4008/2017
Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht, Bezirk 2 Rodenkirchen West - Frau Fontes
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2016 Jahresbericht NAWA BZ2 West
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Jahresbericht 2016 für den Bezirk 2 ( Rodenkirchen-West) Ich beginne meinen Jahresbericht 2016 erneut mit dem Thema Landwirtschaft (s. hierzu auch die Ausführungen zu meinem Jahresbericht aus 2015), da ein großer Teil der in meinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Schutzgebietsflächen im Kölner Süden inmitten der Feldflur liegen. Leider gehen von diesen intensiv bewirtschafteten Agrarflächen immer größere Beeinträchtigungen aus und ein nicht unerheblicher Teil wirkt sich zusehends negativ auf die einstmals verbreitete und typische Fauna und Flora der Feldflur aus. An dieser Stelle möchte ich nochmals auf meine Empfehlung hinweisen, zumindest einen Teil der an Landwirte verpachteten städtischen Agrarflächen mit ökologischen Mindeststandards (z. B. Reduzierung bzw. Verzicht von Insektiziden, Herbiziden und Dünger, Entwicklung von krautreichen Feldsäumen, Heckenpflanzung, Veränderung der.Fruchtfolge etc.) zu belegen. (Eine entsprechende Handlungsweise wäre m. E. zu subventionieren, nicht jedoch der z. Z. weit verbreitete industrielle Maisanbau.) Schrankenproblematik in dem Bereich Köln Immendorf/Godorf Folgenden Handlungsablauf möchte ich in meinem Jahresbericht etwas detaillierter darstellen, da er m.E. aufzeigt wie naturschützende Maßnahmen durch landwirtschaftliche Interessen entwertet werden. In der Vergangenheit wurden drei Schranken am Ortseingang Köln Immendorf, Köln - Godorf und am Haupttor der Kiesgrube Horst zur Verkehrsberuhigung des ländlichen Gebietes Köln Immendorf installiert. Diese wurden bedauerlicherweise regelmäßig von dem ortsansässigen Bauern mit seinen großen Traktoren umfahren , so dass sich im Acker breite Fahrspuren bildeten, die wiederum PKW Fahrer nutzten, um ebenfalls die Schranken zu umfahren, um die Wirtschaftswege als Abkürzungen zu nutzen bzw. dem Stau auf der L150 zu umfahren. j HRENE SCHRANKE EINES FELDWEGES IN IMMENDORF/MESCHENICH ABB.: UMFA\ Die Schranken wurden somit durch den Landwirt funktionslos gesetzt und erfüllen nicht mehr die Aufgabe, illegalen Autoverkehr aus dem geschützten Landschaftsbereich herauszuhalten. Die Findlinge, die anfangs an der Schranke zu Immendorf die Umfahrung verhinderten sollten, wurden ebenfalls kurzerhand von dem ortsansässigen Bauern — weil sie ihn störten- zur Seite geschoben und liegen seitdem leider nutzlos am Rand. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde daher die Lösung favorisiert, eine Schranke kurz hinter das Abfahrtsohr der L150 zu versetzen. Ein Umfahren an dieser Stelle ist wegen der vorhandenen Leitplanken nicht möglich und das angrenzende Schutzgebiet wäre von illegalem Autoverkehr geschützt. Ehemalige Kiesgrube Alberty mit vorgelagerter Grünbrache Zwischen den beiden Naturschutzgebieten „Kiesgruben Meschenich“ und „Am Vogelacker“ befindet sich die ehemalige zwischenzeitlich verfüllte Kiesgrube Alberty. Dieses sehr naturnahe Gebiet fügt sich von seiner Lage ideal zwischen den beiden vorgenannten Naturschutzgebieten ein. Die Pflegemaßnahmen für dieses Gelände wurden meines Wissens in den letzten Jahren durch die UNB und der Biologischen Station festgelegt und