V/0428/2013
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung)
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Berichtsvorlage
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V/0428/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung) Beratungsfolge 04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Anlass des Berichts Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie- rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: „Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe- schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan- zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte- rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs- dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge- kostenberechnungen begründet werden. Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not- wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli- ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs- maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun- denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0428/2013 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 17.06.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0428/2013 Berichterstattung in den politischen Gremien Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteili- gungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. Aufbau des Berichts Der für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung relevante Bericht kann der Anlage dieser Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. Weiteres Vorgehen Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge- stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab- schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
V-0428-2013_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0428/2013 Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) ______________________________________________________________________________ 1 1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen? Ja. 2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)? - § 79 SchulG „ Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Ei nrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für di e Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ - BauO NRW - Sonderbauverordnung - Schulbaurichtlinie - Unfallverhütungsvorschriften/ Vorschriften für Si cherheit und Gesundheit in Schulen - Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten i n Schulen bei Bränden - DIN-Normen - Arbeitsstättenverordnung - „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogramme n für allgemein bildende Schulen und Förderschulen“, Vorlage 846/96 bzw. Materialien zum Schulbau - „Raumstandards OGS“, Vorlage V/1063/2004 – Beschl usspunkt 2 - Medienentwicklungsplan, Vorlage 652/2002 3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch politischen Beschluss veränderbar sind? - „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogramme n für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“, Vorlage 846/96 bzw. Materialien zum Schulbau o Formulierung der Rahmenbedingungen, nach denen in Münster bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Raumbedarf erm ittelt wird, durch Konkretisierung der Regelungen im Runderlass des La ndes, in dem für viele Räume keine festen Raumgrößen, sondern nur qm pro S chüler/in genannt werden o feste Raumgrößen für die verschiedenen Unterrichts räume (Klassenraum, Mehrzweckraum, Fachraum) o für Ganztagsbetrieb werden Flächen für Küche, Spei seraum und Aufenthaltsbereich nach Schülerzahl berechnet o Anzahl von Fach- und Mehrzweckräumen sowie Sportha lleneinheiten nach Zügigkeiten bzw. Klassenzahlen o geringere Regelungstiefe für den Verwaltungsbereic h o unveränderte Struktur trotz veränderter pädagogisc her Anforderungen in den vergangenen 17 Jahren o Neuformulierung ist sowohl fachlich/inhaltlich als auch formal notwendig, da vom Land NRW die „Grundsätze für die Aufstellung vo n Raumprogrammen..“, verankert über einen Runderlass, mittlerweile außer Kraft getreten sind o für die Zukunft sind neue Bedarfe der Schulen zu b erücksichtigen bzw. zu klären, beispielsweise Raumanforderungen der Inklusion (Differenzierungsr äume, Pflegeräume etc.) Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) ______________________________________________________________________________ 2 Anforderungen durch den ganztägigen Schulbetrieb ( Aufenthaltsqualität, Lehrerarbeitsplätze, etc.) Schulsozialarbeit Selbstlernzentren in weiterführenden Schulen o mit den städtischen Berufskollegs werden aktuell a ls Projekt in neuer Detailschärfe Empfehlungen für ein Raumprogramm erarbeitet - „Raumstandards OGS“, Vorlage V/1063/2004 – Beschlusspunkt 2 o der Rat der Stadt Münster hat nach Einführung der Offenen Ganztagsschule mit der o.g. Vorlage neben der Festlegung der maximalen Gruppenstärke auch räumliche Standards definiert „ bezüglich der räumlichen Ausstattung der Offenen Ga nztagsschulen sollen die Funktionsbereiche Küche, Essraum sowie ein eige nständiger Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur Verfügung stehen “ o aktuell werden in einem gemeinsamen Projekt mit Gr undschulen und der Jugendhilfe als Auftrag aus dem Rahmenkonzept Schul entwicklungsplanung (2012) neue Raumkonzepte entwickelt, da der aktuell e Standard bei den Steigerungsraten der gebildeten OGS-Gruppen nicht weiter umsetzbar ist - Medienentwicklungsplan o mit der Verabschiedung des Medienentwicklungsplans (MEP) im Dezember 2002 wurden erstmals für die allgemein bildenden Sc hulen verbindliche Strukturen geschaffen, z.B. Standardisierungen (Betriebssystem, Hardware etc.) Reinvestitionszyklen Beschaffung, Wartung und Betreuung durch die citeq o die allgemein bildenden Schulen erhalten einen vir tuellen Einkaufskorb(Stand- PC, Laptop, Beamer, Drucker etc.), dessen Umfang ab hängig ist von der Schülerzahl und der Schulform o in der konkreten Ausgestaltung (beispielsweise Lap topklasse oder EDV-Raum) sind die Schulen frei, auf der Grundlage ihres Medi enkonzeptes die Geräte- auswahl zu treffen o Laufzeiten der Geräte sind in den letzten Jahren b ereits verlängert worden (PC aktuell 4,5 Jahre) o in den nächsten Jahren sind im Rahmen der Konsolid ierung erhebliche Ein- sparungen beim MEP umzusetzen; gleichzeitig soll de r Ausstattungsstandard bei den Grundschulen verbessert werden o neue Eckpunkte für die Ausgestaltung des MEP in de n nächsten Jahren sollen Ende 2013 in die politische Diskussion eingebracht werden 4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten? Für die quantitative und qualitative Rolle des Schu lträgers Stadt Münster ist bzw. war es unerlässlich, klare, transparente und verbindlic he Raumstandards zu definieren, die im Zusammenspiel von Schülerzahl, Klassenbildung, Z ügigkeit und Raumbestand aufzeigen, ob und welche Raumdefizite oder – überhä nge für die einzelne Schule bestehen und damit auch eine Grundlage für die Plan ung von Neu- und Erweiterungsmaßnahmen darstellen. 5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! In den letzten Jahren sind verstärkt neue Anforderungen an Schule gestellt worden, die zusätzliche Programmflächen auslösen, so beispielsw eise die Mittagsverpflegung und der Ganztag, individuelle Förderung und Schulsozial arbeit. Auch die neue Aufgaben- Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung (Amt 40) ______________________________________________________________________________ 3 stellung Inklusion wird an den allgemein bildenden Schulen Flächendiskussionen auslösen, da ein Unterricht ohne Differenzierungs- und Therapieräume bei einem so heterogenen Klassenverband schwer vorstellbar ersch eint. Zwischen Städtetag und Land herrschen zu dieser konkreten Ausprägung des K onnexitätsprinzips unterschied- liche Auffassungen. Eine bewusste flächendeckende Absenkung der gesamte n Raumstandards zu Konsolidierungszwecken ist fachlich nicht vertretba r, da im Kern, abgesehen von dem Bereich OGS, trotz aller Veränderungen und neuer An forderungen sich die Raum- standards seit nahezu 20 Jahren nicht verändert hab en. Der kommunal festgelegte Standard für den Unterrichtsbereich bezieht sich in sbesondere auf die Raumgrößen und liegt bereits jetzt im unteren Bereich. Der Sch ulträger ist verpflichtet, die Rahmen- bedingungen für einen richtlinienkonformen Unterricht zu gewährleisten. 6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen Veränderungspotenzial einher? Eltern reagieren für ihre Kinder sehr sensibel auf Veränderungen, die befürchten lassen, dass sich Auswirkungen für die schulische L aufbahn und die Qualität der Betreuung ergeben. Die Vergangenheit hat gezeigt, d ass dies auch für die Verknüpfung mit Schulgebäude und Ausstattung gilt. Bei einer Reduzierung von Standards ist daher mit erheblichen Protesten zu rechnen. 7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung betroffen und wenn ja, welche? Indirekt ist das Amt für Immobilienmanagement in se iner Eigentümerfunktion von jeder Veränderung von Raumstandards betroffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0428/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37