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4249/2018

Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.28

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3_Aktualisierte Programmübersicht 12.12.2018

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Anlage 4 _Karte Planung Rochusplatz

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Anlage 1_Rochusplatz_Projektbeschreibung__

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Anlage 2_Kostenübersicht_Mittelabfl._Fortschr. ISEK Bi_We_Os

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

1149 Zeichen

Anlage 0  
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die Verwaltung beabsichtigt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes 
„Starke Veedel – Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) 
erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bickendorf, Westend 
und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das Integrierte 
Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maßnahme 
„Umgestaltung Rochusplatz“ fortgeschrieben.  
Mit dem Ratsbeschluss zur Fortschreibung wird die Verwaltung in die Lage versetzt, den 
Förderantrag für die Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zum STEP 2020 zu 
stellen. 
Aufgrund der komplexen förderrechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen 
engen zeitlichen Vorgaben sowie der notwendigen Abstimmungsprozesse kann die 
Beschlussvorlage nicht fristgerecht in die politische Beratungsfolge eingebracht werden. 
Um dennoch die Ratssitzung am 14.02.2019 zu erreichen und den Antrag zum STEP 2020 
stellen zu können, wird die Vorlage den politischen Gremien zu Beginn der Beratungsfolge 
verfristet vorgelegt.

Beschlussvorlage Rat

10949 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/12 
Vorlagen-Nummer 
 4249/2018 
Freigabedatum 
 24.01.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den 
Sozialraum "Bickendorf, Westend und Ossendorf" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Fortschreibung des auf der Grundlage des Leitkonzeptes „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ (Ratsbeschlüsse vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016 und vom 18.12.2018, 
Vorlage-Nr. 2788/18) erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum „Bi-
ckendorf, Westend und Ossendorf“ (Ratsbeschluss vom 28.09.2017, Vorlage-Nr. 2481/2017). Das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ wird um die Maß-
nahme „Umgestaltung Rochusplatz“ (Anlage 1) fortgeschrieben.  
 
2. Der Rat beschließt die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die zusätzliche Einzelmaßnah-
me für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“, die in der Kosten- und Finanzie-
rungsübersicht bis 2023 hinterlegt sind (siehe Anlage 2). Er beauftragt die Verwaltung mit vorbe-
reitenden Maßnahmen, um eine potentielle Förderung dieses Projektes zu klären. Die Umsetzung 
der Maßnahme steht unter Vorbehalt der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang sowie ei-
ner erzielten Förderquote von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten.                                            
Der zusätzlich entstehende Aufwand und die zusätzlich entstehenden investiven Zahlungser-
mächtigungen betragen für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“, 3,7 Mio. Euro. Die Maß-
nahme soll bis 2023 im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ umgesetzt werden. Die 
Kosten der Baumaßnahme werden in der Haushaltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanz-
plan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz 
veranschlagt. Die Planungskosten werden in 2019 budgetneutral im Rahmen einer APL zur Ver-
fügung gestellt (Session Nr. 2423/2018). 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der zusätzlichen investiven Maßnahme 
(Anlage 1) im Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und der Anpassung der Maß-
nahmenkonzeption, soweit im weiteren Abstimmungsprozess mit den Fördermittelgebern auf-
grund laufender Änderungen der Förderbedingungen Anpassungen erforderlich werden. Der Rat 
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksver-
tretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.  
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
 
 
4. Der Rat nimmt die in Anlage 3 tabellarisch aufgeführten Anpassungen des vom Rat im September 
2017 beschlossenen Einzel-ISEKs (Vorlage-Nr. 2481/2017), die notwendig wurden, 
a. da durch eine Richtlinienänderung sowie die neue Schwerpunktsetzung des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Bereich des ESF während der Projektlaufzeit für vorgesehene Maßnah-
men die Fördergrundlage weggefallen ist, 
b. um den städtebaulichen Ansatz zu stärken und dabei ein angemessenes Verhältnis von städ-
tebaulichen nachrangigen konsumtiven Maßnahmen zu städtebaulichen investiven Maßnah-
men zu erreichen, 
c. um die Erreichung der im ISEK festgelegten Ziele sicherstellen zu können, 
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung laufend alle Fördermöglichkeiten zur weiteren Umset-
zung des beschlossenen Maßnahmenprogramms für „Bickendorf, Westend und Ossendorf“ zu 
prüfen. 
 
