1293/2022
Beschluss über die Planung und Durchführung der Maßnahme Platzgestaltung Denkmal Keupstraße hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung einer Öffentlickeitsbeteiligung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 5 Zeitplanung
1073 Zeichen
Anlage 5 61 613 Maßnahme: Gestaltung der Platzfläche zur Errichtung des Denkmals Keupstraße „Denkmal zur Erinnerung der Opfer der Anschläge des NSU“ in Köln-Mülheim hier: vorläufige Zeitplanung 61 61 wird die Begleitung und Planung der Maßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 –Entwurfsplanung übernehmen. Als Abschluss der Entwurfsplanung wird seitens 61 ein Baubeschluss eingeholt. Anschließend wird das Projekt an 66 zur weiteren Ausführung und Umsetzung übergeben. Auf die weitere Zeitplanung hat 61 keinen Einfluss, da die Umsetzung der Freianlagen von der Umsetzung und Realisierung der Hochbauten ab- hängig ist. Die Platzfläche wird für die Baustelleneinrichtung des Hochbaus genutzt wer- den. Erst nach Fertigstellung der Gebäude ist die Realisierung der Platzfläche und des Denkmals möglich. Der Baustart des Investors Gentes hat somit großen Einfluss auf die weitere Zeitplanung, hier spielen Faktoren, wie beispielsweise wann die Baugenehmi- gung erteilt wird, eine Rolle, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einzuschätzen sind.
Anlage 4 Kostenkalkulation
3905 Zeichen
Anlage 4 zur Bedarfsprüfung
Maßnahme: Gestaltung der Platzfläche zur Errichtung des Denkmals
Keupstraße „Denkmal zur Erinnerung der Opfer der Anschläge des NSU“
in Köln-Mülheim
Kostenkalkulation
1. Ermittlung der Baukosten
Größe der Platzfläche 600 m² (gerundet)
Kosten je m² 300,00 € netto
Baukosten gesamt 180.000,00 € netto investiv
MwSt. 19% 34.200,00 €
Baukosten insgesamt 214.200,00 € brutto investiv
2. Ermittlung der Planungskosten
2.a Planungskosten Leistungsphase 1-3
Einordnung in Honorarzone gemäß Anlage 11 (zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) HOAI
Sonstige Freianlagen
Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen
oder durchschnittlicher Ausstattung
Aufgrund der Anforderungen an die neuzugestaltende Fläche erfolgt die
Einordnung in Honorarzone III, Basishonorarsat
z
Berechnung der Planungskosten nach HOAI 2021
§ 40 Abs. 1 Freianlagen 33.774,00 € netto
Leistungsphasen
1. Grundlagenermittlung 3% 1.013,22 €
2. Vorplanung 10% 3.377,40 €
3. Entwurfsplanung 16% 5.403,84 €
Planungskosten gesamt 29% 9.794,46 € netto
Umbauzuschlag 20% 1.958,89 €
11.753,35 € netto
MwSt. 19% 2.233,14 €
Planungskosten LPH 1-3 gesamt 13.986,49 € brutto investiv
2.b Planungskosten Leistungsphase 6-9
Einordnung in Honorarzone gemäß Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) HOAI
Innerörtliche Straßen und Plätze
städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
Aufgrund der Anforderungen an die neuzugestaltende Fläche erfolgt die
Einordnung in Honorarzone III, Basishonorarsat
z
Berechnung der Planungskosten nach HOAI 2021
§ 48 Abs. 1 Verkehrsanlagen 23.109,00 € netto
Leistungsphasen
6. Vorbereitung der Vergabe 10% 2.310,90 €
7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 924,36 €
8. Bauoberleitung 15% 3.466,35 €
9. Objektbetreuung 1% 231,09 €
Planungskosten gesamt 30% 6.932,70 € netto
Umbauzuschlag 20% 1.386,54 €
8.319,24 € netto
MwSt. 19% 1.580,66 €
Planungskosten LPH 6-9 gesamt 9.899,90 € brutto investiv
3. Ermittlung der Kosten für Besondere Leistungen
- € netto
- € netto
- € netto
o Öffentlichkeitsbeteiligung
Organisation und Durchführung einer Veran-
staltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
einschließlich der Vor- und Nachbereitung
sowie Protokollierung (1 Termin) 5.000,00 € netto
o künstlerische Oberleitung 6.000,00 € netto
o Örtliche Bauüberwachung 5.379,00 € netto
Besondere Leistungen insgesamt 16.379,00 € netto investiv
MwSt. 19% 3.112,01 €
Besondere Leistungen gesamt 19.491,01 € brutto investiv
sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler
o keine Berücksichtigung von Kosten für Baugrund-
gutachten, Luftbildauswertung sowie Kampfmittel- freiheit,
da dies bereits für den Hochbau erfolgt.
o keine Berücksichtigung von Kosten für Freistellung des
Grundstücks.
