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3609/2025

Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Jugendhilfeausschuss am 27.01.2026 bezgl. TOP Ö 6.2.1 "85.000 fehlende Kita-Plätze in NRW: Wie steht es um Köln?" (AN/1463/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2026

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.01.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2026 
 3609/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 27.01.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP/KSG-Fraktion im Jugendhilfeausschuss am 
27.01.2026 bezgl. TOP Ö 6.2.1 "85.000 fehlende Kita-Plätze in NRW: Wie steht es um 
Köln?" (AN/1463/2025) 
Die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat folgende Anfrage: 
 
Der anhaltende Mangel an Kitaplätzen ist eines der drängendsten bildungs- und familienpoliti-
schen Probleme in NRW. Wie aus dem aktuellen IW-Report hervorgeht, fehlen in NRW 85.400 
Plätze für Kinder unter drei Jahren – so viele wie in kaum einem anderen Bundesland. Damit 
fehlt für 18 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in NRW ein Betreuungsplatz. Der jährliche 
Statusbericht zum Ausbau der Kitaplätze liefert zwar einen Überblick über die Bedarfsdeckung 
und Ausbauplanungen, lässt jedoch offen, wie viele Kinder in Köln tatsächlich keinen Kitaplatz 
erhalten haben. Zudem ist der Bericht für das Jahr 2025 bislang nicht veröffentlicht, obwohl er 
üblicherweise im Herbst erscheint. Diese Verzögerung ist angesichts der großen Bedeutung 
der Datenlage auch für die politische Steuerung nicht nachvollziehbar. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fra-
gen: 
 
1. Weshalb wird die angestrebte Versorgungsquote von 52 % im U3-Bereich weiterhin verfehlt 
und woran scheitert eine schnellere Zielerreichung? 
2. Wie viele Kinder – sowohl unter als auch über drei Jahren – gehen aktuell ohne einen Kita-
Platz nach Hause, also trotz Bedarf und Anmeldung leer aus? 
3. Aus welchen Gründen sind insbesondere in den besonders unterversorgten Stadtbezirken 
(z.B. Stadtbezirk 6) keine oder nur sehr wenige neue Kitas geplant, und wie bewertet die Ver-
waltung diese Planungsstruktur? 
4. Inwieweit plant die Stadtverwaltung eine erneute Elternbefragung zur aktuellen Bedarfssitu-
ation im U3-Bereich, ähnlich der letzten Erhebung aus dem Jahr 2014/2015, um realistische 
und aktuelle Bedarfe zu erfassen? 
5. In welchem Umfang sieht die Verwaltung die Kindertagespflege als geeignetes Instrument, 
um bestehende Versorgungslücken zu schließen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, 
um dieses Angebot qualitativ und quantitativ zu stärken? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) dargestellte landesweite Mangel an Betreuungs-
plätzen im U3-Bereich verdeutlicht die weiterhin angespannte Versorgungssituation in Nord-
rhein-Westfalen. Für die kommunale Steuerung in Köln ist es jedoch erforderlich, landesweite

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Auswertungen durch eine differenzierte Betrachtung der örtlichen Bedarfe, Platzkapazitäten 
und tatsächlichen Betriebsfähigkeiten zu ergänzen. 
 
 
Vorbemerkung zur Datenlage 
Der Statusbericht zur Kindertagesbetreuung 2025 konnte ausnahmsweise nicht wie üblich im 
August veröffentlicht werden. Hintergrund ist die im Jahr 2025 durchgeführte kommunale Wahl, 
die zu zeitlichen Verschiebungen in internen Abstimmungs - und Veröffentlichungsprozessen 
geführt hat. Die Veröffentlichung des Statusberichts ist nun für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. 
Unabhängig davon wird dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 27. Januar 2026 die fort-
geschriebene Kita-Planung vorgelegt und veröffentlicht. Diese weist auf Basis der aktuellen Da-
tengrundlagen folgende rechnerische Versorgungsquoten aus: 
 rund 54 % im U3-Bereich, 
 rund 102 % im Ü3-Bereich. 
Damit liegen dem Ausschuss aktuelle und belastbare Informationen zur Versorgungslage in 
Köln vor. 
 
Zu 1) Weshalb wird die angestrebte Versorgungsquote von 52 % im U3-Bereich weiterhin 
verfehlt und woran scheitert eine schnellere Zielerreichung? 
 
Die bislang politisch beschlossene Zielquote von 52 % im U3 -Bereich diente der Verwaltung 
über mehrere Jahre als zentrale Orientierungsgröße für die Ausbau- und Steuerungsplanung. 
Auf Grundlage der fortgeschriebenen Kita-Planung, die dem Jugendhilfeausschuss ebenfalls in 
dieser Sitzung vorgelegt wird, wird diese Zielquote inzwischen rechnerisch überschritten; aktuell 
ergibt sich eine U3-Versorgungsquote von rund 54 %. 
Die Verwaltung sieht die Zielquote von 52 % damit als erfüllt an. Gleichzeitig wird derzeit ge-
prüft, inwieweit eine Weiterentwicklung der Zielquote sinnvoll ist, um diese künftig noch stärker 
an den tatsächlichen Bedarfen der Familien in Köln auszurichten und als tragfähige Grundlage 
für die weitere Steuerung zu dienen. 
 
Zu 2) Wie viele Kinder gehen aktuell trotz Bedarf und Anmeldung ohne Kita-Platz nach 
Hause? 
 