Beschlussalternative: 
Der Rat erkennt die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für den Sozialraum 
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ und die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahme nicht an.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.700.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 bis max.70 % 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 50 bis max.90% 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   derzeit nicht bezifferbar€ 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
Köln hat sich mit einem Konzept für den breiten Ansatz der sozialraumorientierten Stadtentwicklung 
entschieden und mit dem Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, 
Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln) die unterschiedlichen Handlungsfelder 
des Aufrufs gemeinsam betrachtet. Grund- und damit Fördervoraussetzung, um Mittel aus den euro-
päischen Struktur- und Investitionsfonds und dem Städtebauförderprogramm beantragen zu können, 
ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Das Leitkonzept wurde am 
20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) vom Rat beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vor-
lagen Nr. 2788/2018) wurde das Leitkonzept ergänzt. 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und 
Ossendorf“, vom Rat beschlossen am 28.09.2017 (Vorlage-Nr. 2481/2017), ist ein Bestandteil dieses 
Leitkonzeptes, das insgesamt elf Sozialräume umfasst. Das ISEK beinhaltet eine detaillierte Betrach-
tung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifische Anforderungen ein.  
 
Erste Förderanträge wurden bereits in 2016, 2017 und 2018 gestellt und bewilligt, die ersten Maß-
nahmen sind zum 01.01.2017 gestartet. 
 
Mit der neu entwickelten Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ wird das ISEK für den Sozialraum 
„Bickendorf, Westend und Ossendorf“ fortgeschrieben. Die Abstimmung mit dem Land hinsichtlich der 
neuen Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ erfolgt parallel.

4 
 
2. Ziele des ISEKs für den Sozialraum „Bickendorf, Westend und Ossendorf“  
Ziel des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist es, verbesserte Lebensbedingungen 
der Menschen in allen elf Sozialräumen des Programmgebiet zu schaffen und auf den Arbeiten 
des Programms „Lebenswerte Veedel“ aufzubauen. 
 
Es gilt, den Sozialraum zu stärken, die Armut zu bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt auszubau-
en und Präventionsansätze zu systematisieren. Erwartet werden auch positive Effekte auf die g e-
samtstädtische Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der Gesamtstadt. Darüber hinau s 
sollen auch strukturelle Verbesserungen bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Quartier s-
entwicklung als Strategie der Stadtentwicklung erreicht werden. Dazu gehören u. a. die abgestimmte 
Zusammenarbeit zwischen den in den Quartieren aktiven Akteu ren einerseits und die Abstimmung 
ihres Handels mit den Dienststellen der Stadt andererseits. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft von 
allen an der Programmumsetzung Beteiligten aktiv eingebunden.  
Um eine ganzheitliche und langfristige Quartierentwicklungsstrategie zu gewährleisten, sind sowohl 
kurzfristige (bis 2019), als auch mittelfristige (bis 2024) Maßnahmen für den Sozialraum „Bickendorf, 
Westend und Ossendorf“ vorgesehen. Die Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, bauen aufeinan-
der auf und tragen als gebündeltes Maßnahmenpacket zur Zielerreichung bei.  
Die Verwaltung informiert die politischen Gremien in regelmäßigen Abständen über die notwendigen 
Anpassungen und Veränderungen in Form eines Sachstandsberichtes. Die Gesamtzielstellung des 
Projektes wird mit den vorgesehenen Maßnahmen sowie ergänzenden Maßnahmen außerhalb des 
Programms erreicht. 
 
