1671/2022
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 4 BV 3 Zusammenfassung
2712 Zeichen
Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Haselbergstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 3.Fahrbahn x neu: Haselbergstr. von Aachener Str. bis Piusstr. A 2 2 8 Aufnahme Teilabschnitt aus Stadtbezirk 4 3.Fahrbahn x alt: Im Kamp von Hauptstr. bis Dachsweg A 1 x bis Randkanal x x neu: Im Kamp von Hauptstr. bis Hummelweg A 1 x 1, 8 Widmung von Hummelweg bis Ende x x 8 alt: Karl-Schwering-Platz von Dürener Str. bis Biggestr./Frangenheimstr. A 3 3 neu: Karl-Schwering-Platz von Dürener Str. bis Biggestr./Frangenheimstr. A 4 4 4, 5 Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung neu: Leo-Kowalski-Str. mit den Stichstraßen entlang der Hauptführung x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau alt: Richard-Wagner-Str. A 1 x neu: Richard-Wagner-Str. A 1 x Parkplatz vor Hausnr. 37 x 1 Widmung alt: Zum Tilmeshof Stichstr. zwischen Zum Tilmeshof 37 bis 39 und 43 x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Zum Tilmeshof von Neue Sandkaul bis Hausnr. 104 und 114/116 x x 1 Widmung Straßenzug von Hausnr. 104/107 bis Neue Sandkaul entlang der Grundstücke Neue Sandkaul 84 bis Zum Tilmeshof 29, Zum Tilmeshof 43 bis 65, 71 bis 85, 82 bis 104 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau kreuzförmig verlaufender Straßenzug entlang der Grundstücke zum Tilmeshof 24 und 62, 50 und 52 sowie Zum Tilmeshof 60 bis 66 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau Stichstraße zwischen Zum Tilmeshof 87 bis 97 und 99 bis 105 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau Verbindungsweg südlich des Grundstücks Neue Sandkaul 54 bis Höhe Zum Tilmeshof 80 x 1 Widmung Verbindungsweg zwischen Unter Linden 210 und 220 bis Grundstücksgrenze x 1 Widmung Stichstraße zwischen Zum Neuen Kreuz 55 und zum Tilmeshof 65 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau Verbindungsweg entlang des Grundstücks Zum Neuen Kreuz 31 bis Zum Tilmeshof 77, auf Höhe des Grundstücks Zum Neuen Kreuz 53 auf einer Länge von ca. 10m unterbrochen durch eine kreuzende Anliegerstraße x 1 Widmung Stichstraße, welche den vorgenannten Verbindungsweg unterbricht, neben dem Grundstück Zum Neuen Kreuz 53 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau Verbindungsweg entlang der Grundstücke Zum Tilmeshof 76 bis 80 x 1 Widmung Verbindungsweg zwischen Zum Tilmeshof 10 und 15 bis Zum Tilmeshof 11 und 17 x 1 Widmung kreuzender Verbindungsweg ab Neue Sandkaul 86 entlang Zum Tilmeshof 5a bis Zum Tilmeshof 41 x 1 Widmung Seite 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger betroffen. Weiterhin w ürde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden k önnten Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1671/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei- nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 3 BV 3 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Anlage 2 BV 3 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1671/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.05.2022
- Erstellt
- 17.05.2022 09:17