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1635/2019

Reform der Grundsteuer Regelmäßige Berichterstattung für den Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss

Mitteilung Ausschuss 16.05.2019

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 18.06.2019, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/2 
 
Vorlagen-Nummer  16.05.2019 
 1635/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 20.05.2019 
Rechnungsprüfungsausschuss 18.06.2019 
 
Reform der Grundsteuer  
Regelmäßige Berichterstattung für den Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss 
Wie in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 zugesagt, erfolgt eine kontinuierliche In-
formation über die Reform der Grundsteuer. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wünscht als Ergebnis der Sitzung am 12.02.2019 eine Berichter-
stattung über u. a. die personellen Konsequenzen der Grundsteuerreform. Hierzu war ein Bericht zu-
gesichert, sobald konkrete Informationen über die Auswirkungen der Reform für die Stadt Köln vorlie-
gen.  
 
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform 
Nach Information des Städtetages vom 10.04.2019 hat das Bundesfinanzministerium einen Referen-
ten-Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vorgelegt. Mit dem 
Entwurf soll ein bundesgesetzlich geregeltes, wertabhängiges Grundsteuer-Modell ab dem Jahr 2025 
umgesetzt werden. Der Gesetzesentwurf beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das geltende 
Grundsteuer- und Bewertungsrecht an die bewertungsrechtlichen Maßgaben der Verfassungsrecht-
sprechung anzupassen.  
Der Referentenentwurf zum Grundsteuer-Reformgesetz stellt auf das bislang seitens des Bundesfi-
nanzministeriums favorisierte wertabhängige Modell (WAM) ab, das jedoch insbesondere von Bayern 
abgelehnt wird. Die Landesregierung des Freistaats Bayern hat in aktuellen Presseäußerungen er-
kennen lassen, dass sie das aktuelle Reformkonzept bzw. den Referentenentwurf noch nicht für zu-
stimmungsfähig erachtet. 
Die derzeit diskutierte Öffnungsklausel für die Länder findet sich im vorliegenden Entwurf nicht wieder 
und wird in der Gesetzesbegründung auch ausdrücklich abgelehnt. 
Der Referenten-Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung auf Bundesebene. Es kann 
nicht prognostiziert werden, wie die neue Grundsteuer tatsächlich ausgestaltet sein wird. 
Allerdings muss der Gesetzgeber das Gesetzespaket nach den Fristsetzungen des Bundesverfas-
sungsgerichts bis zum 31.12.2019 verabschieden. Andernfalls darf die Grundsteuer ab dem 
01.01.2020 nicht mehr erhoben werden. Derzeit werden mit der Grundsteuer jährliche Steuererträge 
von über 230 Mio. EUR für die Stadt Köln erzielt. 
 
Einschätzung des Steueramtes der Stadt Köln zum Referentenentwurf: 
Der Entwurf ist grundsätzlich geeignet, die bisher vom Deutschen Städtetag und den Kommunen for-
mulierten Anforderungen an eine Grundsteuer-Reform erfüllen zu können.

2 
 
 
Für Städte und Gemeinden ist wesentlich, dass das Reformpaket rechtzeitig in Kraft tritt, damit die 
bisherige Form der Grundsteuer noch bis 2024 einschl. beibehalten werden kann und damit die Er-
träge aus der Steuer weiter gesichert sind. Weiterhin ist bedeutsam, dass die neue Grundsteuer die 
inhaltlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet und das kommunale Hebesatzrecht 
beibehalten wird. Nur hierdurch können auch perspektivisch über 2024 hinaus, die notwendigen 
Steuererträge gesichert werden. Hierzu gehört insbesondere auch das kommunale Hebesatzrecht. 
Nur mit diesem Instrument ist die Stadt Köln in der Lage auf die besonderen Anforderungen und 
Rahmenbedingungen in der Stadt konkret einzugehen. 
Eine Aussage zu den Auswirkungen der Reform für die Stadt Köln sowie zum entsprechenden Per-
sonalaufwand hängt sehr stark von der Ausgestaltung der Reform ab und ist derzeit noch nicht mög-
lich. Sobald konkrete Informationen vorliegen, wird ein Bericht an den Finanzausschuss und den 
Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen.  
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

20.05.2019 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2019 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1635/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.05.2019
Erstellt
08.05.2019 11:39