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AN/1662/2017

Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium

Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 20.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 8.1.4

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Sachstandsbericht BV

3188 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1662/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium,  
Antrag der Fraktion Die Grünen  mit Beitritt der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und 
der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz 
AN/1662/2017 
Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion sowie Herr Bronisz treten dem Antrag bei. 
Die Fraktion Die Grünen stimmen zu. 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs-verwaltung) wer-
den gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der 
Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und diese Nutzungsmöglichkeit endlich 
umzusetzen. 
 
Sachstand Dezember 2018 
 
Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: 
Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. 
Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. 
Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofs-
nahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im 
Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus-
schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftrag-
ten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ 
 
Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschafts-
amt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt.  
 
Stellungnahme vom Grünflächenamt: 
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessi-
onsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des 
präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen

2 
 
zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbari-
ums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. 
 
Sachstand 2019  
Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019)  
 
Sachstand 2020  
 
Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als Kolumba-
rium haben zwischenzeitlich begonnen. Sachstand 2022 Die BV 2 hat den Bedarfsfeststellungs- und 
Baubeschluss (Vorlage 0032/2022/) am 13.06.2022 unter TOP 9.2.1 zur Sanierung der Trauerhalle 
auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium gefasst. Der Rat der Stadt Köln hat die Sa-
nierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und deren künftige Nutzung als Kolumbarium 
beschlossen. In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um 
diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert.  
 
Status    erledigt

Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

1638 Zeichen

Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Mike Homann 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1662/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium 
Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die Fraktion Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV 
Rodenkirchen (BV2) am 04.12.2017 zu setzen. 
 
Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften und / oder Gebäudewirtschaft, 
Friedhofsverwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläuter n, 
wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der alten Trauerhalle in Weiß als Kolumbarium“ 
zu keinem Fortschritt kommt.  
 
Begründung: 
 
Die BV2 hat dieses Vorhaben schon mehrfach behandelt und eine Umsetzung immer ei n-
stimmig gefordert. Die „jüngsten“ Aktivitäten: 
 25.04.2016 – Auftrag zu einem Umnutzungskonzept (TOP 8.1.9 - AN/0613/2016) 
 07.03.2016 – Beantwortung der Anfrage aus 2015 (TOP 7.1.3 - Vorlage 0546/2016)  
 22.06.2015 – Anfrage „Voraussetzung für Umnutzung“ (TOP 7.2.8 - AN/0991/2015) 
 09.09.2013 – Antrag auf Pilotprojekt „Kolumbarium“ (TOP 8.1.2 - AN/1017/2013) 
 
Es wird mittlerweile erwartet, dass die Verwaltung eindeutig Stellung beziehen und Vo r-
schläge für das weitere Vorgehen unterbreiten kann. 
 
gez.   Manfred Giesen                         gez.   Dr. Sabine Müller

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1662/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
20.11.2017
Erstellt
17.11.2017 14:32