3. Bedeutung der Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ für den Sozialraum „Bickendorf, 
Westend und Ossendorf“  
Der Rochusplatz liegt im südlichen Teil des Sozialraumes und ist im Norden und Osten umgeben von 
den Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. Die Platzfläche wird derzeit als 
Parkplatz und für den zwei Mal in der Woche stattfinden Wochenmarkt sowie die Kirmes genutzt. An 
der nördlichen Platzgrenze befindet sich die denkmalgeschützte Rochuskapelle mit einer umgeben-
den Baumgruppe.  
Der Rochusplatz ist ein Anlaufpunkt im Sozialraum und soll in seiner Funktion als Stadtteilplatz ge-
stärkt werden. Mit der Umgestaltung des Rochusplatzes in seiner Gesamtheit wird eine wesentliche 
Strukturveränderung im Viertel erzielt. Parallel wird im östlichen Teil des Plangebietes seitens der 
GAG ein Wohn- und Gewerbeneubau entstehen. Mit dem Zuzug von ca. 250 Menschen wird der Ro-
chusplatz eine zentrale Wirkung als Ortsmittelpunkt im Sozialraum haben.  
Die GAG Immobilien AG hat bereits mit den Arbeiten zu diesem Neubau im östlichen Teil des Plan-
gebietes begonnen. Durch den Neubau in U Form mit integrierten Grünflächen in der nordöstlichen 
Hälfte des Platzes wird die Fläche räumlich neu gefasst und infolge der angesiedelten Wohn- und 
Gewerbenutzung zusätzlich belebt (Planung von 105 Wohneinheiten).  
Die Platzgestaltung durch Begrünung und Anlage von Verweilflächen (Boule, Bänke, Terrasse) wird 
die städtebauliche Entwicklung des Raums sinnvoll ergänzen. Die Aufenthaltsqualität wird sich deut-
lich erhöhen und das Sicherheitsgefühl wird durch die Herstellung freier Sichtachsen und ausreichen-
der Beleuchtung gesteigert. Zusätzlich werden die Wegebeziehungen optimiert und in Einklang mit 
der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen Nahverkehrs angelegt (weitere Details zur 
Maßnahme können der Anlage 1 entnommen werden).  
Im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ plant die 
Stadt Köln, den Förderantrag im Herbst 2019 zum Stadterneuerungsprogramm 2020 einzureichen. 
Die Zeitplanung sieht derzeit eine Bauausführung von Beginn des Jahres 2021, nach Abschluss des 
Neubaus der GAG, bis II. Quartal des Jahres 2023 vor.

5 
 
4. Finanzen 
Die derzeit kalkulierten Kosten für die Maßnahme „Umgestaltung Rochusplatz“ betragen insgesamt 
3,7 Millionen €. Sie liegen innerhalb des Kostenvolumens der bereits beschlossenen Mittel des Ge-
samtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. Die Kosten der Baumaßnahme werden in der Haus-
haltsplananmeldung 2020/2021 ff. im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung unter der Finanzstelle 
1502-0902-4-1006 Aufwertung Rochusplatz veranschlagt. 
Über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung kann derzeit 
noch keine qualifizierte Aussage getätigt werden. Maßnahmen, die über die Städtebauförderung fi-
nanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % auf.  
 
 
Anlagen  
Anlage 1: Projektbeschreibung der Maßnahme (Maßnahmenblatt) 
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht 
Anlage 3: Aktualisierte Programmübersicht 
Anlage 4: Karte Planung Rochusplatz

Anlage 3_Aktualisierte Programmübersicht 12.12.2018

4070 Zeichen

Anlage 3 
1 
 
Fortschreibung des Maßnahmenprogramms des vom Rat am 28.09.2017 (Vorlage-Nr. 
2481/2017) beschlossenen ISEKs für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf  
Stand: 12.12.2018 
 
