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V/0645/2011

Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für den THC Münster e. V.

Vorlagen 25.08.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 15.09.2011, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2284 Zeichen

V/0645/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für 
den THC Münster e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
15.09.2011 Sportausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem Tennis- und Hockey-Club Münster e. V. (THC) wird für die Anschaffung eines Tennisplatz-
pflegegerätes „Court Buggy 2000“ ein städtischer Zuschuss von 3.614,63 € gewährt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, S portanlagen und –stätten 2011 3.614,63   
Zeile 15 Transferaufwendungen    
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinsei-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Gerä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. 
 
Zum Vereinsantrag 
 
Der THC be
antragt mit Schreiben vom 08.06.2011 die Gewährung eines städtischen Zuschusses 
für die Anschaffung eines Tennisplatzpflegegerätes für die vereinseigene Tennisanlage Dingbän-
gerweg.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0645/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0645/2011 
Bislang erfolgte die Frühjahrsinstandsetzung sowie die Pflege der Tennisplätze mit großem Perso-
nal- und Zeitaufwand durch die Aufbereitung mit Walze und Werkzeugen per Hand. Um eine ord-
nungsgemäße und für den Tennissport erforderliche Pflege sicherzustellen, hat sich der Vereins-
vorstand nunmehr für die notwendige Anschaffung eines Court-Buggy 2000 (selbstfahrendes, hyd-
raulisch angetriebenes Pflegegerät) entschlossen. 
 
Die Anschaffungskosten betragen gemäß Angebot der Firma Klein 7.229,25 €. 
 
Eine Förderung Dritter entfällt, da der Landessportbund NW e. V. solche Beschaffungsmaßnah-
men aus seinem Förderprogramm gestrichen hat. 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag und empfiehlt, dem THC einen städtischen Zu-
schuss von 50 % der Anschaffungskosten = 3.614,63 € zu gewähren.  
 
 
I. V.  
 
gez.  
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

15.09.2011 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0645/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37