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AnS/0008/2026

Umgestaltung der Bushaltestelle „Grenkuhleweg B“ in Münster-Wolbeck

Anregung in der BV Südost 06.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 09.06.2026, TOP 7.2

Anregung AnS/0008/2026

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Anregung AnS/0008/2026

2280 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
 
27.04.2026 
 
 
Anregung an die Verwaltung  „Umgestaltung der Bushaltestelle „Grenkuhleweg B“ in 
Münster-Wolbeck“ 
Die Verwaltung möge prüfen, wie die Fahrradinfrastruktur und Barrierefreiheit der 
Bushaltestelle „Wolbeck Grenkuhleweg B“ (Linien 22, R22, R32) verbessert werden kann.  
1. Fahrradabstellanlagen:
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo im unmittelbaren Umfeld der Bushaltestelle 
„Wolbeck Grenkuhleweg B“ geeignete, sichere und ausreichend dimensionierte 
Fahrradabstellanlagen (z. B. Anlehnbügel) im öffentlichen Raum errichtet werden können. 
2. Barrierefreiheit:
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wie die Bushaltestelle „Wolbeck 
Grenkuhleweg B“ barrierefrei ausgebaut werden kann (insbesondere Hochbord, taktile 
Leitelemente, ausreichende Aufstellflächen).  
 
Begründung: 
Die Bushaltestelle „Wolbeck Grenkuhleweg B“ liegt zentral in Wolbeck und wird von 
mehreren Regionalbuslinien (22, R22, R32) bedient. Aufgrund der Nähe zum Einzelhandel 
und dem Gewerbegebiet ist sie eine bedeutende Haltestelle für Berufspendler und stellt 
einen wichtigen Zugangspunkt zum ÖPNV im Stadtteil dar. 
Aktuell besteht keine Möglichkeit, Fahrräder geordnet und sicher abzustellen. Gleichzeitig ist 
das Abstellen von Fahrrädern auf dem angrenzenden Privatgelände (Baumarkt) untersagt 
worden. Dies führt dazu, dass Fahrgäste entweder auf das Fahrrad als Zubringer verzichten 
oder ihre Räder ungeordnet im öffentlichen Raum abstellen – mit entsprechenden 
Nutzungskonflikten und Behinderungen. 
Eine attraktive Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV ist jedoch ein zentraler Baustein der 
Verkehrswende. Gerade an Haltestellen mit regionaler Bedeutung sollte daher eine 
verlässliche Infrastruktur für den Radverkehr bereitgestellt werden. 
Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit der Haltestelle zu überprüfen. Für 
mobilitätseingeschränkte Menschen, ältere Personen oder Eltern mit Kinderwagen ist ein 
barrierefreier Zugang zum ÖPNV entscheidend für gesellschaftliche Teilhabe. Der Ausbau 
bestehender Haltestellen ist hierbei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der gesetzlichen 
Anforderungen (u. a. Personenbeförderungsgesetz, Ziel der vollständigen Barrierefreiheit).

Für die Fraktion 
Anja Tepe

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AnS/0008/2026
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
06.05.2026
Erstellt
06.05.2026 08:56