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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1

Änderungsantrag BV4 (CDU) AN/0424/2024 vom 07.03.2024

Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Änderungsantrag (CDU BV4)

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    CDU Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln CDU Fraktion Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 419 – 421 50825 Köln Email: martin.berg1@stadt-koeln.de CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Straße 50825 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0424/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld beantragt, den durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11. März 2024 gestellten Antrag zu ändern und zu ergänzen: Beschluss: Die Verwaltung soll auf der Venloer Straße ab Ehrenfeldgürtel bis zur Äußeren Kanalstraße in beiden Fahrtrichtungen die Fahrrad-Piktogrammkette erneuern, um die Sicherheit für Radfahrende im Mischverkehr zu erhöhen. Es soll außerdem geprüft werden, an welchen Kreuzungen mit Lichtzeichenanlagen und der Möglichkeit zum rechts abbiegen für den Kraftfahrverkehr besteht, auf der Strecke Fahrradaufstellflächen markiert werden können. Weiterhin soll der auf dem Gehweg bisher bestehende Radweg in beiden Fahrtrichtungen aufgehoben und diese Fläche dem Fußgängergehweg zugeschlagen werden. Die Sicherheits- und Ordnungsbehörden sind aufgefordert das Halten und Parken des Lieferverkehrs nach § 315b StGB gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr als Bereiten eines Hindernisses oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff zu verfolgen und einer Ahndung zuzufügen. Begründung: Der Fahrradweg auf der Venloer Straße ist in beiden Fahrtrichtungen nicht mehr benutzungspflichtig. Er ist aber immer noch vorhanden, wenn auch an vielen Stellen in einem schlechten Zustand. Außerdem nehmen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandel. die den Bürgersteig auch in diesem Teil der Venloer Straße als Verkaufs- und Gastraum nutzen, weiter zu, sodass es für Fußgänger*innen an vielen Stellen zu eng wird. Die Radfahrer, insbesondere Männer nehmen keine Rücksicht, wodurch es oft zu Beinaheunfällen zwischen Fuß- und Radverkehr kommt. Diese Lage kann nur durch eine Trennung von Fuß- und Radverkehr zu Lasten des motorisierten Kraftverkehrs entspannt werden. Durch die sichtbare Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn, erhalten sowohl Rad- als auch Fußverkehr den dringend benötigten Raum. Das Ministerium Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ermöglicht die Lösung. Der Lieferverkehr, der sehr häufig auf der Fahrbahn hält und parkt, ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, verursacht eine starke Störung des fließenden Verkehrs und erhöht die Unfallgefahr. Eine konsequente Überwachung und Ahndung der Verkehrsverstöße ist zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Martin Berg Jutta Kaiser Fraktionsvorsitzender stv. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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