V/0645/2011
Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für den THC Münster e. V.
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Beschlussvorlage
2284 Zeichen
V/0645/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für den THC Münster e. V. Beratungsfolge 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 15.09.2011 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC) wird für die Anschaffung eines Tennisplatz- pflegegerätes „Court Buggy 2000“ ein städtischer Zuschuss von 3.614,63 € gewährt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, S portanlagen und –stätten 2011 3.614,63 Zeile 15 Transferaufwendungen Begründung: Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei- genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä- ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Zum Vereinsantrag Der THC be antragt mit Schreiben vom 08.06.2011 die Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für die vereinseigene Tennisanlage Dingbän- gerweg. Vorlagen-Nr.: V/0645/2011 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 05.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0645/2011 Bislang erfolgte die Frühjahrsinstandsetzung sowie die Pflege der Tennisplätze mit großem Perso- nal- und Zeitaufwand durch die Aufbereitung mit Walze und Werkzeugen per Hand. Um eine ord- nungsgemäße und für den Tennissport erforderliche Pflege sicherzustellen, hat sich der Vereins- vorstand nunmehr für die notwendige Anschaffung eines Court-Buggy 2000 (selbstfahrendes, hyd- raulisch angetriebenes Pflegegerät) entschlossen. Die Anschaffungskosten betragen gemäß Angebot der Firma Klein 7.229,25 €. Eine Förderung Dritter entfällt, da der Landessportbund NW e. V. solche Beschaffungsmaßnah- men aus seinem Förderprogramm gestrichen hat. Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem THC einen städtischen Zu- schuss von 50 % der Anschaffungskosten = 3.614,63 € zu gewähren. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0645/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37