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0415/2020

Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpreises der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.03.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll AUG 12.03.2020

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Beschlussvorlage Rat

2667 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 0415/2020 
Freigabedatum 
17.02.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sechs vom Rat der Stadt Köln zu benennende Vertreterin-
nen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, in die Jurysitzung für die Auswahl der 
Preisträgerinnen und Preisträger des Umweltschutzpreises der Stadt Köln 2020.  
 
1.  
…………………………………………..  
 
2.  
……………………….………………….  
 
3.  
…………………………………………..  
 
4.  
…………………………………………..  
 
5.  
…………………………………………..  
 
6.  
…………………………………………..  
 
Die Entsendung gilt für die Wahlperiode des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist die Mitgliedschaft im Rat der Stadt 
Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in 
einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird im Jahr 2020 zum 23. Mal vergeben. Die Preisverleihung 
findet am 24. August 2020 statt. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger aus den einge-
reichten Bewerbungen und Vorschlägen, die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Be-
lobigungen nimmt eine Jury vor. Die Jurysitzung findet am 03.06.2020 statt.  
Gemäß den vom Rat beschlossenen Statuten zum Umweltschutzpreis setzt sich die Jury wie folgt 
zusammen: Sechs vom Rat der Stadt Köln zu benennende Vertreterinnen und Vertreter, die einem 
Ausschuss des Rates angehören, zwei Vertreterinnen/Vertreter der Stadtverwaltung, darunter der 
Dezernent für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen, eine Vertreterin/ein Vertreter des Beirates 
bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln, eine Vertreterin/ein Vertreter der anerkannten 
Umweltverbände, eine Vertreterin/ein Vertreter der Universität oder der Technischen Hochschule, 
zwei Vertreterinnen/Vertreter der in Köln ansässigen Medien, eine Vertreterin/ein Vertreter der Spar-
kasse KölnBonn und eine Vertreterin/ein Vertreter der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH.  
Im Sinne der Gemeindeordnung sind die Vertreterinnen und Vertreter des Rates, die einem Aus-
schuss des Rates angehören, von diesem zu wählen.  
 
Anlage

Anlage 1 Statut Umweltschutzpreis

5607 Zeichen

1 
      Anlage 
Umweltschutzpreis der Stadt Köln  
Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen 
 
 
Statut in der Fassung vom 27.09.2018 
 
§ 1 Ziele 
 
(1) Mit dem Umweltschutzpreis soll das Verständnis für die Belange der Umwelt und zugleich 
die Bereitschaft gestärkt werden, im Umweltschutz selbst tätig zu werden. 
(2) Der Umweltschutzpreis wird für Leistungen verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung 
natürlicher oder zur Verbesserung ungünstiger Umweltbedingungen führen. 
(3) Gegenstand der Auszeichnung können Ideen und Initiativen sowie praktische Aktivitäten 
sein, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen führen. Auch die beispielhafte 
Anwendung neuer Umwelttechniken kann ausgezeichnet werden. 
(4) Mit dem Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schülergruppen soll das besondere 
Engagement in Umweltprojekten ausgezeichnet werden, das den Erwerb von elementaren 
Handlungskompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert.  
 
§ 2 Zielgruppen 
 
(1) Für den Umweltschutzpreis der Stadt Köln können vorgeschlagen werden oder sich 
bewerben: 
 - Bürgerinnen und Bürger, 
 - Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften 
(2) Weiterhin können vorgeschlagen werden oder sich bewerben: 
- Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Ingenieurinnen, Ingenieure, Technikerinnen und 
  Techniker. 
- Gewerbliche Betriebe oder Institutionen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im 
  Einzugsgebiet der Stadt Köln haben. 
(3) Für den Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen können sich bewerben 
 - Kölner Kindergärten 
- Kölner Schülerinnen und Schüler und Schulen 
- Kölner Jugendgruppen 
(4) Initiativen oder Aktivitäten und die Anwendung neuer Umwelttechniken müssen sich auf das 
Einzugsgebiet der Stadt Köln beziehen. 
 
§ 3 Inhalte 
 
Gegenstand der Auszeichnung sollen sein: 
 
(1) Aktivitäten und Initiativen zur konkreten Verbesserung der Umwelt, wie 
- Schaffung eines humanen Wohn- und Arbeitsumfeldes, 
- Schaffung von natürlichen Bereichen in der Großstadt, 
- ökologische Verbesserung des Stadtbildes 
(2) Aktivitäten und Initiativen zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen, wie 
Maßnahmen  
- zum Lärmschutz, 
- zur Luftreinhaltung und Klimaverbesserung; 
- zum Natur- und Landschaftsschutz, 
- zum Gewässerschutz, 
- zur Abfallvermeidung und -verwertung. 
(3)  Geistige Aktivitäten zu den oben genannten Bereichen, wie 
- wissenschaftliche und technische Abhandlungen, Hinweise, Vorschläge oder Anregungen, 
  die Lösungswege aufzeigen, 
- publizistische Abhandlungen.

