0463/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
1947 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0463/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Öffnung der Jesuitengasse für den gegenläufigen Fahrrad- verkehr sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens zeitnah zu prüfen und bei positivem Ergeb- nis umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt mit seiner Eingabe vom 10.01.2025 an, die Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtungen zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse zu öffnen und im Kreu- zungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul einen Zebrastreifen einzurichten. Dies könnte im Rahmen der Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes erfolgen, wonach das Teilstück der Mönchsgasse zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert und als Fahrradstraße gestaltet werden soll. Siehe Anlage 2. Mit Beschluss vom 03.12.2020 (AN/1279/2020) hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwal- tung beauftragt, im gesamten Stadtbezirk Nippes Einbahnstraßen für den Radverkehr in Ge- genrichtung zu öffnen, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen es ausdrücklich verbieten. Eine Stellungnahme der Fachverwaltung zu der perspektivischen Öffnung der Jesuitengasse im Sinne der Eingabe ist bislang nicht erfolgt. Gleichermaßen liegt eine Stellungnahme zu der Einrichtung eines Zebrastreifens ebenfalls nicht vor. Der Petent bittet um Beratung seiner Anregungen in der Bezirksvertretung Nippes. Anlagen
Anlage 2 Eingabe_geschwärzt
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Bürgerantrag gem. §24 GO NW 10.01.2025
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
diana.siebert
1. Öffnung der Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden
Richtungen
zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse
2. Einrichtung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich
Jesuitengasse/Simonskaul
Laut Beschluss der BV V soll das Teilstück der Mönchsgasse
zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert werden und als
Fahrradstraße gestaltet werden.
Hiermit entsteht ein weiterer Bereich eines
geschwindigkeitsreduzierten Abschnitts mit Tempo 30 Km/h. Damit
ist fast der gesamte Bereich des Wohngebietes zwischen Neusser
Straße/Jesuitengasse und Neusser Straße/Schmiedegasse sowie
Ginsterpfad mit einer Tempobeschränkung oder Tempo30-Zonen
ausgestattet.
1. Unberücksichtigt bleibt bisher die Jesuitengasse zwischen
Neusser Straße und Mönchsgasse. Hier könnte mit der Öffnung für
den Radverkehr in gegenläufiger Richtung sowohl der Radverkehr
gefördert als auch die reduzierte Geschwindigkeit, die für fast das
gesamte o.g. Gebiet gilt, um diesen Bereich ergänzt werden.
Würde diese Maßnahme mit den Sanierungsmaßnahmen der
Mönchsgasse umgesetzt, gäbe es mit der Öffnung für den
Radverkehr auch gleich eine geeignete Umfahrung während der
Baustellenmaßnahme.
2. Die Kreuzung Jesuitengasse/Simonskaul ist die einzige und
relativ stark frequentierte Kreuzung im Umfeld ohne
Querungshilfe/Zebrastreifen. Zebrastreifen befinden sich z.B. am
Eingang der Jesuitengasse/Neusser Str.,am Kreuzungsdreieck
Jesuitengasse/Mönchsgasse und im Bereich Simonskaul/Einfahrt
Betriebshof KVB. Erschwerend für die jetzige Fuß-Querung im
genannten Bereich kommt, dass der Vorfahrt zu achtende Verkehr
aus den beidseitigen
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Teilen der Jesuitengasse schnell auf die Simonskaul einbiegen
möchte und zu Fuß Gehende dann oft in gefährliche Situationen
geraten.
Name Adresse Unterschrift
2/3 Bürgerantrag und weitere v. 10.01.2025
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0463/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 15:46