umgesetzt. Laut Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin der unteren Naturschutzbehörde, soll das Gebiet unter Naturschutz gestellt werden, was aber noch ein langer Weg sein soll. Von einem Landschaftswartkollegen aus dem Rhein-Erft-Kreis , bei dem es sich um einen ambitionierten Vogelkundler handelt, konnte ich erfreulicherweise erfahren, dass in den letzten beiden Jahren das Schwarzkehlchen, die Feldlerche, der Wiesenpieper und der Flußregenpfeifer das vorgenannte Gelände als Brutplatz angenommen hatten. . Leider werden die Wassertümpel auf dem Gelände, in denen sich zu bestimmten Zeiten zahlreiche Amphibien befinden, immer wieder im Sommer von Hundebesitzern als Badeteich für ihre Hunde zweckentfremdet. Beim Ansprechen der Hundebesitzer wurde oft deutlich, dass diese die Bedeutung des naturnahen Geländes nicht kennen. In der Regel zeigten sie sich nach entsprechender Aufklärung aber einsichtig und verließen mit den Hunden das Gelände. Nichts destotrotz wäre es für die Zukunft wünschenswert, die aktuellen Schlupflöcher im Zaun (derzeit 4 an der Zahl) stabil zu schließen und das windschiefe Eingangstor, durch das die Hunde zumeist in den Amphibienteich gelangen, zu erneuern. Für mich die wichtigste Unterstützung wäre es in diesem Zusammenhang eine Hinweistafel anzubringen, die auf den wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere hinweist und somit für mehr Information vor Ort sorgt. Auf diese Weise würden die Spaziergänger auf den hohen ökologischen Wert der Fläche für Fauna und Flora hingewiesen, was wiederum zu deren Akzeptanz und Schutz beitragen würde. ABB.: INSTABILES TOR VOR AMPHIBIENTÜMPEL (VOR ALBERTY-FLÄCHE) Zur Zeit ist es eine meiner häufigsten Tätigkeiten, immer wieder die Löcher im Zaun provisorisch mit Draht zu verschließen und Aufwüchse des Jap. Knöterichs außerhalb der Alberty-Kiesgrube per Hand auszureißen und Besucher der Fläche die Schutzwürdigkeit des Gebietes zu erklären und sie um Rücksichtnahme zu bitten. Im Zusammenhang mit der Alberty-Fläche möchte ich nochmals auf die zwar kleine aber m.E. wichtige Grünbrache hinweisen, die zwischen der verfüllten Kiesgrube Alberty und der vielbefahrenden L150 gelegen ist. Diese Fläche hatte sich im Rahmen eines natürlichen Sukzessionsprozesses in den letzten Jahren sehr schön entwickelt. Zwar wurde diese Fläche bedauerlicherweise im Mai 2015 von dem ortsansässigen Bauen zur Hälfte umgepflügt und mit Leguminosen eingesät, was ich der UNB umgehend mitteilte, jedoch erfolgte seitdem kein weiterer Eingriff durch den Landwirt in Form von Einsaaten. Im späten Herbst 2016 wurde die Fläche einmalig gemäht . Dieser naturnahe Grünbereich stellt m.E. eine ideale Pufferzone zwischen dem schützenswerten Gelände der Alberty-Fläche und der Schnellstraße L150 dar. Den naturbelassenden Erhalt und Zugewinn dieser Fläche für den Naturschutz halte ich für sehr wichtig Jagd In dem von mir betreuten Gebiet wird regelmäßig der Jagd nachgegangen. Gemeldet hatte ich schon im letzten Jahr den behördlichen Stellen, dass in der freien Landschaft und zwar in unmittelbarer Nähe des Fahrrad- und Spazierweges an der bekannten „Erlebnisfahrradroute Süd“ in der Nähe des NSG „Kiesgruben Meschenich“, Schlachtabfälle abgekippt wurden und in der angrenzenden Gehölzzone große Mengen von Blut klebte, um vermutlich fleischfressende Tiere anzulocken. Die zuständige städtische Behörde verwies mich in dieser Angelegenheit an den örtlichen Jagdpächter, der den Luderplatz zwar nicht kannte, aber zukünftig von mir über solche oder ähnliche Beobachtungen informiert werden möchte. Illegale Luderplätze oder Schlachtabfälle wurden daraufhin nicht mehr von mir gefunden. Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ Von dem Aussichtspunkt an der „Kiesgruben Meschenich“ hat man einen sehr guten Überblick in das Naturschutzgebiet. Zusehend versperrten in der Böschung aufwachsende Gehölze jedoch die Sicht, so es hier eines dringenden Rückschnitts bedurfte. Dieses meldete ich der UNB, die daraufhin das Freischneiden veranlasste, so dass nunmehr wieder ein umfänglicher Blick auf das Naturschutzgebiet möglich ist. Leider wurde in 2016 an dem Aussichtspunkt die informative Naturschutz- Hinweistafel mutwillig aus der Verankerung gerissen. Auf meine Meldung hin wurde die große Hinweistafel entfernt, jedoch Ende 2016 wieder an der zentralen Plattform installiert. Es bleibt zu hoffen, dass sie nicht wieder dem mutwilligen Vandalismus ausgesetzt wird. Es wäre sinnvoll die zur Hinweistafel gehörige Kunststoffscheibe ebenfalls zu installieren, da sie die Tafel gegen Graffiti, Zerkratzen oder sonstigen Beschädigungen einigermaßen schützt. Die drei weiteren Hinweistafeln in diesem Gebiet, wurden Ende 2016 von mir freigeschnitten und gesäubert. Nach wie vor wird leider das Naturschutzgebiet „Kiesgruben Meschenich“ mit Beginn der warmen Sommertage von Badegästen und Wildanglern aufgesucht, wodurch der wichtige Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere immens gestört wird. Durch aufklärende Gespräche konnte ich den einen oder anderen Besucher vom Betreten des Naturschutzgebietes abhalten, vielfach musste ich aber bei Anwesenheit von größeren Gruppen in diesem Bereich, das Ordnungsamt über das widerrechtliche Betreten des NSG informieren. Fazit von mir ist, das zu Beginn des warmen Wetters, eine sporadische aber regelmäßige Kontrolle des geschützten Geländers durch das Ordnungsamt durchgeführt werden sollte, damit erst gar nicht der Ausdruck „Badesee“ im Kölner Süden geläufig wird. In der angrenzenden Kiesgrube Horst, die regelmäßig durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert wird, sind durch die regelmäßigen Kontrollen so gut wie keine ungebetenen Gäste mehr festzustellen. Hinter der maroden Einzäunung des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ befinden sich etliche nicht ungefährliche Steilböschungen. Es gab hier Ende 2016 zwei Stellen mit herunter getretenem Maschendrahtzaun, die unmittelbar an dem Spazier-und Radfahrweg der Fahrraderlebnisroute Süd liegen, die meines Erachtens nicht ungefährlich sind und dringend geschlossen werden mussten. Entsprechende Meldung meinerseits ist an die zuständige städt. Stelle gegangen. Obwohl daraufhin sehr rasch eine Reparatur des Zaunes erfolgte, war der Zaun innerhalb weniger Tage an derselben Stelle wieder mutwillig zerstört. Dieser Vandalismus ist mir unverständlich, da durch diese Zaunöffnung, auf Grund des dahinter liegenden Steilhanges, ein Betreten des Naturschutzgebietes gar nicht möglich ist. Ich denke, dass es schon aus Sicherheitsgründen (Steilhänge) notwendig ist, die Einzäunung des Naturschutzgebietes beizubehalten. Da jedoch der löchrige, marode Zaun derzeit eher eine Unfallgefahr darstellt und ungepflegt aussieht, sollte darüber nachgedacht werden, diesen rundum in