    Laufzeit aktuell Gesamtkosten im  
Sozialraum 
Nr. Bezeichnung Status Förder-
zugang Beginn Ende 
Kosten lt. 
ISEK 
09/2017 
Kosten 
aktuell 
0.0.0 
Externe Beratung bei der 
Erstellung des Integrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes 
Antrag in 
Vorbereitung SBF 2015 2017 - 24.829 € 
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement 
und Aktivierung 
Antrag in 
Vorbereitung SBF 2021 2024 757.498 € 358.500 € 
0.0.2 Prozessbegleitende Evaluation 
Maßnahme wird 
außerhalb des 
Programms 
durch die Stadt 
umgesetzt 
SBF - - 44.090 € - 
1.0.5 
Integration von 
(zugewanderten) 
Kindern/Jugendlichen/jungen 
Erwachsenen in die 
Regelsysteme 
Maßnahme wird 
außerhalb des 
Programms 
durch die Stadt 
umgesetzt 
ESF - - - - 
1.0.7 
Qualifizierungsoffensive 
Offene Kinder- und 
Jugendarbeit 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang 
fehlt 
Bundes-
programm  - - 27.400 € - 
1.0.12 
Sprachförderangebote für neu 
eingereiste Jugendliche und 
junge Erwachsene mit 
Jugendintegrationskursen 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang 
fehlt 
ESF - - 134.200-€ - 
1.0.16 
Zugehende Hilfe zur 
Überleitung ins Regelsystem 
und Entwicklung einer 
beruflichen Perspektive für 
junge Menschen mit 
psychischen Problemen bis 27 
Jahre 
Maßnahme in 
Umsetzung  ESF 2017 2019 48.200 € 46.074 € 
1.0.17 Stadtteileltern Maßnahme in 
Umsetzung  ESF 2018 2020 77.600 € 77.964 € 
1.0.19 
Übergänge begleiten: 
Angebote der Familienbildung 
mit Schwerpunkt Kooperation 
mit Kita, Familienzentren, 
Schulen im Primarbereich und 
Sekundarstufe I (SEK I), 
Trägern des offenen Ganztags 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang 
fehlt 
ESF 2018 2019 111.000 € - 
1.0.20 Gemeinsam für Grundbildung 
im Veedel 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang 
fehlt 
ESF - - 69.400 € - 
1.0.21 Ferienschulen  
Maßnahme wird 
außerhalb des 
Programms 
durch die Stadt 
umgesetzt 
Landesför-
derung 
über 
MFKJKS 
oder 
BAMF 
- - 23.538 € -

Anlage 3 
2 
 
 
    Laufzeit aktuell Gesamtkosten im  
Sozialraum 
Nr. Bezeichnung Status Förder-
zugang Beginn Ende 
Kosten lt. 
ISEK 
09/2017 
Kosten aktuell 
1.0.26 Willkommen und Ankommen in 
Köln 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang fehlt 
ESF - - 312.000 €- - 
2.0.4 
Spiel- und Bewegungsräume 
in den Veedeln: Bickendorf, 
Mühlenweg/Ossendorfer Weg 
Antrag gestellt SBF 2020 2022 240.000 € 240.500 € 
2.1.1 
neu 
Umgestaltung 
Rochusplatz  
Maßnahme wurde 
im Rahmen der  
Fortschreibung 
aufgenommen, 
Antrag in 
Vorbereitung 
SBF  2021 2022 - 3.700.000 € 
2.1.3 
Umgestaltung Mühlenweg von 
Mathias-Brüggen-Straße 
Westendstraße/Ossendorfer 
Weg 
Antrag in 
Vorbereitung SBF 2021 2023 2.338.000 € 2.316.000 € 
4.0.2 Offen für Regen: Grüne Höfe, 
grüne Plätze  
Maßnahme wird 
außerhalb des 
Programms durch 
die Stadt 
umgesetzt 
EFRE - - 83.000 €- - 
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und 
Informationssystems 
Antrag bewilligt, 
Umsetzungsvor-
bereitung läuft 
BMUB-
Pro-
gramm 
Klima, 
BMBF 
2018 2020 54.000 € 27.273 € 
4.0.9 
Maßnahmen rund um eine 
Leitart zur Verbesserung der 
Identifikation der Bürgerinnen 
und Bürger mit ihrem 
Sozialraum/ Erhöhung der 
Biodiversität   
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang fehlt 
EFRE - - 15.500 €- - 
5.0.2.A 
Zuhause im Veedel – 
Aktivierung, Beteiligung und  
Wohnumfeldpflege 
Modul A: Mieter- und 
Nachbarschaftsarbeit 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang fehlt 
SBF - - 186.900 € - 
5.0.2.B 
Zuhause im Veedel –  
Aktivierung, Beteiligung und 
Wohnumfeldpflege Modul B: 
Quartiershausmeister 
Maßnahme wird 
nicht umgesetzt 
weil 
(angemessener) 
Förderzugang fehlt 
ESF 2018 2020 124.200 € - 
5.0.3 Haus-, Hof- und 
Fassadenprogramm Antrag gestellt SBF 2020 2022 387.000 € 392.105 € 
     Summen 4.488.826 € 7.183.245 €

