Mandari Insight

0085/2022

Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals

Mitteilung BV 13.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 31.01.2022, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1764 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0085/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.01.2022 
 
Information über umfangreiche Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals 
Naturdenkmal ND 901.02.b, Platane (Platanus x acerifolia), Düsseldorfer Str. 13, Mülheim 
 
Die Platane stockt in der Mitte des dortigen Schulgrundstücks. An diesem Standort ist die berechtigte 
Sicherheitserwartung aufgrund der regelmäßigen und starken Frequentierung hoch. 
 
Im September 2021 ist ein externes Fachgutachten über den Gesundheitszustand der o.g. Platane 
erstellt worden. Dabei wurde eine Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit festgestellt. Ur-
sächlich dafür sind ausgeprägte Fäulen durch holzzersetzende Pilze im Wurzelstock, am Stammfuß 
und an den kronenbildenden Stämmlingen. Das Gutachten ist der Vorlage als externes Dokument 
beigefügt. 
 
Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit war laut Gutachten ein Rückschnitt der geschädigten 
Kronenteile von bis zu 4 m notwendig und alternativlos. Mit dem zusätzlichen Einbau von 6 verlet-
zungsfreien dynamischen Kronensicherungen werden darüber hinaus Sicherheitsreserven für den 
mittel- bis langfristigen Erhalt des Baumes geschaffen. 
 
Die Maßnahmen wurden vom 09.11. bis zum 11.11.21 durchgeführt. 
 
Diese Maßnahme bleibt wegen § 4 Abs. 5 Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) unberührt von den 
Verboten des § 2 Abs. 3 NDI-VO. Ein Befreiungsverfahren war insofern trotz des Umfangs der 
Schnittmaßnahmen nicht durchzuführen. Die Mitteilung erfolgt ungeachtet dessen im Hinblick auf die 
Bedeutsamkeit einer guten Kommunikation zwischen Verwaltung und Beirat.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0085/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
13.01.2022
Erstellt
07.01.2022 14:07