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3241/2018

Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Mülheim zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 10.12.2018, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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9 FINAL Mülheim Spielplatzbedarfsplanung 2018

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4656 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3241/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk 
Mülheim zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im 
öffentlichen Raum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, 
Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk 
Mülheim.“ 
 
(2) Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge-
stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. 
 
(3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal-
tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 
2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 
2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. 
Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von 
„Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die 
Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des 
öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche 
Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika-
tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es 
sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen 
sowie Familienparks. 
Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern 
und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung 
und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be-
darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und 
hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. 
Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende 
Beschlussbestandteile vorgelegt.  
 Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten 
Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. 
Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs-
gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche 
im öffentlichen Raum.  
 Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über 
ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von 
Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe-
schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie 
Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in 
der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah-
menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen-
planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen-
den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor 
Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe-
richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei-
chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun-
des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen 
oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die 
Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be-
zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. 
 
 
Anlagen

9 FINAL Mülheim Spielplatzbedarfsplanung 2018

32520 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  
für Kinder und Jugendliche  
im öffentlichen Raum 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018  
 
 
 
Maßnahmenplanung  
Stadtbezirk Mülheim 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, im September 2018 
Integrierte Jugendhilfe- und  
Schulentwicklungsplanung 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, 
Kinderinteressen und Jugendförderung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 2

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und 
Programmen ........................................................................................................... 6 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 
(2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 12 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 14 
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 15 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 15 
2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 17

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 
 
1.1 Hintergrund und Ziele 
 
Die Kind er- und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt 
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, 
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung 
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: 
 
 Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender 
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von 
Spiel-, Bewegungs - und Aktion sflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen 
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf 
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s-
tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in  wichtig, 
der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt,  
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität 
von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflä chen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten 
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der 
Stadtteile differenziert zu beschreiben.  Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben 
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den 
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).  
 
 Festlegung des quantitativen Richtwertes  von 2qm Nettospielfläche je Einwo h-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und 
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen  teilweise 
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und 
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegen heiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von 
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden.  Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je 
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt.  Ein 
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, 
dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaug ebiete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 5 
 
 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt 
die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkr ete Maßnahmenpl a-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt 
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretung en durch-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt 
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h-
menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten 
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im 
Parallelverfahren zu der Erörter ung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in 
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können 
zum einen gesamtstädtische  pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  für die 
Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum a nderen werden gleichzeitig die 
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. 
 
 Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: 
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebaulich e Entwick-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).  
Hinsichtlich der  Öffentlichkeitsbeteiligung wird im 
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung 
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche 
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB 
und § 3 Absatz 1 BauGB).  
  
Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden 
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in 
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, 
in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen 
Spielraumplanungen beteil igt. Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es 
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche 
schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 6 
lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr 
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden 
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt.  
Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln 
die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in 
Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
 Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert 
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen  konzep-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu 
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt 
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt 
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen 
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz 
grundsätzlich mit über die  Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es 
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur laufenden Sporten twicklungsplanung der Stadt Köln besteht. 
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle 
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschus ses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus 
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 
 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen 
 
Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Verbin-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser 
Stelle drei  besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: 
 
 Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig 
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e-
biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit 
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur  Spielplatz-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 7 
bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide 
Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. 
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in 
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen 
im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung 
einen Schub. 
 
 Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische 
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirkungszusammenhängen  und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d-
tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen  zur Umsetzung der Ziele mit 
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ 
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Le itprojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen 
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten 
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebn isse der vor-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. 
 
 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.  
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsqu alität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwickl ung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei 
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine 
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. 
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung 
 
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der 
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen -
planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen 
dargestellt werden.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 8 
(2) Maßnahmenplanung 
 
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 
7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Tex t verteilt einige Fotos der entsta n-
denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übe rsicht zu dem 
Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit 
Spielflächen und der qualitativen Bewertung  des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u-
grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells  und der bauplanerischen 
Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem 
Rat der Stadt Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird.  Anschließend folgt die Darstellung 
der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e-
zirksvertretungen.  
 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 
 
 In dem o.g. Zeitraum wurden insgesamt 69 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbes-
serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel- und Bolzplätzen durchgeführt inkl. 
des Baus von sechs Neuanlagen.  
 neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche konnten für die Kinder und Jugendlichen geschaffen wer-
den. Weitere sportliche Bewegungsflächen Bolzplätze, Basketballplätze, Parkourflä-
che befinden sich in der aktuellen Umsetzung oder stehen kurz vor Baubeginn. 
 
