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AN/0576/2018

Fragen zur Ost-West-Bahn – Einwohnerbeteiligung braucht vollständige Information!

Die Linke. Anfrage nach § 4 16.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018, TOP 4.6

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

4831 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.04.2018 
AN/0576/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.05.2018 
 
Fragen zur Ost-West-Bahn – Einwohnerbeteiligung braucht vollständige Information! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden 
Ratssitzung zu nehmen: 
Eine Einwohnerbeteiligung kann nur gelingen, wenn allen Beteiligten die Informationen zur 
Verfügung stehen, welche für die Entscheidung relevant sind. Das Netzwerk Bürgerbeteiligung 
formuliert diese Forderung in seinen „Qualitätskriterien Bürgerbeteiligung“: 
„Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen vor 
Beginn des Verfahrens an die Akteur/innen weiter gegeben werden.“ 
Die Stadtverwaltung folgt diesem Prinzip bei der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse bislang 
nicht. Wesentliche Informationen bezüglich der unterschiedlichen Varianten wurden der 
Bevölkerung nicht zur Verfügung gestellt. 
Um diesem Mangel entgegenzuwirken stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Welcher Zeitpunkt ist jeweils anzusetzen für Baubeginn und Baufertigstellung bei: 
a. oberirdische Variante 
b. kurzer Tunnel vom Heumarkt bis vor den Neumarkt 
c. Tunnel vom Heumarkt bis vor den Rudolfplatz 
d. Tunnel vom Heumarkt bis in die Aachener Straße (durch die Verkehrsdezernentin 
zusätzlich aufgebrachte Variante) 
e. Tunnel vom Heumarkt bis zum Aachener Weiher

f. Tunnel vom Heumarkt bis Melaten 
2. Welche Aufgaben sind im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der Ost-West-Achse durch 
die Stadt, die KVB und extern zu erfüllen (z.B. für Planung, Bauaufsicht und 
Bauüberwachung) und wie viel Personal wird hierfür bei der Stadt Köln und der KVB nötig 
sein bzw. in welchem Ausmaß werden externe Vergaben notwendig bei: 
a. oberirdische Variante 
b. kurzer Tunnel vom Heumarkt bis vor den Neumarkt 
c. Tunnel vom Heumarkt bis vor den Rudolfplatz 
d. Tunnel vom Heumarkt bis in die Aachener Straße (durch die Verkehrsdezernentin 
zusätzlich aufgebrachte Variante) 
e. Tunnel vom Heumarkt bis zum Aachener Weiher 
f. Tunnel vom Heumarkt bis Melaten 
3. Als Kosten für die Ertüchtigung der Ost-West-Achse werden genannt: 
 Kosten Tunnel Kosten 
Gesamtmaßnahme 
Oberirdische Lösung – 250 Mio. € 
Kurze Tunnellösung 105 Mio. € 300 Mio. € 
Tunnel Rudolfplatz 
(Variante 1) 
375 Mio. € 560 Mio. € 
Große Tunnellösung 
(Variante 3) 
675 Mio. € 850 Mio. € 
Große Tunnellösung 
(Variante 2) 
875 Mio. € 1.050 Mio. € 
Wir bitten um eine genauere Aufschlüsselung dieser Kosten, insbesondere: 
Welche Kosten entstehen jeweils (a) für die Verlängerung der oberirdischen Bahnsteige 
und (b) für die Gestaltung der Oberfläche dort, wo jeweils der Tunnel die bislang 
oberirdische Strecke ablöst? Wie teilen sich im Fall der oberirdischen Lösung die Kosten 
auf die Verlängerung der Bahnsteige und die Oberflächengestaltung zwischen Heumarkt 
und Rudolfplatz auf? 
4. Je früher in den Planungsphasen die Kosten für ein Projekt geschätzt werden, desto größer 
sind im Schnitt die Abweichungen der tatsächlichen Kosten von den Schätzungen. Bei 
einer vorvertraglichen Kostenschätzung (HOAI 1) wird eine Toleranz in der 
Kostenentwicklung von +/- 40 % gerichtlich anerkannt (siehe die Beantwortung einer 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Kostensteigerungen bei Großprojekten, 
Vorlagennummer 0602/2016). Auf einer von „Köln kann auch anders“ organisierten 
öffentlichen Veranstaltung zur Ertüchtigung der Ost-West-Achse wurde durch ein 
Vorstandmitglied der KVB dargelegt, dass die unter Frage 3 dargestellten 
Kostenschätzungen noch vor einer vorvertraglichen Kostenschätzung liegen. Es ist also

anzunehmen, dass eine Abweichung von den geschätzten Kosten oberhalb von 40 % 
möglich ist. 
a. Für wie genau schätzen Verwaltung und KVB die dargestellten Kostenschätzungen 
ein, welche Toleranz wäre demnach anzusetzen? 
b. Teilt die Verwaltung die Ansicht, dass bei einem Tunnelbau die Kosten- und 
Zeitrisiken generell höher sind als bei einem oberirdischen Bau und falls ja: Welche 
Faktoren können zu diesen Risiken beitragen? 
Falls die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates keine vollständige Beantwortung vorlegen kann, 
bitten wir um eine Teilantwort. 
Falls die Verwaltung zu einzelnen Punkten keine genauen Zahlen vorlegen kann, bitten wir um 
Schätzungen mit Angabe einer Spannbreite und einer Darstellung der Gründe für die 
Ungenauigkeit. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Rat
TOP 4.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0576/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
16.04.2018
Erstellt
16.04.2018 13:02