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Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4249/2018 vom 24.01.2019

Stand: Am 14.02.2019 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 2_Kostenübersicht_Mittelabfl._Fortschr. ISEK Bi_We_Os

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    Anlage 2 : Kostenübersicht für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Stand 18.10.2018 Maßnahme Mittelabfluss Kosten (€) 2017 Kosten (€) 2018 Kosten (€) 2019 Kosten (€) 2020 Kosten (€) 2021 Kosten (€) 2022 Kosten (€) 2023 Kosten (€) 2024 Gesamtkosten (€) 0.0.0. Externe Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Leitkonzeptes 24.829,00 € 24.829,00 € 0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung 129.500,00 € 114.500,00 € 114.500,00 € 358.500,00 € 1.0.16 Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre in allen Sozialräumen 17.349,00 € 22.992,00 € 5.733,00 € 46.074,00 € 1.0.17 Stadtteileltern 33.735,00 € 26.915,00 € 17.314,00 € 77.964,00 € 2.0.4 Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln 72.150,00 € 120.250,00 € 48.100,00 € 240.500,00 € 2.1.1 Umgestaltung des Rochusplatzes 800.000,00 € 2.400.000,00 € 500.000,00 € 3.700.000,00 € 2.1.3 Mühlenweg (Matthias-Brüggen-Str. bis Ossendorfer Weg) 55.000,00 € 61.000,00 € 170.000,00 € 1.530.000,00 € 500.000,00 € 2.316.000,00 € 4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems. Informationsmaterial für die Bevölkerung zum Thema Hitzeentwicklung im Zuge des Klimawandels 9.090,90 € 9.090,90 € 9.090,90 € 27.272,70 € Summierung 17.349,00 € 56.727,00 € 96.738,90 € 218.106,44 € 1.336.271,44 € 4.295.451,54 € 1.162.600,00 € 0,00 € 7.183.244,33 € 392.104,63 € Stand 12.12.2018 5.0.3 Haus,- Hof- und Fassadenprogramm, zusätzlich beträgt der Eigenanteil der Antragsteller 392.104,63 €. 130.701,54 € 130.701,54 € 130.701,54 €
  • Anlage 4 _Karte Planung Rochusplatz

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    Anlage 4 Umgestaltung Rochusplatz Rochuskapelle Gewerbe Einzelhandel Westcenter Hochhaus 24 Etagen GAG Neubau
  • Anlage 1_Rochusplatz_Projektbeschreibung__

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    Anlage 1 Laufende Nummer 2.1.1 Handlungsfeld Öffentlicher Raum Maßnahme UMGESTALTUNG ROCHUSPLATZ Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Umbau der vorhandenen Platzfläche Baumaßnahmen: Neugestaltung des Rochusplatzes als Ortsmittelpunkt, Einbindung eines vier- bis fünfgeschossigen Neubaus der GAG mit Wohn- und Gewerbenutzung Inhalt Ausgangslage Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ als Ortsmittelpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der Platz ist im Norden und Osten umgeben von den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Im Süden schließt eine viergeschossige Wohnbebauung der GAG an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West- Richtung erschlossen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Einzelhandel, Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte Westcenter mit 24 Geschossen, das überwiegend mit Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle bildet mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV- Netz angebunden. Die Platzfläche wird zurzeit als Parkplatz sowie für den zwei Mal in der Woche stattfindenden Wochenmarkt und die Kirmes genutzt. Die Zufahrt für die Marktaussteller erfolgt von Süden über die Vitalisstraße. Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflächen geprägt. Nach dem Abriss des Bades in 2010 wurde die frei gewordene Fläche überwiegend als Parkplatz mit temporärer Markt- und Kirmesnutzung belegt. Um den Bereich städtebaulich neu zu ordnen und eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Büros und Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte Bürgerbeteiligung statt. Als Ergebnis der Beteiligung beschloss der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan abgeändert fortzuführen:  Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem Planungsvorschlag der „Künstler für Bickendorf“, der auf dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3 Grad nach Süden verschwenkt. 12.11.2018  Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, um die Sichtachse Vitalisstraße/Rochusstraße freizuhalten. Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig. Das Grundstück für den Neubau wurde von der GAG Immobilien AG erworben, die für die Planung eine M ehrfachbeauftragung mit fünf interdisziplinären Planungsteams durchführte. Das Ergebnis der M ehrfachbeauftragung wurde durch die Bezirksvertretung und den Stadtentwicklungsausschuss 2017 beschlossen. Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine neue Bebauung mit gemischter Nutzung vor. Grundlage der zu erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht für einen Neubau besteht. Projektbeschreibung Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und den Wochenmarkt genutzt werden. Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung zusätzlich belebt. Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz gestärkt werden. Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt. Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich 12.11.2018 stattfindet, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den Neubau im östlichen Planungsbereich die stadträumliche Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs zu bringen.  Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der Leistungsphasen 1-2) Baustein 2: Bürgerinformation (2018)  Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 12.07.2018 öffentlich vorgestellt. Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019)  Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation werden geprüft und in die Fortschreibung der Planung integriert.  Einholung des Planungsbeschlusses Baustein 4: Entwurfsplanung (2019)  Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der Leistungsphase 3)  Erstellung des Förderantrags  Einholung des Baubeschlusses Baustein 5: Bauphase (2020-2022)  Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Objektbetreuung)  Ausführung der M aßnahmen nach Fertigstellung des östlichen Neubaugebietes Zielgruppe alle Altersgruppen, Geschlechter und Lebensstile, insbesondere Familien, Jugendliche, Senioren, M igranten Ziele Operative Ziele  identitätsstiftende Aufwertung des Platzes und Erhöhung der Aufenthaltsqualität  Sicherung der Nutzung für den Wochenmarkt und Stärkung der Funktion als Treffpunkt für die Bevölkerung  Stärkung der Verbindung zum nördlich anschließenden Wohngebiet  Neuordnung der Fuß- und Radwegverbindungen  gut erkennbare und begehbare Wegeverbindungen  Schaffung einer raumbildenden Grünstruktur unter Berücksichtigung der zu erhaltenden Bestandsbäume  Erhöhung der Wahrnehmung des Platzes als Ortsmittelpunkt  Einbindung von Außengastronomieflächen für das 12.11.2018 vorgesehene Marktcafé (Neubau)  Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der denkmalgeschützten Rochuskapelle als Wegekapelle am Platzrand  Integration der vorhandenen, südlich gelegenen Geschosswohnungsbauten Projektziele Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung einer zentralen Platzfläche zur sozialen Stärkung des Stadtraums Bickendorf. Durch den Entfall des Individualverkehrs entsteht die M öglichkeit der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Die städtebauliche Wahrnehmung der Platzfläche soll gestärkt sowie die Nutzung sowohl zum Durchqueren als auch für den Aufenthalt erhöht werden. Zielfeld Sozial- und Freiraum: Sicherung eines quartiersbezogenen Treffpunktes zur Stärkung des sozialen Austausches und Zusammenhalts. Aufwertung der Freiflächen zur Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner. Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Herstellung freier Sichtachsen und ausreichende Beleuchtung. Steigerung der Identifikation zur Vermeidung von Vandalismus. Belebung der Platzfläche zur Sicherung der sozialen Kontrolle. Zielfeld Verkehr und Mobilität: Neuordnung der Wegeverbindungen, Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Angebot von Fahrradabstellplätzen zur Stärkung des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit. Indikatoren  erhöhte Aufenthaltsnutzung  Identifikation der Anwohner  Verminderung der Wärmebelastung Kosten Rochusplatz: Leistungsbild Freianlagen ( Leistungsphasen 1 - 4) in Eigenleistung durch das Stadtplanungsamt Köln. Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone IV unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: Kernbereich Platzfläche: 3.900 qm x 320 €/qm = 1.248.000 EUR umgebende Platzflächen: 7.350 qm x 2 20 €/qm= 1.617.000 EUR 2.865.000 EUR Planungshonorar Verkehrsanlagen 45 % Honorar bei 2.865.000 EUR: 45 % v. 202.649 EUR 91.192 EUR 20 % Umbauzuschlag Lph 5 -9 18.238 EUR Zwischensumme Honorar 109.430 EUR + 3,5 % Nebenkosten 3.830 EUR 12.11.2018 Gesamt Honorar netto 113.260 EUR gerundet 113.500 EUR Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß §§ 55 ff. HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone III unten. Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR Planungshonorar Technische Ausrüstung (Brunnenplanung) 100 % Honorar bei 250.000 EUR: 100 % v. 65.418 EUR 65.418 EUR + 3,5 % Nebenkosten 2.290 EUR Gesamt Honorar netto 67.708 EUR gerundet 68.000 EUR Grundstücks- und Baunebenkosten Grundstückskosten 40.000 EUR Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung Rochuskapelle): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt ) zzgl. 10% für Steuern, Gebühren Baunebenkosten 20.000 EUR Gesamtkosten Honorar netto: 181.500 EUR Grundstücks- und Baunebenkosten netto : 60.000 EUR Gesamtkosten Bau netto: 2.865.000 EUR Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR gerundet 3.700.000 EUR Prognose Mittelabfluss 2021: 800.000 € 2022: 2.400.000 € 2023: 500.000 € Projektlaufzeit / Zeitraum 3 Jahre 2020 bis 2022 Es ist vorgesehen, den Förderantrag Ende 2019 zu stellen. Der Baubeginn ist für Anfang 2021 geplant. Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt Leistungsphasen 1 bis 4, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Leistungsphasen 5 bis 9 Förderung Städtebauförderung
