Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0463/2026 vom 19.02.2026
Stand: Am 12.03.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0463/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr in Weidenpesch, Aktenzeichen 3/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seine Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Öffnung der Jesuitengasse für den gegenläufigen Fahrrad- verkehr sowie die Einrichtung eines Zebrastreifens zeitnah zu prüfen und bei positivem Ergeb- nis umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt mit seiner Eingabe vom 10.01.2025 an, die Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtungen zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse zu öffnen und im Kreu- zungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul einen Zebrastreifen einzurichten. Dies könnte im Rahmen der Umsetzung eines Beschlusses der Bezirksvertretung Nippes erfolgen, wonach das Teilstück der Mönchsgasse zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert und als Fahrradstraße gestaltet werden soll. Siehe Anlage 2. Mit Beschluss vom 03.12.2020 (AN/1279/2020) hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwal- tung beauftragt, im gesamten Stadtbezirk Nippes Einbahnstraßen für den Radverkehr in Ge- genrichtung zu öffnen, es sei denn, dass gesetzliche Regelungen es ausdrücklich verbieten. Eine Stellungnahme der Fachverwaltung zu der perspektivischen Öffnung der Jesuitengasse im Sinne der Eingabe ist bislang nicht erfolgt. Gleichermaßen liegt eine Stellungnahme zu der Einrichtung eines Zebrastreifens ebenfalls nicht vor. Der Petent bittet um Beratung seiner Anregungen in der Bezirksvertretung Nippes. Anlagen -
Anlage 2 Eingabe_geschwärzt
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Bürgerantrag gem. §24 GO NW 10.01.2025 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de diana.siebert 1. Öffnung der Jesuitengasse für den Radverkehr in beiden Richtungen zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse 2. Einrichtung von Zebrastreifen im Kreuzungsbereich Jesuitengasse/Simonskaul Laut Beschluss der BV V soll das Teilstück der Mönchsgasse zwischen Simonskaul und Jesuitengasse saniert werden und als Fahrradstraße gestaltet werden. Hiermit entsteht ein weiterer Bereich eines geschwindigkeitsreduzierten Abschnitts mit Tempo 30 Km/h. Damit ist fast der gesamte Bereich des Wohngebietes zwischen Neusser Straße/Jesuitengasse und Neusser Straße/Schmiedegasse sowie Ginsterpfad mit einer Tempobeschränkung oder Tempo30-Zonen ausgestattet. 1. Unberücksichtigt bleibt bisher die Jesuitengasse zwischen Neusser Straße und Mönchsgasse. Hier könnte mit der Öffnung für den Radverkehr in gegenläufiger Richtung sowohl der Radverkehr gefördert als auch die reduzierte Geschwindigkeit, die für fast das gesamte o.g. Gebiet gilt, um diesen Bereich ergänzt werden. Würde diese Maßnahme mit den Sanierungsmaßnahmen der Mönchsgasse umgesetzt, gäbe es mit der Öffnung für den Radverkehr auch gleich eine geeignete Umfahrung während der Baustellenmaßnahme. 2. Die Kreuzung Jesuitengasse/Simonskaul ist die einzige und relativ stark frequentierte Kreuzung im Umfeld ohne Querungshilfe/Zebrastreifen. Zebrastreifen befinden sich z.B. am Eingang der Jesuitengasse/Neusser Str.,am Kreuzungsdreieck Jesuitengasse/Mönchsgasse und im Bereich Simonskaul/Einfahrt Betriebshof KVB. Erschwerend für die jetzige Fuß-Querung im genannten Bereich kommt, dass der Vorfahrt zu achtende Verkehr aus den beidseitigen 1/3 Teilen der Jesuitengasse schnell auf die Simonskaul einbiegen möchte und zu Fuß Gehende dann oft in gefährliche Situationen geraten. Name Adresse Unterschrift 2/3 Bürgerantrag und weitere v. 10.01.2025
Beratungsverlauf
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