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Haushaltsplan-Entwurf 2022 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2763/2021 vom 25.08.2021
Stand: Am 02.09.2021 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) endgültig abgelehnt.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/1 Vorlagen-Nummer 2763/2021 Freigabedatum 04.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2022 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 159.100 € wie folgt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 10.000,00 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 12.000,00 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 50.000,00 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 58.100,00 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.000,00 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 20.000,00 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 159.100,00 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 TOP 8.1.6 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 159.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.427.100 € für das Haushaltsjahr 2022 festgesetzt hat. Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2022 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 159.100 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusam- mensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge- schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis- tet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat.
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