Gemäß der Email von 23 vom 14.02.2022 wird die
Fläche im freigestellten Zustand ohne Aufbauten inklusive möglicher
Kellerräume und Fundamente sowie ohne eventuelle Altlasten
über
geben.
o keine Berücksichtigung von Kosten für Fällanträge für
Bäume, da die Freiräumung der Fläche durch Gentes im
Zuge der Hochbaumaßnahmen im Rahmen der
Baustelleneinrichtung erfolgt.
4. Ermittlung der Kosten zur Durchführung der Maßnahme (ohne Ausbaukosten)
Planungskosten 11.753,35 € netto investiv
Planungskosten 8.319,24 € netto investiv
Besondere Leistungen 16.379,00 € netto investiv
Gesamt 36.451,59 € netto investiv
MwSt. 19% 6.925,80 €
Gesamt brutto 43.377,39 € brutto investiv
5. Ermittlung der Gesamtkosten
1. Baukosten 214.200,00 € brutto
2. Planungskosten 23.886,39 € brutto
3. Besondere Leistungen 19.491,01 € brutto
Gesamt brutto 257.577,40 € brutto investiv
Anlage 3 Rat-Auszug-Niederschrift-09.11.2021
4176 Zeichen
Anlage 3 Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2021 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Rates vom 09.11.2021 öffentlich 10.17 Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse hier: Annahme des Siegerentwurfs des Künstlers Ulf Aminde auf Grundlage der einstimmigen Empfehlung der Jury und Festlegung des Standorts, Gedenktafel Probsteigasse, Kuratorium Denkmal Keupstra- ße 2699/2021 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke., Volt und von RM Zimmermann (GUT Köln) AN/2373/2021 I. Abstimmung über den Änderungsantr ag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die Linke., Volt und von RM Zimmermann (GUT Köln) Beschluss: Wir danken der Verwaltung für die Beschlussvorlagen und stimmen dieser unter Be- rücksichtigung folgender Änderungen bzw. Ergänzungen zu: Der Rat Punkt 2: beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 550qm großen Platz an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße. Um der Öf- fentlichkeit einen dauerhaften Zugang zum Platz zu gewähren, schließt dies 1. die Übertragung des Platzes durch die Firma gentes in das Eigentum der Stadt Köln sowie 2. die Widmung des Platzes durch die Stadt Köln als öffentlicher Raum ein. Punkt 5: beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Ein- richtung eines „Kuratorium Denkmal Keupstraße“ zum Gedenken an die An- schläge in der Keupstraße und der Probsteigasse. Das Kuratorium soll mehr- heitlich von Personen besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen. Punkt 6: beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Umgebung des Platzes partizipatorisch gestaltet werden kann. Dies schließt auch die Prüfung der Möglichkeiten mit ein, einen Begegnungsraum (z. B. für Veranstaltungen) in unmittelbarer Nähe des Mahnmals zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage Beschluss: Der Rat 1. beschließt die Annahme des Entwur fs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf des künstlerischen Wettbewerbs für die Errichtung ei- nes Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse und folgt damit dem einstimmigen Votum der Jury. 2. beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 550qm großen Platz an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße. Um der Öffentlichkeit einen dauerhaften Zugang zum Platz zu gewähren, schließt dies 1. die Übertragung des Platzes durch die Firma gentes in das Eigen- tum der Stadt Köln sowie 2. die Widmung des Platzes durch die Stadt Köln als öffentlicher Raum ein. 3. beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und jährlich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materialien für neue Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu gewährleisten. 4. beschließt die Anbringung ei ner Gedenktafel zur Erinnerung an den Anschlag in der Probsteigasse für 10.000 Euro und beauftragt die Verwaltung, dort eine Gedenktafel anzubringen. 5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Ein- richtung eines „Kuratorium Denkmal Keupstraße“ zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstraße und der Probsteigasse. Das Kurato- rium soll mehrheitlich von Personen besetzt sein, die die Betroffenen- perspektive einnehmen. 6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Umgebung des Platzes partizipatorisch gestaltet werden kann. Dies schließt auch die Prüfung der Möglichkeiten mit ein, einen Begegnungsraum (z. B. für Veranstaltungen) in unmittelbarer Nähe des Mahnmals zu schaffen. 7. beschließt für das Jahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2022 – die Mittelverwendung für Sonderausstellungen in Höhe von 10.000 Euro für die Errichtung der Gedenktafel in der Probsteigasse und die Umschichtung der Mittel als überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0410 – NS- Dokumentationszentrum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
