Mandari Insight

A-M/0007/2025

"Mähfreier Mai" in Mitte

Antrag an die BV Mitte 26.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 02.09.2025, TOP 7.2

Antrag A-M-0007-2025

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zum Antrag A-M-0007-2025

· application/pdf

Ansehen

Antrag A-M-0007-2025

3057 Zeichen

in der  
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte 
 
 
 
 
 
  
 
1 
 
 
 
 
 
Münster, 25. August 2025 
 
 
„Mähfreier Mai“ in Mitte 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließ en: 
Es ist im Stadtbezirk Münster-Mitte ab dem Kalenderjahr 2026 für öffentliche 
Grünflächen der sogenannte „Mähfreien Mai“ einzuführen, alternativ sind – im Rahmen 
eines gesamtstädtischen Grünflächenkonzepts – im Bezirk Münster-Mitte Grünflächen 
zu definieren bzw. auszuweiten, die ganzjährig kaum oder gar nicht gemäht werden.  
Dabei gilt: 
1. (Definierte) Öffentliche Rasen -, Wiesen- und Randflächen in Parkanlagen, ent-
lang von Verkehrswegen sowie in öffentlichen Grün- und Freizeitflächen werden 
im gesamten Monat Mai nicht gemäht. 
 
2. Ausnahmen aus Sicherheitsgründen (z. B. an Unfall- und Rettungswegen) blei-
ben unberührt und sind im Einzelfall von der Fachverwaltung zu entscheiden. 
 
3. Die Stadt kontrolliert dabei Grünflächen in der Nähe von kinderbezogenen Ein-
richtungen regelmäßig auf Giftpflanzen. Bei zu starker Ausbreitung sind geeig-
nete Maßnahmen vorzunehmen.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerin-
nen und Nutzer der betroffenen Flächen vorab durch Pressemitteilung, Aushang 
und Social-Media-Beiträge über die Vorteile des „Mähfreien Mais“ und von unge-
mähten Grünflächen zu informieren. 
 
Antrag A-M/0007/2025

in der  
Bezirksvertretung 
Münster-Mitte 
 
 
 
 
 
  
 
2 
 
5. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Münster-Mitte (spätestens in 
2027) über erste Erkenntnisse und Rückmeldungen aus dem Stadtbezirk hin-
sichtlich Biodiversität, Pflegeaufwand und Bürgerakzeptanz. 
 
Begründung: 
1. Förderung der Biodiversität: Insekten- und Pflanzenbestände profitieren er-
heblich davon, wenn Wiesen und Rasenflächen im Frühjahr ungestört blühen 
können. Ein „Mähfreier Mai“ fördert heimische Wildblumen und bietet wichtigen 
Lebensraum und Nahrungsquellen für Bienen, Schmetterlinge und andere Be-
stäuberinsekten. 
2. Klimaanpassung und Wasserrückhalt: Längere Vegetationszeiten verbessern 
die Bodenstruktur und tragen zur Wasserspeicherung bei, was in Trockenperio-
den dem Stadtklima zugutekommt. 
3. Vorbildwirkung und Bürgersensibilisierung: Münster ist Vorreiter in Sachen 
Umweltschutz und nachhaltiger Stadtentwicklung. Mit kommunalpolitischen Initia-
tiven wie dem „Mähfreien Mai“ wird die Bevölkerung für Artenvielfalt und natur-
nahe Pflege sensibilisiert. 
4. Ressourceneinsparung: Durch die reduzierte Mähhäufigkeit im Mai können ggf. 
Personal- und Maschineneinsatz verringert werden, wodurch langfristig finanzi-
elle Mittel und Arbeitsstunden eingespart werden können. 
5. Zuständigkeit der Bezirksvertretung: Gemäß § 21 der Hauptsatzung der Stadt 
Münster gehört die Ausgestaltung von Park- und Grünanlagen zu den Angele-
genheiten, bei denen die Bezirksvertretung anzuhören ist. Mit diesem Antrag 
werden Anregungen zur Gestaltung des Stadtgrüns unmittelbar vorgelegt. 
 
 
gez. 
 
Gina Auer    Martin Grewer  
Guido Blanqué   
und Fraktion 
 
 
Antrag A-M/0007/2025

Stellungnahme zum Antrag A-M-0007-2025

4793 Zeichen

67.40.0003 
Frau Stöckel 
 26.03.2026 
 6873 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
über Herrn Stadtrat Minas 
 
 
 
Rückmeldung zum Antrag an die Verwaltung durch die Fraktionen von Bündnis 90/Die 
Grünen und Volt vom 25.08.2025, Antrag A-M/0007/2025 
 
