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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren Nummer 71480703; Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 0516/2019 vom 27.02.2019

Stand: Am 04.07.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Geltungsbereich

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0D‰VWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanentwurf Nummer 71480/036FKDQ]HQVWUD‰H6GLQ.|OQ0OKHLP 0 10050 200300 Meter
  • Anlage 2 Geltungsbereich Rahmenplanung

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    Geltungsbereich Rahmenkonzept0OKHLP1RUGYRP GeltungsbereichBebauungsplanentwurf 71480/036FKDQ]HQVWUD‰H6G Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 2 0D‰VWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Rahmenkonzeptes0OKHLP1RUG 010050 200400 Meter300
  • Anlage 3 Nutzungskonzept Rahmenplanung

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 3 unmaßstäblich N Stadtplanungsamt NutzungskonzeptdeV 5DKPHQNRQ]HSWes 0OKHLP- 1RUG
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Yüks Az Vorlagen-Nummer 0516/2019 Freigabedatum 27.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren Nummer 71480703; Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2000 zum Bebauungsplanverfahren Num- mer 71480/03 für das Gebiet zwischen Schanzenstraße, Carlwerksstraße, Holweider Straße sowie nördliche Grundstücksgrenze der Parzellen nördlich der Holweider- und Keupstraße – Arbeitstitel: Schanzenstraße Süd- nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Bauge- setzbuch (BauGB) aufzuheben; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.05.2019 Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 25.10.2001 das Rahmenkonzept Mülheim-Nord beschlossen, welches aus dem Entwurf der Entwicklungsplanung Mülheim-Nord aus dem Jahr 1981 hervorging. Aus dieser Planung wurde für das Gebiet zwischen Schanzenstraße, Keupstraße, Holweider Straße und Carlswerkstraße das Bebauungsplankonzept für eine Nutzung durch Industrie, B ü- ro/Dienstleistung, Dienstleistung/Gewerbe und Kultur- und Freizeitmöglichkeiten entwickelt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2000 die Aufstellung des Beba u- ungsplanes Nummer 71480/03 mit dem Arbeitstitel Schanzenstraße Süd beschlossen. Ziel der Planung war es, die bestehende gewerblich -industrielle Nutzung als Produktionsstandort zu sichern und die Dienstleistungsnutzungen an der Schanzenstraße zu stärken sowie die freiwerden- den Industrieflächen nutzungsverträglich zur Schaffung von Arbeitsplätzen ohne Einzelhandel zu entwickeln. Zwischenzeitlich konnten verschiedene Vorhaben in dem Gebiet realisiert werden, da sie den Zielen des Aufstellungsbeschlusses nicht widersprachen und nach § 34 BauGB genehmigt wer- den konnten. Die Zielsetzung, die freiwerdenden Industrieflächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ohne Einzelhandel zu nutze n konnte erfolgreich umgesetzt werden. Der Aufste llungsbeschluss als Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist daher nicht mehr von Nöten. Zukünftige Bauvorhaben sind nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses weiterhin nach § 34 BauGB zu beurteilen. Anlagen 3 Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Schanzenstraße Süd Anlage 2 Geltungsbereich des Rahmenkonzeptes Mülheim-Nord Anlage 3 Nutzungskonzept des Rahmenkonzeptes Mülheim-Nord

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.07.2019 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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