Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Mülheim zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3241/2018 vom 19.10.2018
Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3241/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Mülheim zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Mülheim.“ (2) Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abge- stimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen -
9 FINAL Mülheim Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen ........................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 ....................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote ..................................................... 12 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 14 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 15 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 15 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 17 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kind er- und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012) vor und setzt damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bewegungs - und Aktion sflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflä chen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu beschreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegen heiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaug ebiete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Differenzierung konkr ete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretung en durch- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßna h- menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörter ung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festgelegt werden. Zum a nderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebaulich e Entwick- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihrer eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteil igt. Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwicklung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen konzep- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunikation und B e- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sporten twicklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschus ses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung weist eine Reihe von Verbin- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsgruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Verbindungslinien zur Spielplatz- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirkungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) und von konkreten Le itprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebn isse der vor- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsqu alität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwickl ung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßnahmen - planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen dargestellt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 8 (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Tex t verteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übe rsicht zu dem Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielflächen und der qualitativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur B eschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/2018 In dem o.g. Zeitraum wurden insgesamt 69 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbes- serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel- und Bolzplätzen durchgeführt inkl. des Baus von sechs Neuanlagen. neue öffentliche Spiel- und Bolzplätze sowie weitere Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche konnten für die Kinder und Jugendlichen geschaffen wer- den. Weitere sportliche Bewegungsflächen Bolzplätze, Basketballplätze, Parkourflä- che befinden sich in der aktuellen Umsetzung oder stehen kurz vor Baubeginn. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung Mülheim Spielplatz Genovevastraße Ersatzbeschaffung 2011 Spielplatz Ratsstraße/Stürmerstraße Neugestaltung 2011 Spiel-/Bolzplatz Gerbirgisweg Neuanlage 2011 Spielplatz Skatefläche Am Faul- bach/Düsseldorfer Straße Neuanlage 2012 Spielplatz Familienpark Neuanlage 2012 Spielplatz Schleiermacherstraße Ersatzbeschaffung 2012 Spielplatz Peter-Müller-Straße/Kohlplatz Ersatzbeschaffung 2012 Bolzplatz Rendsburger Platz Ersatzbeschaffung 2013 Spielplatz Präses-Richter-Platz Neugestaltung 2013 Spielplatz Keupstraße Umgestaltung 2013 Spielplatz Peter-Müller-Straße/Kohlplatz Umgestaltung 2013 Spielplatz Berliner Straße/Marktplatz Neuanlage 2014 Spiel-/Bolzplatz Holweider Straße Neugestaltung 2014 Bolzplatz Rendsburger Platz Ersatzbeschaffung 2014 Spiel-/Bolzplatz Bruder-Klaus-Platz Umgestaltung 2015 Skatefläche Am Faulbach Umgestaltung 2015 Bolzplatz Buchholzstraße Neugestaltung 2015 Spielplatz Schleiermacherstraße Umgestaltung 2015 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 9 Spielplatz Im Winkel Umgestaltung 2016 Bolzplatz Knauffstraße Ersatzbeschaffung 2016 Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2017 Spielplatz Holsteinstraße Umgestaltung 2017 Skatefläche Am Faulbach Umgestaltung 2017 Spielplatz Am Rheinkai Umgestaltung 2017 Spielplatz