12843 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Grie Sa Vorlagen-Nummer 1293/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung der Maßnahme Platzgestaltung Denkmal Keupstraße hier: Bedarfsfeststellungsbeschluss und Umsetzung einer Öffentlickeitsbeteiligung Beschlussorgan StadtentwicklungsausschussStadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. erkennt den Bedarf für die Vergabe von externen Planungsdienstleistungen für die Leistungs- phasen 1-3 und 6-9 gemäß HOAI an Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Frei- raumplanung sowie des Bereichs Verkehrsanlagen für die Maßnahme "Platzgestaltung Denkmal Keupstraße mit Kosten in Höhe von rd. 43.377 € an. 2. beschließt, zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess, die Durchführung einer öffentlichen Beteiligung 3. beschließt, dass sobald die Platzfläche in den städtischen Besitz übergeht und der Platz aus- gebaut wurde, eine Widmung als öffentlicher Raum vorgenommen werden soll. 4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 43.377 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Anlass und Ziel Ende 2011 wurde die menschenverachtende Mordserie der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bekannt. Der NSU und sein Unterstützernetzwerk sind mutmaßlich für zehn Mor- de an Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationsgeschichte und einer Polizistin sowie für weitere rassis- tische Straftaten verantwortlich. Bei zwei Anschlägen in Köln – im Jahr 2001 in der Probsteigasse und im Jahr 2004 in der Keupstraße – wurden über 20 Menschen teilweise schwer verletzt. Die Opfer erlit- ten körperliche, materielle und psychische Schäden. Darüber hinaus wurden sie unmittelbar nach dem Anschlag in der Keupstraße als Täter stigmatisiert. Diese Anschläge, aber auch die Behandlung der Opfer danach, waren zugleich ein Angriff auf das Zusammenleben in Köln. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2014 – dem Beschluss des Integrati- onsrats vom 20. Januar 2014 folgend – die Verwaltung beauftragt, ein Verfahren für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in Köln in der Keupstraße und der Probsteigasse zu entwickeln. Das NS- Dokumentationszentrum wurde federführend damit beauftragt. Nach Vorgesprächen der am Wettbewerb teilnehmenden Künstlerinnen und Künstlern mit den Op- fern, einem weiteren Dialogkreis bei dem die Entwürfe diskutiert wurden, fand am 6. November 2016 die Sitzung der Jury statt. Die Entscheidung der Jury fiel einstimmig zu Gunsten des Entwurfs von 3 Prof. Ulf Aminde aus. Sein Entwurf um die Erinnerung an den Anschlag aufrecht zu erhalten, beinhal- tet eine Bodenplatte aus Beton, welche 25 x 6 Meter misst und damit dem Grundriss des Hauses Keupstrasse 29, wo die Bombe gezündet wurde, entspricht. Die Bodenplatte wird parallel versetzt an anderer Stelle eingelassen und vermittelt damit die Botschaft, dass der Teil, der weggebombt bzw. beschädigt werden sollte, an anderer Stelle verdoppelt bzw. dauerhaft bleiben wird. Der Künstler sagt dazu: "Mit der Bodenplatte wird ein Fundament gegossen. Sie steht in ihrer abstrakten Form für ein noch zu errichtendes Haus. Gemeint ist eine zukünftige Gemeinschaft, die ausschließlich auf Diversi- tät und Solidarität aufbaut. Hier geht es darum, eine Grundlage zu schaffen – ein Fundament zu le- gen. Die Bodenplatte wird aber auch gegossen mit der Haltung, etwas wirklich massiv und unver- rückbar in den Boden festsetzen zu wollen. Etwas, das nicht mehr weggedacht werden kann." In der Sitzung am 09.11.2021 (Session Nr. 2699/2021) hat der Rat der Stadt Köln die Annahme und Umsetzung des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf des künstlerischen Wettbe- werbs für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße einstimmig beschlossen: 1. beschließt die Annahme des Entwurfs des Künstlers Ulf Aminde als Siegerentwurf des künstlerischen Wettbewerbs für die Errichtung eines Denkmals zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse und folgt damit dem einstimmigen Vo- tum der Jury. 2. beschließt als Standort für die Aufstellung des Denkmals einen ca. 550qm großen Platz an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße. Um der Öffentlichkeit einen dauerhaf- ten Zugang zum Platz zu gewähren, schließt dies 1. die Übertragung des Platzes durch die Firma gentes in das Eigentum der Stadt Köln sowie 2. die Widmung des Platzes durch die Stadt Köln als öffentlicher Raum ein. 3. beschließt für die Errichtung des Denkmals 60.000 Euro und jährlich 15.000 Euro für die Entwicklung von Filmen und Materialien für neue Apps, um den modernen und nachhaltigen Charakter des Denkmals zu gewährleisten. 4. beschließt die Anbringung einer Gedenktafel zur Erinnerung an den Anschlag in der Probsteigasse für 10.000 Euro und beauftragt die Verwaltung, dort eine Gedenktafel anzubringen. 5. beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines "Ku- ratorium Denkmal Keupstraße" zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstraße und der Probsteigasse. Das Kuratorium soll mehrheitlich von Personen besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen. 6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die Umgebung des Platzes partizipa- torisch gestaltet werden kann. Dies schließt auch die Prüfung der Möglichkeiten mit ein, einen Begegnungsraum (z. B. für Veranstaltungen) in unmittelbarer Nähe des Mahnmals zu schaffen. 7. beschließt für das Jahr 2022 – vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushalts 2022 – die Mittelverwendung für Sonderausstellungen in Höhe von 10.000 Euro für die Errich- tung der Gedenktafel in der Probsteigasse und die Umschichtung der Mittel als über- planmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0410 – NS Dokumentationszent- rum in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Verwaltung nimmt zu einzelnen Beschlusspunkten wie folgt Stellung: Zu 2: Für die Übertragung des Grundstückes wurden die Gespräche mit dem Eigentümer begonnen, die Voraussetzungen für eine anschließende Widmung des Platzes sind verwaltungsseitig geklärt und eine Widmung als öffentliche Verkehrsfläche kann nach Abschluss der Arbeiten zum Ausbau der Platzfläche erfolgen. Zu 5: Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines "Kuratorium Denkmal Keupstraße" Die Verwaltung ist mit der Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines "Kuratorium Denkmal Keupstraße" zum Gedenken an die Anschläge in der Keupstraße und der Probsteigasse beauftragt worden. Derzeit stimmt sich die Verwaltung mit den relevanten Akteur*innen intensiv ab und wird auf Grundlage der Abstimmungsergebnisse ein Konzept für das Kuratorium entwickeln. Geplant ist auch, 4 dies voraussichtlich Ende des Jahres 2022 mit einer separaten Beschlussvorlage in die politischen Gremien einzubringen. Zu 6: Das Areal liegt planungsrechtlich im unbebauten Innenbereich nach § 34 BauGB. Die Bauge- nehmigung wird auf dieser Grundlage erteilt werden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Öffentlichkeit wird im Planungsprozess für die Platzgestaltung eingebunden werden (siehe Beschlusspunkt 4). Begegnungsräume (z.B. für Veranstaltungen): In den unmittelbar angrenzenden Gebäuden sind im aktuellen Entwurf der Investorin im Erdgeschoss größere Räume konzipiert. Sollte es Interessenten für der Anmietung solcher Räume geben, so ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Investor empfehlenswert. Allgemein ist es ein gemeinsames Ziel, eine belebte Erdgeschosszone mit Einzel- handel, Gastronomie und kleineren Gewerbeeinheiten zu schaffen, die insbesondere in Richtung Platz Verweil- und Aufenthaltsqualitäten anbietet. Ziel Ziel des vorliegenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses ist es, einen Entwurf für die Gestaltung des Platzes zu entwickeln. Auf gut 600 Quadratmetern soll ein öffentlicher Platz entstehen, der dem Denkmal einen würdigen Raum bietet. Die Gestaltung des Platzes macht ihn zu einem neuen attrakti- ven Mittelpunkt für die Keupstraße und auch des Viertels. Es entsteht ein Ort der Begegnung mit ei- ner hohen Aufenthaltsqualität, zu dem die Menschen gerne kommen. 