  Spiel-, Bewegungs- und  
Aktionsfläche 
Art der  
Maßnahme Fertigstellung 
Mülheim Spielplatz Genovevastraße Ersatzbeschaffung 2011 
Spielplatz Ratsstraße/Stürmerstraße Neugestaltung 2011 
Spiel-/Bolzplatz Gerbirgisweg Neuanlage 2011 
Spielplatz Skatefläche Am Faul-
bach/Düsseldorfer Straße Neuanlage 2012 
Spielplatz Familienpark Neuanlage 2012 
Spielplatz Schleiermacherstraße Ersatzbeschaffung 2012 
Spielplatz Peter-Müller-Straße/Kohlplatz Ersatzbeschaffung 2012 
Bolzplatz Rendsburger Platz Ersatzbeschaffung 2013 
Spielplatz Präses-Richter-Platz Neugestaltung 2013 
Spielplatz Keupstraße Umgestaltung 2013 
Spielplatz Peter-Müller-Straße/Kohlplatz Umgestaltung 2013 
Spielplatz Berliner Straße/Marktplatz Neuanlage 2014 
Spiel-/Bolzplatz Holweider Straße Neugestaltung 2014 
Bolzplatz Rendsburger Platz Ersatzbeschaffung 2014 
Spiel-/Bolzplatz Bruder-Klaus-Platz Umgestaltung 2015 
Skatefläche Am Faulbach Umgestaltung 2015 
Bolzplatz Buchholzstraße Neugestaltung 2015 
Spielplatz Schleiermacherstraße Umgestaltung 2015

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 9 
Spielplatz Im Winkel Umgestaltung 2016 
Bolzplatz Knauffstraße Ersatzbeschaffung 2016 
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2017 
Spielplatz Holsteinstraße Umgestaltung 2017 
Skatefläche Am Faulbach Umgestaltung 2017 
Spielplatz Am Rheinkai Umgestaltung 2017 
Spielplatz Peter-Müller-Straße / Kohl-
platz Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Böcking Park Umgestaltung 2018 
Bolzplatz Holweider Straße Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2018 
Buchforst Spielplatz Rudolf-Clausius-Straße Umgestaltung 2015 
Spielplatz Im Bischofsacker Umgestaltung 2016 
Spielplatz Kopernikusstraße Umgestaltung 2017 
Buchheim Spielplatz Kattowitzer Straße/An der 
Strunde Neugestaltung 2013 
Spielplatz Malteserstraße Umgestaltung 2015 
Spielplatz Malteserstraße Ersatzbeschaffung 2017 
Spielplatz Gauweg Neuanlage 2018 
Holweide Spielplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2012 
Bolzplatz Kühzällerweg Neugestaltung 2012 
Spielplatz Berg, Gladbacher Straße/Am 
Marienstift Umgestaltung 2013 
Spielplatz Holweider Markt-
platz/Wallensteinstraße Neuanlage 2014 
Spielplatz Ringenstraße Umgestaltung 2015 
Spielplatz Walter-Meckauer-Straße Ersatzbeschaffung 2015 
Bolzplatz Holweider Markt-
platz/Wallensteinstraße Neugestaltung 2015 
Bolzplatz Holweider Markt-
platz/Wallensteinstraße Umgestaltung 2016 
Spielplatz Heinz-Kühn-Straße Umgestaltung 2017 
Spielplatz Walter-Meckauer-Straße Umgestaltung 2017 
Spielplatz Berg. Gladbacher Straße / 
Am Marienstift Ersatzbeschaffung 2018 
Spielplatz Siebenschönweg Umgestaltung 2018 
Dellbrück Spielplatz Dabringhauser Straße Umgestaltung 2016 
Spielplatz Hyazinthenwg Umgestaltung 2017 
Spielplatz Kopischstraße Umgestaltung 2017 
Spielplatz Hyazinthenweg Umgestaltung 2017 
Spielplatz Hochwinkel / Folwiese Umgestaltung 2018 
Höhenhaus Bolzplatz Glockenblumenweg Ersatzbeschaffung 2015 
Spielplatz Pfarrer-Maybaum-Weg Umgestaltung 2015 
Spielplatz Pfarrer-Maybaum-Weg Umgestaltung 2017 
Spielplatz Am Flachsrosterweg Umgestaltung 2018 
Spielplatz Am Kiefernwald Umgestaltung 2018

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 10 
Dünnwald Spielplatz Im Leuchterbruch Umgestaltung 2013 
Spielplatz Am Katzenberg Umgestaltung 2017 
Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 2017 
Stammheim Spielplatz Am Oberhof Umgestaltung 2013 
Spielplatz Am Oberhof Ersatzbeschaffung 2014 
Spielplatz Ricarda-Huch-Straße Umgestaltung 2014 
Spielplatz Egonstraße Umgestaltung 2016 
Spielplatz Egonstraße Ersatzbeschaffung 2016 
Flittard Spielplatz Paracelsusplatz Umgestaltung 2012 
Spielplatz Hubertusstraße Umgestaltung 2012 
Spielplatz Am Weingartskamp Umgestaltung 2015 
Spielplatz Fritz-Haber-Straße Umgestaltung 2016 
    69 Maß-
nahmen 
15 Ersatzbeschaffungen 
41 Umgestaltungen 
7 Neugestaltungen 
6 Neuanlagen 
 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote 
 
Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der relevan-
ten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert 
auf den umliegenden Spiel plätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende 
planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). 
 
Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des  
Koordinatensystems auf Seite 13  ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen 
einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwer tes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei 
ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht 
immer in Ableitung zum Analysemodell abarbeiten und priorisieren lassen. 
 
Diese sind insbesondere:  
 Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen 
 Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden 
 Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren 
 Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) 
 Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) 
 Ersatzbeschaffungen 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung 
des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 11 
 
 
 
Mülheim: Neuanlage Spiel- , Roll-, Skate und BMX-Fläche Familienpark Mülheim 
 
  Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote 
Spielwert 
 
Innerhalb dieser Hauptkategorien 
wurden mehrere Teilaspekte mit 
Punkten von 0 bis 6 bewertet. 
 
Zur Ermittlung des Gesamtwert s des 
Hauptkriteriums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspekten ein Durc h-
schnittswert gebildet. 
Standort 
Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck 
des Platzes 
Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und 
Aktionsflächen 
 
Erlebniswert für Kinder und Jugendliche 
Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s-
gruppen 
Versorgungsquote 
 
Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n-
wohner 
 
 
 
 
Links: Neugestaltung Mülheim; Holweider Straße, Rechts: Umgestaltung Höhenhaus; Am Kiefernwalde

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 12 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote 
 
 
  
 
Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spielplätze in Mülheim gesteigert 
werden. Bei der Versorgungsquote liegt Mülheim über dem städtischen Durchschnitt, wenn 
gleich die Versorgungsquote in den letzten Jahren gesunken ist. Einer der Gründe für den 
Verlust von Flächen ist die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzbaren Spie l-
flächen. Um ein realistisches Bild von der tat sächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten 
wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an  Spiel-, Bewe-
gungs- und Aktionsflächen verringert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in 
dem Mangel an Flächen zum Ausbau von  Spiel-, Bewegungs - und Aktionsfl ächen in den 
immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonnenen Flächen (6  Neuanlagen) 
konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen. 
 
 
 
 
Links: Dellbrück: Einweihung der Stiftung 1.FC Köln eines „Wipp-Hennes“ nach Umgestaltung Hyazinthenweg; 
Rechts: Holweide: Umgestaltung Heinz-Kühn- Straße

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 13 
 
 
Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t-
ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n-
wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile 
mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind 
mit gesondertem Icon gekennzeichnet.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
 14 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 
 
 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r-
gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen 
Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbau flächen im Stadtbezirk Mülheim  im 
Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s-
bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infra strukturelle Bedarfe aus den 
Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. 
 
 Im Rahmen des städtebaulich en Großprojektes Mülheimer Süden  sind insgesamt 
rund 3.500 WE (+/ - 300 WE) neue Wohneinheiten geplant. Von Seiten der Kinder - 
und Jugendverwa ltung sind eine Reihe von bedarfsgerechten Maßnahmen für Bil -
dungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche vorgesehen, unter anderem auch  
adäquate Spiel- und Bewegungsflächen. 
 
 Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und EFRE Mitteln wi rd 
in Buchheim eine Trendsportanlage plus Spielplatz neu angelegt werden. In Mülheim 
Nord/Keupstrasse wird die Angebotsfläche mit Basketballanlage und Spielplatz ne u-
gestaltet. Weitere Neugestaltungen mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfond von 
jugendgerechten Angebotsflächen finden in Buchheim/ Wichheimer  Straße und in 
Mülheim/ Böcking- Park statt. 
 
 Bei der quantitativen Versorgung und zur Verbesserung der Versorgungsquote  legt 
die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtte ile Flittard, Dellbrü ck und 
Buchforst. In Buchheim ist neben der Erhöhung der Versorgungsquote auch die E r-
höhung des Spielwertes wichtig. Hier sind in den nächsten Jahren einige Neuanlagen 
und Neugestaltungen geplant, welche sich positiv auf die Versorgung und Spielwert 
auswirken werden. In Dellbrück befindet sich aktuell eine Neu gestaltung in der Pl a-
nung, hier insbesondere die Erweiterungsprüfung des Streetballangebotes in ein 
Basketballfeld und die Errichtung eines Skateangebotes. In Flittard und Buchforst gibt 
es keine zur Verfügung stehenden Flächen mehr auf denen eine Neuanlage re alisiert 
werden könnte. 
 Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiter hin durch Ersatzbeschaffung, 
Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. 
 
 Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin 
nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht 
insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. 
 
 Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in  
o Mülheim/ Böckingpark Neugestaltung der Bolz- , und Basketballfläche 
o Buchheim mit der Neugestaltung einer Bolz-, Basketball-, und Parcourfläche 
o Buchheim mit der Neuanlage einer Trendsportanlage

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
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o Buchforst mit der Bolzplatzneugestaltung im  Bisch ofsacker gemeinsam mit 
der Podolski Stiftung (vorbehaltlich der Situation Am Kalkberg) 
o Dellbrück mit der Prüfung einer Ergänzung der Streetba llanlage mit einem 
Skateangebot 
weiter fortgeführt. 
 
Während des interfraktionellen Gesprächs vom 23.05 .2018 hat die Kinder- und Jugendver-
waltung, hat die Kinder - und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorg estellt 
und gemeinsam abgestimmt. 
 
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen 
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden 
können. 
 
  Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme 
Mülheim Spielplatz Knauffstraße Umgestaltung 
Buchforst Spielplatz Kopernikusstraße Neugestaltung 
Dellbrück Spielplatz Brambachstraße Umgestaltung 
Dellbrück Streetballfeld Rommerscheider Straße 
Neugestaltung 
Prüfung: Umwandlung 
Streetballfläche in 
Basketballplatz und 
neues Skateangebot 
Höhenhaus Spielplatz Katzenbuschweg Umgestaltung 
Höhenhaus Spiel- und Bolzplatz Am Rosenmaar Neugestaltung 
Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung 
Flittard Spiel- und Bolzplatz Hubertusstraße Neugestaltung 
 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung 
 
Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – 
die Bezirksvertretung wird um Bestätigung  und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne 
Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punk t 
2.2. 
 
  Spiel-, Bewegungs- und  
Aktionsfläche 
Art der Maßnahme 
Mülheim Spielplatz Rixdorfer Straße Neugestaltung EFRE 
Mülheim Bolz- und Basketballplatz Böcking- Neugestaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 
 
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Park Quartiersmittel 
Europäische Fördermittel 
Mülheim  Spielplatz Mülheimer Stadtgarten Neugestaltung 
Mülheim Spielplatz Bachstraße  Neugestaltung – Sanierung Mülheimer Brücke 
Mülheim Spielplatz Ferrenbergstraße  Neugestaltung – Sanierung Mülheimer Brücke 
Mülheim Spielplatz Keupstraße – Fernwärme-
leitung Rheinenergie Neugestaltung 
Mülheim Bolz- und Basketballplätze Rends-
burger Platz 
Neugestaltung im Rahmen Sport-
entwicklungsplanung 
Buchforst Bolzplatz Im Bischofsacker 
Neugestaltung 
Spende 
Lukas Podolski Stiftung 
Buchheim Bolz- und Basketballplatz Wichheimer 
Straße 
Neugestaltung 
Quartiersmittel 
Europäische Fördermittel 
Buchheim Spielplatz Wuppertaler Straße / 
Stegwiese Neuanlage EFRE 
Dellbrück Spielplatz Untereschbacher Straße Ersatzbeschaffung 
Höhenhaus Spielplatz Fixheider Weg / Höhen-
hauser Weg Umgestaltung 
Höhenhaus Spielplatz Malvenweg Umgestaltung 
Dünnwald Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 
Dünnwald Bolzplatz Embergweg Umgestaltung 
Stammheim Ricarda-Huch-Straße Ersatzbeschaffung 
Mülheim Spielplatz Holsteinstraße - Flächen-
erweiterung Neuanlage (Investor) 
  Planungsgebiet Cologneo I Neuanlage (Investor) 
  Planungsgebiet Cologneo II Neuanlage (Investor) 
  Planungsgebiet Lindgens-Areal – 1 
Spielplatz Neuanlage (Investor) 
  Planungsgebiet Möhring-Quartier Neuanlage (Investor) 
  Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage (Investor) 
Buchheim Planungsgebiet Herler Straße – 1 
Spielplatz Neuanlage (Investor)

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 17 
Dellbrück Planungsgebiet Von-Quadt-Straße – 
1 Spielplatz Neuanlage (Investor) 
Stammheim 
Bolz- und Basketballplatz Wiesdorfer 
Straße / Neugestaltung (Investor) 
Am Wasserturm 
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät 
ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö-
hung des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange-
bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu 
einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
2.5. Weitere Vereinbarungen 
 
Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e-
schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: 
 
 Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  be-
troffen sind. 
 Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. 
 Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß-
nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. 
 Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. 
 Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . 
 Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä-
chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und 
Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen 
und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. 
 
Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s-
lage und der  Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsbe-
richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3241/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.10.2018
Erstellt
05.10.2018 10:09