AN/1662/2017
Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1662/2017 Stand: 04.07.2022 Sachstandsbericht Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 8.1.4 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium, Antrag der Fraktion Die Grünen mit Beitritt der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie Herrn Bronisz AN/1662/2017 Die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion sowie Herr Bronisz treten dem Antrag bei. Die Fraktion Die Grünen stimmen zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden modifizierten Beschluss: Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften / Gebäudewirtschaft, Friedhofs-verwaltung) wer- den gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläutern, wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der Trauerhalle als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt und diese Nutzungsmöglichkeit endlich umzusetzen. Sachstand Dezember 2018 Stellungnahme der Gebäudewirtschaft: Auf die Mitteilung 0232/2018 zur Sitzung am 19.02.2018 wird verwiesen. Bei der ehemaligen Trauerhalle in Köln – Weiß handelt es sich um ein Objekt der Gebäudewirtschaft. Die Stadt hat ein großes Interesse daran, dieses Gebäude wieder zu ertüchtigen und einer friedhofs- nahen Nutzung zuzuführen. Dabei wird die zukünftige Nutzung als Kolumbarium favorisiert, die im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte ausgeschrieben werden soll. Bestandteil der Aus- schreibung ist u. a. die bauliche Bestandsaufnahme des Gebäudes, die aktuell von einem beauftrag- ten Büro im Dezember 2017 vorgelegt wurde. Die Ausschreibung wird nunmehr vorbereitet.“ Die Ausschreibung im Rahmen eines Erbpachtvertrages durch Dritte erfolgt durch das Liegenschafts- amt in Zusammenarbeit mit Grünflächenamt. Stellungnahme vom Grünflächenamt: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde die Konzessi- onsvergabeordnung zuletzt im Juli 2017 geändert. In diesem Zusammenhang waren hinsichtlich des präferierten Betreibermodells (Dienstleistungskonzession) umfangreiche rechtliche Fragestellungen 2 zu klären. Nunmehr wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Betrieb eines Kolumbari- ums für die alten Trauerhallen auf dem Weißer Friedhof und dem Melatenfriedhof angegangen. Sachstand 2019 Siehe Mitteilung der Verwaltung (Vorlagen-Nummer 2157/2019) Sachstand 2020 Die Arbeiten zur Herrichtung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß zur Nutzung als Kolumba- rium haben zwischenzeitlich begonnen. Sachstand 2022 Die BV 2 hat den Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss (Vorlage 0032/2022/) am 13.06.2022 unter TOP 9.2.1 zur Sanierung der Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und Umnutzung als Kolumbarium gefasst. Der Rat der Stadt Köln hat die Sa- nierung der alten Trauerhalle auf dem Friedhof Weiß und deren künftige Nutzung als Kolumbarium beschlossen. In diesem Zusammenhang wird die Friedhofsgebührensatzung vom 14.02.2013 um diese Form der Bestattung ergänzt und die Gebührensatzung generell überprüft und aktualisiert. Status erledigt
Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Die Grünen im Kölner Süden – Hauptstr. 85 – 50996 Köln R.109 – gruene-bv2@stadt-koeln.de – Tel. 0221/22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1662/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 Alte Trauerhalle auf dem Weißer Friedhof - Nutzung als Kolumbarium Sehr verehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Die Grünen bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 04.12.2017 zu setzen. Die beteiligten Fachverwaltungen (Liegenschaften und / oder Gebäudewirtschaft, Friedhofsverwaltung) werden gebeten, gegenüber der BV2 mündlich zu erläuter n, wieso es bei dem Vorhaben „Nutzung der alten Trauerhalle in Weiß als Kolumbarium“ zu keinem Fortschritt kommt. Begründung: Die BV2 hat dieses Vorhaben schon mehrfach behandelt und eine Umsetzung immer ei n- stimmig gefordert. Die „jüngsten“ Aktivitäten: 25.04.2016 – Auftrag zu einem Umnutzungskonzept (TOP 8.1.9 - AN/0613/2016) 07.03.2016 – Beantwortung der Anfrage aus 2015 (TOP 7.1.3 - Vorlage 0546/2016) 22.06.2015 – Anfrage „Voraussetzung für Umnutzung“ (TOP 7.2.8 - AN/0991/2015) 09.09.2013 – Antrag auf Pilotprojekt „Kolumbarium“ (TOP 8.1.2 - AN/1017/2013) Es wird mittlerweile erwartet, dass die Verwaltung eindeutig Stellung beziehen und Vo r- schläge für das weitere Vorgehen unterbreiten kann. gez. Manfred Giesen gez. Dr. Sabine Müller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1662/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 17.11.2017 14:32