Anlage 4 _Karte Planung Rochusplatz

128 Zeichen

Anlage 4 
 
Umgestaltung Rochusplatz 
    
 
Rochuskapelle 
Gewerbe 
Einzelhandel 
Westcenter  
Hochhaus  
24 Etagen 
GAG Neubau

Anlage 1_Rochusplatz_Projektbeschreibung__

9447 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Laufende Nummer 2.1.1 Handlungsfeld Öffentlicher Raum  
Maßnahme UMGESTALTUNG ROCHUSPLATZ 
Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf 
Umbau der vorhandenen Platzfläche 
Baumaßnahmen: Neugestaltung des Rochusplatzes als 
Ortsmittelpunkt, Einbindung eines vier- bis fünfgeschossigen 
Neubaus der GAG mit Wohn- und Gewerbenutzung  
Inhalt Ausgangslage 
Der Rochusplatz liegt im Stadtteil Bickendorf innerhalb des 
Sozialraumgebietes Bickendorf, Westend und Ossendorf. Er soll 
im Rahmen des Förderprogramms „Starke Veedel – Starkes 
Köln“ als Ortsmittelpunkt gestärkt und aufgewertet werden. Der 
Platz ist im Norden und Osten umgeben von den 
Hauptverkehrsstraßen Venloer Straße und Äußerer Kanalstraße. 
Im Süden schließt eine viergeschossige Wohnbebauung der 
GAG an, die durch einen öffentlichen Fußweg in Ost-West-
Richtung erschlossen ist. Auf der westlichen Platzkante befindet 
sich ein eingeschossiges Gewerbegebäude mit Einzelhandel, 
Kultur- und Gastronomienutzung. Dahinter steht das sogenannte 
Westcenter mit 24 Geschossen, das überwiegend mit 
Wohnnutzung belegt ist. Die denkmalgeschützte Rochuskapelle 
bildet mit der umgebenden Baumgruppe direkt an der nördlichen 
Platzgrenze einen architektonischen Auftakt für den städtischen 
Raum. Nördlich der Venloer Straße befinden sich die 
Feuerwache sowie ein Schnellrestaurant und Wohnhäuser mit 
teilweise Einzelhandel in den Erdgeschossflächen. Der Platz ist 
durch die Stadtbahn sowie mehrere Buslinien gut an das ÖPNV-
Netz angebunden. Die Platzfläche wird zurzeit als Parkplatz 
sowie für den zwei Mal in der Woche stattfindenden 
Wochenmarkt und die Kirmes genutzt. Die Zufahrt für die 
Marktaussteller erfolgt von Süden über die Vitalisstraße. 
Der Rochusplatz war lange Zeit vom Baukörper des 
Rochusbades und von großzügigen Verkehrsflächen geprägt. 
Nach dem Abriss des Bades in 2010 wurde die frei gewordene 
Fläche überwiegend als Parkplatz mit temporärer Markt- und 
Kirmesnutzung belegt. Um den Bereich städtebaulich neu zu 
ordnen und eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Büros und 
Dienstleistung zu ermöglichen, wurde ein 
Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses 
Verfahrens fand 2011 eine zweistufige moderierte 
Bürgerbeteiligung statt. Als Ergebnis der Beteiligung beschloss 
der Stadtentwicklungsausschuss 2013, den Bebauungsplan 
abgeändert fortzuführen:  
 Um eine Verlegung der Venloer Straße gemäß dem 
Planungsvorschlag der „Künstler für Bickendorf“, der auf 
dem Siegerentwurf des Wettbewerbes von 1993 basiert, 
zu ermöglichen, wurde der nördliche Baukörper um 3 
Grad nach Süden verschwenkt.

