0296/2021
Zuschussgewährung an Worringer Vereinshaus e.V., Haushaltsjahr 2021 Sanierung der Dachentwässerung Vereinshaus Worringen, Sankt-Tönnis-Str. 68, 50769 Köln
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Unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung
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Vorlagen-Nummer Stadt Köln 0296/2021 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V/50/2 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 8 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Zuschussgewährung an Worringer Vereinshaus e.V., Haushaltsjahr 2021 Sanierung der Dachentwässerung Vereinshaus Worringen, Sankt-Tönnis-Str. 68, 50769 Köln Gremium Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Durch eindringende Feuchtigkeit infolge mangelhafter Dachentwässerung wird die Bausubstanz des Vereinshauses Worringen nachhaltig geschädigt. Um Folgekosten zu vermeiden und gesundheitsge- fährdender Schimmelbildung vorzubeugen, ist die Sanierung der Dachentwässerung dringend erfor- derlich. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt gemäß & 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Auszahlung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 60.000 Euro an den Worringer Vereinshaus e.V. für die Sanierung der Dachentwässerung des Vereinshauses Worringen, St.-Tönnis-Str. 68, 50769 Köln. Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Sollumbuchung aus veranschlagten Ermächtigungen im Teil- ergebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, Haus- haltsjahr 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschri uw . un nr Tare olfner i DEE ei V.SaH) KIsus Roth, Dig Linke Ur 31 [a N ae i ru © Inn erlp on SPP ug Haushaltsmäßige Auswirkungen U] Nein [1 Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse E[]Nein []Ja _% &X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein DO Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) m Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Trägerverein „Worringer Vereinshaus e. V.“ ist der Verein für die Instandhaltung des Vereinshauses Worringen verantwortlich. Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen, wie jetzt die Sanierung der Dachentwässerung, können aus Eigenmitteln des Vereins bzw. dem jährlichen städtischen Betriebskostenzuschuss von aktuell 46.300 Euro jedoch nicht finanziert werden. Das Vereinshaus Worringen ist mittlerweile 40 Jahre alt. Das Gebäude konnte bisher durch regelmä- ßige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Vereinsseite instandgehalten werden. Kurzfristig werden allerdings umfangreiche Bauunterhaltungsmaßnahmen an der Dachentwässerung notwendig. Die derzeit verbaute Dachentwässerung ist innenliegend. Durch Undichtigkeiten tritt daher Feuchtigkeit ins Innere des Gebäudes aus und schädigt die Gebäudesubstanz nachhaltig. Um zu- künftig Innenschäden zu vermeiden, ist neben der Sanierurig der Hauptdachrinnen auch eine Kon- struktionsänderung der Entwässerung vorgesehen. Hierzu wird die neue Entwässerung außerhalb des Gebäudes installiert. 3 Zur Durchführung dieser Instandhaltungsmaßnahme erhält der Trägerverein „Worringer Vereinshaus e. V.“ einen einmaligen zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro. Honorar- kosten für Leistungen Dritter, die die Angebotsbeiziehung sowie die Planung, Begleitung, Überwa- chung und Abnahme der Baumaßnahme umfassen, trägt der Verein. Folgende bauliche Maßnahmen sind geplant: D Sanierung der Hauptdachrinnen mit neuen Regenfallrohren inkl. Konstruktionsänderung, Aus- führung als vorgehangene Halbrunddachrinnen . Sanierung der Dachrinnen an den Gauben inkl. Konstruktionsänderung, Ausführung als vorge- hangene Halbrunddachrinnen . Neuabdichtung der Gaubendachflächen . Abdichtungsarbeiten an den Vordächern. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Teilergebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushaltsjahr 2021 Ermächtigungen u. a. zur Durchführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen ver- anschlagt. Diese Mittel werden nicht in vollem Umfang benötigt; u. a. wird die Maßnahme „Installation Lärmschutz — Großer Saal Bürgerzentrum Ehrenfeld“ verschoben. Die frei gewordenen Mittel können daher im Wege einer Sollumbuchung innerhalb des Teilplans 0507 in die Teilplanzeile 15 - Trans- feraufwendungen zur Finanzierung eines zweckgebundenen Baukostenzuschusses an den Worringer Vereinshaus e. V. in Höhe von 60.000 Euro eingesetzt werden.