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4008/2017

Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht, Bezirk 2 Rodenkirchen West - Frau Fontes

Mitteilung BV 11.01.2018

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2016 Jahresbericht NAWA BZ2 West

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2016 Jahresbericht NAWA BZ2 West

16289 Zeichen

Jahresbericht 2016 für den Bezirk 2 ( Rodenkirchen-West)

Ich beginne meinen Jahresbericht 2016 erneut mit dem Thema Landwirtschaft (s.
hierzu auch die Ausführungen zu meinem Jahresbericht aus 2015), da ein großer
Teil der in meinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Schutzgebietsflächen im
Kölner Süden inmitten der Feldflur liegen. Leider gehen von diesen intensiv
bewirtschafteten Agrarflächen immer größere Beeinträchtigungen aus und ein nicht
unerheblicher Teil wirkt sich zusehends negativ auf die einstmals verbreitete und
typische Fauna und Flora der Feldflur aus.

An dieser Stelle möchte ich nochmals auf meine Empfehlung hinweisen, zumindest
einen Teil der an Landwirte verpachteten städtischen Agrarflächen mit ökologischen
Mindeststandards (z. B. Reduzierung bzw. Verzicht von Insektiziden, Herbiziden und
Dünger, Entwicklung von krautreichen Feldsäumen, Heckenpflanzung, Veränderung
der.Fruchtfolge etc.) zu belegen. (Eine entsprechende Handlungsweise wäre m. E.
zu subventionieren, nicht jedoch der z. Z. weit verbreitete industrielle Maisanbau.)

Schrankenproblematik in dem Bereich Köln Immendorf/Godorf

Folgenden Handlungsablauf möchte ich in meinem Jahresbericht etwas detaillierter
darstellen, da er m.E. aufzeigt wie naturschützende Maßnahmen durch
landwirtschaftliche Interessen entwertet werden.

In der Vergangenheit wurden drei Schranken am Ortseingang Köln Immendorf, Köln -
Godorf und am Haupttor der Kiesgrube Horst zur Verkehrsberuhigung des
ländlichen Gebietes Köln Immendorf installiert. Diese wurden bedauerlicherweise
regelmäßig von dem ortsansässigen Bauern mit seinen großen Traktoren umfahren ,
so dass sich im Acker breite Fahrspuren bildeten, die wiederum PKW Fahrer nutzten,
um ebenfalls die Schranken zu umfahren, um die Wirtschaftswege als Abkürzungen
zu nutzen bzw. dem Stau auf der L150 zu umfahren. j

HRENE SCHRANKE EINES FELDWEGES IN IMMENDORF/MESCHENICH

ABB.: UMFA\

Die Schranken wurden somit durch den Landwirt funktionslos gesetzt und erfüllen
nicht mehr die Aufgabe, illegalen Autoverkehr aus dem geschützten
Landschaftsbereich herauszuhalten. Die Findlinge, die anfangs an der Schranke zu
Immendorf die Umfahrung verhinderten sollten, wurden ebenfalls kurzerhand von
dem ortsansässigen Bauern — weil sie ihn störten- zur Seite geschoben und liegen
seitdem leider nutzlos am Rand.

Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde daher die Lösung favorisiert,
eine Schranke kurz hinter das Abfahrtsohr der L150 zu versetzen. Ein Umfahren an
dieser Stelle ist wegen der vorhandenen Leitplanken nicht möglich und das
angrenzende Schutzgebiet wäre von illegalem Autoverkehr geschützt.

Ehemalige Kiesgrube Alberty mit vorgelagerter Grünbrache

Zwischen den beiden Naturschutzgebieten „Kiesgruben Meschenich“ und „Am
Vogelacker“ befindet sich die ehemalige zwischenzeitlich verfüllte Kiesgrube Alberty.
Dieses sehr naturnahe Gebiet fügt sich von seiner Lage ideal zwischen den beiden
vorgenannten Naturschutzgebieten ein. Die Pflegemaßnahmen für dieses Gelände
wurden meines Wissens in den letzten Jahren durch die UNB und der Biologischen
Station festgelegt und umgesetzt. Laut Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin
der unteren Naturschutzbehörde, soll das Gebiet unter Naturschutz gestellt werden,
was aber noch ein langer Weg sein soll.

