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1074/2021

Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.03.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 20.04.2021, TOP 6.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3191 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
664 
Vorlagen-Nummer  31.03.2021 
 1074/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 20.04.2021 
 
Ausschreibung der Öffentlichkeitsarbeit zur Ost-West-Achse 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.03.2021, 
TOP 5.2.7 
Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„In der Auftragsbekanntmachung „Kommunikationskonzept und begleitende Öffentlichkeitsarbeit für 
das Projekt Kapazitätserweiterung Ost West Achse Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-
0261-66-1“ wird ein Zeitraum von „2021 bis 2037“ angesetzt. Das entspricht dem Zeitraum für den 
Bau eines Tunnels auf der Ost-West-Achse, während ein oberirdischer Ausbau in kürzerer Zeit fertig-
gestellt wäre.  
Warum setzt die Verwaltung in der Auftragsbekanntmachung den Zeitraum eines Tunnelbaus an?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Projektkommunikation wird als Bestandteil des Planungs- und Umsetzungsprozesses betrachtet 
und sollte diesen über die gesamte Projektlaufzeit durchgehend und verlässlich begleiten. Der Zeit-
raum von 2021-2037 stellt nach derzeitigem Stand den längst möglichen Zeitraum der Zusammenar-
beit dar. In dem veröffentlichten Text des Teilnahmewettbewerbs wurde für interessierte Unterneh-
men die maximal mögliche Laufzeit zur Darstellung des Zeitraumes der Leistungserbringung aufge-
zeigt. Die Leistungserbringung erfolgt auf Abruf. Abhängig vom Variantenentscheid kann die Projekt-
laufzeit und damit auch der Beauftragungszeitraum der Agentur verkürzt werden.  
 
 
Frage 2: 
„Wie kann eine Kommunikationsagentur neutral agieren, wie es bis zur Entscheidung für die eine  
oder andere Variante notwendig wäre?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Aufgabe der Kommunikationsagentur ist es, unter Beachtung der derzeitigen Rahmenbedingun-
gen, den Planungsprozess und die anschließende Entscheidungsfindung anschaulich, neutral und 
nachvollziehbar darzustellen und die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu 
organisieren. 
 
 
Frage 3 
„Was ist die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Grundlage bildet der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss vom 21.05.2019 (Vorlagen-
Nummer: 1137/2019).

2 
 
 
Frage 4 
„In welchem Haushaltstitel in welchem Haushaltsjahr sind die Mittel für den Auftrag zur Öffentlich-
keitsarbeit hinterlegt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Abbildung der Mittel im Haushaltsplan ist dem Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vor-
lagen-Nummer 1137/2019) zu entnehmen. 
 
 
Frage 5 
„Inwieweit handelt es sich bei der Beauftragung eines externen Unternehmens mit einem Kommuni-
kationskonzept und bei der Ausschreibung in diesem Projektstadium um ein übliches Vorgehen der 
Stadtverwaltung bei Bauprojekten statt z. B. einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit durch städtische 
Ämter wie das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei Projekten dieser Größenordnung ist es üblich, sich diese Leistung über ein externes Unterneh-
men einzukaufen.  
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

20.04.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1074/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.03.2021
Erstellt
19.03.2021 08:08