V/0001/2024
Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2: Anpassung der Mehraufwandsentschädigung und der Kostenpauschalen - Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023
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Berichtsvorlage
3154 Zeichen
V/0001/2024
V/0001/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2: Anpassung der Mehraufwandsentschädigung
und der Kostenpauschalen - Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023
Beratungsfolge
06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung
Bericht
Bericht:
Nach Paragraf 16d Absatz 7 SGB 2 ist den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten während einer Ar-
beitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendun-
gen (MAE) zu zahlen. Die MAE dient dazu, zusätzlich anfallende Kosten be i Teilnahme an einer Ar-
beitsgelegenheit zu decken. Hierunter fallen beispielsweise Kosten für Körperreinigung, Wäschewa-
schen und Ernährung.
Die MAE lag seit 2005 bei 1,50 Euro pro Stunde. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklun-
gen wurde die MAE zum 01.01.2024 auf 2,00 Euro1 pro Stunde erhöht.
Die maximale Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit maximal 20
Stunden pro Woche liegt somit seit dem 01.01.2024 bei 172,00 Euro (20 Stunden à 2 Euro/Stunde x
4,3 Wochen) un d damit unterhalb des Freibetrages, der für die Ausübung eines Minijobs in 2024 in
Anlehnung an die Erhöhung des Mindestlohnes gewährt wird.
Nach Paragraf 16d Absatz 8 SGB 2 werden den Trägern auf Antrag die unmittelbar im Zusammen-
hang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten
erstattet. Hierzu können auch Personalkosten gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anlei-
tung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist.
Das Jobcenter der Stadt Münster erstattet den Trägern die Kosten im Rahmen von Pauschalen.2
1 Der Erhöhung wurde die Preissteigerungsrate ab 2006 zugrunde gelegt.
2 Alternativ zu einer Kostenerstattung in Form von Pauschalen käme auch eine Spitzabrechnung in Betracht.
Dies würde allerdings einen deutlichen Mehraufwand für das Jobcenter und die Träger bedeuten.
Jobcenter
03.01.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
- 2 -
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Aufgrund der allgemeinen Lohn - und Preisentwicklung wurden auch diese zum 01.01.2024 ange-
passt.3
Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden über den Eingliederungstitel des Jobcenters und da-
mit zu 100 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Ein erhöhter Personalaufwand entsteht dem Jobcen-
ter durch die Anpassungen nicht.
Mit der zum 01.01.2024 erfolgten Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmende an
Arbeitsgelegenheiten ist der Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0066/2023 aufgegriffen
und erledigt.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Antrag A-R/0066/2023
3 Der Anpassung der Pauschalen wurde die Tarifsteigerungsrate (des TvöD, ab 2021 TvöD SuE) beziehungs-
weise, für die Pauschale für notwendige Arbeitskleidung, die allgemeine Preissteigerungsrate zugrunde gelegt.
Anlage A
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Anlage A zur V/0001/2024 Kurzüberblick Die Vorlage informiert über die Erhöhung der Mehraufwandsentschädigungen für Teilnehmende und der Trägerpauschalen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Erhöhung werden die Mehraufwandsentschädigungen für Teilnehmende und die Träger- pauschalen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2 an die allgemei- ne Preissteigerungsrate und an die Tarifsteigerungen angepasst. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
A-R-0066-2023-GALSPDVolt-Zwei-Euro-Jobber
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023 04.12.2023 Ratsantrag Anpassung der Aufwandsentschädigung für die sog. Ein-Euro- Jobber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Das Jobcenter der Stadt wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aufwandsentschädigung für sog. Ein-Euro-Jobber von 1,50 Euro auf 2,00 Euro für jede geleistete Stunde gemeinnütziger Arbeit anzupassen. Begründung: Eine Anpassung von 1,00 Euro auf 1,50 Euro ist zuletzt vor 15 Jahren umgesetzt worden, so dass in diesem Bereich möglichst ab 2024 eine notwendige Erhöhung erfolgen sollte. In der Regel sind je Arbeitnehmer*in 20 Stunden wöchentlich vorgesehen, so dass die gemeinnützig Arbeitenden dann monatlich mit ca. 40 bis 44 Euro Erhöhung rechnen können . Die Finanzierung hierfür ist haushaltsneutral über Eingliederungsmittel des Jobcenters abgesichert. Die sog. Ein -Euro-Jobs sollen den Arbeitslosen Hilfe zur Aufnahme einer neuen, regulären Beschäftigung bieten und sind nicht auf Dauer angelegt. Im öffentlichen Interesse liegen bekanntlich Arbeiten, deren Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das Instrument der gemeinnützigen Arbeit hat sich in Münster bewährt und bringt insbesondere Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder in Arbeitsaufnahmen. Eine Anpassung der Mehraufwandsentschädigung auf zwei Euro je Stunde ist in vielen deutschen Städten bereits erfolgt. gez. Harald Wölter Thomas Kollmann Helene Goldbeck Otto Reiners Maria Winkel Martin Grewer Brigitte Hasenjürgen Lia Kirsch und Ratsgruppe Sylvia Rietenberg und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0001/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.01.2024
- Erstellt
- 02.01.2024 10:21