorar bei 2.865.000 EUR: 45 % v. 202.649 EUR
91.192 EUR
20 % Umbauzuschlag Lph 5 -9 18.238 EUR
Zwischensumme Honorar 109.430 EUR
+ 3,5 % Nebenkosten 3.830 EUR
12.11.2018
Gesamt Honorar netto 113.260 EUR
gerundet 113.500 EUR
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß
§§ 55 ff. HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone III unten.
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR
Planungshonorar Technische Ausrüstung (Brunnenplanung)
100 % Honorar bei 250.000 EUR: 100 % v. 65.418 EUR
65.418 EUR
+ 3,5 % Nebenkosten 2.290 EUR
Gesamt Honorar netto 67.708 EUR
gerundet 68.000 EUR
Grundstücks- und Baunebenkosten
Grundstückskosten 40.000 EUR
Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung
Rochuskapelle): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt ) zzgl. 10% für
Steuern, Gebühren
Baunebenkosten 20.000 EUR
Gesamtkosten Honorar netto: 181.500 EUR
Grundstücks- und Baunebenkosten netto : 60.000 EUR
Gesamtkosten Bau netto: 2.865.000 EUR
Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR
Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR
gerundet 3.700.000 EUR
Prognose Mittelabfluss 2021: 800.000 €
2022: 2.400.000 €
2023: 500.000 €
Projektlaufzeit / Zeitraum 3 Jahre
2020 bis 2022
Es ist vorgesehen, den Förderantrag Ende 2019 zu stellen.
Der Baubeginn ist für Anfang 2021 geplant.
Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt Leistungsphasen 1 bis 4,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Leistungsphasen 5 bis
9
Förderung Städtebauförderung
Anlage 2_Kostenübersicht_Mittelabfl._Fortschr. ISEK Bi_We_Os
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Anlage 2 : Kostenübersicht für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Stand 18.10.2018
Maßnahme Mittelabfluss Kosten (€)
2017
Kosten (€)
2018
Kosten (€)
2019
Kosten (€)
2020
Kosten (€)
2021
Kosten (€)
2022
Kosten (€)
2023
Kosten (€)
2024 Gesamtkosten (€)
0.0.0. Externe Beratung und Unterstützung bei der
Erstellung des Leitkonzeptes 24.829,00 € 24.829,00 €
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung 129.500,00 € 114.500,00 € 114.500,00 € 358.500,00 €
1.0.16 Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem
und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge
Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre in allen
Sozialräumen
17.349,00 € 22.992,00 € 5.733,00 € 46.074,00 €
1.0.17 Stadtteileltern 33.735,00 € 26.915,00 € 17.314,00 € 77.964,00 €
2.0.4 Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln 72.150,00 € 120.250,00 € 48.100,00 € 240.500,00 €
2.1.1 Umgestaltung des Rochusplatzes 800.000,00 € 2.400.000,00 € 500.000,00 € 3.700.000,00 €
2.1.3 Mühlenweg (Matthias-Brüggen-Str. bis Ossendorfer
Weg) 55.000,00 € 61.000,00 € 170.000,00 € 1.530.000,00 € 500.000,00 € 2.316.000,00 €
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems.
Informationsmaterial für die Bevölkerung zum Thema
Hitzeentwicklung im Zuge des Klimawandels
9.090,90 € 9.090,90 € 9.090,90 € 27.272,70 €
Summierung 17.349,00 € 56.727,00 € 96.738,90 € 218.106,44 € 1.336.271,44 € 4.295.451,54 € 1.162.600,00 € 0,00 € 7.183.244,33 €
392.104,63 €
Stand 12.12.2018
5.0.3 Haus,- Hof- und Fassadenprogramm, zusätzlich
beträgt der Eigenanteil der Antragsteller 392.104,63 €. 130.701,54 € 130.701,54 € 130.701,54 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4249/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 18.12.2018 11:18