stabiler Form zu erneuern. Ergänzend könnten hier Anpflanzungen von dornigen Sträuchern vorgenommen werden, die ihrerseits einen Schutz vor illegalem Betreten gewährleisten würden. Ersatzpflanzung an der L150 Im Jahre 2014 wurde die L150 (Kerkrader Str.) vom Landesbetrieb Straßen NRW ausgebaut und hierfür u. a. eine dichte Gehölzzone und zahlreiche Bäume im Bereich Köln Immendorf/Meschenich gefällt. Entlang dieses verschwundenen Gehölzbereichs erfolgten nur schmale Nachpflanzungen, die dazu in Höhe des Naturschutzgebietes „Kiesgruben Meschenich“ in Gänze fehlen. (siehe hierzu meine Ausführung im Jahresbericht 2015). Der die L 150 in Höhe des Naturschutzgebietes abgrenzende, neu installierte Stabgitterzaun wurde nur zum Teil mit schwarzer Sichtschutzfolie ausgestattet. Die täglich bis zu 30.000 Autos, die unmittelbar an dem Naturschutzgebiet vorbeirasen, sind aufgrund der von ihnen verursachten Emissionen (Lärms, Licht und Abgase) eine erhebliche Belastung für dieses Schutzgebiet. Meiner Meinung nach wäre es erforderlich zum Schutz der Natur Nachpflanzungen entlang der Böschung und entlang des Zaunes vorzunehmen. Hierüber informierte ich die zuständige städtische Behörde. Wegen des Wechsels des Sachbearbeiters beim Landesbetrieb Straßenbau kam jedoch 2016 leider kein Gespräch in dieser Angelegenheit zustande, so dass für das Frühjahr 2017 ein neuer Termin angefragt wurde. Müllsituation Leider kommt es in den sensiblen Naturschutzräumen immer wieder zu illegalen Müllablagerungen. Hierüber werden die Abfallwirtschaftsbetriebe von mir stets zeitnah per Email informiert . Die Entfernung des Mülls geschieht in der Regel zügig und unkompliziert. j Es bleibt zu hoffen, dass die neue Schranke in Höhe Kerkrader Str. den wilden Müll im Bereich der Auskiesungen von Immendorf/Meschenich merklich reduziert. Müllsituation im Grenzgebiet Köln zu Brühl Leider ist dies ein Landschaftsbereich im Grenzgebiet Köln-Meschenich zu Brühl, bei dem laut Aussage von verärgerten Anwohnern der Müll schon seit Jahren in die Höhe wächst. Hier werden regelmäßig auf einem Feldweg, angrenzend in der begleitenden Hecke, der angrenzenden Wiese und der Unterführung der L150, sowie auf dem Gelände - „In der Hell 3*- Unmengen von Hausmüll, Gewerbemüll, Bauschutt, Gartenabfälle, über 100 Autoreifen und vieles mehr abgekippt. .. ILLEGALE ABFALLABLAGERUNG „IN DER HELL“ ABB.: ALTREIFENABLAGERUNG UNTERFÜHRUNG DER L 150 Die Müllsünder gelangen durch das defekte Tor und durch den maroden Zaun von der Straße - „In der Hell 3* - sowie über den Feldweg, der von der Langenacker Str. in Richtung der beiden Kiesgruben in den Grünbereich hinein. Ab und an wird der Unrat zwar abgefahren, jedoch werden nach kurzer Zeit wiederum große Abfallmengen illegal in das Gelände verbracht. So geschehen im August 2016, wo der Müll unter der Brücke zwar beseitigt wurde, jedoch kurze Zeit später wieder die gleiche Müllmenge ähnlicher Art (z. B. viele Altreifen) an dieser Stelle vorzufinden war. Eine Lösung des Problems gestaltet sich scheinbar deshalb so schwierig, da es für dieses Gelände mindestens vier Ansprechpartner/Zuständigkeiten gibt, die da wären: Landesbetrieb Straßen, Stadt Brühl, Stadt Köln und private Grundstückseigentümer. Nachzulesen konnte man die Beschreibung dieses unhaltbaren Zustandes in der Express vom 19.10.2016 unter dem Titel „Kölner Schmuddel-Orte“. Die städtische Behörde wurde