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1671/2022

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 08.06.2022, TOP 9.1.1

Anlage 4 BV 3 Zusammenfassung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 BV 3 Legende

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Anlage 2 BV 3 Vorblatt

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Anlage 4 BV 3 Zusammenfassung

2712 Zeichen

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Haselbergstr. 
von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2
3.Fahrbahn x
neu: 
Haselbergstr. 
von Aachener Str. bis Piusstr. A 2 2 8 Aufnahme Teilabschnitt aus Stadtbezirk 4 
3.Fahrbahn x
alt: 
Im Kamp 
von Hauptstr. bis Dachsweg A 1 x
bis Randkanal x x
neu: 
Im Kamp 
von Hauptstr. bis Hummelweg A 1 x 1, 8 Widmung 
von Hummelweg bis Ende x x 8
alt: 
Karl-Schwering-Platz 
von Dürener Str. bis Biggestr./Frangenheimstr. A 3 3
neu: 
Karl-Schwering-Platz 
von Dürener Str. bis Biggestr./Frangenheimstr. A 4 4 4,  5 Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung 
neu: 
Leo-Kowalski-Str. 
mit den Stichstraßen entlang der Hauptführung x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
alt: 
Richard-Wagner-Str. A 1 x
neu: 
Richard-Wagner-Str. A 1 x
Parkplatz vor Hausnr. 37 x 1 Widmung 
alt: 
Zum Tilmeshof 
Stichstr. zwischen Zum Tilmeshof 37 bis 39 und 43 x
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
neu: 
Zum Tilmeshof 
von Neue Sandkaul bis Hausnr. 104 und 114/116 x x 1 Widmung 
Straßenzug von Hausnr. 104/107 bis Neue Sandkaul entlang der 
Grundstücke Neue Sandkaul 84 bis Zum Tilmeshof 29, Zum 
Tilmeshof 43 bis 65, 71 bis 85, 82 bis 104 
x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
kreuzförmig verlaufender Straßenzug entlang der Grundstücke zum 
Tilmeshof 24 und 62, 50 und 52 sowie Zum Tilmeshof 60 bis 66 
x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
Stichstraße zwischen Zum Tilmeshof 87 bis 97 und 99 bis 105 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
Verbindungsweg südlich des Grundstücks Neue Sandkaul 54 bis 
Höhe Zum Tilmeshof 80 
x 1 Widmung 
Verbindungsweg zwischen Unter Linden 210 und 220 bis 
Grundstücksgrenze 
x 1 Widmung 
Stichstraße zwischen Zum Neuen Kreuz 55 und zum Tilmeshof 65 x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
Verbindungsweg entlang des Grundstücks Zum Neuen Kreuz 31 bis 
Zum Tilmeshof 77, auf Höhe des Grundstücks Zum Neuen Kreuz 53 
auf einer Länge von ca. 10m unterbrochen durch eine kreuzende 
Anliegerstraße 
x 1 Widmung 
Stichstraße, welche den vorgenannten Verbindungsweg unterbricht, 
neben dem Grundstück Zum Neuen Kreuz 53 
x 1 Widmung, niveaugleicher Ausbau 
Verbindungsweg entlang der Grundstücke Zum Tilmeshof 76 bis 80 x 1 Widmung 
Verbindungsweg zwischen Zum Tilmeshof 10 und 15 bis Zum 
Tilmeshof 11 und 17 
x 1 Widmung 
kreuzender Verbindungsweg ab Neue Sandkaul 86 entlang Zum 
Tilmeshof 5a bis Zum Tilmeshof 41 
x 1 Widmung 
Seite 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1774 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger 
betroffen. Weiterhin w ürde eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen 
Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die 
notwendigen Änderungen nicht zeitnah 
vorgenommen werden k önnten  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung  der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1671/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung 
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022

2 
Begründung: 
 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei-
nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher 
ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung 
des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
Anlagen

Anlage 3 BV 3 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Anlage 2 BV 3 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  3

Beratungsverlauf (1)

08.06.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1671/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.05.2022
Erstellt
17.05.2022 09:17