12.11.2018 
 Der südliche Baukörper wurde nach Osten verschoben, 
um die Sichtachse Vitalisstraße/Rochusstraße 
freizuhalten.  
Der geänderte Bebauungsplan wurde 2014 rechtskräftig. Das 
Grundstück für den Neubau wurde von der GAG Immobilien AG 
erworben, die für die Planung eine M ehrfachbeauftragung mit 
fünf interdisziplinären Planungsteams durchführte. Das Ergebnis 
der M ehrfachbeauftragung wurde durch die Bezirksvertretung 
und den Stadtentwicklungsausschuss 2017 beschlossen.  
Der Bebauungsplan sieht im westlichen Bereich ebenfalls eine 
neue Bebauung mit gemischter Nutzung vor. Grundlage der zu 
erarbeitenden Planung ist in diesem Bereich vorerst die 
Bestandsstruktur, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Absicht 
für einen Neubau besteht.  
 
Projektbeschreibung 
Aufgrund seiner stadträumlichen Lage und der guten 
verkehrlichen Anbindung hat der Rochusplatz eine zentrale 
Bedeutung im Stadtviertel. Er soll zur Begegnung und zum 
Aufenthalt der Anwohner dienen sowie für Veranstaltungen und 
den Wochenmarkt genutzt werden.  
Durch den östlichen Neubau wird die Platzfläche räumlich neu 
gefasst und durch die vorgesehene Wohn- und Gewerbenutzung 
zusätzlich belebt.  
Aus diesen Gründen soll der Rochusplatz mit seinem direkten 
Umfeld aufgewertet und in seiner Funktion als Stadtteilplatz 
gestärkt werden.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baustein 1: Grundlagenermittlung, Vorplanung (2018) 
Auf Basis der Bestandserfassung wird die Vorplanung unter 
Berücksichtigung der verschiedenen Nutzerbelange entwickelt. 
Insbesondere ist hier der Wochenmarkt, der zweimal wöchentlich

12.11.2018 
stattfindet, zu beachten. Weiterhin ändern sich durch den 
Neubau im östlichen Planungsbereich die stadträumliche 
Wirkung sowie die Wegebeziehungen. Diese sind in Einklang mit 
der Anbindung des Platzes an das Netz des öffentlichen 
Nahverkehrs zu bringen.  
 Grundlagenermittlung und Vorplanung (Durchführung der 
Leistungsphasen 1-2) 
Baustein 2: Bürgerinformation (2018) 
 Die Vorplanung wurde den Bürgerinnen und Bürgern am 
12.07.2018 öffentlich vorgestellt.  
Baustein 3: Fortschreibung der Vorplanung (2018-2019) 
 Anregungen und Vorschläge aus der Bürgerinformation 
werden geprüft und in die Fortschreibung der Planung 
integriert. 
 Einholung des Planungsbeschlusses  
Baustein 4: Entwurfsplanung (2019) 
 Erstellen der Entwurfsplanung (Durchführung der 
Leistungsphase 3) 
 Erstellung des Förderantrags 
 Einholung des Baubeschlusses 
Baustein 5: Bauphase (2020-2022) 
 Erstellung der Leistungsphasen 5 bis 9 
(Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe, 
Bauüberwachung, Objektbetreuung)  
 Ausführung der M aßnahmen nach Fertigstellung des 
östlichen Neubaugebietes 
Zielgruppe alle Altersgruppen, Geschlechter und Lebensstile, insbesondere 
Familien, Jugendliche, Senioren, M igranten 
Ziele Operative Ziele 
 identitätsstiftende Aufwertung des Platzes und Erhöhung 
der Aufenthaltsqualität  
 Sicherung der Nutzung für den Wochenmarkt und 
Stärkung der Funktion als Treffpunkt für die Bevölkerung 
 Stärkung der Verbindung zum nördlich anschließenden 
Wohngebiet  
 Neuordnung der Fuß- und Radwegverbindungen 
 gut erkennbare und begehbare Wegeverbindungen 
 Schaffung einer raumbildenden Grünstruktur unter 
Berücksichtigung der zu erhaltenden Bestandsbäume  
 Erhöhung der Wahrnehmung des Platzes als 
Ortsmittelpunkt 
 Einbindung von Außengastronomieflächen für das

