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2763/2021

Haushaltsplan-Entwurf 2022 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 02.09.2021, TOP 8.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3899 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-8/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2763/2021 
Freigabedatum 
04.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2022 
hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. 
§ 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 
24.06.2021 in Höhe von 159.100 € wie folgt: 
 
Konsumtiver Bereich 
Teilergebnisplan Bezeichnung 
Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 
0301 Schulträgeraufgaben 10.000,00  0285.573.1800.4 
0416 Kulturförderung 12.000,00  0285.573.1800.4 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 50.000,00  0285.573.1800.4 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 58.100,00  0285.573.1800.4 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 9.000,00  0285.573.1800.4 
1301 Öffentliches Grün, Wald - und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 20.000,00 0285.573.1800.4 
 Gesamtsummen DR 68  159.100,00   
 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 
TOP 8.1.6

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  159.100 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Begründung: 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100 € für 
das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt hat.  
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung 
der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Für das Jahr 2022 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 159.100 €, der sich aus 
einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusam-
mensetzt. 
 
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans 
(konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da 
nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in 
den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den 
investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge-
schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis-
tet. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be-
reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und 
Maßnahmen entschieden hat.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
2763/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.08.2021
Erstellt
04.08.2021 09:41