Von einem Landschaftswartkollegen aus dem Rhein-Erft-Kreis , bei dem es sich um
einen ambitionierten Vogelkundler handelt, konnte ich erfreulicherweise erfahren,
dass in den letzten beiden Jahren das Schwarzkehlchen, die Feldlerche, der
Wiesenpieper und der Flußregenpfeifer das vorgenannte Gelände als Brutplatz
angenommen hatten. .

Leider werden die Wassertümpel auf dem Gelände, in denen sich zu bestimmten
Zeiten zahlreiche Amphibien befinden, immer wieder im Sommer von
Hundebesitzern als Badeteich für ihre Hunde zweckentfremdet. Beim Ansprechen
der Hundebesitzer wurde oft deutlich, dass diese die Bedeutung des naturnahen
Geländes nicht kennen. In der Regel zeigten sie sich nach entsprechender
Aufklärung aber einsichtig und verließen mit den Hunden das Gelände. Nichts
destotrotz wäre es für die Zukunft wünschenswert, die aktuellen Schlupflöcher im
Zaun (derzeit 4 an der Zahl) stabil zu schließen und das windschiefe Eingangstor,
durch das die Hunde zumeist in den Amphibienteich gelangen, zu erneuern. Für mich
die wichtigste Unterstützung wäre es in diesem Zusammenhang eine Hinweistafel
anzubringen, die auf den wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere hinweist und
somit für mehr Information vor Ort sorgt. Auf diese Weise würden die Spaziergänger
auf den hohen ökologischen Wert der Fläche für Fauna und Flora hingewiesen, was
wiederum zu deren Akzeptanz und Schutz beitragen würde.

ABB.: INSTABILES TOR VOR AMPHIBIENTÜMPEL (VOR ALBERTY-FLÄCHE)

Zur Zeit ist es eine meiner häufigsten Tätigkeiten, immer wieder die Löcher im Zaun
provisorisch mit Draht zu verschließen und Aufwüchse des Jap. Knöterichs
außerhalb der Alberty-Kiesgrube per Hand auszureißen und Besucher der Fläche die
Schutzwürdigkeit des Gebietes zu erklären und sie um Rücksichtnahme zu bitten.

Im Zusammenhang mit der Alberty-Fläche möchte ich nochmals auf die zwar kleine
aber m.E. wichtige Grünbrache hinweisen, die zwischen der verfüllten Kiesgrube
Alberty und der vielbefahrenden L150 gelegen ist. Diese Fläche hatte sich im
Rahmen eines natürlichen Sukzessionsprozesses in den letzten Jahren sehr schön
entwickelt. Zwar wurde diese Fläche bedauerlicherweise im Mai 2015 von dem
ortsansässigen Bauen zur Hälfte umgepflügt und mit Leguminosen eingesät, was ich
der UNB umgehend mitteilte, jedoch erfolgte seitdem kein weiterer Eingriff durch den
Landwirt in Form von Einsaaten. Im späten Herbst 2016 wurde die Fläche einmalig
gemäht . Dieser naturnahe Grünbereich stellt m.E. eine ideale Pufferzone zwischen
dem schützenswerten Gelände der Alberty-Fläche und der Schnellstraße L150 dar.
Den naturbelassenden Erhalt und Zugewinn dieser Fläche für den Naturschutz halte
ich für sehr wichtig

Jagd

In dem von mir betreuten Gebiet wird regelmäßig der Jagd nachgegangen. Gemeldet
hatte ich schon im letzten Jahr den behördlichen Stellen, dass in der freien
Landschaft und zwar in unmittelbarer Nähe des Fahrrad- und Spazierweges an der
bekannten „Erlebnisfahrradroute Süd“ in der Nähe des NSG „Kiesgruben
Meschenich“, Schlachtabfälle abgekippt wurden und in der angrenzenden
Gehölzzone große Mengen von Blut klebte, um vermutlich fleischfressende Tiere
anzulocken. Die zuständige städtische Behörde verwies mich in dieser
Angelegenheit an den örtlichen Jagdpächter, der den Luderplatz zwar nicht kannte,
aber zukünftig von mir über solche oder ähnliche Beobachtungen informiert werden
möchte. Illegale Luderplätze oder Schlachtabfälle wurden daraufhin nicht mehr von
mir gefunden.

Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“

Von dem Aussichtspunkt an der „Kiesgruben Meschenich“ hat man einen sehr guten
Überblick in das Naturschutzgebiet. Zusehend versperrten in der Böschung
aufwachsende Gehölze jedoch die Sicht, so es hier eines dringenden Rückschnitts
bedurfte. Dieses meldete ich der UNB, die daraufhin das Freischneiden veranlasste,
so dass nunmehr wieder ein umfänglicher Blick auf das Naturschutzgebiet möglich
ist.

Leider wurde in 2016 an dem Aussichtspunkt die informative Naturschutz-
Hinweistafel mutwillig aus der Verankerung gerissen. Auf meine Meldung hin wurde
die große Hinweistafel entfernt, jedoch Ende 2016 wieder an der zentralen Plattform
installiert. Es bleibt zu hoffen, dass sie nicht wieder dem mutwilligen Vandalismus
ausgesetzt wird. Es wäre sinnvoll die zur Hinweistafel gehörige Kunststoffscheibe
ebenfalls zu installieren, da sie die Tafel gegen Graffiti, Zerkratzen oder sonstigen
Beschädigungen einigermaßen schützt.

Die drei weiteren Hinweistafeln in diesem Gebiet, wurden Ende 2016 von mir
freigeschnitten und gesäubert.

Nach wie vor wird leider das Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ mit Beginn
der warmen Sommertage von Badegästen und Wildanglern aufgesucht, wodurch der
wichtige Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere immens gestört wird. Durch
aufklärende Gespräche konnte ich den einen oder anderen Besucher vom Betreten
des Naturschutzgebietes abhalten, vielfach musste ich aber bei Anwesenheit von
größeren Gruppen in diesem Bereich, das Ordnungsamt über das widerrechtliche
Betreten des NSG informieren.

Fazit von mir ist, das zu Beginn des warmen Wetters, eine sporadische aber
regelmäßige Kontrolle des geschützten Geländers durch das Ordnungsamt
durchgeführt werden sollte, damit erst gar nicht der Ausdruck „Badesee“ im Kölner
Süden geläufig wird. In der angrenzenden Kiesgrube Horst, die regelmäßig durch
einen Sicherheitsdienst kontrolliert wird, sind durch die regelmäßigen Kontrollen so
gut wie keine ungebetenen Gäste mehr festzustellen.

Hinter der maroden Einzäunung des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“
befinden sich etliche nicht ungefährliche Steilböschungen. Es gab hier Ende 2016
zwei Stellen mit herunter getretenem Maschendrahtzaun, die unmittelbar an dem
Spazier-und Radfahrweg der Fahrraderlebnisroute Süd liegen, die meines Erachtens
nicht ungefährlich sind und dringend geschlossen werden mussten. Entsprechende
Meldung meinerseits ist an die zuständige städt. Stelle gegangen. Obwohl daraufhin
sehr rasch eine Reparatur des Zaunes erfolgte, war der Zaun innerhalb weniger
Tage an derselben Stelle wieder mutwillig zerstört. Dieser Vandalismus ist mir
unverständlich, da durch diese Zaunöffnung, auf Grund des dahinter liegenden
Steilhanges, ein Betreten des Naturschutzgebietes gar nicht möglich ist. Ich denke,
dass es schon aus Sicherheitsgründen (Steilhänge) notwendig ist, die Einzäunung
des Naturschutzgebietes beizubehalten. Da jedoch der löchrige, marode Zaun
derzeit eher eine Unfallgefahr darstellt und ungepflegt aussieht, sollte darüber
nachgedacht werden, diesen rundum in stabiler Form zu erneuern. Ergänzend
könnten hier Anpflanzungen von dornigen Sträuchern vorgenommen werden, die
ihrerseits einen Schutz vor illegalem Betreten gewährleisten würden.