Wie vorausgegangen erläutert stellt die Stadt Köln im Verbund mit den Trägern der freien Ju-
gendhilfe sowie der Kindertagespflege ein Betreuungsplatzangebot für 54 % der Kinder im U3-
Bereich und 102% im Ü3-Bereich zur Verfügung. 
Gleichwohl kann es aufgrund individueller Rahmenbedingungen - insbesondere hinsichtlich ge-
wünschter Betreuungsbeginne, Betreuungsumfänge, pädagogisch-konzeptioneller Anforderun-
gen oder wohnortnaher Angebotsstrukturen - in Einzelfällen dazu kommen, dass ein Betreu-
ungsplatz zum gewünschten Zeitpunkt oder in der gewünschten Form nicht unmittelbar bereit-
gestellt werden kann.  
Eine belastbare stadtweite Quantifizierung der Fälle ist aufgrund der hohen Individualität der 
jeweiligen Fallkonstellationen nicht möglich. 
In entsprechenden Situationen steht die Verwaltung grundsätzlich im engen Austausch mit den 
betroffenen Familien, prüft alternative Betreuungsoptionen und wirkt auf bedarfsgerechte Über-
gangs- oder Anschlusslösungen hin. Dabei erfolgt die Prüfung stets im Rahmen der bestehen-
den rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten. 
 
Zu 3) Weshalb sind insbesondere in unterversorgten Stadtbezirken (z. B. Stadtbezirk 6) 
nur wenige neue Kitas geplant?  
 
Die Verwaltung überprüft fortlaufend alle potenziell geeigneten Grundstücke und Immobilien auf 
ihre Eignung für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Dies gilt ausdrücklich auch für un-
terversorgte Stadtbezirke wie den Stadtbezirk 6. 
In diesem Stadtbezirk bestehen jedoch erhebliche strukturelle Einschränkungen, insbesondere 
eine sehr begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Grundstücke sowie konkurrierende Nutzungsan-
sprüche und planungsrechtliche Restriktionen. Die vergleichsweise geringe Zahl geplanter Neu-
bauten ist daher nicht Ausdruck fehlender Priorisierung, sondern Ergebnis begrenzter tatsäch-
licher Umsetzbarkeit. 
Die Verwaltung ist sich der bestehenden Bedarfe im Stadtbezirk 6 bewusst und verfolgt parallel

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eine aktive Grundstücks- und Immobiliensuche, die Prüfung von Ausbaumöglichkeiten beste-
hender Kindertageseinrichtungen sowie die Unterstützung von Trägern bei Erweiterungs- und 
Umstrukturierungsmaßnahmen.  
 
Zu 4) Plant die Stadtverwaltung eine erneute Elternbefragung zur Bedarfssituation im U3-
Bereich? 
 
Eine erneute flächendeckende Elternbefragung, wie sie zuletzt in den Jahren 2014/2015 durch-
geführt wurde, wird derzeit nicht priorisiert. Solche Erhebungen sind mit einem erheblichen fi-
nanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden und liefern aufgrund methodischer Ein-
schränkungen nur begrenzt belastbare Steuerungsdaten. 
Die Verwaltung ermittelt die aktuellen Bedarfe stattdessen vorrangig auf Grundlage der Daten 
des kommunalen Anmeldeportals LITTLE BIRD, dessen Auswertung derzeit noch nicht abge-
schlossen ist, sowie anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten 
und der Bevölkerungs- und Geburtenprognosen. Auf dieser Basis arbeitet die Verwaltung der-
zeit an der Weiterentwicklung einer neuen, bedarfsgerechten Zielquote im U3-Bereich. 
 
Zu 5) In welchem Umfang ist die Kindertagespflege geeignet, Versorgungslücken zu 
schließen?  
 
Die Kindertagespflege stellt insbesondere im U3-Bereich ein gleichrangiges Betreuungsange-
bot zur Kita dar und leistet seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz 
ab der Vollendung des ersten Lebensjahres einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und 
Stärkung der Versorgungssituation. Die Kindertagespflege ist somit fester Bestandteil der kom-
munalen Betreuungsstruktur. 
 
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und entscheiden eigenverant-
wortlich über den Ort, Umfang und Ausgestaltung ihrer Tätigkeit. Eine gezielte Steuerung durch 
die Verwaltung mit dem Ziel, neue Kindertag espflegepersonen vorrangig in unterversorgten 
Stadtbezirken einzusetzen, ist daher nur eingeschränkt möglich. Auch eine Zuweisung von Kin-
dern ist – anders als in städtischen Kindertageseinrichtungen – aufgrund der Selbstständigkeit 
der Kindertagespflegepersonen grundsätzlich nicht zulässig. Das Schließen von Versorgungs-
lücken ist somit grundsätzlich möglich, jedoch nur begrenzt plan- und steuerbar.  
 
Eine bedarfsgerechte Ausweitung von Betreuungsplätzen in unterversorgten Sozialräumen er-
folgt ergänzend über das städtische Förderprogramm zum Ausbau von U3-Plätzen in Großta-
gespflege. Im Rahmen dieses Förderprogramms ist vorgesehen, dass in 2026 voraussichtlich 
zwei neue Großtagespflegen im Stadtteil Chorweiler eröffnet werden können.  
 
Die Verwaltung stärkt die Kindertagespflege weiterhin durch Maßnahmen zur Gewinnung und 
Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen, zur Stabilisierung bestehender Angebote und 
zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.01.2026 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3609/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2026
Erstellt
17.12.2025 11:53