von mir über diesen Missstand in Kenntnis gesetzt und teilte hierzu mit, dass die AWB auf Privatgelände keinen Müll abholen würde. Die Situation hat sich seitdem leider nicht verbessert. Es wäre in diesem Zusammenhang wünschenswert eine hinreichende und landschaftsgerechte Lösung unter Einbindung aller Beteiligten zu finden und zeitnah umzusetzen. Einige positive Aspekte Gefreut hat es mich innerhalb meines Betreuungsgebietes, erstmalig in den frühen Morgenstunden den Uhu zu hören und über mich hinweg fliegen zu sehen. Im zeitigen Frühjahr habe ich ihn oft auf den hohen Elektromasten am NSG „Kiesgruben Meschenich“ sitzen sehen. Im vergangenen Jahr soll er im Bereich der Kiesgruben an der Langenacker Str. gebrütet haben. Bei meinen täglichen Kontrollgängen durch meinen Bezirk konnte ich im Randbereich zu einer Kiesgrube eine wildwachsende Orchidee (Breitblättrige Sumpfwurz) entdecken - ein Anzeichen einer naturnahen Entwicklung des Gebietes! Erstaunlich und für mich als Naturschutzbeauftragte sehr erfreulich, erlebte ich die Situation, dass auf 2 Wirtschaftswegen von Immendorf, wovon einer noch asphaltiert war, in großen Regenpfützen Wechselkröten ablaichten. Aufgrund des relativ regenreichen Sommers und ergänzt durch einige Gießkannen Wasser meinerseits, gelang es, dass sich einige hundert Tieren vom Schlupf aus dem Ei bis zur Jungkröte entwickeln konnten. Da diese Kleinlebensräume auf meinen täglichen Spaziergängen lagen, konnte ich mich fast täglich über den Zustand der Pfützen und der heranwachsenden Kröten informieren. Kleine von mir aufgeschichtete Barrieren aus Hölzern verhinderten, ein schnelles Durchfahren der Pfützen durch den zumeist illegalen Autoverkehr - was zuvor etliche Kaulquappen aus den Pfützen katapultiert hatte und diese verenden ließ! Hierbei kam es an den Laichgewässern zu einigen positiven Gesprächen mit Immendorfer Spaziergängern über das Thema Amphibien. fi m - > RAT Re? ww 7 e pe S BL u 2 RE x ABB.: KAULQUAPPEN DER BEDROHTEN WECHSELKRÖTE IN REGENWASSERPFÜTZE 7 Schlusswort Ich hoffe, dass ich mit meiner Tätigkeit als Naturschutzbeauftragte einen positiven Beitrag zum Natur- und Landschaftsschutz im Kölner Süden beitragen konnte und den einen oder anderen Kölner Bürger für das Thema Naturschutz interessieren konnte. Um fachlich vorbereitet zu sein und somit vor Ort den Bürger z. B. über geplante Pflege-, Entwicklungs- und Artenschutzmaßnahmen in dem von mir betreuten Gebiet informieren zu können, wäre es aus meiner Betrachtung sinnvoll und erforderlich, dass auch ich hierüber zuvor seitens der Behörde informiert werden würde. Ich würde es ebenfalls begrüßen, wenn auch ich als ortskundige Naturschutzbeauftragte hin und wieder in Planungen mit eingebunden werden könnte, um hierbei auch eigene konstruktive Ideen zur Verbesserung der Gebietssituation einbringen zu können. Dieses könnte bspw. bei sporadischen aber regelmäßigen Ortsbegehungen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Marlies Fontes (Naturschutzbeauftrage Rodenkirchen-West)
