0494/2022
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der AfD-Fraktion "Razzia in Kölner Shisha-Bars" aus der Sitzung vom 24.01.2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 22.02.2022 0494/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 07.03.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der AfD-Fraktion "Razzia in Kölner Shisha-Bars" aus der Sitzung vom 24.01.2022 In der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 24.01.2022 bittet die AfD-Fraktion um einen Bericht, in dem die festgestellten Verstöße bei der „Razzia in Kölner Shishabars“ dargelegt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert regelmäßig Shisha-Bars hinsichtlich der Einhaltung verschiedener Regeln, zum Beispiel Nichtraucherschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Gaststättenge- setz, Preisangabenverordnung, Glücksspiel/unzulässige Spieltische zu Unterhaltungszwecken und zusätzlich seit Ende März 2020 auch hinsichtlich der Coronaschutzverordnung NRW. Darüber hinaus gibt ein Erlass der Landesregierung NRW weitere Voraussetzungen und Regeln für den Betrieb von Shisha-Bars vor. In diesem Zusammenhang werden federführend durch den Ord- nungsdienst regelmäßig auch Schwerpunktaktionen gemeinsam mit anderen städtischen Dienststel- len wie der Bauaufsicht, dem Umweltamt, der Lebensmittelüberwachung und der Vollstreckung orga- nisiert und umgesetzt. Häufig sind auch Mitarbeitende des Hauptzollamtes Köln (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Verdacht unversteuerter Tabak) und der Polizei Köln vor Ort im Einsatz. In der Ver- gangenheit gab es solche Schwerpunkaktionen im gesamten Stadtgebiet, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken. Eine dieser Schwerpunktaktionen zu diesem Thema fand am Wochenende des 21. und 22. Januar 2022 in Shisha-Betrieben in der Innenstadt statt. Bei dieser Schwerpunktaktion kontrollierten Mitarbei- tende des Ordnungsdienstes, der Lebensmittelüberwachung sowie Kräfte des Hauptzollamtes und der Einsatztrupp(ET)-Präsenz der Polizei insgesamt 18 Shisha-Betriebe auf die Einhaltung der unter- schiedlichen Regelungen. In jeder kontrollierten Shisha-Bar wurden dabei diverse Verstöße festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der vom Ordnungsdienst festgestellten Verstöße: Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz* Betriebe Personen, die im Innenbereich Tabak konsumierten 15 142 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung Betriebe Personen ohne 2G+-Status 5 10 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz 2 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung 2 Anzahl sichergestellter Tabakdosen durch das Ordnungsamt 39 *In Innenräumen darf nur Wasserpfeifen-Tabak geraucht werden. Hier wurde festgestellt, dass in In- nenräumen auch ordnungswidrig herkömmlicher Tabak angeboten und konsumiert wurde. 2 Darüber hinaus fiel eine Shisha-Bar wegen zwei unzulässigen Sondernutzungen im öffentlichen Stra- ßenland auf. Im Hinblick auf illegales Glücksspiel wurden außerdem insgesamt drei Glückspielgeräte aufgrund fehlender oder abgelaufener Zulassung versiegelt. Außerdem stellten die städtischen Au- ßendienstmitarbeitenden in verschiedenen Betrieben weitere Mängel fest: Eine Heizspirale wurde sichergestellt, notwendige CO-Melder waren nicht ordnungsgemäß, es fehlte eine Dokumentation über die Abluftanlage, Notausgänge waren versperrt und neben einer Feuerstätte wurde eine Brand- last festgestellt. Erhöhte CO-Konzentrationen wurden jedoch in keiner Shisha-Bar dokumentiert. Die Lüftungsanlagen und Feuerstellen waren allesamt funktionstüchtig und auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Lebensmittelüberwachung stellte zusätzlich diverse lebensmittelrechtliche Verstöße fest. Unter anderen wurde eine Eiswürfelmaschine stillgelegt, Mäusekot identifiziert und in einem Fall wurde das Zubereiten von Speisen gänzlich untersagt. Durch den Ordnungsdienst festgestellte Verstöße werden zur weiteren Bearbeitung als Berichte und/oder Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen an die zuständigen Fachdienststellen innerhalb der Stadt- verwaltung weitergeleitet. Im Hinblick auf die in der Vergangenheit regelmäßig festgestellten Verstöße gegen die unterschiedli- chen Regelungen in Shisha-Bars wird der Ordnungsdienst auch künftig regelmäßig gemeinsame Schwerpunktaktionen zu diesem Thema organisieren und umsetzen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0494/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 10.02.2022 11:16