Ersatzpflanzung an der L150

Im Jahre 2014 wurde die L150 (Kerkrader Str.) vom Landesbetrieb Straßen NRW
ausgebaut und hierfür u. a. eine dichte Gehölzzone und zahlreiche Bäume im
Bereich Köln Immendorf/Meschenich gefällt. Entlang dieses verschwundenen
Gehölzbereichs erfolgten nur schmale Nachpflanzungen, die dazu in Höhe des
Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ in Gänze fehlen. (siehe hierzu meine
Ausführung im Jahresbericht 2015).

Der die L 150 in Höhe des Naturschutzgebietes abgrenzende, neu installierte
Stabgitterzaun wurde nur zum Teil mit schwarzer Sichtschutzfolie ausgestattet.

Die täglich bis zu 30.000 Autos, die unmittelbar an dem Naturschutzgebiet
vorbeirasen, sind aufgrund der von ihnen verursachten Emissionen (Lärms, Licht und
Abgase) eine erhebliche Belastung für dieses Schutzgebiet. Meiner Meinung nach
wäre es erforderlich zum Schutz der Natur Nachpflanzungen entlang der Böschung
und entlang des Zaunes vorzunehmen. Hierüber informierte ich die zuständige
städtische Behörde. Wegen des Wechsels des Sachbearbeiters beim Landesbetrieb
Straßenbau kam jedoch 2016 leider kein Gespräch in dieser Angelegenheit
zustande, so dass für das Frühjahr 2017 ein neuer Termin angefragt wurde.

Müllsituation

Leider kommt es in den sensiblen Naturschutzräumen immer wieder zu illegalen
Müllablagerungen. Hierüber werden die Abfallwirtschaftsbetriebe von mir stets
zeitnah per Email informiert . Die Entfernung des Mülls geschieht in der Regel zügig
und unkompliziert. j

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Schranke in Höhe Kerkrader Str. den wilden Müll
im Bereich der Auskiesungen von Immendorf/Meschenich merklich reduziert.

Müllsituation im Grenzgebiet Köln zu Brühl

Leider ist dies ein Landschaftsbereich im Grenzgebiet Köln-Meschenich zu Brühl, bei
dem laut Aussage von verärgerten Anwohnern der Müll schon seit Jahren in die
Höhe wächst. Hier werden regelmäßig auf einem Feldweg, angrenzend in der
begleitenden Hecke, der angrenzenden Wiese und der Unterführung der L150, sowie
auf dem Gelände - „In der Hell 3*- Unmengen von Hausmüll, Gewerbemüll,
Bauschutt, Gartenabfälle, über 100 Autoreifen und vieles mehr abgekippt.

.. ILLEGALE ABFALLABLAGERUNG „IN DER HELL“

ABB.: ALTREIFENABLAGERUNG UNTERFÜHRUNG DER L 150

Die Müllsünder gelangen durch das defekte Tor und durch den maroden Zaun von
der Straße - „In der Hell 3* - sowie über den Feldweg, der von der Langenacker Str.
in Richtung der beiden Kiesgruben in den Grünbereich hinein.

Ab und an wird der Unrat zwar abgefahren, jedoch werden nach kurzer Zeit
wiederum große Abfallmengen illegal in das Gelände verbracht. So geschehen im
August 2016, wo der Müll unter der Brücke zwar beseitigt wurde, jedoch kurze Zeit
später wieder die gleiche Müllmenge ähnlicher Art (z. B. viele Altreifen) an dieser
Stelle vorzufinden war.

Eine Lösung des Problems gestaltet sich scheinbar deshalb so schwierig, da es für
dieses Gelände mindestens vier Ansprechpartner/Zuständigkeiten gibt, die da wären:
Landesbetrieb Straßen, Stadt Brühl, Stadt Köln und private Grundstückseigentümer.
Nachzulesen konnte man die Beschreibung dieses unhaltbaren Zustandes in der
Express vom 19.10.2016 unter dem Titel „Kölner Schmuddel-Orte“.

