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V/0001/2024

Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2: Anpassung der Mehraufwandsentschädigung und der Kostenpauschalen - Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023

Vorlagen 02.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.02.2024, TOP 9

Berichtsvorlage

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Anlage A

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A-R-0066-2023-GALSPDVolt-Zwei-Euro-Jobber

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Berichtsvorlage

3154 Zeichen

V/0001/2024 
V/0001/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2: Anpassung der Mehraufwandsentschädigung 
und der Kostenpauschalen - Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Nach Paragraf 16d Absatz 7 SGB 2 ist den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten während einer Ar-
beitsgelegenheit zuzüglich zum Bürgergeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendun-
gen (MAE) zu zahlen. Die MAE dient dazu, zusätzlich anfallende Kosten be i Teilnahme an einer Ar-
beitsgelegenheit zu decken. Hierunter fallen beispielsweise Kosten für Körperreinigung, Wäschewa-
schen und Ernährung.  
Die MAE lag seit 2005 bei 1,50 Euro pro Stunde. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklun-
gen wurde die MAE zum 01.01.2024 auf 2,00 Euro1 pro Stunde erhöht.  
Die maximale Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit maximal 20 
Stunden pro Woche liegt somit seit dem 01.01.2024 bei 172,00 Euro (20 Stunden à 2 Euro/Stunde x 
4,3 Wochen) un d damit unterhalb des Freibetrages, der für die Ausübung eines Minijobs in 2024 in 
Anlehnung an die Erhöhung des Mindestlohnes gewährt wird.  
Nach Paragraf 16d Absatz 8 SGB 2 werden den Trägern auf Antrag die unmittelbar im Zusammen-
hang mit der Verrichtung  von Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten 
erstattet. Hierzu können auch Personalkosten gehören, die entstehen, wenn eine besondere Anlei-
tung, eine tätigkeitsbezogene Unterweisung oder eine sozialpädagogische Betreuung notwendig ist. 
Das Jobcenter der Stadt Münster erstattet den Trägern die Kosten im Rahmen von Pauschalen.2  
                                                 
1 Der Erhöhung wurde die Preissteigerungsrate ab 2006 zugrunde gelegt.  
2 Alternativ zu einer Kostenerstattung in Form von  Pauschalen käme auch eine Spitzabrechnung in Betracht. 
Dies würde allerdings einen deutlichen Mehraufwand für das Jobcenter und die Träger bedeuten. 
Jobcenter 
 
03.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0001/2024 
Aufgrund der allgemeinen Lohn - und Preisentwicklung wurden auch diese zum 01.01.2024 ange-
passt.3  
Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden über den Eingliederungstitel des Jobcenters und da-
mit zu 100 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Ein erhöhter Personalaufwand entsteht dem Jobcen-
ter durch die Anpassungen nicht. 
Mit der zum 01.01.2024 erfolgten Erhöhung der Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmende an 
Arbeitsgelegenheiten ist der Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0066/2023 aufgegriffen 
und erledigt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Antrag A-R/0066/2023 
 
 
 
  
                                                 
3 Der Anpassung der Pauschalen wurde die Tarifsteigerungsrate (des TvöD, ab 2021 TvöD SuE) beziehungs-
weise, für die Pauschale für notwendige Arbeitskleidung, die allgemeine Preissteigerungsrate zugrunde gelegt.

Anlage A

1213 Zeichen

Anlage A zur V/0001/2024 
 
Kurzüberblick 
Die Vorlage informiert über die Erhöhung der Mehraufwandsentschädigungen für Teilnehmende 
und der Trägerpauschalen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Erhöhung werden die Mehraufwandsentschädigungen für Teilnehmende und die Träger-
pauschalen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach Paragraf 16d SGB 2 an die allgemei-
ne Preissteigerungsrate und an die Tarifsteigerungen angepasst.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja     
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz.

A-R-0066-2023-GALSPDVolt-Zwei-Euro-Jobber

1672 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0066/2023 
 
 
 
 
04.12.2023 
 
Ratsantrag 
 
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die sog. Ein-Euro-
Jobber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Das Jobcenter der Stadt wird gebeten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die 
Aufwandsentschädigung für sog. Ein-Euro-Jobber von 1,50 Euro auf 2,00 Euro für jede 
geleistete Stunde gemeinnütziger Arbeit anzupassen.  
 
 
Begründung: 
Eine Anpassung von 1,00 Euro auf 1,50 Euro ist zuletzt vor 15 Jahren umgesetzt worden, so 
dass in diesem Bereich möglichst ab 2024 eine notwendige Erhöhung erfolgen sollte. 
In der Regel sind je Arbeitnehmer*in 20 Stunden wöchentlich vorgesehen, so dass die 
gemeinnützig Arbeitenden dann monatlich mit ca. 40 bis 44 Euro Erhöhung rechnen können . 
Die Finanzierung hierfür ist haushaltsneutral über Eingliederungsmittel des Jobcenters 
abgesichert. 
Die sog. Ein -Euro-Jobs sollen den Arbeitslosen Hilfe zur Aufnahme einer neuen, regulären 
Beschäftigung bieten und sind nicht auf Dauer angelegt. Im öffentlichen Interesse liegen 
bekanntlich Arbeiten, deren Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das Instrument der 
gemeinnützigen Arbeit hat sich in Münster bewährt und bringt insbesondere 
Langzeitarbeitslose in einem ersten Schritt wieder in Arbeitsaufnahmen.  
Eine Anpassung der Mehraufwandsentschädigung auf zwei Euro je Stunde ist in vielen 
deutschen Städten bereits erfolgt. 
 
 
gez. 
Harald Wölter    Thomas Kollmann    Helene Goldbeck 
Otto Reiners    Maria Winkel     Martin Grewer 
Brigitte Hasenjürgen   Lia Kirsch    und Ratsgruppe 
Sylvia Rietenberg   und Fraktion 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.02.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0001/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.01.2024
Erstellt
02.01.2024 10:21