2272/2023
Beantwortung einer Anfrage (BV): Gewerbegebiet Claudiusstraße: Umweltaspekte, Grünausgleich
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2272/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Beantwortung einer Anfrage (BV): Gewerbegebiet Claudiusstraße: Umweltaspekte, Grünausgleich Das Gewerbegebiet „Claudiusstraße“ in Immendorf ist erschlossen und zum Teil auch schon vermarktet. Zu dem Vorhaben gibt es folgende Fragen: 1. Welche Flächen sind für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu diesem Gewer- begebiet vorgesehen? 2. Wann und in welchen Schritten wird der Ausgleich umgesetzt? 3. Kann dem Wunsch auf zeitnahe Umsetzung nachgekommen werden? Falls ja, un- ter welchen Rahmenbedingungen? 4. Ist die Anlage von Schottergärten in dem Gewerbegebiet erlaubt? Falls ja, welche Schritte wären erforderlich, um solch klimapolitisch Unerwünschtes zu vermeiden? 5. Ist für die Flachdächer eine Dachbegrünung angedacht? Zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1: Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden folgende Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs festgesetzt: Es ist der Erhalt einer ca. 8,2 ha großen Ackerfläche vorgesehen. Entlang der Giesdorfer Allee und der Claudiusstraße ist eine ca. 100 m breite Grünfläche teils als öffentliche teils als private Grünfläche festgesetzt, die eine Gesamtgröße von ca. 2,2 ha aufweist. Sie grenzt gleichzeitig die neue Nutzung von den angrenzenden Siedlungsräumen ab. Ein Bereich innerhalb der öffentlichen Grünfläche wird für eine spätere Nutzung als Spiel- fläche –ca. 1.650 m²- mit der Zweckbestimmung Spielplatz belegt. Die private Grünfläche er- hält die Zweckbestimmung Dauerkleingärten. Weiterhin wurden externe Ausgleichsflächen in einer Größe von circa 4,9 ha in der näheren Umgebung des Plangebietes als Lebensraum für Offenlandarten der Planung zugeordnet. Hierzu sollen südlich der Ortslage Rondorf Ackerflächen aus der Kultur genommen und einer extensiven Nutzung zugeführt werden. Die genannten Flächen sind auf dem Bebauungsplan mit abgedruckt. 2 Siehe auch unter: - https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/ und - https://geoportal.stadt-koeln.de/pdf/bplan-public/68360.05.000.00.pdf Im Detail handelt es sich um die Maßnahmenfläche M4 in einer Größe von 46.000 m². Es soll Ackerbrache mit Heckenstrukturen entwickelt werden. Weiterhin handelt es sich um die Maßnahmenfläche M5 in einer Größe von 3.086 m². Hier soll ebenfalls eine Ackerbrache entwickelt werden. Zu Frage 2: Antwort der Verwaltung: Der Ausgleich für das Gewerbegebiet Claudiusstraße wird in folgenden Schritten vollzogen: Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen plant die Umsetzung der internen Aus- gleichsmaßnahmen zusammen mit der Umsetzung des Kleingartenparks innerhalb des Plan- gebietes. Die Erstellung des Planungskonzepts für die gemäß der in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterteilten Leistungsphasen LP1(Grundlagenermittlung) und LP2 (Vorplanung) wurde zwischenzeitlich an ein Planungsbüro vergeben. Nach den Sommerferien ist die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, danach soll ab Herbst 2023 der Vorentwurf LP2 vorliegen. Im Anschluss erfolgt die Konkretisierung der weiteren Pla- nung. Sukzessive werden zunächst der Kleingartenpark und nach dessen Fertigstellung die planin- ternen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Die Umsetzung der externen Ausgleichsmaßnahmen ist parallel dazu ab der Pflanzperiode 2024/2025 vorgesehen. Zu Frage 3: Antwort der Verwaltung: Ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen ist ihre Finanzierung. Im vorliegenden Fall werden die Maßnahmen refinanziert, indem die anfallenden Kosten über den Kaufpreis an die Eingriffsverursacher*innen weitergegeben werden. Damit ist die Umset- zung der Ausgleichsmaßnahmen an den Fortgang der Vermarktung gebunden. Ein Teil der Grundstücke wurde mittlerweile veräußert, daher kann die Umsetzung der Ausgleichsmaß- nahmen in Teilen unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen verpachteter landwirtschaftli- cher Flächen und der notwendigen Pflanzzeiten vorangetrieben werden. Zu Frage 4: Antwort der Verwaltung: Der Bebauungsplan enthält detaillierte Maßnahmen, die dem Klimaschutz dienen. Es wurden für das Gewerbegebiet umfangreiche Grünfestsetzungen getroffen. Werden zum Beispiel auf den Privatgrundstücken oberirdische Stellplätze vorgesehen, so ist je 6 angefangene Stell- plätze mindestens ein mittel- bis großkroniger Baum zu pflanzen. Die Bäume sind auf der Stellplatzanlage gleichmäßig zu verteilen. In den Gewerbegebieten 1 bis 4 (GE 1 – GE 4) wurde jeweils eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Dies bedeutet, dass maximal 80 % eines Baugrundstücks versiegelt werden darf, 3 unabhängig davon ob es sich um bauliche Anlage, Stellplätze, Zufahrten oder andere Neben- anlagen handelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 20 % des Grundstücks unversiegelt bleiben müssen. Schottergärten sind in diesen Bereichen dann ebenso wie andere Versieg- lungsmaßnahmen unzulässig. Zu Frage 5: Antwort der Verwaltung: Entsprechend den textlichen Festsetzungen sind Dächer mit einer Dachneigung von 0° - 15° (ausgenommen Flächen für technische Aufbauten) zu mindestens 70 % mit Sedumgesell- schaften auf einer Substratschicht von mindestens 8 cm extensiv zu begrünen. Die Festsetzung zur Dachbegrünung der Hochbauten hat ebenfalls günstige Auswirkungen auf das Klima und schützt die Gebäude zusätzlich vor Überhitzung. 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Claudiusstraße
- Giesdorfer Allee
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Details
- Aktenzeichen
- 2272/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.07.2023
- Erstellt
- 14.07.2023 16:10