Die städtische Behörde wurde von mir über diesen Missstand in Kenntnis gesetzt
und teilte hierzu mit, dass die AWB auf Privatgelände keinen Müll abholen würde. Die
Situation hat sich seitdem leider nicht verbessert.

Es wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert eine hinreichende und
landschaftsgerechte Lösung unter Einbindung aller Beteiligten zu finden und zeitnah
umzusetzen.

Einige positive Aspekte

Gefreut hat es mich innerhalb meines Betreuungsgebietes, erstmalig in den frühen
Morgenstunden den Uhu zu hören und über mich hinweg fliegen zu sehen. Im
zeitigen Frühjahr habe ich ihn oft auf den hohen Elektromasten am NSG „Kiesgruben
Meschenich“ sitzen sehen. Im vergangenen Jahr soll er im Bereich der Kiesgruben
an der Langenacker Str. gebrütet haben.

Bei meinen täglichen Kontrollgängen durch meinen Bezirk konnte ich im Randbereich
zu einer Kiesgrube eine wildwachsende Orchidee (Breitblättrige Sumpfwurz)
entdecken - ein Anzeichen einer naturnahen Entwicklung des Gebietes!

Erstaunlich und für mich als Naturschutzbeauftragte sehr erfreulich, erlebte ich die
Situation, dass auf 2 Wirtschaftswegen von Immendorf, wovon einer noch asphaltiert

war, in großen Regenpfützen Wechselkröten ablaichten.

Aufgrund des relativ regenreichen Sommers und ergänzt durch einige Gießkannen
Wasser meinerseits, gelang es, dass sich einige hundert Tieren vom Schlupf aus
dem Ei bis zur Jungkröte entwickeln konnten.

Da diese Kleinlebensräume auf meinen täglichen Spaziergängen lagen, konnte ich
mich fast täglich über den Zustand der Pfützen und der heranwachsenden Kröten
informieren. Kleine von mir aufgeschichtete Barrieren aus Hölzern verhinderten, ein
schnelles Durchfahren der Pfützen durch den zumeist illegalen Autoverkehr - was
zuvor etliche Kaulquappen aus den Pfützen katapultiert hatte und diese verenden
ließ! Hierbei kam es an den Laichgewässern zu einigen positiven Gesprächen mit
Immendorfer Spaziergängern über das Thema Amphibien.

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ABB.: KAULQUAPPEN DER BEDROHTEN WECHSELKRÖTE IN REGENWASSERPFÜTZE

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Schlusswort

Ich hoffe, dass ich mit meiner Tätigkeit als Naturschutzbeauftragte einen positiven
Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz im Kölner Süden beitragen konnte und
den einen oder anderen Kölner Bürger für das Thema Naturschutz interessieren
konnte.

Um fachlich vorbereitet zu sein und somit vor Ort den Bürger z. B. über geplante
Pflege-, Entwicklungs- und Artenschutzmaßnahmen in dem von mir betreuten Gebiet
informieren zu können, wäre es aus meiner Betrachtung sinnvoll und erforderlich,
dass auch ich hierüber zuvor seitens der Behörde informiert werden würde.

Ich würde es ebenfalls begrüßen, wenn auch ich als ortskundige
Naturschutzbeauftragte hin und wieder in Planungen mit eingebunden werden
könnte, um hierbei auch eigene konstruktive Ideen zur Verbesserung der
Gebietssituation einbringen zu können. Dieses könnte bspw. bei sporadischen aber
regelmäßigen Ortsbegehungen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Fontes
(Naturschutzbeauftrage Rodenkirchen-West)

Mitteilung BV

3820 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 4008/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 
 
Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht, Bezirk 2 Rodenkirchen West - Frau Fontes 
In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2016 der Naturschutzwartin Frau Fontes für den Bezirk 
2 Rodenkirchen-West.  
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Jahresbericht der Naturschutzwacht im Bezirk 2 Ro-
denkirchen-West:  
Der Vorschlag künftig bei der Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen qualitative Krite-
rien zu berücksichtigen, wird geprüft.  
Der in Fachkreisen und auch in der Öffentlichkeit thematisierte Artenrückgang der Feldfauna und –
flora ist mehrfach beschrieben. Mögliche Handlungsspielräume sind verwaltungsintern und in Ab-
stimmung mit den landwirtschaftlichen Pächtern zu erörtern.  
Die Untere Naturschutzbehörde wird sich dafür einsetzen, dass die naturschutzfachlichen Ziele zu-
nächst in Pilotvorhaben erprobt werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es Ziel sein, durch 
geeignete Maßnahmen (auch durch produktionsintegrierte Maßnahmen) den Artenrückgang auf 
landwirtschaftlichen Flächen auf Kölner Stadtgebiet zu stoppen und wenn möglich umzukehren. 
 
 
Zu1. - Schrankenproblematik: 
Die Verwaltung verfolgt weiter das Ziel einer dauerhaften Lösung, um die Umfahrungsproblematik an 
der L 150 zu klären. Die Umsetzung soll mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geklärt werden. 
 
 
Zu 2. -Ehemaligen Kiesgrube Alberty: 
Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und dem angrenzenden Kiesgrubenbe-
treiber und mit Unterstützung durch die Biologische NABU-Station Leverkusen-Köln die Ertüchtigung 
und dauerhafte Erhaltung der Zaunanlage durch den Eigentümer in Kooperation mit dem angrenzen-
den Bewirtschafter abgestimmt. 
 
Durch die Verwaltung beauftragte Pflegemaßnahmen innerhalb des Geländes erfolgen jährlich in Ab-
stimmung mit der Biologischen Station. Auf die angrenzend verpachteten landwirtschaftlichen Flä-
chen soll zunächst eine Gesamtkonzeption erstellt werden. 
 
 
Zu 4. -  NSG „Kiesgrube Meschenich“: 
Der städtische Ordnungsdienst ist seit 2016 in der Bezirkszuständigkeit neu organisiert worden. Ziel

2 
 
dieser Neuorganisation war es u.a. auch mehr Präsenz und eine klare Zuständigkeit in den einzelnen 
Bezirken umzusetzen. 
Jedoch kann auch der Ordnungsdienst nur im Rahmen seiner Kapazitäten durch einzelne Begehun-
gen und Präsenz in und an den Schutzgebieten die nach Landschaftsplan der Stadt Köln verbotenen 
Handlungen ahnden. Dies ist auch in 2016 erfolgt und wird weiter umgesetzt und ggf. optimiert.  
Die Reparatur des Zaunes und ggf. die Anpflanzung von dornigen Gehölzen werden fortlaufend um-
gesetzt.  
 
 
Zu 5. - Ersatzpflanzungen an der L 150: 
Für die Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen aus der Planfeststellung zum Ausbau 
der L 150 ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Ein Abschluss der Pflanzmaßnahmen steht 
nach Kenntnis der Verwaltung noch aus. 
 
 
Zu 6./7. - Illegalen Müllentsorgung in der freien Landschaft: 
Durch die Verwaltung hat es mehrere Abstimmungen mit allen zuständigen Dienststellen und dem 
Landesbetrieb Straßen NRW gegeben. Eine weitere Beschrankung kann erst umgesetzt werden, 
wenn der Abgrabungsbetrieb abgeschlossen ist. Es werden nochmals Maßnahmen geprüft, z.B. 
durch eine Verwallung die freie Landschaft vor der illegalen Müllbeseitigung zu schützen.  
 
Auch in Zukunft wird aus Sicht der Verwaltung die weitere enge Zusammenarbeit unterstützt. Es wird 
geprüft in wieweit im Rahmen der bestehenden Kapazitäten die Begleitung und Unterstützung der 
Naturschutzwarte vor Ort durch die Verwaltung noch gestärkt werden kann.

Beratungsverlauf (2)

29.01.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4008/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
11.01.2018
Erstellt
20.12.2017 11:34