  • Anlage 3_Aktualisierte Programmübersicht 12.12.2018

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    Anlage 3 1 Fortschreibung des Maßnahmenprogramms des vom Rat am 28.09.2017 (Vorlage-Nr. 2481/2017) beschlossenen ISEKs für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf Stand: 12.12.2018 Laufzeit aktuell Gesamtkosten im Sozialraum Nr. Bezeichnung Status Förder- zugang Beginn Ende Kosten lt. ISEK 09/2017 Kosten aktuell 0.0.0 Externe Beratung bei der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Antrag in Vorbereitung SBF 2015 2017 - 24.829 € 0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung Antrag in Vorbereitung SBF 2021 2024 757.498 € 358.500 € 0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation Maßnahme wird außerhalb des Programms durch die Stadt umgesetzt SBF - - 44.090 € - 1.0.5 Integration von (zugewanderten) Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen in die Regelsysteme Maßnahme wird außerhalb des Programms durch die Stadt umgesetzt ESF - - - - 1.0.7 Qualifizierungsoffensive Offene Kinder- und Jugendarbeit Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt Bundes- programm - - 27.400 € - 1.0.12 Sprachförderangebote für neu eingereiste Jugendliche und junge Erwachsene mit Jugendintegrationskursen Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt ESF - - 134.200-€ - 1.0.16 Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre Maßnahme in Umsetzung ESF 2017 2019 48.200 € 46.074 € 1.0.17 Stadtteileltern Maßnahme in Umsetzung ESF 2018 2020 77.600 € 77.964 € 1.0.19 Übergänge begleiten: Angebote der Familienbildung mit Schwerpunkt Kooperation mit Kita, Familienzentren, Schulen im Primarbereich und Sekundarstufe I (SEK I), Trägern des offenen Ganztags Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt ESF 2018 2019 111.000 € - 1.0.20 Gemeinsam für Grundbildung im Veedel Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt ESF - - 69.400 € - 1.0.21 Ferienschulen Maßnahme wird außerhalb des Programms durch die Stadt umgesetzt Landesför- derung über MFKJKS oder BAMF - - 23.538 € - Anlage 3 2 Laufzeit aktuell Gesamtkosten im Sozialraum Nr. Bezeichnung Status Förder- zugang Beginn Ende Kosten lt. ISEK 09/2017 Kosten aktuell 1.0.26 Willkommen und Ankommen in Köln Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt ESF - - 312.000 €- - 2.0.4 Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln: Bickendorf, Mühlenweg/Ossendorfer Weg Antrag gestellt SBF 2020 2022 240.000 € 240.500 € 2.1.1 neu Umgestaltung Rochusplatz Maßnahme wurde im Rahmen der Fortschreibung aufgenommen, Antrag in Vorbereitung SBF 2021 2022 - 3.700.000 € 2.1.3 Umgestaltung Mühlenweg von Mathias-Brüggen-Straße Westendstraße/Ossendorfer Weg Antrag in Vorbereitung SBF 2021 2023 2.338.000 € 2.316.000 € 4.0.2 Offen für Regen: Grüne Höfe, grüne Plätze Maßnahme wird außerhalb des Programms durch die Stadt umgesetzt EFRE - - 83.000 €- - 4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems Antrag bewilligt, Umsetzungsvor- bereitung läuft BMUB- Pro- gramm Klima, BMBF 2018 2020 54.000 € 27.273 € 4.0.9 Maßnahmen rund um eine Leitart zur Verbesserung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Sozialraum/ Erhöhung der Biodiversität Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt EFRE - - 15.500 €- - 5.0.2.A Zuhause im Veedel – Aktivierung, Beteiligung und Wohnumfeldpflege Modul A: Mieter- und Nachbarschaftsarbeit Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt SBF - - 186.900 € - 5.0.2.B Zuhause im Veedel – Aktivierung, Beteiligung und Wohnumfeldpflege Modul B: Quartiershausmeister Maßnahme wird nicht umgesetzt weil (angemessener) Förderzugang fehlt ESF 2018 2020 124.200 € - 5.0.3 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Antrag gestellt SBF 2020 2022 387.000 € 392.105 € Summen 4.488.826 € 7.183.245 €
  • Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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    Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Die Verwaltung beabsichtigt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ fortgeschrieben. Mit dem Ratsbeschluss zur Fortschreibung wird die Verwaltung in die Lage versetzt, den Förderantrag für die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zum STEP 2020 zu stellen. Aufgrund der komplexen förderrechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen engen zeitlichen Vorgaben sowie der notwendigen Abstimmungsprozesse kann die Beschlussvorlage nicht fristgerecht in die politische Beratungsfolge eingebracht werden. Um dennoch die Ratssitzung am 14.02.2019 zu erreichen und den Antrag zum STEP 2020 stellen zu können, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge verfristet vorgelegt.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 4249/2018 Freigabedatum 24.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016 und vom 18.12.2018, Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bi- ckendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maß- nahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben. 2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche Einzelmaßnah- me für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in der Kosten- und Finanzie- rungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbe- reitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie ei- ner erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungser- mächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“, 3,7 Mio. Euro. Die Maß- nahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanz- plan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt. Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur Ver- fügung gestellt (Session Nr. 2423/2018). 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahme (Anlage 1) im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und der Anpassung der Maß- nahmenkonzeption, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern auf- grund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksver- tretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 4. Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im September 2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden, a. da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nord- rhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnah- men die Fördergrundlage weggefallen ist, b. um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von städ- tebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnah- men zu erreichen, c. um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung laufend alle Fördermöglichkeiten zur weiteren Umset- zung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ zu prüfen. Beschlussalternative: Der Rat erkennt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahme nicht an. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.700.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis max.70 % % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 50 bis max.90% % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen derzeit nicht bezifferbar€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung 1. Ausgangslage Köln hat sich mit einem Konzept für den breiten Ansatz der sozialraumorientierten Stadtentwicklung entschieden und mit dem Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln) die unterschiedlichen Handlungsfelder des Aufrufs gemeinsam betrachtet. Grund- und damit Fördervoraussetzung, um Mittel aus den euro- päischen Struktur- und Investitionsfonds und dem Städtebauförderprogramm beantragen zu können, ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Das Leitkonzept wurde am 20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) vom Rat beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vor- lagen Nr. 2788/2018) wurde das Leitkonzept ergänzt. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, vom Rat beschlossen am 28.09.2017 (Vorlage-Nr. 2481/2017), ist ein Bestandteil dieses Leitkonzeptes, das insgesamt elf Sozialräume umfasst. Das ISEK beinhaltet eine detaillierte Betrach- tung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifische Anforderungen ein. Erste Förderanträge wurden bereits in 2016, 2017 und 2018 gestellt und bewilligt, die ersten Maß- nahmen sind zum 01.01.2017 gestartet. Mit der neu entwickelten Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ wird das ISEK für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ fortgeschrieben. Die Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der neuen Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ erfolgt parallel. 