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V/0428/2013

Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug Ausschuss für Schule und Weiterbildung)

Vorlagen 17.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.07.2013, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

3967 Zeichen

V/0428/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 - Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien (Auszug 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Anlass des Berichts 
 
Hintergrund für die Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanie-
rungsmaßnahmen ist der folgende Ratsbeschluss vom 27. Juni 2012 im Rahmen des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik: 
 
„Mit Blick auf Investitions- und Sanierungsmaßnahmen sind alle hierzu vorhandenen Standards 
und Richtlinien mit ihrer Bezugsbasis (gesetzliche Vorgaben, Münster-Standards als Ratsbe-
schlüsse etc.) einmal im Jahr dem betreffenden Fachausschuss sowie dem Ausschuss für Finan-
zen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen. Soweit in einem Bereich keine Standards 
vorhanden sind, sind diese zeitnah von der jeweiligen Fachverwaltung als Mindeststandards zu 
entwickeln und mit den politischen Gremien abzustimmen. Beschlüsse mit Abweichungen von 
diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards / Richtlinien) sind – soweit nicht 
gesetzlich Mindestnormen verletzt werden – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen 
Haushalts ausdrücklich zulässig. Standardunterschreitungen dürfen jedoch keine Verschlechte-
rung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen im Rahmen der normalen Lebens- und Nutzungs-
dauer bewirken. Vorschläge für Standardunterschreitungen müssen deshalb stets durch Folge-
kostenberechnungen begründet werden. 
Nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit Entscheidungen auch auf dem Mindeststandard (unter 
Kenntnis der dann den Entscheidungen zu Grunde liegenden Normen und Regelungen) sind die 
zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegebenenfalls not-
wendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen.“ 
 
Im Nachgang des Ratsbeschlusses ist eine verwaltungsweite Bestandsaufnahme zu Standards 
und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Hierzu wurde ein einheitli-
ches Berichtsformat mit mehreren Fragen genutzt. Die Fragen dienten dazu herauszufinden, in 
welchen Ämtern und Einrichtungen Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungs-
maßnahmen existieren und um welche Standards und Richtlinien es sich dabei konkret handelt. 
Außerdem sollte das Veränderungspotenzial und die damit einhergehende Bürger- bzw. Kun-
denwirkung bei den (kommunal beeinflussbaren) Standards und Richtlinien dargestellt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0428/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.06.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0428/2013 
 
 
Berichterstattung in den politischen Gremien 
 
Die Bestandsaufnahme wurde von Februar bis April 2013 durchgeführt, die für den Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung relevanten Ergebnisse sollen mit dieser Vorlage vorgelegt werden. Die 
gesamte Bestandsaufnahme wird gemäß Ratsbeschluss dem Ausschuss für Finanzen, Beteili-
gungen und Liegenschaften mit der Vorlage V/0430/2013 vorgelegt. 
 
Aufbau des Berichts 
 
Der für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung relevante Bericht kann der Anlage dieser 
Vorlage entnommen werden. Dargestellt sind die im Rahmen der Bestandsaufnahme gestellten 
Fragen sowie die jeweiligen Antworten des Amtes bzw. der Einrichtung. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Das Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den Erfahrungsbetrieb gemäß dem oben darge-
stellten Ratsbeschluss genutzt werden. Anschließend soll den politischen Gremien ein Ab-
schlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Auszug aus der Bestandsaufnahme zu Standards und Richtlinien im Rahmen des 
Handlungsprogramms 2012 bis 2017

V-0428-2013_Anlage

8511 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0428/2013 
 
 
 
Bestandsaufnahme zu 
Standards und Richtlinien 
bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
 
 
 
 
Auszug 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
Bestandsaufnahme durch: 
Amt für Schule und Weiterbildung

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung  (Amt 40)  
______________________________________________________________________________ 
 1 
1) Frage: Finden in Ihrem Amt bauliche Investitions- / Sanier ungsmaßnahmen statt, oder 
werden solche Maßnahmen durch Ihr Amt angestoßen?  
 
Ja.  
 
2) Frage: Gibt es in Ihrem Amt Standards / Richtlinien für ba uliche Investitions- / 
Sanierungsmaßnahmen (z. B. in Form von gesetzlichen Vorgaben)?  
 
