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4143/2021

Stadtbahnlinie 16: Dreifachtraktion

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5084 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4143/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Stadtbahnlinie 16: Dreifachtraktion 
Hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung am 08.11.2021, TOP 7.2.6, 
AN/2257/2021 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„1. Bestehen im Rahmen dieser „Gesamtnetzbetrachtung“ Überlegungen für den Einsatz län-
gerer Züge (auch Dreifachtraktion) auf der Linie 16 und / oder auch auf der zukünftigen Linie 
17 (soweit sie über eine neue Rheinquerung im Süden von Köln den rechtsrheinischen Rhein-
Sieg-Kreis und Bonn / Beuel erschließt), um ein höheres Fahrgastaufkommen zu bewältigen, 
einen höheren Sitzplatzanteil auf diesen Linien mit ihren langen Fahrtstrecken als Qualitätskri-
terium anzubieten oder z.B. mehr Platz für Fahrräder etc. zu ermöglichen? 
 
2. Soweit eine Dreifachtraktion oder entsprechende Zugverlängerung auf der gesamten heuti-
gen Linienführung der Linie 16 z.B. aufgrund der Vielzahl von Knotenpunkten oder der Art der 
Trassenführung nicht oder nur schwer zu realisieren wäre, könnte, wie bereits vom VCD an-
gestoßen, eine Änderung des Linienverlaufs in Betracht kommen, um einen durchgehenden 
unabhängigen Bahnkörper zu realisieren? Z.B. die heutige Linie 16 ab Reichensperger Platz 
auf dem Netz der Linie 18 Richtung Osten (heutige Endhaltestelle Thielenbruch) fortzuführen 
und umgekehrt oder in einer anderen dies ermöglichen Führungsvariante? 
 
3. Da im Falle einer Dreifachtraktion die Zuglänge deutlich länger wäre, gibt es Überlegungen, 
die Haltestellen entlang der Linie 16 (bzw. entlang eines realisierbaren Trassenverlaufs) ent-
sprechend schrittweise umzubauen, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Umsetzung (Zug-
verlängerung) zu realisieren? Bestehen also Überlegungen, eine potenzielle Dreifachtraktion 
/Zugverlängerung beim Neubau und Umbau von Haltestellen auf dem Netz der Linie 16 be-
reits heute zu berücksichtigen? 
 
4. Durch eine vollständige Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn werden sich die Fahrzei-
ten aus dem Süden (Rodenkirchen, Wesseling, Bornheim und Bonn) in die Kölner Innenstadt 
um ca. 8 bis 10 Minuten reduzieren. Welche Mehrverkehre (Fahrgastaufkommen) werden aus 
dieser Fahrzeitverkürzung der Linie 16 erwartet, die dann auch zu einer entsprechenden Ver-
lagerung vom MIV auf den ÖPNV führen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu 1.: Derzeit bestehen seitens Verwaltung und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) nur per-
spektivisch Überlegungen auf den Linien 16 und 17 längere Zugeinheiten einzusetzen. Bei der 
Überprüfung der Kapazitätsreserven im hochflurigen Stadtbahnnetz der KVB wurde zunächst 
für die Linien 4, 13 und 18 (Abschnitt Thielenbruch bis Klettenbergpark) kurz- und mittelfristig 
ein Bedarf für längere Zugeinheiten ermittelt, der im Rahmen eines umfangreichen Projektes 
gedeckt werden soll. Die teilweise auch auf der Linie 16 zu beobachtenden Überfüllungen

2 
 
werden mit der vollständigen Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn perspektivisch nicht 
mehr auftreten, da zu diesem Zeitpunkt die Linien 16 und 17 ab der Haltestelle „Sürth Bf“ bis 
in die Innenstadt einen überlagerten 5-Minuten-Takt bilden und damit die vorhandenen Kapa-
zitäten gleichmäßiger ausgelastet werden. Für die Linien 4, 13 und 18 sollen ca. zehn Meter 
längere durchgehende Zugeinheiten für diese Linien beschafft werden, die ca. 20 Prozent 
mehr Fahrgäste je Fahrt befördern können, wozu auch die Infrastruktur zu ertüchtigen ist. 
Perspektivisch könnte auch der Einsatz solcher Langzüge beispielweise auf den Linien 16 und 
18 angedacht werden. Aufgrund der hierzu erforderlichen Umbauten der Haltestelleninfra-
struktur und dem damit verbundenen Abstimmungsbedarf handelt es sich hier aber um ein 
langfristig angelegtes Projekt. 
 
Zu 2.: Die Führung von Stadtbahnlinien sollte aus Sicht von Verwaltung und KVB nicht ausschließ-
lich aufgrund vermeintlich technischer Notwendigkeiten erfolgen. Vielmehr sollten die Bedürf-
nisse der Fahrgäste in Bezug auf möglichst kurze Reisezeiten, verbunden mit wenigen oder 
bestenfalls ohne Umstiege, im Vordergrund stehen. Vor diesem Hintergrund und mit Hinweis 
auf die Antwort zur Frage 1 halten Verwaltung und KVB eine Änderung des Linienverlaufs der 
Linie 16 derzeit für nicht zielführend. 
 
Zu 3.: Wie in der Antwort zur Frage 1 dargestellt, müssen aus Sicht von Verwaltung und KVB zu-
nächst die Kapazitäten der Linien 4, 13 und 18 kurz- und mittelfristig erweitert werden. Die Op-
tion zum Einsatz längerer Zugeinheiten auf den Linien 16 und 17 wird nicht aus den Augen 
verloren. 
 
Zu 4.: Die verkehrlichen Wirkungen der Nord-Süd Stadtbahn wurde im Rahmen der Standardisierten 
Bewertung ermittelt. Demnach erhöht sich das Fahrgastaufkommen durch dieses Vorhaben  
im Netz der KVB jeden Tag um mehr als 32.000 Fahrgäste, wovon ca. 18.000 Fahrgäste vor 
der Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn im MIV unterwegs sind.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4143/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.12.2021
Erstellt
24.11.2021 07:19