2 
§ 4 Preis 
 
(1) Der Umweltschutzpreis der Stadt Köln wird als Plakette vergeben. Er ist mit einer 
Preissumme von 6.000,- Euro versehen. 
(2) Der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen wird ebenfalls als Plakette 
vergeben. Er ist mit einer Preissumme von 4.000,- Euro versehen.  
(3) Der Preis kann geteilt werden. 
(4) Neben dem Umweltschutzpreis und Sonderpreis können Belobigungen ausgesprochen 
werden. 
 
§ 5 Ausschreibung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutzpreis für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden alle zwei Jahre ausgeschrieben. 
(2) Die Ausschreibung erfolgt durch 
- ein Faltblatt, das bei den Schulen, Bezirksämtern und weiteren öffentlichen Stellen ausliegt, 
- Mitteilung an die Kölner Presse, 
- Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln sowie im Mitteilungsblatt für die  
  Stadtverwaltung Köln. 
 
§ 6 Jury 
 
(1) Die Auswahl der Preisträger/innen aus den eingereichten Bewerbungen und Vorschlägen, 
die Aufteilung des Preises sowie die Zuerkennung von Belobigungen nimmt eine Jury vor. 
(2) Der Jury gehören 15 Mitglieder an:  
- sechs vom Rat der Stadt Köln entsandte Vertreterinnen und Vertreter, 
- zwei Vertreter/innen der Verwaltung, darunter die/der für den Umweltschutz zuständige 
  Beigeordnete, 
- ein/e Vertreter/in des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
- ein/e Vertreter/in der anerkannten Umweltverbände, 
- ein/e Vertreter/in der Universität oder der Technischen Hochschule oder Fachhochschulen. 
- zwei Vertreter/innen der in Köln ansässigen Medien, 
- ein/e Vertreter/in der Stadtsparkasse Köln 
- ein/e Vertreter/in der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG (AWB) 
(3) Die Jurymitglieder werden von den Institutionen – in Absprache untereinander – benannt. 
(4) Die Jury tagt nichtöffentlich. Die Jurymitglieder wählen aus ihrer Mitte heraus eine/n 
Vorsitzende/n. 
(5) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens acht Mitglieder anwesend sind. Zur Annahme 
eines Vorschlages genügt die einfache Stimmenmehrheit. Über den Beschluss der Jury wird 
ein Protokoll gefertigt, das von der / dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. In diesem 
Protokoll ist die Entscheidung des Preisgerichts zu begründen. Im Falle einer Aufteilung des 
Preises ist die Höhe des auf jeden/ jede Preisträger/ Preisträgerin entfallenden Anteils 
gesondert aufzunehmen. Sollte die Verleihung des Umweltpreises nicht möglich sein, so ist 
auch das im Protokoll mit einer Begründung festzuhalten. 
(6) Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
§ 7 Verleihung 
 
(1) Der Umweltschutzpreis und der Umweltschutz für Kinder-, Jugend- und Schulgruppen 
werden durch den/die Oberbürgermeister/in der Stadt Köln verliehen. Er/Sie spricht auch die 
Belobigungen aus. 
(2) Die Verleihung soll im Rahmen einer städtischen Großveranstaltung vorgenommen werden. 
(3) Die Preisträger/innen werden durch die Stadt Köln schriftlich benachrichtigt. Sie werden  
darüber hinaus durch Presseveröffentlichung bekannt gegeben.

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll AUG 12.03.2020

1349 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 19.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Umwelt 
und Grün vom 12.03.2020  
öffentlich 
4.1.3 Wahl der Vertreter des Rates in der Jurysitzung des Umweltschutzpre i-
ses der Stadt Köln 
0415/2020 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln entsendet folgende sechs vom Rat der Stadt Köln zu benen-
nende Vertreterinnen und Vertreter, die einem Ausschuss des Rates angehören, in 
die Jurysitzung für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des Umwelt-
schutzpreises der Stadt Köln 2020.  
 
1. Karl-Heinz Walter (SPD) 
……………………….………………….  
2. Wilfried Becker (SPD) 
…………………………………………..  
3. Katharina Welcker (CDU)  
…………………………………………..  
4. Stephan Wieneritsch (FDP)  
 
5. Robert Schallehn (Grüne) 
…………………………………………..  
6. Hamide Akbayir (Linke)

Die Entsendung gilt für die Wahlperiode des Rates. Sie endet in jedem Fall mit dem 
Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Dies ist 
die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder in einem seiner Ausschüsse, sofern 
zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in einem dieser Gremien bestan-
den hat. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (2)

12.03.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0415/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.03.2020
Erstellt
06.02.2020 07:39