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 0296/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Zuschussgewährung an Worringer Vereinshaus e.V., Haushaltsjahr 2021 Sanierung der Dachentwässerung Vereinshaus Worringen, Sankt-Tönnis-Str. 68, 50769 Köln Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Durch eindringende Feuchtigkeit infolge mangelhafter Dachentwässerung wird die Bausubstanz des Vereinshauses Worringen nachhaltig geschädigt. Um Folgekosten zu vermeiden und gesundheitsge- fährdender Schimmelbildung vorzubeugen, ist die Sanierung der Dachentwässerung dringend erfor- derlich. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Auszahlung eines einmaligen zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 60.000 Euro an den Worringer Vereinshaus e.V. für die Sanierung der Dachentwässerung des Vereinshauses Worringen, St.-Tönnis-Str. 68, 50769 Köln. Die Finanzierung erfolgt im Wege einer Sollumbuchung aus veranschlagten Ermächtigungen im Teil- ergebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren, Haus- haltsjahr 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß Trägerschaftsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Trägerverein „Worringer Vereinshaus e. V.“ ist der Verein für die Instandhaltung des Vereinshauses Worringen verantwortlich. Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen, wie jetzt die Sanierung der Dachentwässerung, können aus Eigenmitteln des Vereins bzw. dem jährlichen städtischen Betriebskostenzuschuss von aktuell 46.300 Euro jedoch nicht finanziert werden. Das Vereinshaus Worringen ist mittlerweile 40 Jahre alt. Das Gebäude konnte bisher durch regelmä- ßige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Vereinsseite instandgehalten werden. Kurzfristig werden allerdings umfangreiche Bauunterhaltungsmaßnahmen an der Dachentwässerung notwendig. Die derzeit verbaute Dachentwässerung ist innenliegend. Durch Undichtigkeiten tritt daher Feuchtigkeit ins Innere des Gebäudes aus und schädigt die Gebäudesubstanz nachhaltig. Um zu- künftig Innenschäden zu vermeiden, ist neben der Sanierung der Hauptdachrinnen auch eine Kon- struktionsänderung der Entwässerung vorgesehen. Hierzu wird die neue Entwässerung außerhalb des Gebäudes installiert. 3 Zur Durchführung dieser Instandhaltungsmaßnahme erhält der Trägerverein „Worringer Vereinshaus e. V.“ einen einmaligen zweckgebundenen städtischen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro. Honorar- kosten für Leistungen Dritter, die die Angebotsbeiziehung sowie die Planung, Begleitung, Überwa- chung und Abnahme der Baumaßnahme umfassen, trägt der Verein. Folgende bauliche Maßnahmen sind geplant: Sanierung der Hauptdachrinnen mit neuen Regenfallrohren inkl. Konstruktionsänderung, Aus- führung als vorgehangene Halbrunddachrinnen Sanierung der Dachrinnen an den Gauben inkl. Konstruktionsänderung, Ausführung als vorge- hangene Halbrunddachrinnen Neuabdichtung der Gaubendachflächen Abdichtungsarbeiten an den Vordächern. Finanzierung: Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Teilergebnisplan 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Haushaltsjahr 2021 Ermächtigungen u. a. zur Durchführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen ver- anschlagt. Diese Mittel werden nicht in vollem Umfang benötigt; u. a. wird die Maßnahme „Installation Lärmschutz – Großer Saal Bürgerzentrum Ehrenfeld“ verschoben. Die frei gewordenen Mittel können daher im Wege einer Sollumbuchung innerhalb des Teilplans 0507 in die Teilplanzeile 15 - Trans- feraufwendungen zur Finanzierung eines zweckgebundenen Baukostenzuschusses an den Worringer Vereinshaus e. V. in Höhe von 60.000 Euro eingesetzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- St.-Tönnis-Straße 68
- Straße 6
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Details
- Aktenzeichen
- 0296/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 27.01.2021 11:11