- § 79 SchulG „ Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen 
Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Ei nrichtungen und Lehrmittel 
bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für di e Schulverwaltung notwendige 
Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie 
orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“ 
- BauO NRW 
- Sonderbauverordnung 
- Schulbaurichtlinie 
- Unfallverhütungsvorschriften/ Vorschriften für Si cherheit und Gesundheit in Schulen 
- Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten i n Schulen bei Bränden 
- DIN-Normen 
- Arbeitsstättenverordnung 
 
- „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogramme n für allgemein bildende 
Schulen und Förderschulen“, Vorlage 846/96 bzw. Materialien zum Schulbau 
- „Raumstandards OGS“, Vorlage V/1063/2004 – Beschl usspunkt 2 
- Medienentwicklungsplan, Vorlage 652/2002 
 
3) Frage: Welche Standards / Richtlinien gibt es in Ihrem Amt , die kommunal beeinflussbar 
sind, das heißt, die durch Änderung der Verwaltungs praxis oder durch 
politischen Beschluss veränderbar sind?  
 
- „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogramme n für allgemeinbildende 
Schulen und Förderschulen“, Vorlage 846/96 bzw. Materialien zum Schulbau 
o Formulierung der Rahmenbedingungen, nach denen in Münster bei Neu-, 
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Raumbedarf erm ittelt wird, durch 
Konkretisierung der Regelungen im Runderlass des La ndes, in dem für viele 
Räume keine festen Raumgrößen, sondern nur qm pro S chüler/in genannt 
werden 
o feste Raumgrößen für die verschiedenen Unterrichts räume (Klassenraum, 
Mehrzweckraum, Fachraum) 
o für Ganztagsbetrieb werden Flächen für Küche, Spei seraum und 
Aufenthaltsbereich nach Schülerzahl berechnet 
o Anzahl von Fach- und Mehrzweckräumen sowie Sportha lleneinheiten nach 
Zügigkeiten bzw. Klassenzahlen 
o geringere Regelungstiefe für den Verwaltungsbereic h 
o unveränderte Struktur trotz veränderter pädagogisc her Anforderungen in den 
vergangenen 17 Jahren 
o Neuformulierung ist sowohl fachlich/inhaltlich als  auch formal notwendig, da 
vom Land NRW die „Grundsätze für die Aufstellung vo n Raumprogrammen..“, 
verankert über einen Runderlass, mittlerweile außer Kraft getreten sind 
o für die Zukunft sind neue Bedarfe der Schulen zu b erücksichtigen bzw. zu 
klären, beispielsweise 
 Raumanforderungen der Inklusion (Differenzierungsr äume, Pflegeräume 
etc.)

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung  (Amt 40)  
______________________________________________________________________________ 
 2 
 Anforderungen durch den ganztägigen Schulbetrieb ( Aufenthaltsqualität, 
Lehrerarbeitsplätze, etc.) 
 Schulsozialarbeit 
 Selbstlernzentren in weiterführenden Schulen 
o mit den städtischen Berufskollegs werden aktuell a ls Projekt in neuer 
Detailschärfe Empfehlungen für ein Raumprogramm erarbeitet 
- „Raumstandards OGS“, Vorlage V/1063/2004 – Beschlusspunkt 2 
o der Rat der Stadt Münster hat nach Einführung der Offenen Ganztagsschule mit 
der o.g. Vorlage neben der Festlegung der maximalen  Gruppenstärke auch 
räumliche Standards definiert 
 „ bezüglich der räumlichen Ausstattung der Offenen Ga nztagsschulen sollen 
die Funktionsbereiche Küche, Essraum sowie ein eige nständiger 
Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur Verfügung stehen “ 
o aktuell werden in einem gemeinsamen Projekt mit Gr undschulen und der 
Jugendhilfe als Auftrag aus dem Rahmenkonzept Schul entwicklungsplanung 
(2012) neue Raumkonzepte entwickelt, da der aktuell e Standard bei den 
Steigerungsraten der gebildeten OGS-Gruppen nicht weiter umsetzbar ist 
- Medienentwicklungsplan  
o mit der Verabschiedung des Medienentwicklungsplans  (MEP) im Dezember 
2002 wurden erstmals für die allgemein bildenden Sc hulen verbindliche 
Strukturen geschaffen, z.B. 
 Standardisierungen (Betriebssystem, Hardware etc.)  
 Reinvestitionszyklen 
 Beschaffung, Wartung und Betreuung durch die citeq  
o die allgemein bildenden Schulen erhalten einen vir tuellen Einkaufskorb(Stand-
PC, Laptop, Beamer, Drucker etc.), dessen Umfang ab hängig ist von der 
Schülerzahl und der Schulform 
o in der konkreten Ausgestaltung (beispielsweise Lap topklasse oder EDV-Raum) 
sind die Schulen frei, auf der Grundlage ihres Medi enkonzeptes die Geräte-
auswahl zu treffen 
o Laufzeiten der Geräte sind in den letzten Jahren b ereits verlängert worden (PC 
aktuell 4,5 Jahre) 
o in den nächsten Jahren sind im Rahmen der Konsolid ierung erhebliche Ein-
sparungen beim MEP umzusetzen; gleichzeitig soll de r Ausstattungsstandard 
bei den Grundschulen verbessert werden 
o neue Eckpunkte für die Ausgestaltung des MEP in de n nächsten Jahren sollen 
Ende 2013 in die politische Diskussion eingebracht werden 
 
