V/0058/2015
Erneuerung des Gasbehälters und der Gasfackel auf der Hauptkläranlage Münster
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Beschlussvorlage
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V/0058/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Erneuerung des Gasbehälters und der Gasfackel auf der Hauptkläranlage Münster - Baubeschluss - Beratungsfolge 03.03.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Erneuerung des Gasbehälters und der Gasfackel auf der Hauptkläranlage Münster gemäß Genehmigungsentwurf des Ing.-Büros Frilling GmbH aus Vechta wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von rd. 810.000, - € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neubau/Erneuerung Auszahlung 2015 500.000,- Baukosten VE für 2016: 310.000 € Auszahlung 2016 310.000,- Baukosten Saldo 810.000,- Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0058/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 22.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0058/2015 Begründung: Im Zusammenhang mit dem Starkregenereignis am 28. Juli 2014 ist auf der Hauptkläranlage Münster der vorhandene Gasbehälter (Volumen = 500 m³) aufgetrieben. Durch die Fachfirma Klär- gas-Technik und Service GmbH wurde festgestellt, dass der Behälter funktionsunfähig und aus wirtschaftlichen und bautechnischen Grü nden zu ersetzen ist. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs der BHKW-Anlage ist zurzeit ein provisorischer Gasbehälter aufgestellt worden. Unabhängig vom Schaden am Gasbehälter stand bereits die Erneuerung der Gasfackel, die nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. gekapselte Flamme) entspricht, als aktuelle Maßnahme an. Auf Grund der Synergien wurden beide Maßnahmen in einem Projekt z u- sammengefasst. Die vom Ing. -Büro Frilling GmbH aus Vechta erarbeitete Genehmigungsplanung sieht einen ko n- ventionellen Niederdruck -Trockengasbehälter mit einem Volumen von 500 m³ als zy lindrisches Stahlblechgehäuse mit einer innenliegenden Membran vor. Im Rahmen der Ausschreibung werden aber auch patentgeschützte Sonderbauweisen als Nebenangebote grundsätzlich zugelassen. Durch die rechnerische und technische Prüfung und Wertung der eing ereichten Angebote kann so die wirtschaftlichste Neubauvariante für den Gasbehälter (Reduktionsvariante) ermittelt werden. Um den neuen Gasbehälter vor einem erneuten Auftrieb zu sichern, wird der Standort, der im Ve r- gleich zum aufgefüllten Gelände der H auptkläranlage als Senke ausgebildet ist, niveaugleich a n- gefüllt. Die Gasfackel wird als konventionelle Niedrigtemperatur -Fackel mit den baulichen Ausführu ngen für eine spätere ggfs. notwendige Umrüstung zur Hochtemperatur-Fackel ausgelegt. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung des Ing. -Büros Fril- ling GmbH auf 810.000,- €. Die Einholung der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung sowie die Durc hführung des Ausschreibungsverfahrens werden in 2015 erfolgen. Mit der Baumaßnahme soll noch in 2015 b e- gonnen werden, eine betriebsbereite Fertigstellung ist für Anfang 2016 geplant. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Lageplanausschnitt Niederdruckgasspeicher
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0058/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37