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Reisen der Oberbürgermeisterin und der Dezernate

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 3830/2019 vom 07.11.2019

Stand: Am 07.11.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/113/2/22 AN/1508/2019 Vorlagen-Nummer 07.11.2019 3830/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.11.2019 Reisen der Oberbürgermeisterin und der Dezernate Die AfD-Fraktion hat eine Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „Reisen der Oberbürgermeisterin und der Dezernate“ gestellt: Fragen 1-3: 1. Wie viele Mitglieder des Amtes der Oberbürgermeisterin und der restlichen Dezernate sind im Zeitraum 2014 – 2019 in ihrer Funktion als Repräsentant, Mitglied der Verwal- tung oder sonstigen Mitglied des Amtes der OB/ der übrigen Dezernate auf Reisen in- nerhalb Deutschlands gewesen? Bitte schlüsseln Sie nach dem Grund, der Kosten und der entsprechenden Delegation auf. 2. Wie viele Reisen sind, im Zeitraum 2014 - 2019 ins europäische Ausland gegangen? Bitte auch hier nach Grund, Kosten und der Zusammensetzung der Delegation auf- schlüsseln 3. Wie viele Reisen sind im Zeitraum 2014 - 2019 ins außereuropäische Ausland gega n- gen? Bitte auch hier nach Grund, Kosten und der Zusammensetzung der Delegation aufschlüsseln. Antwort der Verwaltung zu 1-3: Dienstreisen werden nicht zentral gebucht und erfasst. Täglich befindet sich eine Vielzahl von Mitgliedern der Verwaltung zu unterschiedlichen dienstlichen Anlässen auf Dienstrei- se. Eine Aufbereitung der Daten ist nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu leisten. Fragen 4 und 5: 4. Wie viele CO² Zertifikate sind für die Reisen erworben worden und wenn ja, bei wel- chem Anbieter? 5. Wie hoch sind die Kosten dieser CO² Zertifikate und in welcher Kostenstelle sind diese im Haushalt zu finden? Antwort der Verwaltung zu 4 und 5: Der Rat hat am 14.02.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass zukünftig bei allen Flügen, die Ratsmitglieder und Angehörige der Verwaltung für die Stadt Köln unternehmen müssen, ein Beitrag an atmos- fair oder eine andere Initiative gezahlt wird. Damit werden Klimaschutzprojekte in Entwick- lungsländern finanziert. Die Höhe des jeweiligen Betrages pro Flugreise richtet sich nach den jeweiligen Berechnungskriterien der Initiativen und ermöglicht die Einsparung der durch den Flug verursachten CO2-Emissionen an anderer Stelle. Die Verwaltung wird auf- 2 gefordert, umgehend die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.“ Die Verwaltung verweist bezüglich der Beantwortung der Fragen auf die Mitteilung an den Rat vom 09.07.2019 (Vorlagennummer 2353/2019). gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 07.11.2019

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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