12.11.2018 
vorgesehene Marktcafé (Neubau) 
 Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der denkmalgeschützten 
Rochuskapelle als Wegekapelle am Platzrand  
 Integration der vorhandenen, südlich gelegenen 
Geschosswohnungsbauten  
Projektziele 
Ziel der Umgestaltung ist die Schaffung einer zentralen 
Platzfläche zur sozialen Stärkung des Stadtraums Bickendorf. 
Durch den Entfall des Individualverkehrs entsteht die M öglichkeit 
der Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Die städtebauliche 
Wahrnehmung der Platzfläche soll gestärkt sowie die Nutzung 
sowohl zum Durchqueren als auch für den Aufenthalt erhöht 
werden.  
Zielfeld Sozial- und Freiraum: 
Sicherung eines quartiersbezogenen Treffpunktes zur Stärkung 
des sozialen Austausches und Zusammenhalts. Aufwertung der 
Freiflächen zur Steigerung der Lebensqualität für die Anwohner. 
Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Herstellung freier 
Sichtachsen und ausreichende Beleuchtung. Steigerung der 
Identifikation zur Vermeidung von Vandalismus. Belebung der 
Platzfläche zur Sicherung der sozialen Kontrolle.  
Zielfeld Verkehr und Mobilität: 
Neuordnung der Wegeverbindungen, Anbindung an den 
öffentlichen Nahverkehr, Angebot von Fahrradabstellplätzen zur 
Stärkung des Radverkehrs, Erhöhung der Verkehrssicherheit 
und der Barrierefreiheit.  
Indikatoren  erhöhte Aufenthaltsnutzung 
 Identifikation der Anwohner 
 Verminderung der Wärmebelastung  
Kosten Rochusplatz: 
Leistungsbild Freianlagen ( Leistungsphasen 1  - 4) in Eigenleistung 
durch das Stadtplanungsamt Köln.   
Leistungsbild Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5 - 9) gemäß §§ 45ff. 
HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone IV unten. 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto:  
Kernbereich Platzfläche:  3.900 qm x 320 €/qm = 1.248.000 EUR 
umgebende Platzflächen:  7.350 qm x 2 20 €/qm= 1.617.000 EUR 
       2.865.000 EUR 
Planungshonorar Verkehrsanlagen  
45 % Honorar bei 2.865.000 EUR:  45 % v. 202.649 EUR 
91.192 EUR 
20 % Umbauzuschlag Lph 5 -9 18.238 EUR 
Zwischensumme Honorar 109.430 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten 3.830 EUR

12.11.2018 
Gesamt Honorar netto  113.260 EUR 
gerundet 113.500 EUR 
Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9) gemäß 
§§ 55 ff. HOAI. Einordnung in d ie Honorarzone III unten. 
Geschätzte anrechenbare Herstellkosten netto: 250.000 EUR 
Planungshonorar Technische Ausrüstung (Brunnenplanung) 
100 % Honorar bei 250.000 EUR:  100 % v. 65.418 EUR 
65.418 EUR 
+ 3,5 % Nebenkosten 2.290 EUR 
Gesamt Honorar netto  67.708 EUR 
gerundet 68.000 EUR 
 