Peter-Müller-Straße / Kohl- platz Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Böcking Park Umgestaltung 2018 Bolzplatz Holweider Straße Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Genovevastraße Umgestaltung 2018 Buchforst Spielplatz Rudolf-Clausius-Straße Umgestaltung 2015 Spielplatz Im Bischofsacker Umgestaltung 2016 Spielplatz Kopernikusstraße Umgestaltung 2017 Buchheim Spielplatz Kattowitzer Straße/An der Strunde Neugestaltung 2013 Spielplatz Malteserstraße Umgestaltung 2015 Spielplatz Malteserstraße Ersatzbeschaffung 2017 Spielplatz Gauweg Neuanlage 2018 Holweide Spielplatz Hermann-Stehr-Straße Ersatzbeschaffung 2012 Bolzplatz Kühzällerweg Neugestaltung 2012 Spielplatz Berg, Gladbacher Straße/Am Marienstift Umgestaltung 2013 Spielplatz Holweider Markt- platz/Wallensteinstraße Neuanlage 2014 Spielplatz Ringenstraße Umgestaltung 2015 Spielplatz Walter-Meckauer-Straße Ersatzbeschaffung 2015 Bolzplatz Holweider Markt- platz/Wallensteinstraße Neugestaltung 2015 Bolzplatz Holweider Markt- platz/Wallensteinstraße Umgestaltung 2016 Spielplatz Heinz-Kühn-Straße Umgestaltung 2017 Spielplatz Walter-Meckauer-Straße Umgestaltung 2017 Spielplatz Berg. Gladbacher Straße / Am Marienstift Ersatzbeschaffung 2018 Spielplatz Siebenschönweg Umgestaltung 2018 Dellbrück Spielplatz Dabringhauser Straße Umgestaltung 2016 Spielplatz Hyazinthenwg Umgestaltung 2017 Spielplatz Kopischstraße Umgestaltung 2017 Spielplatz Hyazinthenweg Umgestaltung 2017 Spielplatz Hochwinkel / Folwiese Umgestaltung 2018 Höhenhaus Bolzplatz Glockenblumenweg Ersatzbeschaffung 2015 Spielplatz Pfarrer-Maybaum-Weg Umgestaltung 2015 Spielplatz Pfarrer-Maybaum-Weg Umgestaltung 2017 Spielplatz Am Flachsrosterweg Umgestaltung 2018 Spielplatz Am Kiefernwald Umgestaltung 2018 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 10 Dünnwald Spielplatz Im Leuchterbruch Umgestaltung 2013 Spielplatz Am Katzenberg Umgestaltung 2017 Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung 2017 Stammheim Spielplatz Am Oberhof Umgestaltung 2013 Spielplatz Am Oberhof Ersatzbeschaffung 2014 Spielplatz Ricarda-Huch-Straße Umgestaltung 2014 Spielplatz Egonstraße Umgestaltung 2016 Spielplatz Egonstraße Ersatzbeschaffung 2016 Flittard Spielplatz Paracelsusplatz Umgestaltung 2012 Spielplatz Hubertusstraße Umgestaltung 2012 Spielplatz Am Weingartskamp Umgestaltung 2015 Spielplatz Fritz-Haber-Straße Umgestaltung 2016 69 Maß- nahmen 15 Ersatzbeschaffungen 41 Umgestaltungen 7 Neugestaltungen 6 Neuanlagen 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unterliegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der relevan- ten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spie lwert auf den umliegenden Spiel plätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausreichende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und personelle Ressourcen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des Koordinatensystems auf Seite 13 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwer tes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in Ableitung zum Analysemodell abarbeiten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 11 Mülheim: Neuanlage Spiel- , Roll-, Skate und BMX-Fläche Familienpark Mülheim Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwert s des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner Links: Neugestaltung Mülheim; Holweider Straße, Rechts: Umgestaltung Höhenhaus; Am Kiefernwalde Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 12 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spielplätze in Mülheim gesteigert werden. Bei der Versorgungsquote liegt Mülheim über dem städtischen Durchschnitt, wenn gleich die Versorgungsquote in den letzten Jahren gesunken ist. Einer der Gründe für den Verlust von Flächen ist die Neuberechnung und Bereinigung der tatsächlich nutzbaren Spie l- flächen. Um ein realistisches Bild von der tat sächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an Spiel-, Bewe- gungs- und Aktionsflächen verringert. Ein we iterer Aspekt für die Versorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel-, Bewegungs - und Aktionsfl ächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonnenen Flächen (6 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen. Links: Dellbrück: Einweihung der Stiftung 1.FC Köln eines „Wipp-Hennes“ nach Umgestaltung Hyazinthenweg; Rechts: Holweide: Umgestaltung Heinz-Kühn- Straße Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 13 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ei n- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 14 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die politischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbau flächen im Stadtbezirk Mülheim im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infra strukturelle Bedarfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. Im Rahmen des städtebaulich en Großprojektes Mülheimer Süden sind insgesamt rund 3.500 WE (+/ - 300 WE) neue Wohneinheiten geplant. Von Seiten der Kinder - und Jugendverwa ltung sind eine Reihe von bedarfsgerechten Maßnahmen für Bil - dungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche vorgesehen, unter anderem auch adäquate Spiel- und Bewegungsflächen. Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und EFRE Mitteln wi rd in Buchheim eine Trendsportanlage plus Spielplatz neu angelegt werden. In Mülheim Nord/Keupstrasse wird die Angebotsfläche mit Basketballanlage und Spielplatz ne u- gestaltet. Weitere Neugestaltungen mit Mitteln aus dem europäischen Sozialfond von jugendgerechten Angebotsflächen finden in Buchheim/ Wichheimer Straße und in Mülheim/ Böcking- Park statt. Bei der quantitativen Versorgung und zur Verbesserung der Versorgungsquote legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtte ile Flittard, Dellbrü ck und Buchforst. In Buchheim ist neben der Erhöhung der Versorgungsquote auch die E r- höhung des Spielwertes wichtig. Hier sind in den nächsten Jahren einige Neuanlagen und Neugestaltungen geplant, welche sich positiv auf die Versorgung und Spielwert auswirken werden. In Dellbrück befindet sich aktuell eine Neu gestaltung in der Pl a- nung, hier insbesondere die Erweiterungsprüfung des Streetballangebotes in ein Basketballfeld und die Errichtung eines Skateangebotes. In Flittard und Buchforst gibt es keine zur Verfügung stehenden Flächen mehr auf denen eine Neuanlage re alisiert werden könnte. Dort wo keine Flächen zur Verfügung stehen wird weiter hin durch Ersatzbeschaffung, Umgestaltung und Neugestaltung der Spielwert erhöht. Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht insbesondere im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in o Mülheim/ Böckingpark Neugestaltung der Bolz- , und Basketballfläche o Buchheim mit der Neugestaltung einer Bolz-, Basketball-, und Parcourfläche o Buchheim mit der Neuanlage einer Trendsportanlage Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 15 o Buchforst mit der Bolzplatzneugestaltung im Bisch ofsacker gemeinsam mit der Podolski Stiftung (vorbehaltlich der Situation Am Kalkberg) o Dellbrück mit der Prüfung einer Ergänzung der Streetba llanlage mit einem Skateangebot weiter fortgeführt. Während des interfraktionellen Gesprächs vom 23.05 .2018 hat die Kinder- und Jugendver- waltung, hat die Kinder - und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorg estellt und gemeinsam abgestimmt. 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Hierbei handelt es sich um Maßnahmen die durch die Bezirksvertretung priorisiert werden können. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Mülheim Spielplatz Knauffstraße Umgestaltung Buchforst Spielplatz Kopernikusstraße Neugestaltung Dellbrück Spielplatz Brambachstraße Umgestaltung Dellbrück Streetballfeld Rommerscheider Straße Neugestaltung Prüfung: Umwandlung Streetballfläche in Basketballplatz und neues Skateangebot Höhenhaus Spielplatz Katzenbuschweg Umgestaltung Höhenhaus Spiel- und Bolzplatz Am Rosenmaar Neugestaltung Flittard Spielplatz Fritz-Haber-Straße Neugestaltung Flittard Spiel- und Bolzplatz Hubertusstraße Neugestaltung 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punk t 2.2. Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Mülheim Spielplatz Rixdorfer Straße Neugestaltung EFRE Mülheim Bolz- und Basketballplatz Böcking- Neugestaltung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 16 Park Quartiersmittel Europäische Fördermittel Mülheim Spielplatz Mülheimer Stadtgarten Neugestaltung Mülheim Spielplatz Bachstraße Neugestaltung – Sanierung Mülheimer Brücke Mülheim Spielplatz Ferrenbergstraße Neugestaltung – Sanierung Mülheimer Brücke Mülheim Spielplatz Keupstraße – Fernwärme- leitung Rheinenergie Neugestaltung Mülheim Bolz- und Basketballplätze Rends- burger Platz Neugestaltung im Rahmen Sport- entwicklungsplanung Buchforst Bolzplatz Im Bischofsacker Neugestaltung Spende Lukas Podolski Stiftung Buchheim Bolz- und Basketballplatz Wichheimer Straße Neugestaltung Quartiersmittel Europäische Fördermittel Buchheim Spielplatz Wuppertaler Straße / Stegwiese Neuanlage EFRE Dellbrück Spielplatz Untereschbacher Straße Ersatzbeschaffung Höhenhaus Spielplatz Fixheider Weg / Höhen- hauser Weg Umgestaltung Höhenhaus Spielplatz Malvenweg Umgestaltung Dünnwald Spielplatz Von-Diergardt-Straße Umgestaltung Dünnwald Bolzplatz Embergweg Umgestaltung Stammheim Ricarda-Huch-Straße Ersatzbeschaffung Mülheim Spielplatz Holsteinstraße - Flächen- erweiterung Neuanlage (Investor) Planungsgebiet Cologneo I Neuanlage (Investor) Planungsgebiet Cologneo II Neuanlage (Investor) Planungsgebiet Lindgens-Areal – 1 Spielplatz Neuanlage (Investor) Planungsgebiet Möhring-Quartier Neuanlage (Investor) Planungsgebiet Deutz-Areal Neuanlage (Investor) Buchheim Planungsgebiet Herler Straße – 1 Spielplatz Neuanlage (Investor) Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Mülheim 17 Dellbrück Planungsgebiet Von-Quadt-Straße – 1 Spielplatz Neuanlage (Investor) Stammheim Bolz- und Basketballplatz Wiesdorfer Straße / Neugestaltung (Investor) Am Wasserturm Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be- troffen sind. Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikten visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich erscheint ein Sachstandsbe- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.
Beratungsverlauf
-
06.11.2018
TOP 3.9, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
10.12.2018 zuletzt
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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