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Verwendung der Integrationspauschale des Landes NRW

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3320/2021 vom 20.09.2021

Stand: Am 28.09.2021 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 20.09.2021 3320/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 28.09.2021 Verwendung der Integrationspauschale des Landes NRW Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung des Integrationsrates am 24.08.2021 folgende Fragen gestellt (AN/1663/2021): „In einer Pressemitteilung vom 15. Juni 2021 kündigt das Integrationsministerium NRW eine "Verlän- gerung des Verwendungszeitraums der für 2019 ausgezahlten Zuweisungen für Integrationsmaß- nahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022“ an, "um eine sachgerechte Mit- telverausgabung im Integrationsbereich auch in der Pandemiesituation zu erreichen.“ Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Wie sind die vom Land im Rahmen der sogenannten Integrationspauschale seit Ende No- vember 2019 ausgezahlten bzw. bewilligten Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen an die Stadt Köln bislang verwendet worden? Welche Maßnahmen wurden bzw. werden wei- terhin in welcher Höhe aus dieser Integrationspauschale finanziell unterstützt? Bei der angeführten Integrationspauschale handelt es sich um Zuweisungen für Integrationsmaß- nahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nord- rhein-Westfalen gem. § 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetz. Das Land NRW leitet damit entsprechende Bundesmittel an die Kreise und Kommunen weiter. In 2018 wurden diese Mittel erstmals anteilig und in 2019 ungekürzt vom Land NRW weitergegeben. In 2020 und 2021 sind die Bundesmittel für die Integrationspauschale drastisch gekürzt (in 2020 Kür- zung der Bundesmittel um 1,7 Mrd. € auf 700 Mio. € und 2021 um 1,9 Mrd. € auf 500 Mio. €) und gar nicht mehr vom Land NRW an die Kommunen weitergeleitet worden. Der Anteil der Stadt Köln betrug im Jahr 2019 21.875.182,66 €. Die Verwendung ist mit einem ent- sprechenden Nachweis zu belegen, wobei der Verwendungszeitraum aufgrund der Pandemiesituati- on verlängert wurde. Durch die Mittel sollen die Gemeinden bei Maßnahmen zur Integration - insbesondere von Asylbe- gehrenden, anerkannten Schutzberechtigten und Geduldeten – finanziell entlastet werden. Der Ein- satz ist ausdrücklich auch für bereits bestehende Integrationsmaßnahmen möglich. Darüber hinaus ist eine Verwendung für die Aufwendungen der Gemeinden für Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) für geduldete Personen nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) möglich, sofern der überwiegende Zuweisungsbetrag für Integrationsmaßnahmen eingesetzt wird. Das bedeutet, dass 49 % der Mittel für die Kompensation der AsylbLG-Leistungen für Geduldete und 51 % für bereits laufende Integrationsmaßnahmen, vorwiegend im Amt für Wohnungswesen, verwen- det wurden. 2 Beispielhaft fällt hierunter die Betreuung Geflüchteter in kommunalen Unterbringungseinrichtungen mit dem Ziel der Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Migrationshintergrund, Förderung der Werte entsprechend den grundgesetzlichen Regelungen, Durchführung von Begegnungsfesten etc. Eine differenzierte Erhebung der bis dahin durchgeführten Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises zum angegebenen Stichtag. Bezogen auf die einzelnen Jahre wurden die Mittel wie folgt aufgeteilt: Anteil Integrationsmaßnahmen 51% Anteil Entlastung AsylbLG für Geduldete 49% 2019 5.820.700,78 € 5.592.438,00 € 2020 2.783.813,42 € 2.674.644,26 € 2021 2.551.828,96 € 2.451.757,24 € Summe 11.156.343,16 € 10.718.839,50 € 2. In welcher Höhe stehen der Verwaltung in diesem und im nächsten Jahr noch weitere Mittel aus der Integrationspauschale zur Verfügung, die bislang noch nicht eingesetzt werden konnten? Die Verwaltung hat alle Mittel aus der Integrationspauschale entsprechend verwendet bzw. verwendet diese weiter gemäß Verwendungszeitraum. Insofern stehen keine Restmittel zur Verfügung. Nach 2019 wurde keine Integrationspauschale vom Land NRW weitergeleitet. 3. Für welche Ziele und Maßnahmen gedenkt die Verwaltung die ggf. noch offenen Restmittel bis Ende 2022 einzusetzen? Es sind keine offenen Restmittel der Integrationspauschale vorhanden. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 28.09.2021

    Integrationsrat

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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