Grundstücks- und Baunebenkosten 
Grundstückskosten  40.000 EUR 
Kosten für den Grundstückserwerb Flurstück 1298/1 (Umgebung 
Rochuskapelle): 180 qm x 200 EUR/qm (geschätzt ) zzgl. 10% für 
Steuern, Gebühren 
Baunebenkosten 20.000 EUR 
Gesamtkosten Honorar netto:    181.500 EUR 
Grundstücks- und Baunebenkosten netto :      60.000 EUR 
Gesamtkosten Bau netto: 2.865.000 EUR 
 
Projektkosten gesamt netto: 3.106.500 EUR 
Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) brutto: 3.696.735 EUR 
gerundet 3.700.000 EUR  
Prognose Mittelabfluss 2021:     800.000 € 
2022:  2.400.000 € 
2023:     500.000 € 
Projektlaufzeit / Zeitraum 3 Jahre 
2020 bis 2022  
Es ist vorgesehen, den Förderantrag Ende 2019 zu stellen.  
Der Baubeginn ist für Anfang 2021 geplant.  
Projektverantwortung Stadt Köln: Stadtplanungsamt Leistungsphasen 1 bis 4,  
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Leistungsphasen 5 bis 
9 
Förderung Städtebauförderung

Anlage 2_Kostenübersicht_Mittelabfl._Fortschr. ISEK Bi_We_Os

1750 Zeichen

Anlage 2 : Kostenübersicht für den Sozialraum Bickendorf, Westend und Ossendorf                                 Stand 18.10.2018
Maßnahme                                         Mittelabfluss Kosten (€)
2017
Kosten (€)
2018
Kosten (€)
2019 
Kosten (€)
2020
Kosten (€)
2021
Kosten (€)
2022
Kosten (€)
2023
Kosten (€)
2024 Gesamtkosten (€)
0.0.0. Externe Beratung und Unterstützung bei der
Erstellung des Leitkonzeptes                                       24.829,00 € 24.829,00 €
0.0.1 Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung    129.500,00 € 114.500,00 € 114.500,00 € 358.500,00 €
1.0.16 Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem
und Entwicklung einer beruflichen Perspektive für junge
Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre in allen
Sozialräumen
17.349,00 € 22.992,00 € 5.733,00 € 46.074,00 €
1.0.17 Stadtteileltern  33.735,00 € 26.915,00 € 17.314,00 €  77.964,00 €
2.0.4 Spiel- und Bewegungsräume in den Veedeln      72.150,00 € 120.250,00 € 48.100,00 € 240.500,00 €
2.1.1 Umgestaltung des Rochusplatzes   800.000,00 € 2.400.000,00 € 500.000,00 € 3.700.000,00 €
2.1.3 Mühlenweg (Matthias-Brüggen-Str. bis Ossendorfer
Weg)  55.000,00 € 61.000,00 € 170.000,00 € 1.530.000,00 € 500.000,00 €  2.316.000,00 €
4.0.4 Aufbau eines Hitzewarn- und Informationssystems.
Informationsmaterial für die Bevölkerung zum Thema
Hitzeentwicklung im Zuge des Klimawandels
 9.090,90 € 9.090,90 € 9.090,90 € 27.272,70 €
 
Summierung 17.349,00 € 56.727,00 € 96.738,90 € 218.106,44 € 1.336.271,44 € 4.295.451,54 € 1.162.600,00 € 0,00 € 7.183.244,33 €
 
392.104,63 €
                      Stand 12.12.2018
 
5.0.3 Haus,- Hof- und Fassadenprogramm, zusätzlich
beträgt der Eigenanteil der Antragsteller 392.104,63 €.  130.701,54 € 130.701,54 € 130.701,54 €

Beratungsverlauf (4)

28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4249/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.01.2019
Erstellt
18.12.2018 11:18