AN/0424/2024
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Änderungsantrag (CDU BV4)
3474 Zeichen
CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld
Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln
CDU Fraktion
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße 419 – 421
50825 Köln
Email: martin.berg1@stadt-koeln.de
CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Volker Spelthann
Bezirksrathaus Ehrenfeld
Venloer Straße
50825 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Historisches Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0424/2024
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld beantragt,
den durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11.
März 2024 gestellten Antrag zu ändern und zu ergänzen:
Beschluss:
Die Verwaltung soll auf der Venloer Straße ab Ehrenfeldgürtel bis zur Äußeren
Kanalstraße in beiden Fahrtrichtungen die Fahrrad-Piktogrammkette erneuern,
um die Sicherheit für Radfahrende im Mischverkehr zu erhöhen.
Es soll außerdem geprüft werden, an welchen Kreuzungen mit
Lichtzeichenanlagen und der Möglichkeit zum rechts abbiegen für den
Kraftfahrverkehr besteht, auf der Strecke Fahrradaufstellflächen markiert werden
können.
Weiterhin soll der auf dem Gehweg bisher bestehende Radweg in beiden
Fahrtrichtungen aufgehoben und diese Fläche dem Fußgängergehweg
zugeschlagen werden. Die Sicherheits- und Ordnungsbehörden sind aufgefordert
das Halten und Parken des Lieferverkehrs nach § 315b StGB gefährliche Eingriffe
in den Straßenverkehr als Bereiten eines Hindernisses oder einen ähnlichen,
ebenso gefährlichen Eingriff zu verfolgen und einer Ahndung zuzufügen.
Begründung:
Der Fahrradweg auf der Venloer Straße ist in beiden Fahrtrichtungen nicht mehr benutzungspflichtig. Er
ist aber immer noch vorhanden, wenn auch an vielen Stellen in einem schlechten Zustand.
Außerdem nehmen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandel. die den Bürgersteig auch in diesem Teil der
Venloer Straße als Verkaufs- und Gastraum nutzen, weiter zu, sodass es für Fußgänger*innen an vielen
Stellen zu eng wird. Die Radfahrer, insbesondere Männer nehmen keine Rücksicht, wodurch es oft zu
Beinaheunfällen zwischen Fuß- und Radverkehr kommt.
Diese Lage kann nur durch eine Trennung von Fuß- und Radverkehr zu Lasten des motorisierten
Kraftverkehrs entspannt werden. Durch die sichtbare Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der
Fahrbahn, erhalten sowohl Rad- als auch Fußverkehr den dringend benötigten Raum. Das Ministerium
Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ermöglicht die Lösung.
Der Lieferverkehr, der sehr häufig auf der Fahrbahn hält und parkt, ohne Beachtung des nachfolgenden
Verkehrs, verursacht eine starke Störung des fließenden Verkehrs und erhöht die Unfallgefahr. Eine
konsequente Überwachung und Ahndung der Verkehrsverstöße ist zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Berg Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender stv. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0424/2024
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (CDU)
- Datum
- 07.03.2024
- Erstellt
- 07.03.2024 14:59