V/0017/2025
Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau
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Beschlussvorlage
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V/0017/2025 V/0017/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025-2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Ost - Ergänzung zur Vorlage V/0075/2024 - Beratungsfolge 30.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.02.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: Das mit der Vorlage V/0075/2024 beschlossene Verkehrs- und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025 - 2026 des Amtes für Mobilität und Tiefbau für die überbezirklichen Baumaßnahmen im Stadtbezirk Münster-Ost wird entsprechend der Anlage erweitert. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € ent- stehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2025 160.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 21.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Otte Telefon: 492-6571 OtteRene@stadt- muenster.de - 2 - V/0017/2025 Begründung: Die Brücke „Sudmühlenstraße über die Werse“ (BW 030 0116) in Handorf hat gravierende Schäden im Belag und der darunterliegenden Abdichtung. Der Asphalt ist über einen mehrere Meter langen Streifen mittig in der Fahrbahn netzartig gerissen und die einzelnen Netzelemente sind leicht lösbar. Die Verkehrssicherheit sowie die vorhandene Bausubstanz der Brücke ist durch die Schäden gefähr- det. Durch die Stadtverwaltung wurden in den vergangenen Monaten wiederholt größere Asphaltinstand- setzungen durchgeführt. Diese Eingriffe waren jedoch nicht von nachhaltigem Erfolg, trotz der Umset- zung verschiedener technischer Lösungen. Um eine mögliche Sperrung d er Brücke zu vermeiden, werden aktuell nahezu täglich durch den städtischen Bauhof die Schadstellen in Augenschein ge- nommen und bei Bedarf im Rahmen der Möglichkeiten geflickt. Das Hauptziel war stets die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in einem verträglichen Aufwand bis zur Fertigstellung der B481n. Nach der Fertigstellung sollte eine umfangreiche Instandsetzung durchgeführt werden, um eine dauerhafte Konstruktion sicherzustellen. Leider ist der verträgliche Aufwand durch die täglichen Einsätze und stete Gefährdungsbedrohung nun nicht mehr gegeben. Straßenbaulich sind keine ausreichenden Umsetzungen mehr möglich, sodass ein umfangreicherer brückenbaulicher Eingriff zwingend ist. Perspektivisch wird nach Fertigstellung der B481n ein erneuter Eingriff am Bauwerk notwendig sein. Dies kann dann unter einer Teilsperrung der Fahrbahn erfolgen. Die Schäden in Fahrbahnmitte machen beim erforderlichen Eingriff eine Vollsperrung zwingend. Die wiederkehrende Schadensursache ist durch die beschädigte Abdichtung der Brücke, die unter dem Asphalt liegt, zu begründen. Eine punktuelle Instandsetzung dieser Abdichtung wäre nicht erfolgsver- sprechend. Daher wird angestrebt die gesamte Fahrbahnfläche zu ertüchtigen. So sollen vorhande- ner Asphalt und Abdichtung abgefr äst, Beton instandgesetzt und anschließend Abdichtung und As- phalt wieder aufgebracht werden. Die Vollsperrung der Brücke erfordert eine großräumige Umleitung, da im direkten Umfeld keine Que- rung der Werse für den motorisierten Verkehr möglich ist. Es wird derzeit von einer Maßnahmendauer von zwei Wochen ausgegangen. Die Verwaltung prüft derzeit noch, inwieweit Nacht - oder Wochen- endarbeiten umsetzbar sind. Angestrebt wird eine bauliche Umsetzung Anfang März 2025. Da die auszuführenden Arbeiten stark wetterabhängig sind (es ist trockene und nicht zu kalte Witterung er- forderlich), kann über die konkreten Bauzeiten erst kurzfristig entschieden werden. Sobald konkretere Aussagen über den Zeitraum gemacht werden können, wird umgehend näher informiert. Da die ku rzfristige Notwendigkeit einer Brückeninstandsetzung zur Aufstellung des Verkehrs - und Straßenbaumaßnahmenprogramm 2025 - 2026 noch nicht erkennbar, erfolgt nun die Erweiterung um die o.g. Maßnahme. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat - 3 - V/0017/2025 Anlagen Anlage A Liste
AVM_V_0017_2025_Verkehrs_und_Strassenbaumassnahmenprogramm_Ergaenzung_Ueberbezirklich_Muenster_Ost_Anlage_Tabelle
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Projekte Amt für Mobilität und Tiefbau 2025/2026 BV- und AVM-Liste 14.01.2025 1(1) Anlage zu V/0017/2025, überbezirkliche Maßnahme Nachmeldung / Beschlussliste lfd. Nr. Projektbezeichnung Kurzbeschreibung geschätzte Kosten in T € Teilfinanzplan Teilergebnisplan KAG BauGB Veranlasser Beteiligte verkehrliche Auswirkung Beschluss BV AVM 1 Konstruktiver Ingenieurbau Betrieb 2025 Brücke Sudmühlenstraße über die Werse (BW 030 0116) in Handorf Instandsetzung Brücke 160 1201-konsumtiv Nein Straßenbau keine hoch Liste Nachmel- dung BV Ost Ja
Anlage A
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Anlage A zur V/0017/2025 Kurzüberblick Brückenbauwerk Nr. BW 030 0116 „Sudmühlenstraße über die Werse“; Instandsetzung der Abdichtung, der Fahrbahn und der Schrammborde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensdauer unter der Berück- sichtigung einer wirtschaftlichen Bauwerksunterhaltung“. Eine kurzfristige Realisierung ist im 1.Q 2025 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von insgesamt rd. 160.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sudmühlenstraße
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0017/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2025
- Erstellt
- 14.01.2025 12:14