0415/2020
Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpreises der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 0415/2020 Freigabedatum 17.02.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpreises der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sechs vom Rat der Stadt Köln zu benennende Vertreterin- nen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, in die Jurysitzung für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 2020. 1. ………………………………………….. 2. ……………………….…………………. 3. ………………………………………….. 4. ………………………………………….. 5. ………………………………………….. 6. ………………………………………….. Die Entsendung gilt für die Wahlperiode des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestanden hat. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird im Jahr 2020 zum 23. Mal vergeben. Die Preisverleihung findet am 24. August 2020 statt. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger aus den einge- reichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Be- lobigungen nimmt eine Jury vor. Die Jurysitzung findet am 03.06.2020 statt. Gemäß den vom Rat beschlossenen Statuten zum Umweltschutzpreis setzt sich die Jury wie folgt zusammen: Sechs vom Rat der Stadt Köln zu benennende Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, zwei Vertreterinnen/Vertreter der Stadtverwaltung, darunter der Dezernent für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen, eine Vertreterin/ein Vertreter des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln, eine Vertreterin/ein Vertreter der anerkannten Umweltverbände, eine Vertreterin/ein Vertreter der Universität oder der Technischen Hochschule, zwei Vertreterinnen/Vertreter der in Köln ansässigen Medien, eine Vertreterin/ein Vertreter der Spar- kasse KölnBonn und eine Vertreterin/ein Vertreter der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH. Im Sinne der Gemeindeordnung sind die Vertreterinnen und Vertreter des Rates, die einem Aus- schuss des Rates angehören, von diesem zu wählen. Anlage
Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis
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Anlage
Umweltschutzpreis der Stadt Köln
Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen
Statut in der Fassung vom 27.09.2018
§ 1 Ziele
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden.
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung
natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen.
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden.
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.
§ 2 Zielgruppen
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich
bewerben:
- Bürgerinnen und Bürger,
- Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben:
- Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Ingenieurinnen, Ingenieure, Technikerinnen und
Techniker.
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im
Einzugsgebiet der Stadt Köln haben.
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben
- Kölner Kindergärten
- Kölner Schülerinnen und Schüler und Schulen
- Kölner Jugendgruppen
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen.
§ 3 Inhalte
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein:
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes,
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt,
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie
Maßnahmen
- zum Lärmschutz,
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung;
- zum Natur- und Landschaftsschutz,
- zum Gewässerschutz,
- zur Abfallvermeidung und -verwertung.
(3) Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen,
die Lösungswege aufzeigen,
- publizistische Abhandlungen.
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§ 4 Preis
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Plakette vergeben. Er ist mit einer
Preissumme von 6.000,- Euro versehen.
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Plakette
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.
(3) Der Preis kann geteilt werden.
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen
werden.
§ 5 Ausschreibung
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben.
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt,
- Mitteilung an die Kölner Presse,
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln sowie im Mitteilungsblatt für die
Stadtverwaltung Köln.
§ 6 Jury
(1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen,
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor.
(2) Der Jury gehören 15 Mitglieder an:
- sechs vom Rat der Stadt Köln entsandte Vertreterinnen und Vertreter,
- zwei Vertreter/innen der Verwaltung, darunter die/der für den Umweltschutz zuständige
Beigeordnete,
- ein/e Vertreter/in des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln
- ein/e Vertreter/in der anerkannten Umweltverbände,
- ein/e Vertreter/in der Universität oder der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen.
- zwei Vertreter/innen der in Köln ansässigen Medien,
- ein/e Vertreter/in der Stadtsparkasse Köln
- ein/e Vertreter/in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB)
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt.
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine/n
Vorsitzende/n.
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme
eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird
ein Protokoll gefertigt, das von der / dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem
Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des
Preises ist die Höhe des auf jeden/ jede Preisträger/ Preisträgerin entfallenden Anteils
gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist
auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten.
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 7 Verleihung
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen
werden durch den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln verliehen. Er/Sie spricht auch die
Belobigungen aus.
(2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden.
(3) Die Preisträger/innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.
Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll AUG 12.03.2020
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 Fax : (0221) E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 19.03.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 12.03.2020 öffentlich 4.1.3 Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpre i- ses der Stadt Köln 0415/2020 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sechs vom Rat der Stadt Köln zu benen- nende Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, in die Jurysitzung für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Umwelt- schutzpreises der Stadt Köln 2020. 1. Karl-Heinz Walter (SPD) ……………………….…………………. 2. Wilfried Becker (SPD) ………………………………………….. 3. Katharina Welcker (CDU) ………………………………………….. 4. Stephan Wieneritsch (FDP) 5. Robert Schallehn (Grüne) ………………………………………….. 6. Hamide Akbayir (Linke) Die Entsendung gilt für die Wahlperiode des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestan- den hat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0415/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.03.2020
- Erstellt
- 06.02.2020 07:39