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3355/2023

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)

Mitteilung Ausschuss 24.10.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 14.11.2023, TOP 5.5

Anlage 1: JHA-Vorlage 2565_2023

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: JHA-Vorlage 2565_2023

6065 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 2565/2023 
Freigabedatum 21.08.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Deutsch-
Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)"  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Ver-
ein „Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)“, Melchiorstr. 3, 50670 Köln, gemäß 
§ 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der gemeinnützige Verein „Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.), Melchiorstr. 
3, 50670 Köln, wurde im Mai 2004 gegründet und am 19.07.2004 in das Vereinsregister des 
Amtsgerichts Köln unter VR-Nr.: 14532 eingetragen. 
 
Das Ziel und der Zweck des Vereins „DAKO e.V.“ ist gemäß § 2 der Satzung die Integration, 
Teilhabe & Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne Behinderung, Fa-
milien und Seniorenarbeit und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit). 
Seit 2006 ist der Verein in der Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen in 
Deutschland, überwiegend mit afrikanischer Herkunft spezialisiert. Durch den afrikanischen 
Hintergrund einiger Vereinsgründer und –Mitglieder, bekam „DAKO e.V.“ schnellen Zugang zu 
dieser durch Mehrheitsgesellschaft oft schwierig zu erreichenden Zielgruppe. Mittlerweile wer-
den Menschen aus diversen Herkunftsländern fachgerecht betreut. „DAKO e.V.“ wird auch 
vom Kommunalen Integrationszentrum in der Durchführung eines Interkulturellen Zentrums 
gefördert. Eine positive Stellungnahme von 162 liegt vor. Seit 2014 ist „DAKO e.V.“ Mitglied 
des paritätischen Wohlfahrtsverbandes. 
 
Die Förderung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Menschen ist in der Satzung als 
Ziel des Vereins verankert. Auch inklusive Angebote und Familienhilfe bietet der Verein an, 
der seinen Hauptsitz im gut erreichbaren Bürgerzentrum „Alte Feuerwache“ in der Innenstadt 
hat. Dort finden auch viele Angebote statt. Je nach Umfang der Angebote können ausreichend 
Räumlichkeiten hinzugemietet werden.  
„DAKO e.V.“ hat ein Schutzkonzept vor Gewalt und sexuellem Missbrauch eingereicht und es 
in Absprache mit der Fachabteilung der Jugendverwaltung zu der neuen Fassung vom 20.01 
2023 um wichtige Inhalte ergänzt. Ein Kurzkonzept zur Jugendarbeit liegt ebenfalls vor. 
 
Im Kölner Stadtgebiet bestehen zurzeit Angebote in folgenden Bereichen: 
 Interkulturelles Zentrum für Geflüchtete und Neuzugewanderte 
 Familiencafés 
 Projekt: Starke Mütter, starke Kinder 
 Willkommens-Café Ukraine 
 Projekt Brückenbauer (Hilfe für andere Institutionen bei kulturellen Konflikten) 
 Angebote zur Berufsorientierung, Bewerbungstrainings, Coaching 
 Diverse Projekte zu Alltags-Skills, Spracherwerb, Schwimmkurse, Gesundheit uvm. 
 
„DAKO e.V.“ erreicht jährlich ca. 350 Personen, davon etwa zur Hälfte Kinder und Jugendliche 
(175 junge Menschen im Jahr 2022). 
 
Besonders hervorzuheben ist der ganzheitliche Ansatz von „DAKO e.V.“ Der Verein legt gro-
ßen Wert auf eine umfassende und lebensweltnahe Beratung und Begleitung. Besonders 
stark engagiert sich der Verein in der Familienkonfliktberatung sowie der Schulmediation. Der 
Fokus liegt vor allem (aber nicht nur) auf den guten Kenntnissen der kulturellen Unterschiede 
in afrikanischer und deutscher/europäischer Kultur. Dadurch entsteht von beiden Seiten hohes 
Vertrauen, was zur Klärung von verhärteten Konflikten in Schulen und weiteren Institutionen in 
großem Maße beiträgt. „DAKO e.V.“ kennt die konkreten Bedürfnisse von jungen Menschen in

3 
Schule und im Übergang Schule-Beruf und adressiert diese mit besonderer Beachtung der 
Schwierigkeiten von jungen Menschen schwarzer Hautfarbe. Um sich in diesem Feld weiter 
zu professionalisieren, hat der Verein die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe beantragt. 
„DAKO e.V.“ ist im Übergangssystem orientiert und mit relevanten Partnern auf kommunaler 
Ebene gut vernetzt. 2022 wurde der Verein für den deutschen Ehrenamtspreis nominiert. Er 
erhält Förderungen von diversen Stiftungen. 
 
Die festen Mitarbeitenden verfügen über verschiedene fachliche Qualifikationen, sowohl be-
triebswirtschaftliche als auch pädagogische.  
 
Das Finanzamt Köln-Mitte hat am 18.01.2022 einen Freistellungbescheid für 2018 – 2020 zur 
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. 
 
Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind: 
- Birgit Daxl 
- Bi Youné Gan und 
- Marthe Quaale Lobognon 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
„DAKO e.V.“ orientiert sich nicht nur an den Zielen des Grundgesetzes, sondern vermittelt mit 
der Zielsetzung der Integration aktiv die dort verankerten Grundwerte. 
Der Verein leistet nach Ansicht der Jugendverwaltung einen nicht unwesentlichen Beitrag zur 
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe und gewährleistet eine den Zielen des § 75 Abs. 1 
SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. 
 
„DAKO e.V.“ ist seit über 15 Jahren im Bereich der Jugendhilfe tätig und ist somit gemäß § 75 
Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.  
 
Die Satzung und die Konzeption inkl. Schutzkonzept sind als Anlagen 1-3 unter Session-Nr. 
2565/2023 hinterlegt. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der vorgegebenen Termine in der Beratungsfolge der Gremien würde sich der Termin 
zur Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss bis zur Sitzung Ende November 2023 hin-
auszögern. Die Anhörung in der Sitzung der BV 1 am 24.08.2023 ermöglicht eine Beschlussfas-
sung durch den Jugendhilfeausschuss bereits am 26.09.2023.

Mitteilung Ausschuss

643 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer          24.10.2023 
 3355/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 14.11.2023 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Deutsch-Afrikanische Kooperation 
e.V. (DAKO e.V.) 
Der „Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.) ist in der Sitzung des Jugendhil-
feausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – am 26.09.2023 gemäß § 75 
Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. 
Die Beschlussvorlage mit Session-Nr. 2565/2023 ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnis-
nahme angehängt. 
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3355/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.10.2023
Erstellt
19.10.2023 12:10