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0463/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Eingabe_geschwärzt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0463/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in 
Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Öffnung der Jesuitengasse für den gegenläufigen Fahrrad-
verkehr sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens zeitnah zu prüfen und bei positivem Ergeb-
nis umzusetzen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt mit seiner Eingabe vom 10.01.2025 an, die Jesuitengasse für den Radverkehr 
in beiden Richtungen zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse zu öffnen und im Kreu-
zungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul einen Zebrastreifen einzurichten. Dies könnte im 
Rahmen der Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes erfolgen, wonach 
das Teilstück der Mönchsgasse zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert und als 
Fahrradstraße gestaltet werden soll. 
Siehe Anlage 2. 
 
Mit Beschluss vom 03.12.2020 (AN/1279/2020) hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwal-
tung beauftragt, im gesamten Stadtbezirk Nippes Einbahnstraßen für den Radverkehr in Ge-
genrichtung zu öffnen, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen es ausdrücklich verbieten.  
Eine Stellungnahme der Fachverwaltung zu der perspektivischen Öffnung der Jesuitengasse 
im Sinne der Eingabe ist bislang nicht erfolgt. 
Gleichermaßen liegt eine Stellungnahme zu der Einrichtung eines Zebrastreifens ebenfalls 
nicht vor. 
Der Petent bittet um Beratung seiner Anregungen in der Bezirksvertretung Nippes. 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Eingabe_geschwärzt

1961 Zeichen

Bürgerantrag gem. §24 GO NW                                   10.01.2025 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
diana.siebert
1. Öffnung der Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden
Richtungen
zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse
2. Einrichtung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich
Jesuitengasse/Simonskaul
Laut Beschluss der BV V soll das Teilstück der Mönchsgasse 
zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert werden und als 
Fahrradstraße gestaltet werden. 
Hiermit entsteht ein weiterer Bereich eines 
geschwindigkeitsreduzierten Abschnitts mit Tempo 30 Km/h. Damit 
ist fast der gesamte Bereich des Wohngebietes  zwischen Neusser 
Straße/Jesuitengasse und Neusser Straße/Schmiedegasse sowie 
Ginsterpfad  mit einer Tempobeschränkung oder Tempo30-Zonen 
ausgestattet. 
1. Unberücksichtigt bleibt bisher die Jesuitengasse zwischen
Neusser Straße und Mönchsgasse. Hier könnte mit der Öffnung für
den Radverkehr in gegenläufiger Richtung sowohl der Radverkehr
gefördert als auch die reduzierte Geschwindigkeit, die für fast das
gesamte o.g. Gebiet gilt, um diesen Bereich ergänzt werden.
Würde diese Maßnahme mit den Sanierungsmaßnahmen der
Mönchsgasse umgesetzt, gäbe es mit der Öffnung für den
Radverkehr auch gleich eine geeignete Umfahrung während der
Baustellenmaßnahme.
2. Die Kreuzung Jesuitengasse/Simonskaul ist die einzige und
relativ stark frequentierte Kreuzung im Umfeld ohne
Querungshilfe/Zebrastreifen. Zebrastreifen befinden sich z.B. am
Eingang der Jesuitengasse/Neusser Str.,am Kreuzungsdreieck
Jesuitengasse/Mönchsgasse und im Bereich Simonskaul/Einfahrt
Betriebshof KVB. Erschwerend für die jetzige Fuß-Querung im
genannten Bereich kommt, dass der Vorfahrt zu achtende Verkehr
aus den beidseitigen
1/3

Teilen der Jesuitengasse schnell auf die Simonskaul einbiegen 
möchte und zu Fuß Gehende dann oft in gefährliche Situationen 
geraten. 
Name Adresse Unterschrift 
      2/3 Bürgerantrag  und weitere v. 10.01.2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

794 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm 
stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner 
der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den 
Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0463/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.02.2026
Erstellt
17.02.2026 15:46