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2323/2024

Grundwasserproblematik in Köln-Lind (AN/0994/2024)

Mitteilung BV 12.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.09.2024, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4219 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 2323/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 
 
Grundwasserproblematik in Köln-Lind (AN/0994/2024) 
hier: Aktueller Sachstand 
 
Im Kölner Stadtteil Porz-Lind ist im Frühjahr 2024 in zahlreichen Häusern Grundwas-
ser in die Keller eingedrungen. Grund für die „nassen Keller“ ist das angestiegene 
Grundwasser, das bei Erreichen der Kellersohle in die Keller eindringt. Der Flurab-
stand beträgt in diesem Bereich bei mittleren Grundwasserständen nur wenige Meter 
in Abhängigkeit von der jeweiligen Geländehöhe der Grundstücke, kann aber auch in-
folge der sich ändernden Bedingungen erheblich ansteigen. Nach Einschätzung der 
Verwaltung ist die Ursache für die Erhöhung der Grundwasserstände die überdurch-
schnittliche Grundwasserneubildungsrate infolge von häufigen oder langandauernden 
Niederschlagsereignissen.  
 
Die Bezirksvertretung Porz hat die Verwaltung am 20.06.2024 mit Maßnahmen beauf-
tragt, zu denen nachfolgend der Sachstand mitgeteilt wird. 
 
 
Punkt 1: Die Identifikation aller betroffenen Ansprechpartner im Bereich Köln-
Lind – neben den bekannten Kölner Ämtern und Institutionen (beispielsweise 
namentlich StEB oder RheinEnergie) auch weitere Behörden für den Natur-
schutz des Landes und Bund sowie der angrenzenden Städte des Rhein-Sieg-
Kreises (beispielsweise Stadt Troisdorf); dazu muss bei diesen eine Sensibili-
sierung für das Problem des steigenden Grundwassers in Köln-Lind erfolgen 
und anschließend gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. 
 
Sachstand: Der Hauptausschuss hat am 22.07.2024 die Verwaltung beauftragt, „über 
ein externes Gutachten möglichst kurzfristig das Zusammentragen aller notwendigen 
Informationen und deren Auswertung zu veranlassen. Darauf basierend sollen durch 
den externen Gutachter die Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die be-
troffenen Hausbesitzer unter Angabe konkreter Maßnahmenvorschläge dargestellt 
werden.“ Im ersten Schritt werden von der Verwaltung die erforderlichen freiberufli-
chen Leistungen ausgeschrieben und vergeben. Sobald konkrete Maßnahmenvor-
schläge vorliegen, werden selbstverständlich die betroffenen Akteure sensibilisiert und 
eingebunden.

2 
 
Punkt 2: Überprüfung der Bachlaufsysteme im Bereich des Linder Bruchs (bei-
spielsweise namentlich Ostgraben oder Asselbach), um Zusammenhänge mit 
der Problematik auszuschließen. 
 
Sachstand: Der Asselbach heißt ab der Stadtgrenze Köln/Troisdorf Ostgraben und 
wird seitens der StEB Köln 2-3 mal pro Woche daraufhin kontrolliert, dass das Wasser 
am Sandfang an der Straße „Im Bruch“ in die Verrohrung abfließt. Bei den Kontrollen 
werden Abflusshindernisse beseitigt und der Rechen vor der Verrohrung freigehalten. 
Der Verlauf des Ostgrabens zwischen Sandfang und Stadtgrenze wird visuell kontrol-
liert. 
 
 
Punkt 3: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Wiedervernässung der 
Wahner Heide ein Lösungsbaustein sein kann. Wenn ja, soll sich die Stadt Köln 
gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund, die für dieses Projekt 
federführend zuständig sein werden, für eine zügige Umsetzung der bereits ge-
planten Maßnahme einsetzen. 
 
Sachstand: siehe Sachstand zu Punkt 1 
 
Punkt 4: Bei zukünftigen Bauprojekten muss die Stadt Köln Bauhabenvorträ-
gern im betroffenen Bereich speziell die Grundwasserproblematik in Köln-Lind 
nahebringen und für die Umsetzung von Maßnahmen werben, die das Eindrin-
gen von Grundwasser in die Gebäude verhindern. 
 
Sachstand: Die Verwaltung stellt sicher, dass Bauvorhabenträger im betroffenen 
Quartier einen Hinweis auf die geringen Flurabstände erhalten. 
 
Punkt 5: Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt derzeit offenbar nur Hilfspro-
gramme für Betroffene von Hochwasser und Starkregen, die Stadt Köln soll sich 
deshalb gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass diese 
auch für plötzlich stark ansteigende Grundwasserspiegel gelten sollen. 
 
Sachstand: Die Umweltverwaltung hat Mitte Juni 2024 das Ministerium für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr des Landes NRW gebeten, die um Grundhochwasser erwei-
terte Auslegung der Richtlinie Naturkatastrophen zu prüfen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Im Bruch

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Details

Aktenzeichen
2323/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
12.08.2024
Erstellt
26.07.2024 11:11