4 2. Ziele des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ Ziel des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist es, verbesserte Lebensbedingungen der Menschen in allen elf Sozialräumen des Programmgebiet zu schaffen und auf den Arbeiten des Programms „Lebenswerte Veedel“ aufzubauen. Es gilt, den Sozialraum zu stärken, die Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt auszubau- en und Präventionsansätze zu systematisieren. Erwartet werden auch positive Effekte auf die g e- samtstädtische Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt. Darüber hinau s sollen auch strukturelle Verbesserungen bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartier s- entwicklung als Strategie der Stadtentwicklung erreicht werden. Dazu gehören u. a. die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den in den Quartieren aktiven Akteu ren einerseits und die Abstimmung ihres Handels mit den Dienststellen der Stadt andererseits. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft von allen an der Programmumsetzung Beteiligten aktiv eingebunden. Um eine ganzheitliche und langfristige Quartierentwicklungsstrategie zu gewährleisten, sind sowohl kurzfristige (bis 2019), als auch mittelfristige (bis 2024) Maßnahmen für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ vorgesehen. Die Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinan- der auf und tragen als gebündeltes Maßnahmenpacket zur Zielerreichung bei. Die Verwaltung informiert die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über die notwendigen Anpassungen und Veränderungen in Form eines Sachstandsberichtes. Die Gesamtzielstellung des Projektes wird mit den vorgesehenen Maßnahmen sowie ergänzenden Maßnahmen außerhalb des Programms erreicht. 3. Bedeutung der Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ Der Rochusplatz liegt im südlichen Teil des Sozialraumes und ist im Norden und Osten umgeben von den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Die Platzfläche wird derzeit als Parkplatz und für den zwei Mal in der Woche stattfinden Wochenmarkt sowie die Kirmes genutzt. An der nördlichen Platzgrenze befindet sich die denkmalgeschützte Rochuskapelle mit einer umgeben- den Baumgruppe. Der Rochusplatz ist ein Anlaufpunkt im Sozialraum und soll in seiner Funktion als Stadtteilplatz ge- stärkt werden. Mit der Umgestaltung des Rochusplatzes in seiner Gesamtheit wird eine wesentliche Strukturveränderung im Viertel erzielt. Parallel wird im östlichen Teil des Plangebietes seitens der GAG ein Wohn- und Gewerbeneubau entstehen. Mit dem Zuzug von ca. 250 Menschen wird der Ro- chusplatz eine zentrale Wirkung als Ortsmittelpunkt im Sozialraum haben. Die GAG Immobilien AG hat bereits mit den Arbeiten zu diesem Neubau im östlichen Teil des Plan- gebietes begonnen. Durch den Neubau in U Form mit integrierten Grünflächen in der nordöstlichen Hälfte des Platzes wird die Fläche räumlich neu gefasst und infolge der angesiedelten Wohn- und Gewerbenutzung zusätzlich belebt (Planung von 105 Wohneinheiten). Die Platzgestaltung durch Begrünung und Anlage von Verweilflächen (Boule, Bänke, Terrasse) wird die städtebauliche Entwicklung des Raums sinnvoll ergänzen. Die Aufenthaltsqualität wird sich deut- lich erhöhen und das Sicherheitsgefühl wird durch die Herstellung freier Sichtachsen und ausreichen- der Beleuchtung gesteigert. Zusätzlich werden die Wegebeziehungen optimiert und in Einklang mit der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angelegt (weitere Details zur Maßnahme können der Anlage 1 entnommen werden). Im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ plant die Stadt Köln, den Förderantrag im Herbst 2019 zum Stadterneuerungsprogramm 2020 einzureichen. Die Zeitplanung sieht derzeit eine Bauausführung von Beginn des Jahres 2021, nach Abschluss des Neubaus der GAG, bis II. Quartal des Jahres 2023 vor. 5 4. Finanzen Die derzeit kalkulierten Kosten für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ betragen insgesamt 3,7 Millionen €. Sie liegen innerhalb des Kostenvolumens der bereits beschlossenen Mittel des Ge- samtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der Haus- haltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt. Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung kann derzeit noch keine qualifizierte Aussage getätigt werden. Maßnahmen, die über die Städtebauförderung fi- nanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % auf. Anlagen Anlage 1: Projektbeschreibung der Maßnahme (Maßnahmenblatt) Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 3: Aktualisierte Programmübersicht Anlage 4: Karte Planung Rochusplatz

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 07.02.2019

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 6.12, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 11.02.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.33, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 14.02.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 10.28, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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