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AN/0424/2024

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1

Änderungsantrag BV4 (CDU) 07.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 17.06.2024

Änderungsantrag (CDU BV4)

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Änderungsantrag (CDU BV4)

3474 Zeichen

CDU  Fraktion BV 4 Köln -Ehrenfeld  
Venloer Straße 419 -421, 50825 Köln  
 
 
 
CDU  Fraktion 
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße 419 – 421 
50825  Köln 
 
Email: martin.berg1@stadt-koeln.de 
 
 
             CDU  Fraktion in der Bezirksvertretung Köln - Ehrenfeld 
  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Volker Spelthann  
Bezirksrathaus Ehrenfeld 
Venloer Straße  
50825  Köln                                                                       
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus  
50667 Köln 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0424/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 
 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 8.1 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung IV, Köln Ehrenfeld beantragt,  
den durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 11. 
März 2024 gestellten Antrag zu ändern und zu ergänzen: 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung soll auf der Venloer Straße ab Ehrenfeldgürtel bis zur Äußeren 
Kanalstraße in beiden Fahrtrichtungen die Fahrrad-Piktogrammkette erneuern, 
um die Sicherheit für Radfahrende im Mischverkehr zu erhöhen.  
Es soll außerdem geprüft werden, an welchen Kreuzungen mit 
Lichtzeichenanlagen und der Möglichkeit zum rechts abbiegen für den 
Kraftfahrverkehr besteht, auf der Strecke Fahrradaufstellflächen markiert werden 
können.    
Weiterhin soll der auf dem Gehweg bisher bestehende Radweg in beiden 
Fahrtrichtungen aufgehoben und diese Fläche dem Fußgängergehweg 
zugeschlagen werden. Die Sicherheits- und Ordnungsbehörden sind aufgefordert 
das Halten und Parken des Lieferverkehrs nach § 315b StGB gefährliche Eingriffe

in den Straßenverkehr als Bereiten eines Hindernisses oder einen ähnlichen, 
ebenso gefährlichen Eingriff zu verfolgen und einer Ahndung zuzufügen. 
 
Begründung: 
Der Fahrradweg auf der Venloer Straße ist in beiden Fahrtrichtungen nicht mehr benutzungspflichtig. Er 
ist aber immer noch vorhanden, wenn auch an vielen Stellen in einem schlechten Zustand. 
Außerdem nehmen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandel. die den Bürgersteig auch in diesem Teil der 
Venloer Straße als Verkaufs- und Gastraum nutzen, weiter zu, sodass es für Fußgänger*innen an vielen 
Stellen zu eng wird. Die Radfahrer, insbesondere Männer nehmen keine Rücksicht, wodurch es oft zu 
Beinaheunfällen zwischen Fuß- und Radverkehr kommt.  
Diese Lage kann nur durch eine Trennung von Fuß- und Radverkehr zu Lasten des motorisierten 
Kraftverkehrs entspannt werden. Durch die sichtbare Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der 
Fahrbahn, erhalten sowohl Rad- als auch Fußverkehr den dringend benötigten Raum. Das Ministerium 
Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) ermöglicht die Lösung.  
Der Lieferverkehr, der sehr häufig auf der Fahrbahn hält und parkt, ohne Beachtung des nachfolgenden 
Verkehrs, verursacht eine starke Störung des fließenden Verkehrs und erhöht die Unfallgefahr. Eine 
konsequente Überwachung und Ahndung der Verkehrsverstöße ist zwingend erforderlich. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Martin Berg                                                                Jutta Kaiser                                
Fraktionsvorsitzender                                                   stv. Bezirksbürgermeisterin

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0424/2024
Typ
Änderungsantrag BV4 (CDU)
Datum
07.03.2024
Erstellt
07.03.2024 14:59