1635/2019
Reform der Grundsteuer Regelmäßige Berichterstattung für den Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/2 Vorlagen-Nummer 16.05.2019 1635/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 20.05.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 Reform der Grundsteuer Regelmäßige Berichterstattung für den Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss Wie in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 zugesagt, erfolgt eine kontinuierliche In- formation über die Reform der Grundsteuer. Der Rechnungsprüfungsausschuss wünscht als Ergebnis der Sitzung am 12.02.2019 eine Berichter- stattung über u. a. die personellen Konsequenzen der Grundsteuerreform. Hierzu war ein Bericht zu- gesichert, sobald konkrete Informationen über die Auswirkungen der Reform für die Stadt Köln vorlie- gen. Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform Nach Information des Städtetages vom 10.04.2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Referen- ten-Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vorgelegt. Mit dem Entwurf soll ein bundesgesetzlich geregeltes, wertabhängiges Grundsteuer-Modell ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das geltende Grundsteuer- und Bewertungsrecht an die bewertungsrechtlichen Maßgaben der Verfassungsrecht- sprechung anzupassen. Der Referentenentwurf zum Grundsteuer-Reformgesetz stellt auf das bislang seitens des Bundesfi- nanzministeriums favorisierte wertabhängige Modell (WAM) ab, das jedoch insbesondere von Bayern abgelehnt wird. Die Landesregierung des Freistaats Bayern hat in aktuellen Presseäußerungen er- kennen lassen, dass sie das aktuelle Reformkonzept bzw. den Referentenentwurf noch nicht für zu- stimmungsfähig erachtet. Die derzeit diskutierte Öffnungsklausel für die Länder findet sich im vorliegenden Entwurf nicht wieder und wird in der Gesetzesbegründung auch ausdrücklich abgelehnt. Der Referenten-Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung auf Bundesebene. Es kann nicht prognostiziert werden, wie die neue Grundsteuer tatsächlich ausgestaltet sein wird. Allerdings muss der Gesetzgeber das Gesetzespaket nach den Fristsetzungen des Bundesverfas- sungsgerichts bis zum 31.12.2019 verabschieden. Andernfalls darf die Grundsteuer ab dem 01.01.2020 nicht mehr erhoben werden. Derzeit werden mit der Grundsteuer jährliche Steuererträge von über 230 Mio. EUR für die Stadt Köln erzielt. Einschätzung des Steueramtes der Stadt Köln zum Referentenentwurf: Der Entwurf ist grundsätzlich geeignet, die bisher vom Deutschen Städtetag und den Kommunen for- mulierten Anforderungen an eine Grundsteuer-Reform erfüllen zu können. 2 Für Städte und Gemeinden ist wesentlich, dass das Reformpaket rechtzeitig in Kraft tritt, damit die bisherige Form der Grundsteuer noch bis 2024 einschl. beibehalten werden kann und damit die Er- träge aus der Steuer weiter gesichert sind. Weiterhin ist bedeutsam, dass die neue Grundsteuer die inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet und das kommunale Hebesatzrecht beibehalten wird. Nur hierdurch können auch perspektivisch über 2024 hinaus, die notwendigen Steuererträge gesichert werden. Hierzu gehört insbesondere auch das kommunale Hebesatzrecht. Nur mit diesem Instrument ist die Stadt Köln in der Lage auf die besonderen Anforderungen und Rahmenbedingungen in der Stadt konkret einzugehen. Eine Aussage zu den Auswirkungen der Reform für die Stadt Köln sowie zum entsprechenden Per- sonalaufwand hängt sehr stark von der Ausgestaltung der Reform ab und ist derzeit noch nicht mög- lich. Sobald konkrete Informationen vorliegen, wird ein Bericht an den Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1635/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 08.05.2019 11:39