4) Frage: Welche Gründe sprachen dafür, die unter 3) genannte n Standards / Richtlinien 
einzuführen bzw. in der bisherigen Qualität aufrecht zu erhalten?  
 
Für die quantitative und qualitative Rolle des Schu lträgers Stadt Münster ist bzw. war 
es unerlässlich, klare, transparente und verbindlic he Raumstandards zu definieren, die 
im Zusammenspiel von Schülerzahl, Klassenbildung, Z ügigkeit und Raumbestand 
aufzeigen, ob und welche Raumdefizite oder – überhä nge für die einzelne Schule 
bestehen und damit auch eine Grundlage für die Plan ung von Neu- und 
Erweiterungsmaßnahmen darstellen. 
 
5) Frage: Bitte stellen Sie das konkrete, fachlich noch vertr etbare Veränderungspotenzial 
bei den oben genannten Standards / Richtlinien dar! 
 
In den letzten Jahren sind verstärkt neue Anforderungen an Schule gestellt worden, die 
zusätzliche Programmflächen auslösen, so beispielsw eise die Mittagsverpflegung und 
der Ganztag, individuelle Förderung und Schulsozial arbeit. Auch die neue Aufgaben-

Standards und Richtlinien bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen  
Bestandsaufnahme durch: Amt für Schule und Weiterbildung  (Amt 40)  
______________________________________________________________________________ 
 3 
stellung Inklusion wird an den allgemein bildenden Schulen Flächendiskussionen 
auslösen, da ein Unterricht ohne Differenzierungs- und Therapieräume bei einem so 
heterogenen Klassenverband schwer vorstellbar ersch eint. Zwischen Städtetag und 
Land herrschen zu dieser konkreten Ausprägung des K onnexitätsprinzips unterschied-
liche Auffassungen.  
Eine bewusste flächendeckende Absenkung der gesamte n Raumstandards zu 
Konsolidierungszwecken ist fachlich nicht vertretba r, da im Kern, abgesehen von dem 
Bereich OGS, trotz aller Veränderungen und neuer An forderungen sich die Raum-
standards seit nahezu 20 Jahren nicht verändert hab en. Der kommunal festgelegte 
Standard für den Unterrichtsbereich bezieht sich in sbesondere auf die Raumgrößen 
und liegt bereits jetzt im unteren Bereich. Der Sch ulträger ist verpflichtet, die Rahmen-
bedingungen für einen richtlinienkonformen Unterricht zu gewährleisten. 
 
6) Frage: Welche Bürger-/Kundenwirkung geht mit dem unter 5) beschriebenen 
Veränderungspotenzial einher?  
 
Eltern reagieren für ihre Kinder sehr sensibel auf Veränderungen, die befürchten 
lassen, dass sich Auswirkungen für die schulische L aufbahn und die Qualität der 
Betreuung ergeben. Die Vergangenheit hat gezeigt, d ass dies auch für die 
Verknüpfung mit Schulgebäude und Ausstattung gilt. Bei einer Reduzierung von 
Standards ist daher mit erheblichen Protesten zu rechnen. 
 
7) Frage: Sind andere städtischen Ämter / Einrichtungen von e iner Standardveränderung 
betroffen und wenn ja, welche?  
 
Indirekt ist das Amt für Immobilienmanagement in se iner Eigentümerfunktion von jeder 
Veränderung von Raumstandards betroffen.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0428/2013
Typ
Vorlagen
Datum
17.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37