„Mähfreier Mai“ im Bezirk Mitte 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bittet, die Bezirksvertretung Mitte in Ih-
rer Sitzung am 21.04.2026 zu oben aufgeführtem Antrag wie folgt zu informieren: 
In den öffentlichen Grünanlagen der Stadt Münster werden stadtweit bereits heute 35% der 
Rasen- und Wiesenflächen extensiv gepflegt. Weitere 2% sind mit Regiosaatgut angelegte 
Blühwiesen, die ebenfalls extensiv gepflegt werden. „Extensive Pflege“ bedeutet, dass ledig-
lich ein bis zwei Mahdgänge im Jahr durchgeführt werden. Im Vergleich mit anderen deut-
schen Städten liegt Münster damit in Bezug auf die biodiversitätsfördernde Pflege weit vorne. 
Beleg dafür ist u.a. die Verleihung des Labels „StadtGrün naturnah“ in Silber, welches der 
Stadt Münster nach umfangreicher Bestandserfassung im vergangenen Jahr durch das 
Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ verliehen wurde. 
Ein gänzlicher Verzicht auf das Mähen stellt keinen Gewinn für die Biodiversität dar, sondern 
führt eher zu deren Verlust. Da es sich bei Wiesen um Kulturlandschaften handelt, lassen sie 
sich nur durch Mahd oder Beweidung erhalten. Bleibt dies aus, entwickeln sich durch Ge-
hölzsämlinge zunächst Buschlandschaften, später Wald. Konkurrenzstarke Gräser breiten 
sich aus und verdrängen Kräuter und Blumen. Um Kräuter und Blumen innerhalb einer 
Wiese zu fördern kann es manchmal Sinn machen, bereits im Mai zu mähen. Das ist z.B. der 
Fall, wenn eine Fläche „abgemagert“ und daher starkes Graswachstum unterbunden werden 
soll. Grundsätzlich kann für Wiesen kein pauschaler Mähzeitpunkt empfohlen werden. Je 
nach Wüchsigkeit, Wetter und weiteren Standortverhältnissen ist ggf. eine frühere oder spä-
tere Mahd sinnvoll. Ein guter Zeitpunkt, um zu mähen, ist oft das Ende der Margeritenblüte. 
Der Aufruf weniger und später zu mähen, betrifft häufig gemähte Rasenflächen. Für artenrei-
che Wiesen kann der richtige Zeitpunkt aber oft schon Mitte Mai sein. 
Die Pflege der Rasenflächen im Stadtgebiet Münster ist über Jahresaufträge an externe 
Dienstleister vergeben. Diese Aufträge können für das laufende Kalenderjahr nicht ohne 
Weiteres geändert werden. Die städtischen Gebrauchsrasenflächen werden in der Regel 
12mal im Jahr „gemulcht“, das bedeutet, das Mahdgut verbleibt auf der Fläche und verrottet 
dort. Dies stellt die kostengünstigste Pflegeart für Rasen dar. Wird im Mai nicht gemäht 
wächst das Gras so hoch, dass nach dem ersten Mahdgang im Juni das Mahdgut abgeräumt 
werden müsste, damit der Rasen ausreichend Licht und Luft bekommt und nicht beginnt zu 
faulen, abzusterben oder einen Pilz bekommt. Somit müsste für den ersten Mahdgang im 
Juni auch eine teurere Mahd mit Mahdgutaufnahme ausgeschrieben werden.

- 2 - 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigt sich schon seit Jahren mit 
der naturgerechten und ökologischen Pflege im gesamten Stadtgebiet. Dazu gibt es zahlrei-
che Beispiele: 
 das Anlegen von Blühstreifen mit gebietsheimischem Saatgut 
 die Umstellung von Intensiv- zu Extensivpflege (Zierrasen zu Wiesenfläche) 
 zweimalige, versetzte Mahd auf extensiv gepflegten Wiesenflächen 
 das Belassen von Laub und Totholz in Pflanzungen und auf Flächen 
 Koordination der Winterrückschnitte (abschnittsweise arbeiten, Rückzugsflächen er-
halten) 
 Erhalt von Totholz/Lebensraumholz beziehungsweise toten Bäumen im Wald oder in 
waldähnlichen Strukturen 
 die Anlage oder der Erhalt von ökologischen Flächen in bestehenden öffentlichen 
Grünflächen (wie z.B. im Wienburgpark) 
 Verwendung von gebietsheimischen Arten (Bäume, Sträucher) 
 Pestizidverbot 
 weitestgehender Verzicht auf Dünger (mit Ausnahme des Sportrasens) sowie 
 stückweise Umstellung auf einen geeigneten, elektrisch betriebenen Maschinen- und 
Fuhrpark 
Von dieser Grundlage ausgehend, wird ein weitergehendes “Pflegekonzept Stadtgrün Müns-
ter“ für eine naturnahe Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen erarbeitet. Um dieses Kon-
zept später flächendeckend zu etablieren, wird in diesem Jahr, gestützt durch Fördermittel, 
eine Luftbildauswertung für alle städtischen Grünflächen durchgeführt. Sobald alle Flächen-
inhalte bekannt sind, können jeder einzelnen Fläche gezielt Maßnahmen zugewiesen wer-
den. Dies ist im jetzigen System bislang nicht möglich. 
Im Zuge der Erarbeitung des vorgenannten Pflegekonzeptes wird auch geprüft werden, wel-
che Grünflächen sich für einen mähfreien Mai bzw. für eine Reduzierung der bisher durchge-
führten Mahd eignen. 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
P. Driesch

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-M/0007/2025
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 09:13