1074/2021
Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3191 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664 664 Vorlagen-Nummer 31.03.2021 1074/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 20.04.2021 Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.03.2021, TOP 5.2.7 Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „In der Auftragsbekanntmachung „Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020- 0261-66-1“ wird ein Zeitraum von „2021 bis 2037“ angesetzt. Das entspricht dem Zeitraum für den Bau eines Tunnels auf der Ost-West-Achse, während ein oberirdischer Ausbau in kürzerer Zeit fertig- gestellt wäre. Warum setzt die Verwaltung in der Auftragsbekanntmachung den Zeitraum eines Tunnelbaus an?“ Antwort der Verwaltung: Die Projektkommunikation wird als Bestandteil des Planungs- und Umsetzungsprozesses betrachtet und sollte diesen über die gesamte Projektlaufzeit durchgehend und verlässlich begleiten. Der Zeit- raum von 2021-2037 stellt nach derzeitigem Stand den längst möglichen Zeitraum der Zusammenar- beit dar. In dem veröffentlichten Text des Teilnahmewettbewerbs wurde für interessierte Unterneh- men die maximal mögliche Laufzeit zur Darstellung des Zeitraumes der Leistungserbringung aufge- zeigt. Die Leistungserbringung erfolgt auf Abruf. Abhängig vom Variantenentscheid kann die Projekt- laufzeit und damit auch der Beauftragungszeitraum der Agentur verkürzt werden. Frage 2: „Wie kann eine Kommunikationsagentur neutral agieren, wie es bis zur Entscheidung für die eine oder andere Variante notwendig wäre?“ Antwort der Verwaltung: Die Aufgabe der Kommunikationsagentur ist es, unter Beachtung der derzeitigen Rahmenbedingun- gen, den Planungsprozess und die anschließende Entscheidungsfindung anschaulich, neutral und nachvollziehbar darzustellen und die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu organisieren. Frage 3 „Was ist die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung?“ Antwort der Verwaltung: Die Grundlage bildet der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 21.05.2019 (Vorlagen- Nummer: 1137/2019). 2 Frage 4 „In welchem Haushaltstitel in welchem Haushaltsjahr sind die Mittel für den Auftrag zur Öffentlich- keitsarbeit hinterlegt?“ Antwort der Verwaltung: Die Abbildung der Mittel im Haushaltsplan ist dem Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vor- lagen-Nummer 1137/2019) zu entnehmen. Frage 5 „Inwieweit handelt es sich bei der Beauftragung eines externen Unternehmens mit einem Kommuni- kationskonzept und bei der Ausschreibung in diesem Projektstadium um ein übliches Vorgehen der Stadtverwaltung bei Bauprojekten statt z. B. einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit durch städtische Ämter wie das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?“ Antwort der Verwaltung: Bei Projekten dieser Größenordnung ist es üblich, sich diese Leistung über ein externes Unterneh- men einzukaufen. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1074/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 31.03.2021
- Erstellt
- 19.03.2021 08:08