2. Durchführung des Verfahrens Die Verwaltung beabsichtigt, ein externes Planungsbüro mit der Entwicklung einer Konzeption für die umliegende Platzgestaltung des Denkmals zu beauftragen. Nach Vorliegen eines ersten Entwurfes sollen dieser der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Im Anschluss daran werden die Planungen konkret ausgearbeitet, die Ausführung der Maß- nahme vorbereitet und anschließend umgesetzt. Der Erarbeitung des Entwurfes ergibt sich aus den Leistungsphasen 1 - 3 des Leistungsbildes Freian- lagen nach HOAI 2013, welche federführend von den Freiraumplanerinnen und Freiraumplanern ge- leitet werden; die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt als besondere Leistung nach Leistungsbild Freianlagen der Leistungsphase 3. Für die folgenden Leistungsphasen 5-9 sind die Fachplanerinnen und Fachplaner des Bereichs Tief- bauwesen federführend. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Beauftragung an ein externes Büro der Leistungsphasen 6 bis 9 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen. 3. Notwendigkeit der externen Beauftragung Die Planung soll darauf abzielen, Lösungen für die komplexe Planungsaufgabe zu finden. Das Ver- fahren der externen Beauftragung bietet die größtmögliche Lösungsvielfalt. Eine entsprechende Aus- einandersetzung mit der Aufgabe fördert das nachhaltige Planen und Bauen und dient insbesondere dazu, die ästhetische, technische, funktionale, ökologische, ökonomische und soziale Qualität zu för- dern. Die Verwaltung kann aufgrund der personellen Kapazitäten ein entsprechendes Konzept nicht erarbeiten, da andernfalls wichtige Pflichtaufgaben nicht bearbeitet werden könnten. 4. Beteiligung der Stadtgesellschaft während der Leistungsphasen 1 - 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung, soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, aktiv den Entwurf zu diskutieren und sich in den Planungsprozess einzubringen. 5 5. Zeitplan Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll voraussichtlich im III. Quartal 2022 stattfinden. Anschließend ist die Finalisierung der Entwurfsplanung bis einschließlich Leistungsphase 3 vorzu- nehmen. Als Abschluss der Entwurfsplanung ist vorgesehen einen Baubeschluss bis ca. Ende 1. Quartal 2023 einzuholen. Die weitere Zeitplanung ist schwer einzuschätzen, da die Umsetzung der Freianlagen von der Umset- zung und Realisierung der Hochbauten abhängig ist. Die Platzfläche wird für die Baustelleneinrich- tung des Hochbaus genutzt werden. Erst nach Fertigstellung der Gebäude ist die Realisierung der Platzfläche und des Denkmals möglich. Der Baustart des Investors hat somit großen Einfluss auf die weitere Zeitplanung, hier spielen Faktoren, wie beispielsweise wann die Baugenehmigung erteilt wird, eine Rolle, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einzuschätzen sind. 6. Kosten des Verfahrens Die Kosten für die Gesamtmaßnahme (Planungs- und Ausbaukosten) belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf rd. 258.000 € (siehe Anlage 4). Die für die Planungsleistungen erforderliche investive Auszahlungsermächtigung i.H.v. 43.377 € steht im Haushaltsplan 2022, im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8 - Auszahlun- gen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002 - Platzgestaltung (Öffentl. Platzflächen) zur Verfügung. Anlagen Anlage 1 Betrachtungsraum Anlage 2 Siegerentwurf des Künstlers Aminde Anlage 3 Auszug aus der Niederschrift des Rates vom 09.11.2021 Anlage 4 Kostenkalkulation Anlage 5 Zeitplanung
Anlage 2 Lageplan-Konzept-Freianlagen-Siegerentwurf
368 Zeichen
Fläche ca. 591 m² unmaßstäblich Anlage 2 Lageplan Konzept Freianlagen Fläche ca. 591 m² unmaßstäblich (Entwurf Gentes Gruppe) Platzfläche Denkmal Der Siegerentwurf von Prof. Ulf Aminde: Standort des Denkmals auf dem Platz Keupstraße / Schanzenstraßen (Entwurf gentes Gruppe) Standort des Denkmals auf dem Platz Keupstraße / Schanzenstraßen (Entwurf gentes Gruppe)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1293/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.05.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 11:51