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 4008/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.01.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht, Bezirk 2 Rodenkirchen West - Frau Fontes In der Anlage erhalten Sie den Jahresbericht 2016 der Naturschutzwartin Frau Fontes für den Bezirk 2 Rodenkirchen-West. Stellungnahme der Verwaltung zum Jahresbericht der Naturschutzwacht im Bezirk 2 Ro- denkirchen-West: Der Vorschlag künftig bei der Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen qualitative Krite- rien zu berücksichtigen, wird geprüft. Der in Fachkreisen und auch in der Öffentlichkeit thematisierte Artenrückgang der Feldfauna und – flora ist mehrfach beschrieben. Mögliche Handlungsspielräume sind verwaltungsintern und in Ab- stimmung mit den landwirtschaftlichen Pächtern zu erörtern. Die Untere Naturschutzbehörde wird sich dafür einsetzen, dass die naturschutzfachlichen Ziele zu- nächst in Pilotvorhaben erprobt werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen (auch durch produktionsintegrierte Maßnahmen) den Artenrückgang auf landwirtschaftlichen Flächen auf Kölner Stadtgebiet zu stoppen und wenn möglich umzukehren. Zu1. - Schrankenproblematik: Die Verwaltung verfolgt weiter das Ziel einer dauerhaften Lösung, um die Umfahrungsproblematik an der L 150 zu klären. Die Umsetzung soll mit dem Landesbetrieb Straßen NRW geklärt werden. Zu 2. -Ehemaligen Kiesgrube Alberty: Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und dem angrenzenden Kiesgrubenbe- treiber und mit Unterstützung durch die Biologische NABU-Station Leverkusen-Köln die Ertüchtigung und dauerhafte Erhaltung der Zaunanlage durch den Eigentümer in Kooperation mit dem angrenzen- den Bewirtschafter abgestimmt. Durch die Verwaltung beauftragte Pflegemaßnahmen innerhalb des Geländes erfolgen jährlich in Ab- stimmung mit der Biologischen Station. Auf die angrenzend verpachteten landwirtschaftlichen Flä- chen soll zunächst eine Gesamtkonzeption erstellt werden. Zu 4. - NSG „Kiesgrube Meschenich“: Der städtische Ordnungsdienst ist seit 2016 in der Bezirkszuständigkeit neu organisiert worden. Ziel 2 dieser Neuorganisation war es u.a. auch mehr Präsenz und eine klare Zuständigkeit in den einzelnen Bezirken umzusetzen. Jedoch kann auch der Ordnungsdienst nur im Rahmen seiner Kapazitäten durch einzelne Begehun- gen und Präsenz in und an den Schutzgebieten die nach Landschaftsplan der Stadt Köln verbotenen Handlungen ahnden. Dies ist auch in 2016 erfolgt und wird weiter umgesetzt und ggf. optimiert. Die Reparatur des Zaunes und ggf. die Anpflanzung von dornigen Gehölzen werden fortlaufend um- gesetzt. Zu 5. - Ersatzpflanzungen an der L 150: Für die Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen aus der Planfeststellung zum Ausbau der L 150 ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Ein Abschluss der Pflanzmaßnahmen steht nach Kenntnis der Verwaltung noch aus. Zu 6./7. - Illegalen Müllentsorgung in der freien Landschaft: Durch die Verwaltung hat es mehrere Abstimmungen mit allen zuständigen Dienststellen und dem Landesbetrieb Straßen NRW gegeben. Eine weitere Beschrankung kann erst umgesetzt werden, wenn der Abgrabungsbetrieb abgeschlossen ist. Es werden nochmals Maßnahmen geprüft, z.B. durch eine Verwallung die freie Landschaft vor der illegalen Müllbeseitigung zu schützen. Auch in Zukunft wird aus Sicht der Verwaltung die weitere enge Zusammenarbeit unterstützt. Es wird geprüft in wieweit im Rahmen der bestehenden Kapazitäten die Begleitung und Unterstützung der Naturschutzwarte vor Ort durch die Verwaltung noch gestärkt werden kann.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4008/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 11.01.2018
- Erstellt
- 20.12.2017 11:34