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0516/2019

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren Nummer 71480703; Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 27.02.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 04.07.2019, TOP 11.1

Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Geltungsbereich Rahmenplanung

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Anlage 3 Nutzungskonzept Rahmenplanung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

371 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanentwurf Nummer 71480/036FKDQ]HQVWUD‰H6GLQ.|OQ0OKHLP
0 10050 200300 Meter

Anlage 2 Geltungsbereich Rahmenplanung

453 Zeichen

Geltungsbereich Rahmenkonzept0OKHLP1RUGYRP
GeltungsbereichBebauungsplanentwurf 71480/036FKDQ]HQVWUD‰H6G
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 2
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Rahmenkonzeptes0OKHLP1RUG
010050 200400 Meter300

Anlage 3 Nutzungskonzept Rahmenplanung

310 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 3
unmaßstäblich
N
Stadtplanungsamt
NutzungskonzeptdeV
5DKPHQNRQ]HSWes 0OKHLP- 1RUG

Beschlussvorlage Ausschuss

2826 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613  Yüks Az 
Vorlagen-Nummer 
 0516/2019 
Freigabedatum  27.02.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren 
Nummer 71480703;  
Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren Num-
mer 71480/03 für das Gebiet zwischen Schanzenstraße, Carlwerksstraße, Holweider Straße 
sowie nördliche Grundstücksgrenze der Parzellen nördlich der Holweider- und Keupstraße –
Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge-
setzbuch (BauGB) aufzuheben; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ohne Einschrän-
kung zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der  Rat der Stadt Köln hat am 25.10.2001 das Rahmenkonzept Mülheim-Nord beschlossen, welches  
aus dem Entwurf der Entwicklungsplanung Mülheim-Nord aus dem Jahr 1981 hervorging. 
 
Aus dieser Planung wurde für das Gebiet zwischen Schanzenstraße, Keupstraße, Holweider Straße 
und Carlswerkstraße das Bebauungsplankonzept für eine  Nutzung durch Industrie, B ü-
ro/Dienstleistung, Dienstleistung/Gewerbe und Kultur- und Freizeitmöglichkeiten entwickelt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2000 die Aufstellung des  Beba u-
ungsplanes Nummer 71480/03 mit dem Arbeitstitel Schanzenstraße Süd beschlossen. 
 
Ziel der Planung war es, die bestehende gewerblich -industrielle Nutzung als Produktionsstandort zu 
sichern und die Dienstleistungsnutzungen an der Schanzenstraße zu stärken sowie  die freiwerden-
den Industrieflächen nutzungsverträglich zur Schaffung von Arbeitsplätzen ohne Einzelhandel zu 
entwickeln. 
 
Zwischenzeitlich konnten verschiedene Vorhaben in dem Gebiet realisiert werden, da sie  
den Zielen des Aufstellungsbeschlusses nicht widersprachen und nach § 34 BauGB genehmigt wer-
den konnten. Die Zielsetzung, die freiwerdenden Industrieflächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen 
ohne Einzelhandel zu nutze n konnte erfolgreich umgesetzt werden. Der Aufste llungsbeschluss als 
Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist daher nicht mehr von Nöten. 
 
Zukünftige Bauvorhaben sind nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses weiterhin nach § 34 
BauGB zu beurteilen. 
 
 
Anlagen 3 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Schanzenstraße Süd 
Anlage 2 Geltungsbereich des Rahmenkonzeptes Mülheim-Nord 
Anlage 3 Nutzungskonzept des Rahmenkonzeptes Mülheim-Nord

Beratungsverlauf (2)

06.05.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schanzenstraße
  • Holweider Straße
  • Keupstraße
  • Carlswerkstraße

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Details

Aktenzeichen
0516/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.02.2019
Erstellt
13.02.2019 08:03